NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/6b 2

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Ist SÄA012
(2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen. Er führt dessen Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Organe der Landespartei.
Vertretungeberechtigt gerichtlich und aussergerichtlich ist der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, sowie der Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.