NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/6b 2
| Ist | SÄA012 |
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| (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen. Er führt dessen Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Organe der Landespartei. | |
| Vertretungeberechtigt gerichtlich und aussergerichtlich ist der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, sowie der Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. | |