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Kreisverband Merzig-Wadern Geschäftsordnung

Geschäftsordnung Stand 31.07.2014

Die Geschäftsordnung wurde am 20.03.2012 bei der ersten Vorstandssitzung beschlossen. Am 09.10.2012 wurde die GO nach Vorstandsbeschluss ergänzt. Am 13.06.2013 wurde die GO nach Umlaufbeschluss geändert. Am 31.07.2014 wurde die GO nach Umlaufbeschluss geändert.

Vorstandssitzungen

* Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail eingeladen.In begründeten Fällen ist es zudem möglich, innerhalb von 3 Tagen zu einer Sitzung einzuladen, wenn bis zum Termin 100% der Vorstandsmitglieder dies zur Kenntnis (Maileingang gilt als zur Kenntnis genommen) erhalten haben und nicht binnen 24 Stunden dagegen Ihr Veto begründet eingelegt haben. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

* Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes werden an den Kreisverband gerichtet und sollten auf der nächsten Sitzung behandelt werden. Nichtbehandlung von Anträgen müssen vom Vorstand begründet und protokolliert werden. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder, die im Kreisverband Merzig-Wadern organisiert sind oder einer seiner Untergliederungen.

* Öffentlichkeit

Mitglieder können der Sitzung des Kreisverbandes beiwohnen. Ein Mitsprache- und Rederecht haben sie nur nach Aufforderung des Sitzungsleiters. Der Vorstand verpflichtet sich zur transparenten und für die Mitglieder nachvollziehbaren Geschäftsführung.

* Leitung der Vorstandssitzungen

Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.

* Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.

* Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Parteimitgliedern ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern und Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist bis spätestens eine Woche nach der Vorstandssitzung im Wiki zu veröffentlichen und über die Kreismailingliste bekannt zu geben.

* Kassen- und Kontoführung

Der Vorstand, der stellvertretende Vorstand sowie der Schatzmeister sind jeweils allein Kontoverfügungsberechtigte. Über Verfügungen ist der gesamte Vorstand unverzüglich zu unterrichten und die erforderlichen Belege dem Schatzmeister innerhalb einer Woche zu übergeben.

* Beschaffungen

Ausgaben über 100 Euro müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden.

* Aufgabenverteilung

Vorsitzender/Stellvertreter - Planung des Jahresprogramms des Vorstands - Einberufung der Mitgliederversammlung - Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation - Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen - Führung der laufenden Geschäfte , Personalfragen

* Schatzmeister

- Behördliche Kontakte und Genehmigungen - Zuschüsse und Spendenwesen - Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nach geordneten Gebietsverbänden

Vorstandsmitglieder können nach Absprache alle Aufgaben an Parteimitglieder übertragen.