HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2012.1/Anträge/SÄA014a

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SÄA014a - Anpassung an übergeordnete Regelungen (1. Variante)

Betrifft

§13a (neu)

Antragstext

Der Kreisparteitag möge beschließen:

  • Soweit noch kein §13a existiert, ist dieser mit dem Titel "Maßnahmen zwischen Kreisparteitagen" zu erstellen.
  • Der nummerische erste Absatz des §13a ist wie folgt zu fassen: "Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der im Kreisverband stimmberechtigten Mitglieder sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären."
  • Soweit §13a bereits Absätze enthalten hat, sind diese um jeweils eine Absatznummer nach hinten zu verschieben.

Bisherige Fassung

(nichts)

Neue Fassung

§13a - Maßnahmen zwischen Parteitagen

(1) Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der im Kreisverband stimmberechtigten Mitglieder sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Begründung

  • Anpassung an die Formulierung in Bundes- und Landessatzung (jeweils §12(1)) in leichter Abwandlung ("stimmberechtigten" statt "angehörenden")

Antragsteller