Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 158

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Version vom 5. November 2011, 21:19 Uhr von imported>Frank Lipke (→‎Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Stafbarkeit der Verschwendung öffentlicher Mittel

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm an geeigneter Stelle folgenden Leitsatz einzufügen:

Wir Piraten unterstützen die jahrelange von der Politik bislang ignorierte Forderung des Bundes für Steuerzahler und anderen zur Einführung eines Tatbestandes der „Amtsuntreue“ und zur Schaffung einer unabhängigen „Amtsanklage“, wonach Amtsträger bei vorsätzlicher oder leichtfertiger Verschwendung von Steuergeldern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, jedoch mit der Maßgabe, dass dieser noch zu schaffende Straftatbestand unter dem Gesichtspunkt der Transparenz und notwendigen strafrechtlichen Bestimmtheit nochmals zu überarbeiten ist. Ferner sollte auch die bewusste Manipulation bei Entscheidungsvorlagen für Ausgaben der öffentlichen Hand unter Strafe gestellt werden, was bislang auch nicht vollständig von den Strafrechtsnormen umfasst wird.


Antragsbegründung

Zunächst sei auf die ausführliche Begründung des Bundes für Steuerzahler verwiesen: http://www.steuerzahler-hamburg.de/Warum-wir-meinen-dass-Verschwendung-geahndet-werden-muss/18355c21547i1p335/index.html

Dem ist wegen des Grundanliegens eigentlich nichts hinzuzufügen. Bereits im Wahlprogramm 2009 der Piraten war die Forderung zur Ergänzung des Strafgesetzbuches aufgenommen. Hinzu kommt jetzt noch die Spezialzuständigkeit des "Sonderstaatsanwaltes". Wenn der Staat Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung auf der Einnahmeseite strafrechtlich sanktioniert, muss dies auch gerechterweise auf der Ausgabenseite der Fall sein. Dies dient der Eindämmung wuchernder Staatsausgaben und ist auch gleichzeitig ein Instrument gegen Korruption. Ein klaffende Lücke im Gesetz wird damit geschlossen! Damit aber bestehende Bedenken wegen der Transparenz des Gesetzesvorschlages und auch dem verfassungsrechtlichen Gebot zur Bestimmtheit von Strafrechtsvorschriften genüge getan wird, ist eine Überarbeitung erforderlich. Ferner gibt es das Bedürfnis die in der Praxis oftmals vorzufindenden Manipulationen bei Entscheidungsvorlagen bei Ausgabebeschlüssen unter Starfe zu stellen. Zum Beispiel ist es eine immer wieder vorzufindende Unsitte innerhalb der Verwaltung einer Kommune, die ein Bauvorhaben im Stadtrat durchdrücken will, den Stadträten zu suggerieren, dass das Projekt nur eine bestimmte Summe umfasst. In Wahrheit sind aber die Mengen und Massen vorsätzlich manipuliert und hinterher "wundert" sich der Bürger, weshalb alles plötzlich so viel teurer wird. Das nähere ist von einer Fachkommission zu erarbeiten.


Datum der letzten Änderung

05.11.2011



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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. sebi-rockt
  2. ScumPH 16:51, 1. Nov. 2011 (CET) muß gegen Ende noch etwas gefeilt werden.
  3. Frank Lipke 21:19, 5. Nov. 2011 (CET)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Andena damit würde die öffentliche Verwaltung noch mehr gelähmt
  2. LunaLoof Das haben wir ja schon auf der Mailing-Liste diskutiert. Der Vorschlag des Bundes der Steuerzahler ist populistisch und zu unbestimmt (Was ist "sachgerecht"?) Auch wenn Du die Kritik mit aufgenommen hast, fehlt mir ein konkreter Gegenvorschlag. So kann das nicht ins Programm. Der hintere Teil zeugt von einer Unkenntnis des streng formalen Vergabeverfahrens. Wenn hier einer manipuliert, dann nur der Unternehmer, der sich auf die Ausschreibung bewirbt. Wenn da ein Beamter dran beteiligt ist, dann geschieht das regelmäßig eigennützig (wird geschmiert) und das ist bereits strafbar und wird disziplinarrechtlich verfolgt. Dafür dass die meisten Bauprojekte teurer werden, gibt es sowohl gute (archäologische Funde, überraschende Bodenbeschaffenheit an manchen Stellen, Wetter) als auch schlechte (manipulierte Kalkulation des Unternehmens, Korruption) Gründe. Dies sollte differenzierter betrachtet werden. Häufig kommen bei Bauprojekten auch die teureren Alternativen aus dem Gemeinderat (z.B. Bahnumgehungstrasse, neue Unterführungen etc.). Strafrecht darf nur ultima ratio sein und darf nicht (straflose) Verwaltungstätigkeit und politische Entscheidungen unmöglich machen.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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