Archiv:2010/Marburg/Kreisverband/Satzungsentwurf/Modul 8

Aus Piratenwiki Mirror
< Archiv:2010‎ | Marburg/Kreisverband/Satzungsentwurf
Version vom 21. Februar 2013, 02:08 Uhr von imported>Fixbot (Bot: Automatisierte Textersetzung (-Antragssteller +Antragsteller))
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Modul 8

Betrifft

Rhythmus und Formalitäten des Kreisparteitages

Antragsteller

Christoph St.

Änderungen

Es wird vorgeschlagen folgenden Abschnitt der Satzung

§ 11 - Aufgaben des Kreisparteitages

[...]

(2) Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:

  1. den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes,
  2. den Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion,
  3. den nach den Vorschriften des Parteiengesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
  4. Antragsberatungen und Beschlussfassungen. 

In jedem Jahr (Wahljahr) sind außerdem vorzusehen:

  1. Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer,
  2. Wahl des Kreisvorstandes und
  3. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern. 

[...]

(7) Die Wahlen zu Abs. (2) Pkt. II. sind schriftlich und geheim. Die Wahl zu Abs.(2) Pkt. III. wird offen durchgeführt, wenn sich nicht mehr als zwei Bewerber stellen. Sind mehr als zwei Bewerber vorhanden, ist diese Wahl schriftlich und geheim durchzuführen.

wie folgt zu verändern:

§ 11 - Aufgaben des Kreisparteitages

[...]

(2) Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:

  1. Den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes,
  2. den Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion,
  3. den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters,
  4. Antragsberatungen und Beschlussfassungen,

In jedem Jahr (Wahljahr) sind außerdem vorzusehen:

  1. Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer,
  2. Wahl des Kreisvorstandes und
  3. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern.
  5. Entlastung des Kreisvorstandes
  6. Wahl des Kreisvorstandes und
  7. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern.

[...]

(7) Die Wahlen zu Abs. (2) Pkt. II. sind schriftlich und geheim. Die Wahl zu Abs.(2) Pkt. III. wird offen durchgeführt, wenn sich nicht mehr als zwei Bewerber stellen. Die Wahlen des Kreisvorstandes sind schriftlich und geheim. Die Wahl der Rechnungsprüfer wird offen durchgeführt, wenn sich nicht mehr als zwei Bewerber stellen. Sind mehr als zwei Bewerber vorhanden, ist diese Wahl schriftlich und geheim durchzuführen.

Sowie folgenden Abschnitt

§ 10 - Kreisparteitag

[...]

(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder.

wie folgt zu ändern

§ 10 - Kreisparteitag

[...]

(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder.

Begründung

Schafft Klarheit und sieht optisch besser aus, da nicht trotz jährlichem Rhythmus von zwei verschiedenen Parteitagen gesprochen wird. Außerdem ist das erste Kalendervierteljahr im Hinblick auf die kommende Kommunalwahl vermutlich kein gutes Datum. Ich denke wir sind am flexibelsten, wenn wir uns kein genaues Datum vorschreiben, begrenzt sind wir ohnehin durch die Amtsdauer der Vorstände, die sich auf ein Jahr beläuft.

Diskussion

  • Hast du eine Meinung zu diesem Modul? Zögere nicht, sondern äußere sie!
  • Stimme Dir zu. Wenn man die "Organe" direkt bezeichnet, die die Wahlen betreffen ist das besser als ien heilloses hin und herverweisen auf § der Satzung. Auch sehe ich keinen Grund ein Quartal für den KPT direkt festzuschreiben. Auch im frisch angekommenen Ipsen hab ich auf die Schnelle nichts gefunden, was dem entgegensteht. Ich bin also für Modul 8. Andyhesse
  • Stimme euch beiden zu. Wobei ich eine Festlegung eines Quartals aus Orientierungsgründen ganz praktisch finde. Allerdings ist das kein Muss. backybalboa
    • Wie bereits erwähnt, zeitlich sind wir eh festgelegt: Die Amtsdauer eines Vorstandes beträgt ein Jahr (plus die Zeit bis zum nächsten einberufenen KPT), sodass der nächste irgendwann im Juni 2011 stattfinden müsste. Von daher hat man eh schon ne Orientierung dadurch, wann der letzte KPT gewesen ist. --Nplhse 17:47, 27. Mai 2010 (CEST)