Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Bundesausschuss
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Aspirat. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Bundesausschuss (nach § 12 PartG)
- Änderungsantrag Nr.
- TE142
- Beantragt von
- Aspirat
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §9x
- Beantragte Änderungen
Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden §9x in die Bundessatzung (Abschnitt A) aufzunehmen, wobei x den alphabetisch nächsten freien Kleinbuchstaben beschreibt.
- Der Bundesausschuss ist das Beratungsgremium der Partei-Basis zwischen den Bundesparteitagen.
- Zusammensetzung
- Alle Mitglieder des Bundesvorstands qua Amt
- 8 Mitglieder, gewählt vom Bundesparteitag
- Je 2 Vertreter der Landesverbände. Sie werden, soweit die Landessatzung nichts anderes bestimmt, für jede Zusammenkunft des Bundesasschusses von den Landesvorständen benannt.
- Zusammenkunft
- Der Bundesausschuss trifft sich spätestens 12 Wochen nach dem letzen Bundesparteitag bzw. des jeweils letzten Treffens des Bundesauschusses. Jede Zusammenkunft bestimmt einen Versammlungsleiter, die Tagesordung und eine Geschäftsordnung.
- Einladung
- Der Bundesvorstand (Bundessekretariat) ist verpflichtet, den Bundesausschuss gemäß den o.g. Bestimmungen mit einer Frist von 2 Wochen einzuladen.
- Aufgaben
- Informations- und Meinungsaustausch zwischen Bundesvortand, den gewählten Vertreten des Bundesparteitages und den Vertreten der Landesverbände.
- Koordination von Aktionen der Bundesvorstandes und der Landesverbände.
- Stellungnahmen zu tagespolitischen Ereignissen im Rahmen des vom Bundesparteitag beschlossenen erweiterten Grundsatzprogramms.
- Beratung des Bundesvorstandes in allen Fragen.
- Delegation von Vertretern zu internationalen Partei-Treffen und Gremien.
- Begründung
Die Piratenpartei ist stark gewachsen. Um den Vorstand zwischen den Bundes-Mitgliederversammlungen stärker als bisher mit der Partei-Basis zu verzahnen, sollte die Möglichkeit des § 12 PartG genutzt werden, dem Vorstand einen Bundesausschuss zur Seite zu stellen. Ein solcher Ausschuss kann keinesfalls, wie aus dem PartG ersichtlich, die gleichen Rechte wie die Mitgliederversammlung haben. Er kann aber bevollmächtigt werden, Aussagen der Partei zu aktuellen Themen zu legitimieren. Ein solches Gremium soll in der Basis verankert werden und die innerparteiliche Diskussion zwischen den Bundesparteitagen verstetigen helfen.
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Aspirat|Aspirat“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden §9x in die Bundessatzung (Abschnitt A) aufzunehmen, wobei x den alphabetisch nächsten freien Kleinbuchstaben beschreibt.§9x Bundesausschuss# Der Bundesausschuss ist das Beratungsgremium der Partei-Basis zwischen den Bundesparteitagen.# Zusammensetzung#* Alle Mitglieder des Bundesvorstands qua Amt#* 8 Mitglieder, gewählt vom Bundesparteitag#* Je 2 Vertreter der Landesverbände. Sie werden, soweit die Landessatzung nichts anderes bestimmt, für jede Zusammenkunft des Bundesasschusses von den Landesvorständen benannt.# Zusammenkunft#* Der Bundesausschuss trifft sich spätestens 12 Wochen nach dem letzen Bundesparteitag bzw. des jeweils letzten Treffens des Bundesauschusses. Jede Zusammenkunft bestimmt einen Versammlungsleiter, die Tagesordung und eine Geschäftsordnung.# Einladung#* Der Bundesvorstand (Bundessekretariat) ist verpflichtet, den Bundesausschuss gemäß den o.g. Bestimmungen mit einer Frist von 2 Wochen einzuladen.# Aufgaben#* Informations- und Meinungsaustausch zwischen Bundesvortand, den gewählten Vertreten des Bundesparteitages und den Vertreten der Landesverbände.#* Koordination von Aktionen der Bundesvorstandes und der Landesverbände.#* Stellungnahmen zu tagespolitischen Ereignissen im Rahmen des vom Bundesparteitag beschlossenen erweiterten Grundsatzprogramms.#* Beratung des Bundesvorstandes in allen Fragen.#* Delegation von Vertretern zu internationalen Partei-Treffen und Gremien.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die Piratenpartei ist stark gewachsen. Um den Vorstand zwischen den Bundes-Mitgliederversammlungen stärker als bisher mit der Partei-Basis zu verzahnen, sollte die Möglichkeit des § 12 PartG genutzt werden, dem Vorstand einen Bundesausschuss zur Seite zu stellen. Ein solcher Ausschuss kann keinesfalls, wie aus dem PartG ersichtlich, die gleichen Rechte wie die Mitgliederversammlung haben. Er kann aber bevollmächtigt werden, Aussagen der Partei zu aktuellen Themen zu legitimieren. Ein solches Gremium soll in der Basis verankert werden und die innerparteiliche Diskussion zwischen den Bundesparteitagen verstetigen helfen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Jan An die "lieber nächstes Jahr besser machen"-Fraktion: So kommen wir nie weiter. Besser jetzt mittelmäßig und nächstes Jahr verbessern. GegenARGUMENTE habe ich keine gesehen. In der ein oder anderen Form (Marina?) brauchen wir genau so ein Treffen.
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Trias
- Tomate
- Senficon
- Benjamin Stöcker (§13 PartG auch noch lesen ;)
- Andena 09:43, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Simon Weiß
- icho40
- Haide F.S.
- Aloxo
- Rainer Sonnabend
- Thomas-BY
- MichaelG 18:41, 19. Apr. 2010 (CEST) Sowas brauchen wir nicht
- Hans Immanuel Ich finde das Anliegen sehr gut, die konkrete Form aber nicht optimal. Es lohnt, das in Ruhe besser zu machen.
- Twix 17:46, 23. Apr. 2010 (CEST)
- datenritter 16:22, 25. Apr. 2010 (CEST)
- Sebastian Pochert
- Aleks_A
- RicoB CB 16:11, 1. Mai 2010 (CEST)
- wigbold : Da die Aufgaben als ausschließliche Kompetenzen formuliert sind - keine Zustimmung - Zudem muß ein Bundesauschuß nicht in der Satzung festgelegt werden, da er kein Organ der Partei ist. Der BPT kann jederzeit Ausschüsse bestellen. Pauschale Ausschließlichkeiten sowie die Delegation von Kompentenz Kompetenzen darf es bei den PIRATEN nicht geben!
- OliverNiebuhr An sich keine schlechte Idee. Aber vllt. nochmal detailliert ausarbeiten und zum BuPT 2011 einreichen.
- zero-udo
- StopSecret 00:28, 4. Mai 2010 (CEST)
- HKLS 20:19, 4. Mai 2010 (CEST) allein über diesen Antrag würde 1-2 Stunden diskutiert
- Aloa5 16:14, 6. Mai 2010 (CEST) Nicht Gesetzeskonform und ansonsten auch ein Overkill an Bürokratie.
- DeBaernd 13:46, 8. Mai 2010 (CEST)
- Tramp 22:37, 10. Mai 2010 (CEST)
- Unglow
- Kaddi
- Salorta
- Sven423 09:40, 14. Mai 2010 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Sbeyer 14:28, 20. Apr. 2010 (CEST)
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
@ Benjamin Stöcker:
Wie schon in der Begründung erwähnt, ist ein Parteiausschuss im Gegensatz zu einem Parteitag keine Vertreterversammlung. Er hat in erster Linie beratende Funktion. Im weiteren Verlauf soll natürlich noch geprüft werden, ob das vorgeschlagene Verfahren dem PartG entspricht. Im Übrigen bin ich natürlich für alternative Vorschläge offen. Im Rahmen der Antragskommission sind hier noch eine Reihe von Modifizierungen denkbar, die sich aus der Diskussion ergeben können. --Aspirat
- Natürlich ist das eine Vertreter Versammlung, in anderen Parteien nennt man das Kleinen Parteitag. Es ist ein Organ das unter §12 PartG fällt, dementsprechend muss auf §13 PartG geachtet werden: "Die Zusammensetzung einer Vertreterversammlung oder eines sonstigen Organs, das ganz oder zum Teil aus Vertretern von Gebietsverbänden besteht, ist in der Satzung festzulegen. " Ist das jetzt ein Organ und besetzt es zum Teil aus Vertretern von Gebietsverbänden? Ich sage ja, damit gilt der §13 PartG und ihr Verstoßt dagegen massiv. Das was ihr wollt gibt es in anderen Parteien und nennt sich kleiner Parteitag. Und jetzt mal ne frage, was ist daran demokratisch wenn Bayern mit 2 Mitgliedern (2500 Mitglieder) vertreten ist, genauso wie das Saarland (120 Mitglieder). Da liegt der Faktor 20 dazwischen. Warum 8 Piraten aus der Basis benötigt werden zur "Koordination" erschließt sich mir gar nicht. Benjamin Stöcker
- Nein das siehst du falsch, der Antrag ist final und verdammt spät eingereicht worden, für Verbesserungen ist es jetzt zu spät. --Trias
Mein lieber Trias:
- Der Antrag wurde fristgerecht eingereicht.
- Der Bundesparteitag ist frei in seiner Entscheidung.
- Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, werden etliche Anträge noch diskutiert, verändert, zusammengefasst und sinnvoll aufeinander abgestimmt werden müssen.
--Aspirat
- das siehst du falsch. --Trias 09:49, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Da muss ich Trias recht geben, denn unsere Satzung sieht nicht vor, dass Anträge nach Ablauf der Einreichungsfrist noch geändert werden können. Auch nicht auf dem BPT. Nicht einmal Vertipper. Es gibt aber Satzungsänderungsanträge, die das ändern wollen. Sbeyer 14:28, 20. Apr. 2010 (CEST)
- welche?
- Redaktionelle_Änderungen_an_der_Satzung, TE133
- welche?
- Da muss ich Trias recht geben, denn unsere Satzung sieht nicht vor, dass Anträge nach Ablauf der Einreichungsfrist noch geändert werden können. Auch nicht auf dem BPT. Nicht einmal Vertipper. Es gibt aber Satzungsänderungsanträge, die das ändern wollen. Sbeyer 14:28, 20. Apr. 2010 (CEST)
Argument 2
...