Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme - Version 2

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80px Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Piratesse, Alexander Morlang, Andreas Pittrich.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
T025
Beantragt von
Piratesse, Alexander Morlang, Andreas Pittrich
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Tor, JAP, Freifunk, Rechtssicherheit
Schlagworte Contra
Unbeabsichtigte Verpflichtungen
Beantragte Änderungen

Für alle Diensteanbieter offener, anonymer Netzzugangssysteme (z.B. Freifunk, Tor, JAP) fordern wir, dass für sie eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur analog zu Telekommunikationsgesetz §6 Abs.1 möglich wird.

Betreiber aller Formen anonymer Netzzugangssysteme sind nicht verantwortlich für den Datenverkehr, der durch andere über den freigegebenen Netzzugang bewirkt wird. Die Beweislast liegt beim Kläger.

Begründung

Durch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist als Rechtsfolge die Haftungsfreiheit auch nichtgewerblicher Anbieter für durch ihre Knoten geleiteten Datenverkehr gesichert.

Bei dieser Fassung besteht die Gefahr, daß durch die Anmeldung auch neue Pflichten für Knotenbetreiber enstehen. Vergleiche daher: Version 1


Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Piratesse|Piratesse]], Alexander Morlang, [[Benutzer:RhoTP| Andreas Pittrich“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.





Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Grullemuck
  2. Philip aka plaetzchen
  3. Freeman In anderer Form, Grundidee in Ordnung
  4. Floh1111 20:46, 11. Apr. 2010 (CEST)
  5. Sebastian Pochert: Viel besser als Version 1
  6. Monarch 11:01, 13. Apr. 2010 (CEST)
  7. Pidder Lütt 00:35, 15. Apr. 2010 (CEST)
  8. GrmpyOldMan 16:49, 15. Apr. 2010 (CEST)
  9. Dmaphy 17:13, 15. Apr. 2010 (CEST)
  10. Rainer Sonnabend
  11. Danebod 17:32, 28. Apr. 2010 (CEST)
  12. Pilot
  13. DeBaernd 17:40, 10. Mai 2010 (CEST)
  14. Rgloerfeld 12:44, 15. Aug. 2010 (CEST)
  15. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Trias (in dieser form nicht ins Grundsatzprogramm)
  2. --Niemand13 16:58, 9. Apr. 2010 (CEST) (Gehört so nicht ins Grundsatzprogramm - bitte inhaltlichen Antrag daraus machen!)
  3. Spearmind 20:32, 9. Apr. 2010 (CEST)
  4. Hans Immanuel
  5. icho40
  6. HKLS 21:22, 19. Apr. 2010 (CEST)
  7. maxwell 01:10, 20. Apr. 2010 (CEST) Form
  8. Unglow Ja, aber nicht ins Grundsatzprogramm
  9. Datenritter 10:37, 22. Apr. 2010 (CEST) Was die anderen sagen.
  10. Andena 11:48, 22. Apr. 2010 (CEST)
  11. RicoB CB 07:39, 25. Apr. 2010 (CEST) Gehört nicht in ein Grundsatzprogramm
  12. Aleks_A
  13. Salorta
  14. Haide F.S.
  15. Sven423 15:43, 10. Mai 2010 (CEST) ab ins Wahlprogramm damit
  16. zero-udo
  17. wigbold : obsolete - nach dem heutigen Urteil[[1] existiert ein anderes Problem für die Dienstanbieter => Unterlassungsklage
  18. ringwraith
  19. StopSecret 07:24, 15. Mai 2010 (CEST)
  20. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. MrHan
  2. icehawk 16:33, 22. Apr. 2010 (CEST)
  3. Steeph
  4. Thorongil (Thematisch gut, aber zu konkret für Grundsatzprogramm)
  5. Magnum
  6. Christian Specht 17:19, 11. Mai 2010 (CEST)

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

schon abgedeckt

Ich empfinde das Thema schon durch unser jetziges Parteiprogramm abgedeckt. Siehe Parteiprogramm#Privatsphäre_und_Datenschutz. Zitat: "Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt". Der vorgeschlagene Punkt ist aber eine gute Idee für unser Wahlprogramm. --Trias 15:37, 7. Apr. 2010 (CEST)

Das scheinen mir zwei verschiedene Punkte zu sein. Hier geht es ja nicht um das Recht der Nutzer auf Anonymität, sondern auf das Rechtssicherheit des Anbieters. Angenommen ein Recht auf Anonymität wäre bereits durchgesetzt, und illegale Aktivität wird auf den Zugang eines Freifunkers oder eines Tor-Exit-Node-Betreibers zurückgeführt (wie auch immer), so sollte er nicht dafür belangt werden können, wenn man ihm nicht nachweisen kann, daß er selbst Urheber der Aktivität ist. RhoTep (Andreas)
Eben das gehört ins Wahlprogramm oder sonstwo hin. Die Forderung ist 1zu1 ableitbar aus unserem Parteiprogramm. --Trias 19:40, 10. Apr. 2010 (CEST)

Versorgungsauftrag

Wir leben in einer Wissensgesellschaft. Endlich ist es möglich auf das gesammelte Wissen dieser Welt zuzugreifen. Das ist das geniale an der Zeit in der wir leben! Es beinhaltet eine solch einzigartige Chance zu Freiheit, Frieden und Völkerverständigung das es geradezu kriminell ist dies zu verhindern oder auch nur zu erschweren. Seit Jahren teile ich meinen Internetanschluss (FON, Freifunk bzw. Piratenfreifunk), einfach weil ich davon überzeugt bin etwas wirklich sinnvolles und hilfreiches zu tun. Und ich werbe dafür wo ich es nur kann! Die "Mitstörerhaftung" allerdings, empfinde ich als Gängelung, und immer wieder scheitert daran das einrichten eines neuen "Knotens" sobald ich einen neuen "Mitstreiter" darüber aufkläre. Hier wird eine Chance zu Gunsten einiger weniger, mit fast ausschließlich finanziellen Interessen, vergeben! Auf einer Straße können Menschen verunglücken, aber wird dann der Erbauer der Straße belangt? Grullemuck

Argument 3