AG Transrecht/Ziele

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Ziele

Das Transsexuellengesetz (TSG) sinnvoll reformieren

1. Selbstbestimmung der betroffenen Menschen

* Abschaffung der Gutachterpraxis 
* Abschaffung des de facto Therapiezwangs
* Herstellung des Rechts der körperlichen Unversehrtheit gemäß GG
 -> Abschaffung der Pflicht zur geschlechtsangleichenden OP für die PSÄ 
* Streichung der Voraussetzung der Fortpflanzungsunfähigkeit für die PSÄ
 -> Freie Selbstbestimmung 
* Vereinfachung des juristischen Weges bzgl. der VÄ bzw. PSÄ
* Rechtssicherheit

2. Zu den Krankenkassenrichtlinien zur Behandlung

* Verbindliche Festlegung von medizinischen Leistungen
* Erweiterung der akzeptierten Epilationsmethoden im Rahmen
  einer Kostenübernahme
* Zeitnahe Bewilligung der medizinischen Leistungen
* Vereinfachung des Prozesses durch eine Reduzierung der
  psychologischen Gutachten

3. Links

- Stellungnahmen der Sachverständigen zur Reform des Transsexuellenrecht
  vom 28.02.2007 im Innenausschuss
 http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung04/Stellungnahmen/index.html

Das TSG auf juris.de

Verpflichtung von Krankenkassen

Behandlung junger Transgender verbessern

Betreuung von Eltern und Angehörigen sowie betroffenen fördern

Transsexualität soll keine Geisteskrankheit mehr sein

Strategien zur Aufklärungsarbeit