AG Transrecht/Ziele
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Ziele
Das Transsexuellengesetz (TSG) sinnvoll reformieren
1. Selbstbestimmung der betroffenen Menschen
* Abschaffung der Gutachterpraxis * Abschaffung des de facto Therapiezwangs * Herstellung des Rechts der körperlichen Unversehrtheit gemäß GG -> Abschaffung der Pflicht zur geschlechtsangleichenden OP für die PSÄ * Streichung der Voraussetzung der Fortpflanzungsunfähigkeit für die PSÄ -> Freie Selbstbestimmung * Vereinfachung des juristischen Weges bzgl. der VÄ bzw. PSÄ * Rechtssicherheit
2. Zu den Krankenkassenrichtlinien zur Behandlung
* Verbindliche Festlegung von medizinischen Leistungen * Erweiterung der akzeptierten Epilationsmethoden im Rahmen einer Kostenübernahme * Zeitnahe Bewilligung der medizinischen Leistungen * Vereinfachung des Prozesses durch eine Reduzierung der psychologischen Gutachten
3. Links
- Stellungnahmen der Sachverständigen zur Reform des Transsexuellenrecht vom 28.02.2007 im Innenausschuss http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung04/Stellungnahmen/index.html