Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erwerb der Mitgliedschaft bei der niedrigsten Gliederung
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von MichaelG. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Erwerb der Mitgliedschaft bei der niedrigsten Gliederung
- Änderungsantrag Nr.
- TE024
- Beantragt von
- MichaelG
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §3 (1)
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage, den Abschnitt A §3 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
Alte Fassung:
- die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.
- jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung.Neue Fassung:
- Begründung
Es gibt mittlerweile in jedem Land zumindest einen Landesverband, vielerorts sogar schon Bezirks- oder Kreisverbände. Es ist nicht mehr notwendig, daß neue Mitglieder direkt beim Bundesverband Mitglied werden. Außerdem sollte immer bei der niedrigsten Gliederung die Mitgliedschaft bestehen, auch wenn erst später z.B. Ortsverbände oder Kreisverbände gegründet werden.
- Achtung Kollisionen
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:MichaelG|MichaelG“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ich beantrage, den Abschnitt A §3 Absatz 1 wie folgt zu ändern:Alte Fassung:(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird- die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.- jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung.Neue Fassung:(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird automatisch bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst. Dies gilt auch bei Neugründungen von niedrigeren Parteigliederungen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* [[Antragsfabrik/Freie_Wahl_der_Gliederung_bei_Aufnahme“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es gibt mittlerweile in jedem Land zumindest einen Landesverband, vielerorts sogar schon Bezirks- oder Kreisverbände. Es ist nicht mehr notwendig, daß neue Mitglieder direkt beim Bundesverband Mitglied werden. Außerdem sollte immer bei der niedrigsten Gliederung die Mitgliedschaft bestehen, auch wenn erst später z.B. Ortsverbände oder Kreisverbände gegründet werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ValiDOM
- Haide F.S.
- Jonathan Gruner
- Fab
- Franz Rauchfuss
- Andreas Heimann 15:01, 21. Mär. 2010 (CET)
- Bragi
- Rainer Sonnabend
- Sebastian Pochert 19:15, 21. Mär. 2010 (CET)
- Matthias Pannek 18:15, 22. Mär. 2010 (CET)
- Thomas F
- CEdge
- MichaelG 11:09, 2. Apr. 2010 (CEST)
- SteffenO 14:52, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Heizer
- Stephan Urbach
- Christian Hufgard 11:01, 3. Apr. 2010 (CEST)
- --Locke 13:14, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Sbeyer 16:16, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Nplhse 12:18, 6. Apr. 2010 (CEST)
- -- Nicole.Staubus 13:02, 10. Apr. 2010 (CEST)
- DeBaernd 20:07, 12. Apr. 2010 (CEST)
- Thomas-BY
- AndiPopp
- Twix 15:16, 16. Apr. 2010 (CEST)
- -- Privacy 08:13, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Trias
- icho40
- Spearmind 19:35, 17. Apr. 2010 (CEST) Passus war wohl etwas älter
- Aleks A
- Unglow
- archifact
- Mike gh
- StopSecret 09:36, 22. Apr. 2010 (CEST)
- occcu
- Datenritter 13:35, 23. Apr. 2010 (CEST)
- Posbi 20:41, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Kaddi
- RicoB CB 14:23, 1. Mai 2010 (CEST)
- Zwergenpaladin
- Unglow
- Christian Specht 13:20, 11. Mai 2010 (CEST)
- Augenklappe
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- DaWi 14:26, 29. Mär. 2010 (CEST) Das wird inkompetente Vostände noch unangenehmer machen
- Rainer Sinn Antragsteller versteht den Absatz nicht(siehe Diskussion), stiehlt Zeit beim BPT
- HKLS 16:55, 8. Apr. 2010 (CEST)
- Hans Immanuel
- wigbold
- Corax 18:45, 24. Apr. 2010 (CEST)
- Nesges
- Salorta
- Friedel 08:11, 13. Mai 2010 (CEST)
- Sven423 13:55, 13. Mai 2010 (CEST) unnötige Komplexität, bei Neugliederung wird keine Mitgliedschaft erworben
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Andena 22:53, 4. Apr. 2010 (CEST) "jeweils niedrigsten" wäre sinnvoll
- zero-udo
- Käptn Blaubär
- Magnum Keine Ahnung, was dieser Satz bedeuten soll: "Dies gilt auch bei Neugründungen von niedrigeren Parteigliederungen."
Diskussion
Ich verstehe den ganzen Antrag nicht. Ich werde Mitglied bei der Piratenpartei Deutschland, nicht beim Bundesverband nicht nicht bei der Untergliederung sondern, bei den Piraten. Diese gliedert sich in Bund, Land, (Bezirk), Kreis und Ort. Anschließend regelt man noch die Verwaltung. Daten niedrigste Untergliederung, Finanzen gehen an den Landesverband. Der Rest ist totale Vereinsmeierei. Wenn dann regelt die Verwaltung der Daten aber nicht die Mitgliedschaft. Rainer Sinn
- Das ist Quatsch. Du wirst bei einer ganz bestimmten Untergliederung Mitglied, nicht bei einer amorphen Masse namens Piratenpartei Deutschland. Lies dir bitte mal die Satzung durch, dann können wir weiterdiskutieren.
Rein rechtlich sind zumindest Bundesverband und Landesverband selbständige Stellen, mit aktiver und passiver Legitimation. Bei weiteren Untergliederungen handelt es sich je nach Kontitution nur um "unselbständige FIlialen" - oder sogar eigenverantwortliche Strukturen, die ebenfalls aktiv/passiv legitimiert sind. Wichtig ist zu klären, wer definitv über Mitgliedsanträge entscheidet. Dies kann sicher nur eine legitimierte (also mit kompletter Satzung) versehene Struktur sein. Wie wappnen wir uns gegen Unterwanderung - d.h. die Mitglieder der SSS irgendwo in der Sächsischen Schweiz beantragen - nach freigewähltem Wohnsitz irgendwo. wo man sie nicht kennt die Mitgliedschaft in einem Ortsverein, der aus drei Hanseln besteht und froh über die nominale Erhöhung der MItgliederzahl ist. Damit werden sie automatisch Mitglied in den KV, LV und letztlich in der Bundespartei. diese Probleme gab es z.B. im Falle Klawun .... soll dies einer unselbständigen Untergruppe "Lockwitz" eines unselbständigen Ortsverbandes Dresden-Prohlis überlassen bleiben?
Übrigens ist der Antrag nunmal nur eine Neuformulierung und ändert absolut nix an der Verfahrensweise. Er formuliert evtl. besser, aber entzieht uns nur die Zeit beim BPT. Etwas zu regeln, was schon ausreichend geregelt ist, halte ich für suboptimal. Rainer Sinn
Verwaltung, Bürokratie, Struktur
Die Zuordnung zur untersten Gliederung ist ein Verwaltungsakt. Das Neumitglied wird informiert, zu welcher Gliederung es gehört. Der Verwaltungsakt sollte sehr einfach gestaltet werden. Da die Mitglieder zentral erfaßt werden, ist es unsinnig die Mitglieder ursprünglich der unteren Gliederung zuzuordnen. Die ursprüngliche Zuordnung der Mitgliedschaft muß auf Bundesebene erfolgen und ein klar definierter Verwaltungsakt führt zur jeweiligen Untergliederung. -
Es macht Sinn die Organisation der Mitgliedschaft den Gegebenheiten der Parteiorganisation nach PartG anzupassen: Die Organisation des Bundes untergliedert sich ... Logischer Weise ist so auch die Mitgliedschaft orginär beim Bundesverband zu sehen und die Zuordung zur Untergliederung ein Verwaltungsakt der Partei.
Eine (verwaltungstechnische) Sichtweise, die der Struktur der gesetzlich gegebenen Parteiorganisation widerspricht, wird den Verwaltungsaufwand durch entsprechend formale Korrekturen erhöhen.
Es ist notwendig, daß neue Mitglieder direkt beim Bundesverband Mitglied werden. Außerdem besteht immer bei der niedrigsten Gliederung die Mitgliedschaft!
Obenstehende Begründung ist widersinnig.
--wigbold 10:18, 24. Apr. 2010 (CEST)
Argument 2
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