NDS:AG Satzung/2010/GO Tagungsleitung

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Änderungsantrag 1 zur GO Tagungsleitung Punkt 7

Bearbeiter: SebastianS

Thematik

  • Der Punkt 7 der Tagungsordnung regelt den Verweis von der Landesmitgliederversammlung.
  • Laut Satzung §6 müssen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder vom Vorstand beschlossen werden. Bei dem Ausschluß von einer Landesmitgliederversammlung handelt es sich um eine solche.

Begründung

  • Die vorliegende Variante ist nicht konform mit der Satzung.

Gegenargumente

  • Bei dieser Variante müsste auch bei Nichtmitgliedern (zugelassenen Gästen) zunächst der Vorstand befragt werden, um einen Verweis von der Mitgliederversammlung zustande zu bringen. Änderungsantrag 2 berücksichtigt das.

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, aus der Mitgliederversammlung ausschließen.
  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören können durch Beschluss des Vorstands aus der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Die Durchführung des Vorstandsbeschlusses obliegt der Tagungsleitung.

Änderungsantrag 2 zur GO Tagungsleitung Punkt 7

Bearbeiter: SebastianS

Thematik

  • Der Punkt 7 der Tagungsordnung regelt den Verweis von der Landesmitgliederversammlung.
  • Laut Satzung §6 müssen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder vom Vorstand beschlossen werden. Bei dem Ausschluß von einer Landesmitgliederversammlung handelt es sich um eine solche.

Begründung

  • Die ursprüngliche Variante ist nicht konform mit der Satzung. Anders als in Vorschlag 1 ist es hier nicht zwingend vorgeschrieben, dass sich der Vorstand auch im Falle von Störungen von Nichtmitgliedern mit dem Ausschluß von der Mitgliederversammlung beschäftigen muss.
  • Der Vorstand wird nur dann eingeschaltet, wenn er gemäß Satzung zwingend gebraucht wird. Ansonsten übernimmt der Tagungsleiter.

Gegenargumente

  • Da nicht davon auszugehen ist, dass Verweise von Mitgliederversammlungen oft vorkommen wäre eine ausdifferenzierte Regelung nur selten notwendig.

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, aus der Mitgliederversammlung ausschließen.
  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, können aus der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
    1. Bei Mitgliedern entscheidet der Vorstand über den Ausschluss von der Mitgliederversammlung. Die Durchführung des Vorstandsbeschlusses obliegt der Tagungsleitung.
    2. Bei Nichtmitgliedern entscheidet die Tagungsleitung.