NDS:AG Satzung/2010/GO Tagungsleitung
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Änderungsantrag 1 zur GO Tagungsleitung Punkt 7
Bearbeiter: SebastianS
Thematik
- Der Punkt 7 der Tagungsordnung regelt den Verweis von der Landesmitgliederversammlung.
- Laut Satzung §6 müssen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder vom Vorstand beschlossen werden. Bei dem Ausschluß von einer Landesmitgliederversammlung handelt es sich um eine solche.
Begründung
- Die vorliegende Variante ist nicht konform mit der Satzung.
Gegenargumente
- Bei dieser Variante müsste auch bei Nichtmitgliedern (zugelassenen Gästen) zunächst der Vorstand befragt werden, um einen Verweis von der Mitgliederversammlung zustande zu bringen. Änderungsantrag 2 berücksichtigt das.
Änderung der Geschäftsordnung
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Änderungsantrag 2 zur GO Tagungsleitung Punkt 7
Bearbeiter: SebastianS
Thematik
- Der Punkt 7 der Tagungsordnung regelt den Verweis von der Landesmitgliederversammlung.
- Laut Satzung §6 müssen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder vom Vorstand beschlossen werden. Bei dem Ausschluß von einer Landesmitgliederversammlung handelt es sich um eine solche.
Begründung
- Die ursprüngliche Variante ist nicht konform mit der Satzung. Anders als in Vorschlag 1 ist es hier nicht zwingend vorgeschrieben, dass sich der Vorstand auch im Falle von Störungen von Nichtmitgliedern mit dem Ausschluß von der Mitgliederversammlung beschäftigen muss.
- Der Vorstand wird nur dann eingeschaltet, wenn er gemäß Satzung zwingend gebraucht wird. Ansonsten übernimmt der Tagungsleiter.
Gegenargumente
- Da nicht davon auszugehen ist, dass Verweise von Mitgliederversammlungen oft vorkommen wäre eine ausdifferenzierte Regelung nur selten notwendig.
Änderung der Geschäftsordnung
ORIGINAL | Überarbeitung |
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