NDS:AG Satzung/2010/Protokoll-2010-01-10

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Anwesende:

  • Stemke
  • Espenschied
  • Schönemann
  • Junghänel
  • Recke
  • Patrick F
  • Sebastian Scho
  • Hgb

Leitung: J. Stemke Protokoll: O. Schönemann

Bericht Vortag Realtreffen (Stemke)

Durcharbeiten der Satzung und grobe Besprechung der möglichen Änderungen

  • Festlegung von ersten Arbeitspaketen (PDF von J. Stemke)
  • Besprechen der möglichen Abstimmungsmethoden
Hinweise von M. Hagenbäumer
Ansprechen der Arbeitsgrundlage und Diskussion der Formalien
  • Arbeitsweise:
Sprecher J. Stemke
Jeder kann der Gruppe beitreten
Änderungen im Wiki werden nur von dem abgesprochenen bearbeiter akzeptiert


Abstimmung über Vorgehen:

für Weitermachen wie gestern (Fortsetzung): Jürgen Ju, Oliver Schönemann, Sebastian Scho,Mario, Patrick F, J. Recke
für Klären der Grundsätze: hgb
Enthaltung: Jürgen St.


Weiterarbeit unter Punkt "Satzungsarbeit"

§13 Die Delegiertenkonferenz

Wichtige angesprochene Punkte:

Aufgabe :

  • Politische Entscheidungen
  • Hat LDK Weißungsbefugnis ggü. Vorstand?
  • bisher hat nur LDP als oberstes Organ Weißungsbefugnis - hätte LDK diese aus, kann diese Beschlüsse des LPT kippen

Status der Landesdelegiertenkonferenz ???

  1. oberstes Organ zwischen den Landesparteitag (derzeitiger Status)
  2. beratendes und vorbereitendes Organ für den Landesparteitag (keine Beschlußmöglichkeit)
  3. politisches Beschlußorgan (keine organisatorischen Beschlüsse)

Mögliche Wahlmodalitäten der Delegierten

  1. Wahl auf dem Landesparteitag
  2. Wahl durch die Stammtische oder örtliche Organe (Kreis- Stadt-, Orts oder Regionsverbände (Regionalvertretung)
  3. Wahl nur durch die Unterverbände (derzeitiger Status)

mögliche Versionen

1-3 ist Stand
3-1 nur beim ersten mal ansonsten 3-2
nur 3-1

Aufgabe: O. Schönemann, hgb

§14 Der Landesvorstand

Idee: §14 (4) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag gewählt. §14 (x) Ist der Landesvorstand bei der Tagung des Landesparteitags länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.

Anmerkung: Da einmal im Jahr ein LPT statt finden muss, wird spätestens nach 24 Monaten ein neuer Vorstand gewählt (worst case). Dies ist konform mit dem Parteiengesetz.
Wunsch: LPT immer im 1. Quartal.

§ 14 (5) Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird. Die Aufhebung einer getroffenen Etscheidung erfordert eine 2/3 Mehrheit auf dem Landesparteitag.

Aufgabe: Mario Espenschied


§15 Parteiämter

1. Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten der PP sind Ehrenämter. 2. Über eine etwaige Vergütung und deren Höhe entscheidet der Landesparteitag mit absoluter Mehrheit.

Aufgabe: Sebastian Scho


§16 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

keine Änderungen


§17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms

keine Änderungen


§ 18 Auflösung und Verschmelzung

keine Änderungen


§ 19 Finanzordnung

Wahl der Kassenprüfer analog der Vorstandswahl

Änderungen Aufgabe: Mario Espenschied


§ 20 Schiedsgerichtsordnung

4. streichen 5. Wahl der Richter einmal im Jahr (zur nochmaligen Nennung)

Aufgabe: Mario Espenschied


§ 21 Wahlordnung

21.2 14 Tage, 21 Tage 21.6 Die Einzelheiten der Wahlverfahren regelt die Geschäftsordnung des Landesparteitages. 21.8 Streichen

Aufgabe: hgb


§ 22 Gründungsversammlung

Formal streichen?

Aufgabe: Stemke

Zeitstempel - 13:13h

Nachtrag zu gestern § 12 Der Landesparteitag

12.2 .... oder wenn 10% der Piraten in Niedersachsen es beantragen. 12.3. 4 wochen für reguläre

Aufgabe: Mario Espenschied

Wiederaufnahme §2 Vertagt von gestern

Version der Bundessatzung:

(2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland können nur natürliche Personen sein. Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis.

Version vor dem letzten LPT:

2. Eine Mitgliedschaft in einer anderen politischen Vereinigung sollte dem Landesvorstand der Piraten Niedersachsen gegenüber unverzüglich angezeigt werden.

Version aktuell:

2. Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:
1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien
2. Kandidaten für Piratenpartei-interne Ämter und Funktionen
3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.

Vorschlag 1:

2. Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und und auf Nachfrage allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:
1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien
2. Kandidaten für Vorstandsämter, Schatzmeister, Kassenwart / Kassenprüfer oder Schiedsgericht des Landesverband Niedersachsen und Untergliederungen
3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.
Eine Kandidatur oder Fortführung des Amt oder der Funktion ist bei einer Weigerung nicht zugelassen.

Vorschlag 2:

2. Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen sollten dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und und auf Nachfrage allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:
1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien
2. Kandidaten für Piratenpartei-interne Ämter und Funktionen
3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.

Vorschlag 3:

2. Eine Mitgliedschaft in einer anderen politischen Vereinigung sollte dem Landesvorstand der Piraten Niedersachsen gegenüber unverzüglich angezeigt werden.

Vorschlag 4: keine Änderung

Aufgabe: hgb

Wiederaufnahme §8.7 Vertagt von gestern

Vorschlag 1:

Kreis & Ehrenamt soll
Kreis & bezahlt muss
Land bzw. Mandat muss

Vorschlag 2: Inhaber eines in der Partei ausgeführten Ehrenamtes sollten ihre berufliche Tätigkeit offenlegen. Inhaber eines bezahlten Amtes im Namen der Partei, müssen ihre Nebentätigkeiten und Ämter offenlegen und die daraus resultierenden Einkünfte dem Vorstand mitteilen. (S9 LPT 2009)

Aufgabe: Junghänel und PatrickF


Merker:

Big Arne:

b) Abschaffung aller prozentualen Eingangshürden für Ämter. Alle Ämter sollten besetzt werden, so weit möglich. Stellt Euch mal vor, wir müssten 50 Prozent Zustimmung von allen Wahlberechtigten bekommen, um im Parlament zu sein, das ist doch ABSURD! Außerdem, wenn wir z. B. je einen Beisitzer aus z. B. den 6 ehemaligen Regierungsbezirken haben, die jeweils von den dort ansässigen Piraten getragen werden, haben wir einen guten Zustand, obwohl jeder einzelne weniger als 20% Zustimmung hat.

Big Arne

c) Beibehaltung der Delegiertenkonferenz als Vertreterkonferenz der Kreisverbände. Von mir aus auch als beratendes Gremium.

Big Arne

d) Denkt mal darüber nach, ob Basisdemokratie funktionieren kann, wenn sich ein gewisser Teil der Piraten aus Zeit-, Interesse- oder sonstigen Gründen nicht mit den Positionen der Minderheit beschäftigt, oder ob das dann nicht nur demokratisch legitimierte Unterdrückung ist. Bevor wir den mündigen Bürger beschwören, sollten wir vielleicht erstmal am mündigen Piraten arbeiten. ...

Max Rother:

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft, Punkt 3. Dort heisst es:
(Die Mitgliedschaft endet durch ...) 3.Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts
Das bedeutet, dass ein Pirat automatisch die Mitgliedschaft verliert, wenn er:
  • die deutsche Staatsbürgerschaft ablegt, aber warum dürfen dann Ausländer Parteimitglieder werden?
Das steht so in der Bundessatzung:(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Hgb
- er rechtskräftig verurteilt ist zu eine Gefängsisstrafe ohne Bewährung. Wie ist mit ihm umzugehen, wenn die Haftzeit beendet ist?
- Satzungsänderungen müssen 4 Wochen vor dem LPT bei Landesvorstand eingereicht werden und bei der Einladung kommuniziert werden (Siehe Bundessatzung § 12.2.)