NDS:AG Satzung/2010/§ 13

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§ 13 Die Delegiertenkonferenz

Hinweis

Derzeit gibt es im Bund verschiedene Ansätze, wie zwischen den Parteitagen die Basis in die Politik eingebunden werden kann. Die AG-Satzung schlägt daher vor, zunächst die Ergebnisse auf dem Bundesparteitag abzuwarten.

Nach der derzeitigen Regelung in dieser Satzung kann eine Delegiertenkonferenz nicht Einberufen werden.

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Delegiertenkonferenz ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Es wird die politische Entwicklung erörtert und Beschlüsse über die politische Richtung gefaßt. Ferner berät sie den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information der Kreisverbände und des Landesvorstandes.
  2. Die Delegiertenkonferenz wird ins Leben gerufen wenn mindestens 5 Kreisverbände gegründet wurden. Die näheren Regelungen bezüglich Mindestdelegiertenzahl sowie Einberufung werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung aufgenommen und vom Landesparteitag beschlossen.
Keine Satzungsänderungsanträge