NDS:AG Satzung/2010/§ 12

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§ 12 Der Landesparteitag

Satzungsänderungsantrag 12.2.1

ANGENOMMEN - 95,6% Zustimmung - siehe Protokoll

Änderung

Rechtschreibkorrektur

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piraten Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluß oder wenn 1/3 der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat zwei Wochen für reguläre bzw. eine Woche für außerordentliche Parteitage schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piraten Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn 1/3 der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat zwei Wochen für reguläre bzw. eine Woche für außerordentliche Parteitage schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.

Satzungsänderungsantrag 12.2.2

ANGENOMMEN - 85,6% Zustimmung - siehe Protokoll

Thematik

Derzeit können Piraten einen Parteitag einberufen, wenn dies 1/3 aller Piraten beantragen. Um der stark gewachsenen Mitgliederzahl Rechnung zu tragen, soll dieser Wert reduziert werden.

Änderung

Herabsetzen der Schwelle auf mindestens 10%

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piraten Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluß oder wenn 1/3 der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat zwei Wochen für reguläre bzw. eine Woche für außerordentliche Parteitage schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piraten Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluß oder wenn mindestens 10% der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat zwei Wochen für reguläre bzw. eine Woche für außerordentliche Parteitage schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.

Satzungsänderungsanträge zu § 12.3

Thematik

Die Frist für Einladungen muss die Besonderheiten bei Wahlen und Satzungsänderungen berücksichtigen. Dies ist derzeit nicht der Fall.

Aus rechtlichen Gründen sollte eine Einladung per e-Mail nur möglich sein, wenn das Mitglied dem zugestimmt hat. (Expertise der AG-Recht)

Satzungsänderungsantrag 12.3.1

ANGENOMMEN - 95,4% Zustimmung - siehe Protokoll

  • Aufnahme der Zustimmungspflicht bei Einladung per e-Mail, bzw. das Mitglied kann der Zustellung per Mail widersprechen.

Satzungsänderungsantrag 12.3.2

ANGENOMMEN - 90,6Zustimmung - siehe Protokoll

  • Hinweis auf Regelungen zu Satzungsänderungen und Wahlen

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piraten Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluß oder wenn 1/3 der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat zwei Wochen für reguläre bzw. eine Woche für außerordentliche Parteitage schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.
  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piraten Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluß oder wenn 1/3 der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat zwei Wochen für reguläre bzw. eine Woche für außerordentliche Parteitage schriftlich zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Die elektronische Zusendung ist zulässig wenn das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Stehen Satzungsänderungen oder Wahlen an, so gelten die in § 17 und § 21 genannten Fristen entsprechend.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.