BY Diskussion:Mittelfranken/Parteitag 2010.1/Satzungsänderungsanträge

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Satzungsänderungsantrag Nummer 2

Ich bin gegen diesen Antrag. Der Bezirk Mittelfranken besteht aus ca 450 Mitgliedern. Ich finde 5 Personen sind nicht ausreichend um diese Anzahl Piraten zu vertreten. Auch kann ich den Argumenten der Begründung nicht folgen: Die erste und wichtigste Aufgabe des politischen Geschäftsführers ist wie folgt definiert: "Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung". Gerade dies ist in Zeiten ohne Wahlen die wichtigste Aufgabe in einer Partei. Auch das Argument der in Gründung befindlichen Kreisverbände ist derzeit nicht Tragbar. Von möglichen KV's existiert aktuell gerade mal einer, dieser wird auch noch angezweifelt. In Planung ist ansonsten nur ER + ERH welcher als solches auch dem Risiko ausgesetzt sein wird nicht anerkannt zu werden. Selbst mit den beiden KV's deckt dies aber nur 50% ab. Auch halte ich es für illusorisch anzunehmen der BzV hätte keine Arbeit mehr sobald Kreisverbände existent sind.

Der Vollständigkeit halber will ich darüber hinaus noch darauf hinweisen, dass die BTW09 in Bayern durch die Freie Union angefochten wird und dies mögliche Neuwahlen in Bayern mit sich bringen kann. Im zugegeben unwahrscheinlichen Fall das dies Eintrifft müssen wir in der Lage sein extrem kurzfristig in den erneuten Wahlkampf einzusteigen.

Ich persönlich empfinde den Antrag als konstruiert um der geringen Bewerberzahl entgegen zu kommen. Es kann aber nicht sein, dass wir unsere Satzung laufend ändern nur um Vorstandsbesetzungen nach Kandidatenlage zu ermöglichen. Dies wird im Antragstext ja schon wieder direkt für 2013 gefordert, es ist also ein Antrag der gleich schon mit beantragt wieder geändert zu werden, dies ist absurd. Vielmehr würde ich hier vorschlagen die Anzahl der Beisitzer in der Satzung variabel zu gestallten sowie zu erörtern wie es sein kann, dass ein Bezirk mit 450 Mitgliedern offenbar Probleme hat 7 Vorstandsposten zu besetzen.

--Dev 15:08, 22. Jan. 2010 (CET)


Satzungsänderungsantrag Nummer 5

Ich unterstütze diesen Antrag. Ich weise aber darauf hin, dass der Antrag gegen die aktuelle Bundessatzung §7 (2) verstößt und daher keine Gültigkeit besitzen wird. Dies ist ausdrücklich meine persönliche Auslegung der Satzung, ich bin kein Jurist.

Das Argument, es handelt sich hier um eine Ergänzung ist meiner Meinung nach sehr Schwach da die Ergänzung dem eigentlichen Text widerspricht. Ein Vergleichsbeispiel wäre wenn in der Bundessatzung ausdrücklich geregelt wäre, das ein Bezirksvorstand aus 1x Vorsitzenden, 1x Stellvertreter, 1x Schatzmeister sowie 2x Beisitzern bestehen würde und dies nun auf LV oder BzV Ebene um 1x Generalsekretär "ergänzt" würde, dann würde damit die Bundessatzung klar unterlaufen und der Punkt wäre ungültig.

--Dev 15:40, 22. Jan. 2010 (CET)


hier kommen die Diskussionen zu den SÄA beim 1. BzV PT von Mittelfranen rein!