BY:Mittelfranken/Parteitag 2010.1/Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsanträge bitte hier eintragen. Bitte dafür die Vorlage benutzen. Satzungsänderungsanträge müssen von realen Personen mit realen Namen stammen und ggfs. auf dem Parteitag erläutert und vertreten werden. Ist die Teilnahme am Parteitag für den Antragsteller nicht möglich, so muss dieser für eine geeignete Vertretung sorge tragen. Dieses Prozedere soll Spassanträge verhindern und der Kontrolle dienen, dass Anträge nur von Mitgliedern kommen.
Beispiel
Umbenennung
- Änderungsantrag Nr.
- 1
- Beantragt von
- Arthur Schibetz
- Betrifft
- Bezirksverband Mittelfranken / §1
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen, §1 Absatz 2 Satz 2 wie folgt abzuändern:
Der Name lautet: Biradnbaddei Deutschland Bezirksverband Middlfranggn, nachfolgend BIRADN genannt.
- Begründung
- Des mou hald aaf fränggisch.
- Diskussion
- Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/SAA
Anträge
Kassenprüfer
- Änderungsantrag Nr.
- 1
- Beantragt von
- Dominique Schramm (ursprünglich von Markus Gerstel)
- Betrifft
- Satzung BzV Mittelfranken / § 9b
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen folgenden Absatz an §9b der Satzung des BzV Mittelfranken anzufügen:
Der Bezirksparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bezirksparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bezirksparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Bezirksparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.
- Begründung
Der aktuelle Bezirksparteitag möchte Kassenprüfer wählen. Diese hätten aktuell nur mittelbare Existenzberechtigung: Die Bundessatzung hat eigentlich keine Auswirkung auf den BzV. Daher muss das explizit in die BzV-Satzung.
Vorstandsverkleinerung
- Änderungsantrag Nr.
- 2
- Beantragt von
- Arthur Schibetz
- Betrifft
- Satzung BzV Mittelfranken / § 9a
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen §9a Absatz 10 Satz 2 zu streichen, in §9a Absatz 11 Satz 1 Nummer 1 die Worte an einen noch verfügbaren Beisitzer durch an ein noch verfügbares Vorstandsmitglied zu ersetzen, und §9a Absatz 1 durch folgende Fassung zu ersetzen:
Dem Vorstand gehören fünf Mitglieder der PIRATEN an: Ein Vorsitzender, zwei stellvertretende Vorsitzende, ein Bezirksschatzmeister und ein Generalsekretär.
(§9a Absatz 1 Satz 2 der alten Fassung entfällt)
- Begründung
Da vor Herbst 2013 keine Wahlen anstehen, verliert der politische Geschäftsführer bis dahin sein Hauptaufgabengebiet. Bis dahin verliert der Posten also weitgehend seinen Sinn. Auch wird durch die anstehenden Gründungen der Kreisverbände die Arbeit des Bezirksverbands verringert bzw. stark ins verwaltungstechnische verlagert, so dass fünf Piraten (drei politische Piraten und zwei Verwaltungspiraten) für die Arbeit im Bezirksverband ausreichen. Wenn diese Satzungsänderung durch die Mitglieder des Bezirksparteitages angenommen wird, so empfiehlt sich rechtzeitig vor der nächsten Wahl im Jahr 2013 eine erneute Satzungsänderung.
Vertretungsbefugnis
- Änderungsantrag Nr.
- 3
- Beantragt von
- Dominique Schramm
- Betrifft
- Satzung des BzV Mittelfranken / § 9a Abs. 2 ff. - Vorstand
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass der Absatz 2 um den Punkt 2a und 2b, wie nachfolgend formuliert, erweitert wird:
(2a) Der Vorstand des Bezirksverbandes wird durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter, vorgenannte jeweils in Verbindung mit einem weiteren Vorstandsmitglied rechtswirksam nach aussen vertreten.
(2b) Der Schatzmeister des Bezirksverbandes erhält zur Annahme von Spenden, sowie zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen eine auf vorgenannte Handlungen beschränkte Einzelvertretungsbefugnis. Für alle anderen finanziellen Angelegenheiten findet Absatz 2a Anwendung.
- Begründung
In der ursprünglichen Formulierung wird der Bezirksverband nur dann wirksam gegenüber Dritten vertreten wenn der Vorstand geschlossen auftritt. Bei einem Vorstand von 7 Personen bedeutet dies konkret, dass alle 7 Personen gemeinschaftlich die Vertretung des Bezirksverbandes ausüben. Die Vertretungsbefugnisse können gem. §11 (3) PartG i.V.m. §26 Abs 2 BGB ausschliesslich über die Satzung beschränkt werden. Eine abweichende Regelung in der Geschäftsordnung hinsichtlich der tatsächlichen Vertretung des Vorstandes ist unwirksam. Daher ist die Satzung dahingehend anzupassen, dass der Vorstand durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter in Verbindung mit einem weiteren Vorstandsmitglied (4 Augen Prinzip) den Bezirksverband wirksam gegenüber Dritten vertreten kann. Bei der derzeitigen Regelung entsteht eine Lähmung bei Vertretungen gegenüber Dritten wenn ein Vorstandsmitglied sich weigert sich der Vertretung anzuschliessen. Ferner begründe ich diesen Antrag auch damit, dass der BzV Mittelfranken genau diese Erfahrung vor der Sparkasse Nürnberg machen musste, so dass zur Eröffnung eines Kontos eben nicht die abweichende Regelung der Geschäftsordnung zur Vertretung des Vorstandes ausreichend war, sondern in der Tat 7 Personen zur Eröffnung eines Kontos anwesend sein mussten. Dies gilt nun analog nicht nur für Bankmodalitäten sondern generell bei Abschluss von Verträgen.
Ergänzung: Nach genauer Auslegung der ursprünglichen Formulierung, wäre eine Spendenbescheinigung auch nur dann wirksam geleistet, wenn alle Vorstandsmitglieder geschlossen diese unterzeichnen. Zur Vereinfachung der Abwicklung ist der Schatzmeister Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen, welche aber auf die Annahme von Spenden sowie die Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen beschränkt wird. Für alle weiteren finanziellen Angelegenheiten gilt die 4-Augen Regel wie unter Absatz 2a.
BzPT-Protokoll
- Änderungsantrag Nr.
- 4
- Beantragt von
- Dominique Schramm (ursprünglich: Markus Gerstel)
- Betrifft
- Satzung des BzV Mittelfranken / §9b, Absatz 4
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen §9b Abs. 4 der Satzung wie folgt neuzufassen:
Über den Bezirksparteitag, dessen Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird.
- Begründung
Bisherige Fassung: Über den Bezirksparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
Die Inhalte des Wahlprotokolls sind redundant, da sie im Ergebnisprotokoll ebenfalls enthalten sein müssen. Die Wahlleitung (können ja mehrere Wahlleiter sein) sollte - statt selbst auch noch ein Protokoll zu führen - lieber eng mit der eigentlichen Protokollführung zusammenarbeiten, und anschließend mit Unterschrift auf dem Ergebnisprotokoll die Angaben bestätigen. Unterschriften von Vorstandsmitgliedern haben dafür meines Erachtens nichts auf einem Protokoll des Landesparteitags zu suchen, da dies ein komplett anderes, dem Parteitag untergeordnetes, Parteiorgan ist - auch rät Sauter/Schweyer/Waldner (Rn 128) berechtigterweise davon ab.
Gemeinsame Kreis- und Ortsverbände
- Änderungsantrag Nr.
- 5
- Beantragt von
- Dietmar Heindorf
- Betrifft
- Bezirksverband Mittelfranken / §7 (1)
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen, §7 (1) wie folgt abzuändern:
Im Bezirksverband können sich Kreis- oder Ortsverbände gliedern. Ein Kreis-/Ortsverband umfasst immer ein Gebiet, das deckungsgleich mit dem jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Gemeinde ist. Zusammenschlüsse zu gemeinsamen Kreis- und Ortsverbänden sind möglich.
- Begründung
- Der BzV ist stark in den großen Städten vertreten, da die Flächengebiete meist zu groß sind, um über eigene Stammtische Strukturen aufzubauen. Daher sollte es Kreis- und Ortsverbänden möglich sein, einen gemeinsamen Verband zu gründen. Dies soll hiermit noch einmal explizit herausgestellt werden, da die alte Regelung dies nicht 100% klar definiert ist.
Transparenz 1
- Änderungsantrag Nr.
- 6a
- Beantragt von
- Kristian Biss für die AG Transparenz
- Betrifft
- Bezirksverband Mittelfranken / §9a
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen, §9a einen neuen Absatz einfügen:
§ 9a - Der Vorstand des Bezirksverbandes
(12) Der Vorstand ist der Transparenz verpflichtet.
- Begründung
SÄA der festlegt, dass der Vorstand der Transparenz verpflichtet ist. Ein weiterer Antrag auf dem Parteitages regelt die genauen Anforderungen der Transparenz an den Vorstand. Dieser SÄA ist konkurrierend zum Antrag 6b.
- Diskussion
- Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/SAA
Transparenz 2
- Änderungsantrag Nr.
- 6b
- Beantragt von
- Kristian Biss für die AG Transparenz
- Betrifft
- Bezirksverband Mittelfranken / §9a
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen, §9a einen neuen Absatz einfügen:
§ 9a - Der Vorstand des Bezirksverbandes
(12) Der Vorstand ist der Transparenz verpflichtet, soweit nicht beschränkt durch den Schutz von personenbezogenen Daten.
- Begründung
SÄA der festlegt, dass der Vorstand der Transparenz verpflichtet ist, die Problematik des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte wird explizit erwähnt und von der Transparenz ausgenommen. Ein weiterer Antrag auf dem Parteitages regelt die genauen Anforderungen der Transparenz an den Vorstand. Dieser SÄA ist konkurrierend zum Antrag 6a.
- Diskussion
- Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/SAA
Transparenz 3
- Änderungsantrag Nr.
- 7
- Beantragt von
- Kristian Biss für die AG Transparenz
- Betrifft
- Bezirksverband Mittelfranken / §9a
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen, §9a einen neuen Absatz einzufügen:
(12) Der Vorstand ist, unter Beachtung des Schutzes von personenbezogenen Daten, der Transparenz seiner Arbeit gegenüber den PIRATEN verpflichtet.
(12a) Jede Vorstandssitzung wird mittels Tonbandgerät aufgenommen und auf Anfrage eines Piraten ausgehändigt. Von der Tonbandaufnahme ausgenommen sind personenbezogene Daten. Diese sind entsprechend in einer Nachbearbeitung zu entfernen. Ferner ist über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll anzufertigen und dieses zu veröffentlichen.
- Begründung
Vorschlag zum Einführen eines Transparenzparagraphen. Konkurrierend zu den Anträgen 6a und 6b. Dieser ist ein SÄA der komplett die Transparenz über die Satzung regelt und somit dem Vorstand genau vorschreibt, was Transparenz bedeutet.
- Diskussion
- Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/SAA