SN:Orga/Finanzen/Buch
Landesverband Sachsen Kreis- und Regionalverbände:
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Allgemein
- Kassen- und Buchführung
- Spendenregelungen
- Spendenseite des Bundes
- Mitgliederbeiträge
- Allgemeines
- Vorlagen
- Kassenprüfung
- Reisekosten_und_Auslagen
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Achtung Bundesweite Baustelle
Buch- und Kassenführung
Allgemeines
- jeder Schatzmeister kann die Verwaltung an den Landesverband zurückgeben, Nachteile dürfen dem Verband nicht entstehen(1-2 tage Zeitverzug evtl.)
- Die Schatzmeister der Untergliederungen haben eine vorbereitende Buchführung zu erledigen. Dabei sind die Vorgaben des Parteiengesetzes zu erfüllen. (zu finden unter Vorlagen)
- Vorlagennutzung der Buchungstabellen ist empfehlenswert und hilft dem Landesschatzmeister.
Generell gilt:
- Für jede Ausgabe/Einnahme gibt es eine Rechnung/Quittung/Nachweis Kontoauszug
- Spenden sind zusätzlich im Spendenbuch zu führen
- Mitgliedsbeiträge gehen in voller Höhe an den LV.
- sämtliche Konten sind dem Landeschatzmeister anzuzeigen. Dies gilt für einzelne Barkassen wie für Paypal- und Bankkonten. Die Abrechnung erfolgt zum Ende des Jahres
- Die Führung der Finanzen ist so zu führen das innerhalb von kurzer Zeit außenstehende Personen, insbesondere die Kassenprüfer, sich einen Einblick in die Finanzen erarbeiten können.
Fristen
Folgende Fristen gelten sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:
- Kassenschluss: 15.Dezember.
- Fertigstellung Jahresabschluss Landesverband: 31. Mai.
- Fertigstellung Jahresabschluss für Teilgliederungen unterhalb der Landesebene: 31. März
- Fälligkeit der Umlage an den Bund oder Landesebene: monatlich
- Weiterleitung der Buchhaltungsunterlagen an den Landesschatzmeister: quartalsweise als Kopien ab 01.01.2015
Barkassen
Folgende Grundsätze gelten für den Umgang mit Bar-Kassen sowohl für die Bundes-,Landes- als auch für die Kreisebene:
- Buchungen sind zeitnah zu tätigen. Buchungen können nicht ohne Beleg existieren.
- Papier ist der beste Freund der Buchhalter, Buch- und Kassenprüfer.
- Es wird ein Kassenbuch geführt und monatlich abgerechnet.
- Bar-Kassen dürfen einen Kassenbestand in Höhe von € 300,00 nicht überschreiten.
- Sollte der Kassenstand der Bar-Kasse den Betrag von € 300,00 übersteigen, ist der Überschuss auf das jeweilige Geschäftskonto zu überweisen.
Geschäftskonten
Jeder Untergliederung steht es frei Bankkonten und ein Paypalkonto zu betreiben. Der Schatzmeister des jeweiligen Verbandes trägt für die ordnungsgemäße Führung sorge. Konten die den Verband mit erblichen Kosten belasten sind zu vermeiden.