NDS:AG Satzung/2010/Änderungsanträge/§2,2

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Änderungsantrag §2,2

Stand nach dem LPT09 Vorschlag

Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:

  1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien
  2. Kandidaten für Piratenpartei-interne Ämter und Funktionen
  3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.

Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Organisationen und Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und unverzüglich allen Mitgliedern der Piratenpartei zugänglich gemacht werden:

  1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien oder Organisationen
  2. Kandidaten für Piratenpartei-interne Ämter und Funktionen
  3. Kandidaten, welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl

Bei Nichteinhaltung ist eine Kandidatur ausgeschlossen. Ausnahmeregelungen sind nicht möglich.

Kommentar von Tobias

Da die Ursprungsform dieses Antrags ja von mir kommt, hier ein paar Punkte dazu:

"...und allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden"

Die Intention dieses Abschnitts war es, dass jeder Pirat die Möglichkeit hat, diese Information zu erhalten (Holschuld) und der Vorstand die Freigabe dieser Information an ein Mitglied nicht aus Datenschutzgründen ablehnen darf. Es war nicht die Intention, dass jeder auf den dieser Passus zutrifft, allen Piraten eine E-Mail, Snail-Mail oder Ähnliches zukommen lassen muss.

Als kleine Randnotiz: Arne hat mir persönlich - vor der Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden - auf meine Anfrage hin seine Parteivergangenheit offengelegt. Ich denke, dass er das auch jedem anderen gegenüber getan hätte. Damit hat er meiner Meinung nach der neuen Satzung genüge getan und ich sehe einer Wahlanfechtungs-Klage von Joachim relativ gelassen entgegen! -- Tobias den Teil gestrichen, bei dem ich anscheinend einer Fehlerinformation aufgesessen bin.

Nein, Tobias. Informationelle Selbstbestimmung heisst, dass ich allein entscheide, wem ich diese Information gebe. Nicht die Satzung. Dieser Paragraph ist ein Rückfall in das tiefste politische Mittelalter, zurück zu Zeiten von Radikalenerlass und Gesinnungstests. --Alu 18:56, 17. Nov. 2009 (CET)

Der Hinweis auf eine Wahlanfechtungsklage ist sachlich falsch, da ich diese weder vorhatte, noch angekündigt habe. Vielmehr war die erzwungene Zulassung der Öffentlichkeit per Life-Stream bei der Kandidatenvorstellung gemeint, die einen eklatanten Satzungsverstoß von § 2 (2) NEU darstellt, welcher selbst die Transparenz auf die Mitglieder der Piratenpartei beschränkt. Für mich ist der geänderte § 2 (2) der Landessatzung sowie der im Landesverband offensichtlich vorherrschende Zwang zur persönlichen biographischen Transparenz der Grund, warum ich innerhalb des Landesverbands nicht mehr aktiv tätig werde: Da ich offenbar nicht selbst über den Grad der Öffentlichkeit und den Inhalt bestimmen darf, sondern mir diese Entscheidung als Test für meine "piratige Gesinnung" abgenommen wird. --Joachim 17. Nov. 2009 (CET).

Datenschutz

Ich sehe nach wie vor nicht die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung:

Das glaube ich Dir gern. Würdest Du das sehen, dann würdest Du diesen Antrag sofort zurückziehen. Hgb 10:51, 21. Nov. 2009 (CET)

1. Die Mitarbeit in einer politischen Partei ist nicht geheim. Ämter und Funktionen in Parteien schon gar nicht. (Es geht hier schliesslich nicht um Stammtischdiskussionen in Klein-Kleckersdorf, sondern um eine zugelassene Partei!).

Das ist richtig, wenn dieses zeitgleich mit der Mitarbeit bei den Piraten geschieht. Hgb 10:51, 21. Nov. 2009 (CET)

2. Die Kandidatur für ein politisches Amt oder eine Funktion ist freiwillig. Wenn wir als Piraten entscheiden, dass wir zur Beurteilung der Wählbarkeit eines Kandidaten wissen wollen, ob dieser eventuelle Interessenkonflikte hat, so finde ich das legitim - genauso legitim ist es dann halt, nicht zu kandidieren.

Dein Antrag bewirkt aber, dass sich Menschen, die etwas gegen öffentliche Ausforschung ihrer Lebensgeschichte haben, gar nicht erst bewerben, sofern sie lesen können, was aber vielleicht nicht ganz so wichtig ist, oder? Hgb 10:51, 21. Nov. 2009 (CET)
Die Kandidatur auf ein Amt und eine Funktion ist freiwillig; auch die politische Selbst-Deklaration eines Mitglieds ist freiwillig. Nicht freiwillig jedoch ist die Verknüpfung von Kandidatur und Selbst-Deklaration. (Genauso wird im übrigen auch die Freiwilligkeit des Zölibats im röm.-kath. Priesteramt begründet. Das Priesteramt ist freiwillig; der Zölibat ist freiwillig, also ist der Zölibat im Priesteramt freiwillig.) Sowas nennt man einen falschen Syllogismus, glaube ich. Joachim 12:25, 21. Nov. 2009 (CET)
Was bislang niemand der Befürworter von S4 schlüssig darlegen konnte, ist die praktische und strikte Umsetzung von S4. Denn gefordert ist, daß die politische Deklaration (nur) von Kandidaten einerseits nur Mitgliedern der Piratenpartei zugänglich ist, andererseits allen Mitgliedern der Piratenpartei. Ein Pirat aus München hat nach unserer Satzung das Recht, einen Kandidaten in Peine um eine Offenlegung seiner politischen Biographie zu verlangen.
  1. Wie legitimiert sich der Münchner Pirat, wie wird sichergestellt, daß nur Piraten diese Informationen erhalten?
  2. Wie wird sichergestellt, daß nur solange die Kandidatur besteht, diese Informationen allen Piraten zugänglich sind?
  3. Wie verfährt man, wenn jemand am Wahlabend seine Kandidatur bekanntgibt oder als Kandidat vorgeschlagen wird? Wie ist sichergestellt, daß alle Mitglieder der Piratenpartei davon erfahren und zugleich die politische Selbstdeklaration ihnen offengelegt wird?
  4. Wie erfüllen wir einerseits die Anforderung der Satzung und andererseits die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetz besonders auf die Begriffs-Bestimmungen in § 3 (9) und die daraus sich ergebenden Anforderungen, zudem unter Rücksicht auf BDSG § 3a (Datensparsamkeit)?
Nebenbei kann sich niemand auf § 2 (2) NEU berufen, wenn er von jedem gewählte Amts- oder Funktionsträger eine politische Selbstdeklaration verlangt. Denn § 2 (2) spricht nur von "Kandidaten" (2. und 3.) bzw. von solchen Piraten, die gleichzeitig "Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien" sind. Der auf dem LPT gestellte Antrag, daß der bislang noch amtierende Landesvorstand sich selbst politisch deklarieren sollte, muß also jeder Amts- und Funktionsträger derzeit nur hinsichtlich seiner gegenwärtig ausgeübten Ämtern und Funktionen in anderen Parteien nachkommen. Joachim 12:25, 21. Nov. 2009 (CET)

Aussenwirkung

Ich persönlich habe diese Satzungsänderung nicht für die Regulierung der Aussendarstellung der Partei intendiert. Wenn es jemand als Nebeneffekt für gut heisst, ist mir das egal - meiner Meinung nach sollte man weniger darauf achten, was die Medien über Einen sagen, sondern gute Dinge tun - denn das setzt sich auf Dauer auf jeden Fall durch.

Und ich habe sicherheitshalber die Piraten in NRW davor gewarnt, dass im aktuellen Landtagswahlkampf die Stellung der Piratenpartei in Fragen zum Thema "Gesinnungsschnüffelei" dem politischen Gegner willkommene Munition geliefert wurde, mit besten Grüssen aus Niedersachsen. Man hat sich für den Hinweis auch schon angemessen bedankt. Hgb 10:44, 21. Nov. 2009 (CET)
Das ist ein Widerspruch zu der nächsten Aussage "Die Piratenpartei verlangt vom Staat Transparenz. Dann sollte man auch mit gutem Beispiel vorangehen." Entweder gehen wir "mit gutem Beispiel voran", d. h. wir wollen eine öffentlich wirksame Vorbildfunktion ausüben - oder die Außenwirkung spielt keine Rolle. Dann ist aber das "gute Beispiel" kein oder nur ein Scheinargument. Joachim 12:27, 21. Nov. 2009 (CET)

Transparenz

Die Piratenpartei verlangt vom Staat Transparenz. Dann sollte man auch mit gutem Beispiel vorangehen.

Volle Zustimmung. Beispielweise endlich mal mitteilen, wie dieser Landesverband strukturiert sein soll und wer überhaupt Mitglied ist und warum der letzte Vorstand so fürchterlich geschlampt hat und vieles andere mehr. Aber was das mit dem "gläsernen Kandidaten" zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. Hgb 11:01, 21. Nov. 2009 (CET)
Hier entsteht eine fatale Verwechslung von Staat und Partei. Eine Partei ist zwar Teil der Willensbildung in einem Gemeinwesen, aber eben nicht staatlich und ggf. sogar gegen die herrschenden Verhältnisse im Staat eingestellt und ruft bspw. zum "Klarmachen zum Ändern" auf. Mit der prinzipiellen Transparenz des Staates läßt sich keine prinzipielle Transparenz von Gemeinschaften, Verbänden, Vereinen und Parteien begründen, die ja alle in irgendeiner Form mehr oder minder an der Willensbildung im politischen Entscheidungsprozeß beteiligt sind. Joachim 12:03, 21. Nov. 2009 (CET)
Die Forderung nach Transparenz des Staates ist keine Forderung nach der Transparenz der an der Arbeit der Staatsverwaltung beteiligten Personen. Die Mitgliedschaft oder Aktivität in Parteien ist bei Beamten grundsätzlich "Privatsache", sofern das Prinzip der politischen Neutralität und das der Verfassungstreue im Amt nicht verletzt wird. Wäre die Bestimmung S4 also Vorbild für unsere Forderung nach Transparenz des Staates, muß die PP fordern, daß alle Beamten und Angestellten von Bund, Ländern und Gemeinden analog ihre parteipolitischen Aktivitäten lückenlos angeben und dokumentieren. Joachim 12:03, 21. Nov. 2009 (CET)

Eine Kandidatur für ein Amt/Mandat in einer Partei ist keine Privatangelegenheit mehr - dieser Mensch hat sich bewusst entschieden, von der Anonymität der einfachen Mitgliedschaft in den Zustand des öffentlichen Interesses eines Amts zu wechseln. Man kann doch nicht für ein Amt kandidieren, sich aber der Öffentlichkeit dieser Position nicht stellen - das ist absurd!

Ein interessanter Gedanke. Mitglieder dürfen anonym bleiben, solange sie nicht ihre Mitgliedsrechte ausüben wollen. Sehr interessant, ich werde mir das notieren und bei Gelegenheit einen Artikel für die TAZ dazu schreiben. --Hgb 11:02, 21. Nov. 2009 (CET)11:01, 21. Nov. 2009 (CET)
Ganz offensichtlich verwechselt man das Medieninteresse an der Piratenpartei Deutschland mit dem öffentlichen Interesse an der Piratenpartei vor Ort. Zudem ist ein Amt oder eine Funktion in einer Partei kein "öffentliches Amt", das in irgendeiner Weise im besonderen Fokus des "öffentlichen Interesses" liegt. Insgesamt krankt die Bestimmung und die dahinterliegende Vorstellung an einer falschen Einschätzung der Verhältnismäßigkeit. Joachim 12:03, 21. Nov. 2009 (CET)
Zudem sieht § 2 (2) NEU nicht vor, die Öffentlichkeit zu informieren. Das bedeutet, daß jedwedes "öffentliche Interesse" an der politischen Biographie auch nach derzeit geltenden Bestimmungen unbeantwortet bleiben muß bzw. allein dem Funktions- oder Amtsinhaber es überlassen bleibt, in der Folge oder unabhängig von seiner Wahl über seine derzeitige oder vergangene politische Aktivität die "Öffentlichkeit" aufzuklären. § 2 (2) NEU erfüllt also das eingebrachte Argument für § 2 (2) NEU eben nicht. Joachim 12:36, 21. Nov. 2009 (CET)

Jedes einfache Mitglied der Piraten der in einer anderen Partei nur einfaches Mitglied war oder ist, ist von der Satzungsänderung überhaupt nicht betroffen.

Das erinnert mich fatal an eine Äusserung in einer geschlossenen FDP-Veranstaltung, mit der der "grosse Lauschangriff" gerechtfertig wurde. "Sein wir mal (sic !) ehrlich, wen von uns betrifft das schon." War lustig, damals habe ich den Herrn Rösler kennen gelernt, ein netter Kerl, ich mail ihm das vielleicht zu, da wird er sich bestimmt freuen; er fehlt den Niedersachsen doch, vor allem der FDP. Hgb 11:01, 21. Nov. 2009 (CET)
Der Einwand ist sachlich falsch, denn § 2 (2) NEU frägt auch nach "einfachen Mitgliederschaften" in anderen Parteien. Zudem ist es ein Irrtum, daß eine Kandidatur schon nicht mehr den Status einer "einfachen Mitgliedschaft" mit sich bringt. Kandidaten sind "einfache Mitglieder" und bleiben es, sofern sie nicht in ein Amt oder eine Funktion gewählt werden. Es werden also Daten von kandidierenden einfachen Mitgliedern erhoben, die weiter als veröffentlichte Informationen bestehen bleiben, unabhägig davon, ob ein Mitglied dann eine Funktion oder ein Amt auch antritt. Joachim 12:03, 21. Nov. 2009 (CET)

Auf dem LPT wurde Kritik geäussert, dass weitere Dinge wie berufliche & finanzielle Abhängigkeiten nicht mit integriert wurden. Dies ist korrekt, hätte man tun können und vielleicht auch sollen, aber die Kritiker hätten natürlich Ihrerseits auch einen entsprechenden Antrag ausarbeiten können.

Mich wundert hier nur noch, dass nicht auch noch sexuelle Neigungen und die Konsumgewohnheiten erfasst werden, da kann man noch einiges integrieren. Oder assimilieren, ich muss das noch mal nachschlagen, in der Memory Alpha oder so. Hgb 10:41, 21. Nov. 2009 (CET)
Angesichts der grundsätzlichen Politisierung des Islam läßt sich mit § 2 (2) NEU auch eine religiös-weltanschauliche Selbstdeklaration begründen. Ein fanatischer Islamist in der Piratenpartei dürfte ähnlichen Schaden anrichten wie ein linker oder rechter Extremist. Zudem sind angesichts der großen Einflussmöglichkeiten der Kirchen auf den Staat oder die Unterwanderung politischer Parteien durch religiöse Gruppen auch röm.-kath. Gruppierungen wie das Opus Dei oder die Piusbruderschaft, auch hier Bedürfnisse sicherlich vorhanden, die Piratenpartei vor Schaden aus diesen Ecken zu bewahren. Schließlich muß man damit rechnen, das ein Laienmitglied des Opus Dei oder ein Sympathisant der Piusbruderschaft latent homophob, latent judäophob und vielleicht auch ein Holocaust-Leugner ist. Ein weites Feld also. (Wie mit der Einführung einer Zensur-Infrastruktur auch die Bedürfnisse anderer Teilnehmer im Internet nach einer Kontrolle und Zensur von Inhalten prinzipiell befriedigt werden können.) Joachim 12:54, 21. Nov. 2009 (CET)

Hier noch ein interessanter Link zum Thema Transparenz, was Transparenz ist und was es nicht ist. --Alu 12:16, 30. Dez. 2009 (CET)

Abschließende Worte

In meinem Antrag gab es ja die Einschränkung auf die letzten 5 Jahre. Ich hätte nicht erwartet, dass die unbeschränkte Fassung die 2/3tel Hürde nimmt. Ich denke auch, dass meine originale Verision mit der zeitlichen Beschränkung einige Stimmen mehr bekommen hätte und daher die 2/3tel Mehrheit nicht nur haarscharf erreicht worden wäre.

Rückblickend betrachtet war der Antrag sicherlich nicht 100%ig ausgearbeitet und so tut es mir leid, dass dieser Antrag (bzw. die geänderte Fassung aus Clausthal) den Parteitag so intensiv beschäftigt hat. Hätte ich dies im Vorfeld geahnt, so hätte ich diesen Antrag nicht gestellt.

Auf dem Vorbereitungstreffen wurden einige Satzungsänderunganträge debattiert und Meinungsbilder eingeholt, laut Protokoll warst Du dort anwesend, wenn ich das richtig gelesen habe. Allerdings hast Du es wohl vorgezogen, Deinen Antrag erst später zu stellen; vielleicht liegt hier ein Grund für Deine Ahnungslosigkeit. Hgb 10:39, 21. Nov. 2009 (CET)

Unabhängig davon halte ich die Intention dahinter für legitim. Und wenn ausser den Piraten aus Wolfsburg, Gifhorn, Braunschweig und Clausthal noch ein paar mehr sich die Mühe gemacht hätten diesen (und auch andere Anträge) im Vorfeld schon einmal zu hinterfragen, Änderungen vorzuschlagen etc., so wäre vielleicht ein etwas besser formulierteres Konstrukt draus geworden.

Dazu hätte dieser Antrag auf o. e. Vorbereitungstreffen vorliegen müssen, ich halte diesen Einwand für gegenstandslos. Hgb 10:39, 21. Nov. 2009 (CET)

Was lernen wir daraus: Eine intensive Vorbereitung der Teilnehmer des LPTs ist extrem wichtig. Auf dem LPT zum ersten Mal die Anträge durchzulesen ist sicherlich nicht zielführend und ich hoffe, dass alle Teilnehmer, die diese Ochsenkur durchgestanden haben, Ihre Lehren für das nächste Mal daraus ziehen ;-)

In der Tat. Vor allem wenn zweifelhafte Anträge gestellt werden, die - nachdem sie mit einer Stimme Mehrheit beschlossen und eine sicherheitshalber beantragte schriftliche Abstimmung abgeschmettert wurden - geeignet sind, der Piratenpartei schweren Schaden zuzufügen. Ich kann daran nichts witzig finden. Hgb 10:39, 21. Nov. 2009 (CET)

Kommentar von Matthias Hagenbäumer

Was soll uns diese Satzungsänderung bringen ?

Kommentar von Ronny Pasemann

Generell habe ich wie Matthias gegen diese Änderung gekämpft, und in Gesprächen NACH der Abstimmung festgestellt, dass viele diese Entscheidung getroffen haben, ohne darüber nachzudenken, inwiefern dies den Grundsatz der Piratenpartei den gläsernen Bürger zu verhindern, schädigt - geschweige denn wie man diese Satzungsänderung in der Öffentlichkeit vertreten kann. Bis Samstag dachte ich, die Transparenz bezog sich auf Politik und Staat - nicht auf die Bürger, was Kandidaten nunmal sind.

Die Aussage "Wenn man sich nicht äußern möchte, muss man ja nicht kandidieren" ist in Ihrer Auswirkung fatal. Kompetente Leute, die der Partei helfen können, werden im "Untergrund" verschwinden, aus "Angst" sie würden vom Mob in der Luft zerrissen. Und ja - ich glaube NICHT, das eine Masse von Menschen "unabhängig" von Meinungsmache, Gesinnungsschnüffelei (cooles Wort), über Nachrede, Denunziation und Demagogie, neutral über Kandidaten abstimmen können. Zudem besteht die Gefahr, fähige Leute bewusst oder unterbewusst nicht zu wählen, weil sie "früher mal" einer Partei angehörten, die einem persönlich nicht passte. Beispiel:

Kandidat A: Unerfahren, völlig unfähig in allen wichtigen Belangen - frühere Mitgliedschaft in der SPD. -> würde die Piraten in den Abgrund führen

Kandidat B: Politisches Amt auf Länderebene in der NPD, Kompetenzen in den für das Amt wichtigen Bereichen. -> würde die Piraten weiter bringen

Na wer würde da wohl Kandidat B wählen?


inhaltl. Gegenrede ;-) 20.11.2009; 10:30 (Julia Recke)

Das mag ich so nicht stehen lassen. Denn wenn mir Kandidat B erklären kann, warum er aus der NPD aus- und bei uns eingetreten ist, bzw. sich davon öffentlich distanziert, bin ich durchaus geneigt, ihn zu wählen. Wenn ich den Fakt, dass er nicht nur in der NPD war, sondern sogar noch ein Amt innehatte, erst später erfahre, fühle ich mich nicht nur betrogen, sondern werde wohl auch immer Zweifel daran haben, ob er nicht tatsächlich nur versucht uns zu "unterwandern". --Julia Recke 10:28, 20. Nov. 2009 (CET)

Inhaltl. Gegenrede zur inhaltl. Gegenrede

Man kann durch bloßes Nichtwissen nicht betrogen werden. Das Gefühl, "betrogen zu werden/sein" ist meiner Meinung nach nur dann gerechtfertigt, wenn man selbst wahre Informationen einzuholen beabsichtigt - und absichtlich falsche Informationen erhält. Wer in einer Kontaktanzeige angibt, 25 Jahre alt zu sein, in Wirklichkeit aber 52 Jahre alt ist ("... ein Tippfehler ..."), begeht einen moralischen Betrug ebenso, wie wenn er auf die Frage nach dem Alter eine falsche Anwort gibt. Wer aber sein Alter überhaupt nicht angibt, betrügt nicht. Die anderen betrügen sich im Zweifel selbst. Und dafür ist kein Dritter ernstlich haftbar zu machen. --Joachim 18:30, 20. Nov. 2009 (CET)

Diese Satzungsänderung wird Flügelkämpfe in die Partei bringen. Evtl. nicht ausgehend von "links" und "rechts", wohl aber von "Piraten" und "Piraten die welche sein möchten". Letztlich weiss man eben nicht, WOFÜR eine Person im MOMENT steht, nur weil man ihre politische "Vergangenheit" kennt - darum heißt es VERGANGENHEIT und nicht GEGENWART.

  • "Wenn wir einen Streit zwischen Vergangenheit und Gegenwart beginnen, werden wir finden, dass wir die Zukunft verloren haben." ( W.Churchill) Hgb

Kommentar von Patrick F

Ich wäre dafür, den ehemaligen Absatz einzufügen und diesen als Vorlage zum Bearbeiten zu nutzen oder gegebenenfalls noch weiter zu fassen und zwar aus folgenden Gründen:

  • Wie wir gesehen haben, wurde Arne trotz des angeblichen Verstosses mehrheitsfähig gewählt.
  • Wenn jemand etwas verschweigen will, so kann er dieses trotz des Absatzes tun und eine ehemalige Tätigkeit negieren, bis das Gegenteil bewiesen wird.
  • Es ergibt sich keinerlei Konsequenz, ist daher allenfalls als "Anstand", "Netiquette" oder Ähnliches zu sehen. Dazu benötigen wir jedoch keinen Satzungspunkt.

Nachdem nun auch die "Organisationen dazu gekommen sind" könnte man nun noch mehr und noch mehr einfügen, wie "uneingeschränkt geschäftsfähig", "saubere Schufa", "keine Vorstrafen", "kein Eintrag im Gewerbezentralregister", "hetereosexuell", "Nur mit langen Haaren"... etc.

Ich finde viel wichtiger ist, dass derjenige seinen Job gut macht und dass falls nicht, er durch die Mitglieder schnell wieder abgewählt werden kann, zum Beispiel durch ein Mitgliederbegehren oder die Arbeit eines Gremiums, dass sich bei der Basis ein Mehrheitsbild / eine Abstimmung einholt. Das wäre der wichtigste Schritt m. E. und bringt die Sicherheit, die die Partei m. E. benötigt.

Ich spreche mich auch gegen eine extreme Aufblähung der Satzung aus. Wir sollten unsere Tätigkeiten nicht durch immer enger gefasstere Satzungen lähmen oder einschränken, sondern so geschäftsfähig, schnell und flexibel sein, wie möglich.

Ein sehr guter Gedanke, weniger ist mehr. Falls wir uns zu einem neuen Satzungsentwurf zusammen finden, sollte dieser einfach verständlich, klar und kompakt sein Hgb 21:01, 17. Nov. 2009 (CET)

Der Paragraphen-Dschungel in Deutschland ist m. E. nach einer der grössten Verhinderer kreativer Ideen und es ist längst vieles völlig "Übergeregelt". Ich finde, dieses sollten wir selbst nicht innerparteilich tun, sondern als gutes Vorbild voran gehen.

Nach dieser Satzung müssten, wie wir ja besprochen haben, schon bereits Wahlhelfer oder sogar Arbeitsgruppenleiter ihre Vergangenheit veröffentlichen. Ich habe zwar gelesen, dass Tobias das als Holschuld und nicht als Bringschuld verstanden wissen möchte, jedoch sehe ich trotzdem mittlerweile, obwohl ich erst dafür war, nach genauerem Durchdenken für diese engere Fassung keinen Grund mehr.

Ich unterstütze Tobias´ Vorschlag in der Mailingliste, dass mindestens einer von jedem Stammtisch an der AG Satzung mitarbeitet und den Stand der Dinge jeweils in die Stammtische kommuniziert. Dadurch wäre gewährleistet, dass bei der Abstimmung darüber, die Interessen, Ideen und auch Intentionen aller Stammtische eingeflossen sind und die Diskussion darüber bei der Abstimmung minimiert wird.

  • Gegenrede: durch die "Delegation" von Mitgliedern einzelner Stammtische wird die Tendenz zur regionalen Fraktionsbildung und zum Regionalproporz noch weiter befördert. Diese AG hat kein Mandat, weder durch den LPT noch durch den Vorstand. Ein entsprechender Antrag von JL und hgb kam auf dem LPT nicht zur Debatte. Hgb 09:17, 19. Nov. 2009 (CET)
  • Kompromissvorschlag: Jeder Stammtisch/KV, der seine Meinung einbringen will, sollte das können, kann er effektiv auch, so lange die AG allen Piraten offensteht. Eine Kommunikation, dass es eine AG Satzung gibt, sollte an geeigneter Stelle noch mal erfolgen. Wer nicht mitarbeiten will, auch gut, vielen dürfte es nicht so wichtig sein, die sollten wir natürlich nicht zum Zwangsdienst pressen. Big Arne
  • Lösungsmöglichkeit: Mandatierung der AG Satzung durch den Vorstand. Alternativ wird auf die Offenheit dieser AG in jetziger Form verwiesen; kann doch Jeder einfach mitmachen, wir brauchen das nicht unbedingt zu formalisieren .Hgb 17:05, 20. Nov. 2009 (CET)
  • "Off": Einerseits ist es wünschenswert, daß sich alle Gliederungen (KVen, STe etc) an der Entwicklung der Satzung beteiligen, weil die Satzung schließlich Alle angeht; ein Mandat an die AG Satzung wäre dann auch sinnvollerweise mit einer Verpflichtung der Gliederung zur Kollaboration zu koppeln. Faktisch jedoch kann man keine Hunde zum Jagen tragen. --Joachim 19:59, 20. Nov. 2009 (CET)


  • "Moment" : Irgendwas läuft jetzt an mir vorbei... warum sollte es die Tendenz zur regionalen Fraktionsbildung fördern, wenn an der AG Satzung "mindestens einer von jedem Stammtisch dabei ist"? Ich finde es äusserst sinnvoll, schon allein deshalb, damit die besprochenen Punkte den Weg in die Stammtische finden und die aktiven Mitglieder beim nächsten Mal besser vorbereitet sind, über was sie zum Beispiel beim LPT abstimmen...

Patrick F. 20:51, 26.11.2009


Ergänzung: 18.11.2009 10.15 Uhr (Patrick F)

Ich korrigiere mich, nachdem ich einen Blick in die Bundessatzung geworfen habe. Ich empfinde die Bundessatzung für ausreichend und würde diese Satzung gern als Diskussionsvorlage nehmen.

Weiterhin möchte ich nochmals bekräftigen, das Vorgehen eher von der Praxisseite her zu betrachten:

Kandidat / Amtsträger:

Ein Kandidat sollte sich meiner Meinung nach vor der Wahl seiner Wählerschaft ausreichend vorstellen und Angaben zu seiner Person machen, soweit er möchte. Er kann bestimmte Fragen beantworten, aber auch manche nicht. Danach kann der Wähler entscheiden, ob die Informationen genügen, um den Kandidaten zu wählen oder, ob ihm diese Angaben nicht gefallen, auch bei einer Verschweigung einer Antwort auf eine Frage. Sollte der entsprechende Kandidat im Amt sein und es stellt sich heraus, dass er durch sein Handeln oder seine verschwiegene konträre Gesinnung nicht allgemein tragfähig ist, sollte eine schnelle Möglichkeit bestehen, diesen wieder aus seinem Amt zu entlassen. Dazu sollte ein entsprechender Satzungspunkt geschaffen werden (Gremium / Delegation, Mitgliederbegehren, whatever).

  • Gibt es schon in der Bundessatzung:
 § 6 - Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Hgb 15:29, 18. Nov. 2009 (CET)

Kein Amtsträger, "normales" Mitglied:

Hierfür empfinde ich die Regelung der Bundessatzung und der Landessatzung explizit der Punkt 3 als völlig hinreichend.

Massnahmen gegen einen Verstoss sind in $ 6 der Landessatzung enthalten. Somit würde sich der Kreis schliessen und dieses wäre meiner Meinung nach absolut ausreichend.

Daher sehe ich mittlerweile den neu verabschiedeten $2.2 als, wie man so schön sagt, zahnlosen Papiertiger, der im Grunde nicht wirklich Probleme löst, sondern, wie man sieht, offensichtlich eine Menge neuer schafft.

Eine Beurteilung aufgrund der Vergangenheit empfinde ich als sehr fragwürdig, zählt doch der Mensch wie er heute ist und nicht in der Vergangenheit war. Bsp. Joschka Fischer. Ausserdem fand ich den Spruch von Patrick Linder dazu sehr angenehm: "Meine Vergangenheit macht mich zu dem Menschen, der ich jetzt bin" sehr passend im Zusammenhang mit diesem Thema.

Kommentar von Joachim

Erinnern wir uns eigentlich noch an unseren Wahlwerbespot?
Zum Schluß erklärt da der Student Benjamin: "Ich habe etwas zu verbergen: Meine Privatsphäre. - Und ich bin kein Terrorist."
Wie vereinbaren wir unsere Forderung nach Schutz der Privatsphäre der Bürger, wenn wir gleichzeitig die Forderung aufstellen, daß dieser Anspruch auf Privatsphäre nicht gilt, sobald sich ein Bürger politisch aktiv engagieren möchte?
Müssen wir Piraten jetzt den Piraten ins Stammbuch schreiben: "Ich habe etwas zu verbergen: Meine Privatsphäre. - Und ich bin kein Extremist."?
"Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien (oder Organisationen)"
Was sind: "politische Ämter" bzw. was sind "politische Ämter (...) anderer Organisationen"? Schatzmeister, Protokollführer und auch Beisitzer mit rein organisatorischer Funtion sind keine "politischen" Ämter. Ggf. kann auch ein Stellv. Vorsitzender ohne "politisches" Amt sein, wenn die Aufgabenbeschreibung keine politischen Funktionen beinhaltet.
Welche "politischen Ämter" gibt es in Organisationen, die zwar politisch orientiert und motiviert sind, aber nicht politisch tätig sind?
Mithin wieder eine wenig durchdachte Formulierung, die fortgeschrieben wird.

Kommentar von Big Arne

Ich habe mich mal von den beschworenen Dogmen "Privatsphäre" und "Transparenz" gelöst und überlegt, dass eine Partei aus Menschen besteht. Nach einigem hin und her überlegen, formuliere ich ein paar Thesen ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Kommentare ausdrücklich erwünscht.

Privatsphäre ist kein Dogma, also keine Glaubenssache, sondern ein Grundrecht, Bestandteil der Menschenwürde. Hgb 23:22, 20. Nov. 2009 (CET)

Ich spreche hier nur über Piraten, die aus persönlichen Gründen ihre Vergangenheit nicht offenlegen wollen, nicht weil sie das z. B. generell ablehnen. Ebenso spreche ich von Piraten, die die Vergangenheit wissen/hinterlegt haben wollen, um Schaden von der Partei abzuwenden oder um Wahlentscheidungen zu treffen.

  1. Es gibt eine signifikante Anzahl an Piraten, die Ihre politische Vergangenheit aus persönlichen Gründen nicht offenlegen möchten, obwohl sie nichts "schlimmes" zu verbergen haben. Das sollten wir irgendwie berücksichtigen.
    Informationen und besonders biographische Informationen weiterzugeben, liegt im Ermessen des Einzelnen; darunter fallen auch prinzipielle Erwägungen und Grundsätze. Ein persönlicher Grund könnte sein, daß man von den Mitpiraten ein Vorvertrauen erwartet; ein Auskunftsanspruch ist auch eine Form des Mißtrauens. --Joachim 16:43, 20. Nov. 2009 (CET)
  2. Besondere persönliche Vorbehalte gibt es gegen das Offenlegen von lange vergangenen Tätigkeiten zu geben, möglicherweise, weil man mit diesem Thema persönlich abgeschlossen hat und das vielleicht nicht wirklich leicht war.
    Dies und: Man wird ggf. genötigt, über Dinge zu sprechen, die einem selbst sehr fremd sind. Manchmal weiß man ja auch nicht mehr, warum man vor 10 oder 20 Jahren diese oder jene Beziehung eingegangen ist. Zwar ändern sich Menschen nur partiell, jedoch muß man berücksichtigen, daß Biographisches immer Vergangenes ist, was unter Umständen mit dem Menschen, der vor einem steht, nicht mehr viel zu tun hat.--Joachim 16:43, 20. Nov. 2009 (CET)
  3. Die Art und Reichweite, mit der die politische Vergangenheit offengelegt werden soll, spielt ebenfalls eine zentrale Rolle.
    Natürlich. Gerade bei radikalen Wechseln in der Biographie kommt auch oft ein Ortswechsel hinzu, eine Neuorientierung der Lebensumstände. Sowohl das alte, abgelegte Leben wie auch der Wechsel selbst sind vielfach so persönlich, daß es leicht zu Mißverständnissen kommt. Zudem sollte man sich auch fragen, ob eine deutschlandweite oder niedersachsenweite Information für Piraten, die sich untereinander überhaupt nicht kennen, nicht eine "anlaßlose" Datensammlung darstellt; der Anspruch auf Informationen sinkt meines Erachtens signifikant mit der Entfernung. Wer nicht aktiv wahlberechtigt ist, muß sein Interesse schon deutlich begründen können.--Joachim 16:43, 20. Nov. 2009 (CET)
  4. Wenn jemand die politische Vergangenheit als Wahlentscheidung nutzen möchte, ist das vielleicht nicht sinnvoll, aber seine eigene Entscheidung.
    Vor Allem ist es für mich die eigene Entscheidung des Einzelnen, wen er worüber informiert. Und die hat Vorrang vor dem Auskunftsbegehren Dritter.--Joachim 16:43, 20. Nov. 2009 (CET)
  5. Es gibt eine signifikante Anzahl von Piraten, die die Sorge haben, unser aller Schiff könne von rechtsaußen gekapert werden.
    Es gibt auch Piraten, die meinen, der Verfassungsschutz würde die PP infiltrieren und mittels Agitatoren ("Trolle") in den Wahnsinn treiben wollen. Ehrlich gesagt sehe ich diese Gefahr der "Unterwanderung" nicht, jedenfalls nicht in dem Maße, wie es sich in den Medien wiederspiegelt. Wie die deutschen Internetuser keine einig community von Terrorverdächtigen oder Kinderschändern sind, so muß man auch in der PP meiner Meinung nach den "Ball flach halten" und mehr Augenmaß auch in den Befürchtungen und Hoffnungen zeigen.--Joachim 16:43, 20. Nov. 2009 (CET)
  6. Es gibt die Sorge, dass insbesondere im Bezug auf die Mitgliedschaft in politischen Parteien die Zeitungen schneller sind als wir und wir in extrem unangenehme Situationen geraten. Das Risiko steigt mit dem Interesse, das der Partei entgegengebracht wird.
    Je größer die Partei wird und zuvor schon: je klarer anti-extremistisch sie handelt und je weniger sie beeinflußbar ist, desto weniger wird sie interessant für extremistische Kreise. Eine Bestimmung wie der S4 zeigt, wie wenig sicher sich die PP ihrer selbst ist, es fehlt an der selbstverständlichen Gemütsruhe, auch Spinner oder eben "Trolle" (wen man auch immer dafür hält) in ihren Reihen zu dulden. Größeres Augenmerk sollte man auf Inhalte legen und nicht auf Personen. Denn werden extremistische Inhalte innerhalb der PP hoffähig gemacht, ist der Schaden nachhaltiger als wenn sich herausstellt, daß irgendein Kreisvorsitzender mal in der Jugendzeit nackt um ein Lagerfeuer getanzt und dabei exstatisch "Thor! Steinar!" gerufen hat.--Joachim 16:43, 20. Nov. 2009 (CET)

Und noch ein paar gefühlt richtige Punkte von mir persönlich:

  1. Die Kandidaten zu zwingen, auf dem LPT einen politischen Strip zu machen, geht klar zu weit.
    Jeder Zwang ist indiskutabel.--Joachim 16:43, 20. Nov. 2009 (CET)
    ACK Hgb 23:19, 20. Nov. 2009 (CET)
  2. Ich wüsste gerne, wenn ein Kandidat aktuell oder in den letzten ca. 3 Jahren Mitglied einer Partei oder einer als extremistisch eingestuften Organisation war.
    Du wüßtest das gerne, mir ist das wurscht. Also: Du frägst und ich nicht. Daraus müssen wir keine Regel machen.' '--Joachim 16:43, 20. Nov. 2009 (CET)
    Daraus dürfen wir keine Regel machen! Hgb 23:19, 20. Nov. 2009 (CET)
  3. Ich wüsste gerne, wenn ein Kandidat aktuell oder in den letzten ca. 10 Jahren eine führende Rolle einer Partei oder einer als extremistisch eingestuften Organisation innehatte.
    Was ein Kandidat gegenwärtig macht, ist sicher von Interesse, was jemand vor 10 Jahren gemacht hat, das interessiert mich nicht. (Außer, es ist ein Bedürfnis da, mich zu informieren.) Du frägst und ich nicht. Daraus müssen wir keine Regel machen.--Joachim 16:43, 20. Nov. 2009 (CET)