Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 14 Der Landesvorstand/Thomas Werner
Änderungsantrag von Thomas Werner ehemals von Joachim Losehand
Bisherige Fassung | Änderungsantrag Thomas Werner ehemals von Joachim Losehand |
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1. Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich. 2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig. 3. Der Landesvorstand vertritt die Piraten Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen. 4. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt. 5. Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag. 6. Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt. 7. Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat |
1. Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Geschäftsführer, einem Schatzmeister und einem Pressesprecher und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich. 2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlußfähig. 3. Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen. 4. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt. Für die Positionen des Geschäftsführers, des Schatzmeisters und des Pressesprechers werden handlungsbevollmächtigte Stellvertreter gewählt. Das Vorstandsmitglied und sein Stellvertreter können in einem Wahlgang gewählt werden, wobei die Stimmenanzahl für einen Kandidaten über die Reihung bestimmt wird. Scheidet ein Vorstand aus, rückt sein Stellvertreter an dessen Stelle nach. 5. Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision getroffener Entscheidungen bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag. 6. Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt. 7. Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat. |
Begründung: Um eine zielführende und effektive Arbeit zu gewährleisten, und um Klarheit über die Verantwortlichkeiten im Vorstand zu gewinnen, sollten dessen Aufgaben klar unter den Gewählten aufgeteilt sein, So hätte jeder Pirat immer die Möglichkeit, direkt den verantwortlichen Vorstandspiraten ansprechen zu können (z.Bsp. den Geschäftsführer wenn man noch keinen Mitgliedsausweis bekommen o.ä.). Klare Ressortverantwortlichkeiten stärken das Bewußtstein für die Aufgaben der einzelnen Vorstände und für die notwendige Qualifikation der Bewerber und ermöglichen eine transparende Evaluation der Vorstandsarbeit. Durch das Einsetzen von handlungsbevollmächtigten (aber nicht Vorstandstimmberechtigten)Stellvertetern ist eine effektivere Nutzung von zur Verfügung stehenden Arbeitspotential gegeben, ausserdem ensteht eine gegenseitige Motivation sowie die vortwährende Absicherung einzelner Aufgaben bei Ausfall einer Person. Zudem verhindert eine klare Ämter- und Ressortverteilung jene von Matthias Stoll berichtete „Diffusion der Verantwortung“, die daraus resultiert, daß „nur die ersten drei Vorstandspositionen festgelegt wurden, die anderen nur als Beisitzer fungieren“. (Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/Piraten-Kongress_2008#Selbstverst.C3.A4ndnis_des_Vorstands)
Contra Eine Stellvertreterregelung in dieser Form halte ich nicht für sinnvoll. Die fehlende Stimmberechtigung schafft ein Zwei-Klassen-System innerhalb des Vorstands, bläht ihn also personell auf, ohne dadurch die Vorstandsentscheidungen auf eine breitere Basis zu stellen. Eine Zuordnung von Vorstandsmitgliedern zu konkreten Aufgabenbereichen kann auch erfolgen, indem der Vorstand in seiner konstituierenden Sitzung Aufgabenbereiche fest zuweist. Ob und welche Funktionsbezeichnungen wir den Beisitzern geben wollen, ist meiner Meinung nach besser in der Geschäftsordnung aufgehoben als in der Satzung. --HolgerL 19:42, 13. Nov. 2009 (CET)