Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 10 /Tobias Erichsen 2

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Änderungsantrag NEU von Tobias Erichsen (nach Diskussion im Stammtisch Wolfsburg)

Bisherige Fassung Änderungsantrag Tobias Erichsen
4. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluß der Mehrheit der in der Gemeinde wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand. Dabei sind auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen Gemeinden mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen. 4. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Orts- oder Kreisverbandes ist der Antrag von mindestens fünf Mitgliedern dieses Ortes oder Kreises nötig. Der Vorstand der übergeordneten Gliederung lädt mit angemessener Frist alle Mitglieder der betreffenden Gliederung zur Gründungsversammlung. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Vorstand der übergeordneten Gliederung. Mit mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen können die Mitglieder die Gründung der Gliederung beschliessen. Dabei sind auf Verlangen der einfachen Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen Gliederungen mehrere Untergliederungen zu einer übergeordneten Gliederung zusammenzufassen.

Begründung: Es ist zu erwarten dass bei den Piraten, wie bei anderen Organisationen auch, die Anzahl der aktiven Mitglieder sehr gering gegenüber den eher passiven Mitgliedern sein wird. Um die Parteiarbeit nicht unnötig zu lähmen, sollten Abstimmungen sich auf die einfach Mehrheit der anwesenden Mitglieder beziehen.
Die bisherige Fassung dieses Abschnitts springt auch relativ sinnbefreit zwischen Kreis- und Ortsverbänden hin & her.