Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 14 Der Landesvorstand/Tobias S.

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Änderungsantrag der Piraten Göttingen

In § 14 Der Landesvorstand sollte Abs. 1 wie folgt geändert werden:

Bisherige Fassung Änderungsantrag Tobias S. (für Piraten Göttingen)
1. Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich. 1. Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich. Die Beisitzer haben Stimmrecht.

Begründung:

Bisher ist nicht ersichtlich, ob Beisitzer ein Stimmrecht wahrnehmen können oder nicht. Beisitzer übernehmen Aufgaben und Pflichten um die Vorsitzenden zu entlasten. Daher sollte ihnen gegenüber einfachen Mitgliedern, die den Sitzungen als Zuhörer beiwohnen dürfen, explizit ein Stimm- und damit Mitspracherecht im Vorstand eingeräumt werden. Die genauen Aufgaben können außerhalb der Satzung festgelegt werden. Die Beisitzer können wichtige Aufgaben wie die des Pressesprechers wahrnehmen (dieser könnte automatisch der erste Beisitzer werden).

Die Vorstandsstruktur bleibt dabei schlank und das Gremium handlungsfähig. Zudem erübrigt sich die teils kontrovers diskutierte Schaffung neuer Posten (Generalsekretär, politischer Geschäftsführer).


Pro

  • Feste Aufgabeverteilung
  • Vorstand entscheidet, flexibel
  • Sind Beisitzer tatsächlich stimmberechtig klar definieren
  • Für Klarheit gut


Contra

  • politischer Geschäftsführer ist nicht vorgesehen
  • Schon definiert
  • Antragsteller hat Antrag zurückgezogen, da Beisitzer bisher immer stimmberechtigt waren