Diskussion:Abgewandelter Regelentwurf zu AGs und AG-Rat/§3

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Für den Fall, dass sich eine AG gegen die Satzung oder parteischädigend verhält, würde ich ein Auflösungsverfahren einer Stillegung vorziehen. Die Stillegung ist ja nach der zuvor gewählten Formulierung temporär und kann rückgängig gemacht werden. Davon würde ich abgrenzen durch die Verwendung von "Auflösungsverfahren". Das Verfahren zur Auflösung einer satzungsfeindlichen oder parteischädigenden AG könnte analog zu einem Parteiausschlussverfahren gegen Mitglieder strukturiert sein. Hase 12:52, 13. Okt. 2009 (CEST)