Archiv:2009/Abgewandelter Regelentwurf zu AGs und AG-Rat/§6

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§ 6 Übergangsvorschriften

  1. Diese Vorschriften finden Anwendung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Satzung der Piratenpartei.

[gestrichener Teil]

  1. Um die Arbeitsfähigkeit der Partei bis dahin zu erhalten, können diese Regeln auf freiwilliger Basis von den AGs angewandt werden.