Archiv:2009/Abgewandelter Regelentwurf zu AGs und AG-Rat/§6
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
§ 6 Übergangsvorschriften
- Diese Vorschriften finden Anwendung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Satzung der Piratenpartei.
[gestrichener Teil]
- Um die Arbeitsfähigkeit der Partei bis dahin zu erhalten, können diese Regeln auf freiwilliger Basis von den AGs angewandt werden.