Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Cham

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Arnschwang Keine gesonderten Verordnungen;
2 Arrach Nur an den Anschlagtafeln (Haibühl, Arrach, Ampelkreuzung in Arrach)
3 Bad Kötzting Schriftlicher Antrag wie in Cham (Bereiche, Anzahl).

E-Mail mit Orten der Aufstellwänden habe ich; Nur an den Aufstellwänden plakatieren.

4 Blaibach Keine gesonderte Verordnung;
5 Cham Schriftlich über die Anzahl der Plakate, den zu plakatierenden Bereich und dem Zeitraum informieren. Es werden zudem 15 Anschlagtafeln von der Stadt Cham aufgestellt, die Erstplakatierung übernimmt die Stadt in der Stimmzettel-Reihenfolge.

Plakate wurden hinterlegt. Antrag versendet, Genehmigung wurde erteilt.

6 Chamerau Genehmigt.
7 Eschlkam Erledigt. Wir dürfen.
8 Falkenstein Genehmigung liegt vor. Nicht an Verkehrsschildern und Straßenlaternen.
9 Furth im Wald Keine gesonderte Verordnungen, außer natürlich den Verkehr nicht behindern. Stellwände werden nächste Woche aufgestellt und können selbst plakatiert werden.
10 Gleißenberg Gehört zu Weiding.
11 Grafenwiesen Keine gesonderten Verordnungen.
12 Hohenwarth Briefantwort liegt bei mir auf dem Schreibtisch.
13 Lam Keine gesonderten Verordnungen;
14 Lohberg Keine weiteren Verordnungen; haben ein paar Anschlagtafeln mit wenig Platz.
15 Michelsneukirchen Gehört zu Falkenstein.
16 Miltach An den Straßenlaternen mit Kabelbindern befestigen, nicht mit Draht, da alles neu ist.
17 Neukirchen b.Hl.Blut Keine weiteren Verordnungen.
18 Pemfling Keine gesonderten Verordnungen.
19 Pösing Gehört zu Stamsried
20 Reichenbach Gehört zu Walderbach.
21 Rettenbach Gehört zu Falkenstein.
22 Rimbach Keine weiteren Verordnungen.
23 Roding Im Bereich um Roding max. 50-60 Plakate, im Stadtbereich max. 15-20 Plakate. Nicht an Ampeln und Kreuzungen. Nach der Wahl darauf achten wirklich alle schnell wieder abzunehmen.
24 Rötz Keine gesonderte Verordnung. Natürlich auf den Verkehr achten und in der Anzahl human bleiben.
25 Runding Keine gesonderte Verordnung. Stellen zusätzlich Anschlagtafeln auf.
26 Schönthal Keine gesonderte Verordnung.
27 Schorndorf Keine gesonderte Verordnung.
28 Stamsried Keine gesonderte Verordnung.
29 Tiefenbach Keine gesonderte Verordnung.
30 Traitsching Keine gesonderte Verordnung.
31 Treffelstein Gehört zu Tiefenbach.
32 Waffenbrunn Nur Stelltafeln! Werden am 24.August aufgestellt.
33 Wald Zuständiger erst ab nächstem Mittwoch (2.September) wieder erreichbar.
34 Walderbach Keine weiteren Verordnungen.
35 Waldmünchen Keine gesonderten Verordnungen.
36 Weiding Keine gesonderten Verordnungen.
37 Willmering Nur an den Anschlagtafeln! Zwei in Willmering (Rathaus u. Ortsmitte) und dann jeweils eine in jedem Ortsteil.
38 Zandt Keine gesonderten Verordnungen.
39 Zell Gehört zu Wald.