Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Cham
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate
Stadt/Gemeinde | Auflagen/Verordnungen | |
---|---|---|
1 | Arnschwang | Keine gesonderten Verordnungen; |
2 | Arrach | Nur an den Anschlagtafeln (Haibühl, Arrach, Ampelkreuzung in Arrach) |
3 | Bad Kötzting | Schriftlicher Antrag wie in Cham (Bereiche, Anzahl).
E-Mail mit Orten der Aufstellwänden habe ich; Nur an den Aufstellwänden plakatieren. |
4 | Blaibach | Keine gesonderte Verordnung; |
5 | Cham | Schriftlich über die Anzahl der Plakate, den zu plakatierenden Bereich und dem Zeitraum informieren. Es werden zudem 15 Anschlagtafeln von der Stadt Cham aufgestellt, die Erstplakatierung übernimmt die Stadt in der Stimmzettel-Reihenfolge.
Plakate wurden hinterlegt. Antrag versendet, Genehmigung wurde erteilt. |
6 | Chamerau | Genehmigt. |
7 | Eschlkam | Erledigt. Wir dürfen. |
8 | Falkenstein | Genehmigung liegt vor. Nicht an Verkehrsschildern und Straßenlaternen. |
9 | Furth im Wald | Keine gesonderte Verordnungen, außer natürlich den Verkehr nicht behindern. Stellwände werden nächste Woche aufgestellt und können selbst plakatiert werden. |
10 | Gleißenberg | Gehört zu Weiding. |
11 | Grafenwiesen | Keine gesonderten Verordnungen. |
12 | Hohenwarth | Briefantwort liegt bei mir auf dem Schreibtisch. |
13 | Lam | Keine gesonderten Verordnungen; |
14 | Lohberg | Keine weiteren Verordnungen; haben ein paar Anschlagtafeln mit wenig Platz. |
15 | Michelsneukirchen | Gehört zu Falkenstein. |
16 | Miltach | An den Straßenlaternen mit Kabelbindern befestigen, nicht mit Draht, da alles neu ist. |
17 | Neukirchen b.Hl.Blut | Keine weiteren Verordnungen. |
18 | Pemfling | Keine gesonderten Verordnungen. |
19 | Pösing | Gehört zu Stamsried |
20 | Reichenbach | Gehört zu Walderbach. |
21 | Rettenbach | Gehört zu Falkenstein. |
22 | Rimbach | Keine weiteren Verordnungen. |
23 | Roding | Im Bereich um Roding max. 50-60 Plakate, im Stadtbereich max. 15-20 Plakate. Nicht an Ampeln und Kreuzungen. Nach der Wahl darauf achten wirklich alle schnell wieder abzunehmen. |
24 | Rötz | Keine gesonderte Verordnung. Natürlich auf den Verkehr achten und in der Anzahl human bleiben. |
25 | Runding | Keine gesonderte Verordnung. Stellen zusätzlich Anschlagtafeln auf. |
26 | Schönthal | Keine gesonderte Verordnung. |
27 | Schorndorf | Keine gesonderte Verordnung. |
28 | Stamsried | Keine gesonderte Verordnung. |
29 | Tiefenbach | Keine gesonderte Verordnung. |
30 | Traitsching | Keine gesonderte Verordnung. |
31 | Treffelstein | Gehört zu Tiefenbach. |
32 | Waffenbrunn | Nur Stelltafeln! Werden am 24.August aufgestellt. |
33 | Wald | Zuständiger erst ab nächstem Mittwoch (2.September) wieder erreichbar. |
34 | Walderbach | Keine weiteren Verordnungen. |
35 | Waldmünchen | Keine gesonderten Verordnungen. |
36 | Weiding | Keine gesonderten Verordnungen. |
37 | Willmering | Nur an den Anschlagtafeln! Zwei in Willmering (Rathaus u. Ortsmitte) und dann jeweils eine in jedem Ortsteil. |
38 | Zandt | Keine gesonderten Verordnungen. |
39 | Zell | Gehört zu Wald. |