Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA15

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Version vom 3. Juli 2009, 04:27 Uhr von imported>Bodo Thiesen
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Änderungsantrag Nr.

S15

Beantragt von

Bodo Thiesen

Betrifft

Einladungen via E-Mail klarifiziert, §9b Abs 2

Alte Fassung

Der bisherige §9b Abs 2 lautet:

Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt 
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. 
Der Vorstand lädt jedes Mitglied per E-Mail, Brief oder Fax mindestens 6 Wochen 
vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum 
und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Die Einladung hat 
Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, 
wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. 
Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller 
Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand 
eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Beantragte Änderungen

Aus §9b Abs 2 wird das Wort »E-Mail, « gestrichen. Hinter dem Satz 4 werden drei Sätze mit folgendem Wortlaut eingefügt: »Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat.« Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden Sätze 8 und 9.

Neue Fassung

Der §9b Abs 2 lautet dann:

Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt 
aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. 
Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher 
ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und 
Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, 
so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, 
so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann 
entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem 
Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, 
Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle 
Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem 
Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer 
und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu 
veröffentlichen.

Begründung

Dies entspricht der vom Antragsteller vorgeschlagenen, allgemein akzeptierten und auf dem letzen Bundesparteitag kurz diskutierten Vorgehensweise. Die Änderung erscheint mir notwendig, da sich offenbar ein Bundesvorstand an derlei Absprachen nicht gebunden fühlt. Es wird absichtlich keine Frist für das Versenden der E-Mail-Einladung festgelegt, je früher man sie aber raus schickt, desto größer die Chance, daß sie von vielen rechtzeitig bestätigt wird.

Diskussion