Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA15
Änderungsantrag Nr.
Beantragt von
Betrifft
Einladungen via E-Mail klarifiziert, §9b Abs 2
Alte Fassung
Der bisherige §9b Abs 2 lautet:
Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per E-Mail, Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
Beantragte Änderungen
Aus §9b Abs 2 wird das Wort »E-Mail, « gestrichen. Hinter dem Satz 4 werden drei Sätze mit folgendem Wortlaut eingefügt: »Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat.« Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden Sätze 8 und 9.
Neue Fassung
Der §9b Abs 2 lautet dann:
Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
Begründung
Dies entspricht der vom Antragsteller vorgeschlagenen, allgemein akzeptierten und auf dem letzen Bundesparteitag kurz diskutierten Vorgehensweise. Die Änderung erscheint mir notwendig, da sich offenbar ein Bundesvorstand an derlei Absprachen nicht gebunden fühlt. Es wird absichtlich keine Frist für das Versenden der E-Mail-Einladung festgelegt, je früher man sie aber raus schickt, desto größer die Chance, daß sie von vielen rechtzeitig bestätigt wird.
Diskussion