RP:Satzung/Änderungsanträge 1. LPT
Satzungsänderungsanträge am 1. Landesparteitag am 10. August 2008
Bitte keine Änderungen mehr vornehmen. Über diese Satzungsänderungen wurden bereits abgestimmt. Das Ergebnis ist in folgender Form eingetragen: (Ja/Nein/Enthaltung)
Antrag 1 (abgelehnt 0/8/3)
§2.1 Abs. 2
Alte Fassung
Die Mitgliedschaft im LV geht einher mit einer Mitgliedschaft im Bundesverband.
Neue Fassung
Die Mitgliedschaft im LV geht einher mit einer Mitgliedschaft im Bundesverband. Der Mitgliedsausweis und die Mitglieds Nr. wird vom Bundesvorstand vergeben.
(2a) Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann in jeder Parteigliederung gestellt werden. Vorrangig sind die Aufnahmeanträge bei der für das bewerbende Mitglied, niedrigsten möglichen Gliederung zu stellen. Soweit vorhanden also in den Orts/Stadt, Kreis oder Landesverbänden. Sind diese niedrigeren Gliederungen nicht vorhanden, ist der Antrag auf Mitgliedschaft beim Landesverband zu stellen.
Gehen Mitgliedsanträge von in Rheinland-Pfalz ansässigen Piraten beim Bundesverband ein, ist dieser zur umgehenden Meldung an den Landesverband, spätestens am 5. Werktag nach Antragseingang weiter zu leiten.
Begründung
Zur Änderung §2.1 (2) und (3). Bessere Klarstellung
Antrag 2a (abgelehnt 2/6/3)
§ 5.7 Abs. 4 Satz 1
Alte Fassung
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist.
Neue Fassung
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist.
Begründung
Da der Landesverband Rheinland-Pfalz in jedem Quartal einen ordentlichen Landesparteitag veranstaltet, sollte auch die Möglichkeit gegeben werden, auch eine kürzere Frist für die Einreichung zu gewährleisten. Drei statt vier Wochen für die Einhaltung der Einreichungsfrist wird als angemessen erachtet.
Antrag 2b (angenommen 9/1/2)
§5.7 Abs. 4
Alte Fassung
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist. Wird ein abstimmungsfähiger Antrag zurückgezogen, so kann er von jedem Teilnehmer im Laufe der Versammlung unverändert wieder gestellt werden; der Antrag verliert dadurch nicht seine abstimmungsfähig.
Neue Fassung
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist. Wird ein abstimmungsfähiger Antrag zurückgezogen, so kann er von jedem Teilnehmer im Laufe der Versammlung unverändert wieder gestellt werden; der Antrag verliert dadurch nicht seine abstimmungsfähig.
Begründung
Eine Frist von vier Wochen ist bei vier Landesparteitagen im Jahr unverhältnismäßig lange.
Antrag 3a (zurückgezogen)
§4.2 Abs. 12
Alte Fassung
Der LVOR bestimmt eine zuständige Person für die Belange des innerorganisatorischen Datenschutzes. Diese legt zusammen mit dem Rechenschaftsbericht des LVORs einen Bericht zum Datenschutz vor.
Neue Fassung
ersatzloses Streichen
Begründung
Auf Grund der geringen Mitgliederzahl wird es im Landesverband auf absehbare Zeit nicht zu einer entsprechend großen Menge an personenbezogenen Daten kommen, um einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu rechtfertigen.
Antrag 3b (angenommen 10/0/1)
§4.2 Abs. 12
Alte Fassung
Der LVOR bestimmt eine zuständige Person für die Belange des innerorganisatorischen Datenschutzes. Diese legt zusammen mit dem Rechenschaftsbericht des LVORs einen Bericht zum Datenschutz vor.
Neue Fassung
Der LVOR soll eine freiwillige Person für die Belange des innerorganisatorischen Datenschutzes beauftragen. Diese legt zusammen mit dem Rechenschaftsbericht des LVORs einen Bericht zum Datenschutz vor. Die Person soll eine hohe Sachkenntnis im Bereich Datenschutz aufweisen.
Begründung
Bei der derzeitigen Größe des Landesverbands ist es schwer möglich eine geeignete Person für den innerorganisatorischen Datenschutz zu finden.
Antrag 4 (zurückgezogen)
§4.3
Alte Fassung
Das Landesschiedsgericht richtet sich nach der Landesschiedsgerichtsordnung.
Neue Fassung
ersatzloses Streichen
Begründung
Das sich das Landesschiedsgericht nach der Landesschiedsgerichtsordnung richten muss ist sowieso klar.
Antrag 5 (abgelehnt 2/4/6)
§5.1 Abs. 4
Alte Fassung
Die Einladung kann per E-Mail, per Fax oder per Brief entsprechend dem Wunsch des Piraten erfolgen.
Neue Fassung
Die Einladung erfolgt im Regelfall per Brief oder Fax. Auf individuellen Wunsch kann ein Mitglied nur per E-Mail eingeladen werden.
Begründung
Spart Kosten und Arbeitsaufwand
Antrag 6 (abgelehnt 2/3/7)
§5.1 Abs. 5
Alte Fassung
Die Einladung muss folgende Informationen enthalten:
- Tagesordnung
- Tagungsort
- Beginn der Versammlung
- Geplantes Ende der Versammlung
- Angabe, wo weitere aktuelle Informationen vor der Veranstaltung veröffentlicht werden.
Neue Fassung
Die Einladung muss folgende Informationen enthalten:
- Tagungsort
- Beginn der Versammlung
- Geplantes Ende der Versammlung
- Angabe, wo weitere aktuelle Informationen vor der Veranstaltung veröffentlicht werden.
Begründung
Streichung des Punkt Tagesordnung, da diese erst zu einem späteren Zeitpunkt im Detail feststehen kann.
Antrag 7 (angenommen 11/0/1)
§5.2 Abs. 1
Alte Fassung
Versammlungen sind so zu planen, dass der Veranstaltungsort sowohl mit dem öffentlichen Personenverkehr, als auch mit privaten Fahrzeugen gut erreicht werden kann. Versammlungen sind Behindertengerecht durchzuführen. Bei Tagesveranstaltungen ist auf Antrag eine Kinderbetreuung zu gewährleisten. Der Antrag ist formlos, mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung, an den LVOR zu stellen.
Neue Fassung
Versammlungen sind so zu planen, dass der Veranstaltungsort sowohl mit dem öffentlichen Personenverkehr, als auch mit privaten Fahrzeugen gut erreicht werden kann. Nach Möglichkeit sollen Versammlungen barrierefrei durchgeführt werden. Eine Kinderbetreuung ist auf Antrag zu gewährleisten, sofern dies nicht zu erheblichen Umständlichkeiten für den Landesverband führt. Der Antrag ist schriftlich und formlos, mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung, an den LVOR zu stellen.
Begründung
Die Vorschriften der alten Fassung übersteigen die Finanzmittel des LV um ein Vielfaches.
Antrag 8 (abgelehnt 6/2/4)
§5.4 Abs. 6
Alte Fassung
Ein erneuter Antrag auf Aufhebung der selben Verschlusssache kann frühestens drei Jahre nach einer vorhergehenden Entscheidung gestellt werden.
Neue Fassung
Ein erneuter Antrag auf Aufhebung der selben Verschlusssache kann frühestens ein Jahr nach einer vorhergehenden Entscheidung gestellt werden
Begründung
Eine Frist von drei Jahren ist unverhältnismäßig lange.