Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/68

Aus Piratenwiki Mirror
< Bundesparteitag 2007‎ | Satzungsänderungsanträge
Version vom 19. Januar 2010, 15:28 Uhr von imported>Trias (hat „Bundesparteitag/2007.1/Satzungsänderungsanträge/68“ nach „Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/68“ verschoben)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Satzungsänderung § 17

Antragsnummer: 065
Satzungsänderungsantrag: § 17
Eingereicht am 20.04.07 per FAX
Antragsteller: Jan M. Simons / Mitglied der Piratenpartei
Zurück

Ergänzungsantrag zur Bundessatzung:

Hinzufügen von § 17:

§ 17 - Wahlordnung

(1) Für Wahlen innerhalb der Partei gilt die Wahlordnung der Piratenpartei.

(2) Die Wahlordnung regelt den formalen Ablauf Partei-interner Wahlen. Sie legt fest, ob und auf welche Art und Weise Stimmen delegiert werden können und über welche Kommunikationsmedien eine Fernabstimmung auf welche Art und Weise möglich ist. Die Wahlordnung muß gewährleisten, daß Partei-interne Wahlen demokratisch, frei, gleich, nachprüfbar und auf Wunsch geheim durchgeführt werden.

(3) Die Wahlordnung legt ebenfalls fest, wie eine Kandiatur für ein Amt innerhalb der Partei zu erfolgen hat.

(4) Änderungen der Wahlordnung können vom Bundesparteitag per einfacher Mehrheit vorgenommen werden, jedoch nicht für den jeweils tagenden Bundesparteitag.