Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/68
Satzungsänderung § 17
- Antragsnummer: 065
- Satzungsänderungsantrag: § 17
- Eingereicht am 20.04.07 per FAX
- Antragsteller: Jan M. Simons / Mitglied der Piratenpartei
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Ergänzungsantrag zur Bundessatzung:
Hinzufügen von § 17:
§ 17 - Wahlordnung
(1) Für Wahlen innerhalb der Partei gilt die Wahlordnung der Piratenpartei.
(2) Die Wahlordnung regelt den formalen Ablauf Partei-interner Wahlen. Sie legt fest, ob und auf welche Art und Weise Stimmen delegiert werden können und über welche Kommunikationsmedien eine Fernabstimmung auf welche Art und Weise möglich ist. Die Wahlordnung muß gewährleisten, daß Partei-interne Wahlen demokratisch, frei, gleich, nachprüfbar und auf Wunsch geheim durchgeführt werden.
(3) Die Wahlordnung legt ebenfalls fest, wie eine Kandiatur für ein Amt innerhalb der Partei zu erfolgen hat.
(4) Änderungen der Wahlordnung können vom Bundesparteitag per einfacher Mehrheit vorgenommen werden, jedoch nicht für den jeweils tagenden Bundesparteitag.