Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/56
Satzungsänderung §6 Abs. 7
- Antragsnummer: 056
- Satzungsänderungsantrag: §6 Abs. 7
- Eingereicht am 20.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
- Antragsteller: Michael Rasenberger / Mitglied der Piratenpartei
- Zurück
Falls die Entwürfe des 1. Satzungsworkshops eingegangen sind, sind diese unten stehenden Texte hinfällig, da schon vorhanden. Jedoch habe ich noch einige Bemerkungen/Anträge dazu, diese nun extra zu Beginn. Ich habe auch die entsprechenden Paragrafen des RLP Antrags heraus gesucht und begefügt.
§6 Abs. 7 (RLP) § 29 Abs. 3-5
(7) Über die Ordnungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Absatz 6 entscheidet der Bundesparteitag auf Antrag des Bundesvorstandes mit einfacher Mehrheit. §6 Abs. 7 lautet: Führt das Verhalten eines Gebietsverbandes zu finanziellem Schaden der Gesamtpartei, so hat dieser Verband die entstandenen Kosten zu tragen. Dies schließt die Zwangsgelder nach §38 PartG ein.
Kommentar:
Selbsterklärend. Soll pflichtbewusstes Arbeiten forcieren.