Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/56

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Satzungsänderung §6 Abs. 7

Antragsnummer: 056
Satzungsänderungsantrag: §6 Abs. 7
Eingereicht am 20.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Michael Rasenberger / Mitglied der Piratenpartei
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Falls die Entwürfe des 1. Satzungsworkshops eingegangen sind, sind diese unten stehenden Texte hinfällig, da schon vorhanden. Jedoch habe ich noch einige Bemerkungen/Anträge dazu, diese nun extra zu Beginn. Ich habe auch die entsprechenden Paragrafen des RLP Antrags heraus gesucht und begefügt.

§6 Abs. 7 (RLP) § 29 Abs. 3-5

(7) Über die Ordnungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Absatz 6 entscheidet der Bundesparteitag auf Antrag des Bundesvorstandes mit einfacher Mehrheit. §6 Abs. 7 lautet: Führt das Verhalten eines Gebietsverbandes zu finanziellem Schaden der Gesamtpartei, so hat dieser Verband die entstandenen Kosten zu tragen. Dies schließt die Zwangsgelder nach §38 PartG ein.

Kommentar:

Selbsterklärend. Soll pflichtbewusstes Arbeiten forcieren.