Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/05

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Satzungsänderung § 16 - Finanzordnung

Antragsnummer: 005
Satzungsänderungsantrag: § 16 - Finanzordnung
Eingereicht am 16.04.07 per email (nachgereicht per Fax durch GS)
Antragsteller: Ralf*Reinhardt / Mitglied der Piratenpartei

§ 16 - Finanzordnung

  • Anhebung des Grundbeitrages, Parapraph 16, Absatz 1 liest sich dann so:

(1) Mitgliedsbeiträge: Der Grundbetrag beträgt 36 Euro/Jahr. Darüber hinaus wird ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 1% des Nettomonatsgehalts empfohlen. Der Mitgliedsbeitrag ist für 12 Monate im Voraus zu entrichten. Behelfsantrag, falls dieser Antrag abgeleht wird: (1) Mitgliedsbeiträge: Der Grundbetrag beträgt 30 Euro/Jahr. Darüber hinaus wird ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 1% des Nettomonatsgehalts empfohlen. Der Mitgliedsbeitrag ist für 12 Monate im Voraus zu entrichten. Behelfsantrag, falls dieser Antrag abgeleht wird: (1) Mitgliedsbeiträge: Der Grundbetrag beträgt 24 Euro/Jahr. Darüber hinaus wird ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 1% des Nettomonatsgehalts empfohlen. Der Mitgliedsbeitrag ist für 12 Monate im Voraus zu entrichten.

Begründung: Die Partei kann aktuell jeden Euro gebrauchen. EUR 3,- pro Monat oder 10 Cent am Tag sollten nicht zuviel verlangt sein, wenn man die Welt verändern will ;-) Alternativ sind EUR 2,50 oder gar nur EUR 2,- besser als der jetzige Beitrag, der imho nach einer seriösen Kalkulation viel zu knapp bemessen ist. --Ralf 22:24, 24. Mär 2007 (UTC)