Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/05
Satzungsänderung § 16 - Finanzordnung
- Antragsnummer: 005
- Satzungsänderungsantrag: § 16 - Finanzordnung
- Eingereicht am 16.04.07 per email (nachgereicht per Fax durch GS)
- Antragsteller: Ralf*Reinhardt / Mitglied der Piratenpartei
§ 16 - Finanzordnung
- Anhebung des Grundbeitrages, Parapraph 16, Absatz 1 liest sich dann so:
(1) Mitgliedsbeiträge: Der Grundbetrag beträgt 36 Euro/Jahr. Darüber hinaus wird ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 1% des Nettomonatsgehalts empfohlen. Der Mitgliedsbeitrag ist für 12 Monate im Voraus zu entrichten. Behelfsantrag, falls dieser Antrag abgeleht wird: (1) Mitgliedsbeiträge: Der Grundbetrag beträgt 30 Euro/Jahr. Darüber hinaus wird ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 1% des Nettomonatsgehalts empfohlen. Der Mitgliedsbeitrag ist für 12 Monate im Voraus zu entrichten. Behelfsantrag, falls dieser Antrag abgeleht wird: (1) Mitgliedsbeiträge: Der Grundbetrag beträgt 24 Euro/Jahr. Darüber hinaus wird ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 1% des Nettomonatsgehalts empfohlen. Der Mitgliedsbeitrag ist für 12 Monate im Voraus zu entrichten.
Begründung: Die Partei kann aktuell jeden Euro gebrauchen. EUR 3,- pro Monat oder 10 Cent am Tag sollten nicht zuviel verlangt sein, wenn man die Welt verändern will ;-) Alternativ sind EUR 2,50 oder gar nur EUR 2,- besser als der jetzige Beitrag, der imho nach einer seriösen Kalkulation viel zu knapp bemessen ist. --Ralf 22:24, 24. Mär 2007 (UTC)