Attribut:Antragstext

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A
Die Landesmitgliederversammlung Rheinland-Pfalz beschließt, §5.1 IV Landessatzung von "Die Einladung kann per E-Mail, per Fax oder per Brief entsprechend dem Wunsch des Piraten erfolgen. Hat der Pirat keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per Brief verschickt." zu "Die Einladung erfolgt vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief. Die Vorrangigkeit nach Satz 1 wird durch den Wunsch des Piraten, per Brief eingeladen zu werden aufgehoben." abzuändern.  +
Der Landesverband Rheinland-Pfalz besitzt zukünftig kein eigenes Grundsatzprogramm mehr. Das bestehende Programm wird archiviert. Es gilt das Grundsatzprogramm des Bundesverbandes.  +
Der Inhalt des Punktes [[RP:Programm#Staat_und_Gesetz|"Staat und Gesetz"]] im Kapitel "Prinzipien piratiger Politik" des Grundsatzprogramms wird folgendermaßen neu gefasst. "Wir verstehen den Staat als organisatorische Infrastruktur seiner Bürger. Seine Aufgabe ist es, die Freiheit des Einzelnen zu schützen und den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu fördern. Diesem Ziel dienen die allgemeingültige Gesetze der Gesellschaft. Gesetze dürfen nicht an einer Ideologie, Religion oder Tradition ausgerichtet sein. Sie bilden einen klaren Rahmen, auf den sich jeder Mensch ohne Unterschied verlassen kann. Anzahl und Umfang bestehender Gesetze sind auf ein sinnvolles Mindestmaß zu verringert. '''Optional:''' Anarchistische Bestrebungen, einen Staat ohne Gesetze, lehnen wir ab. Gesetzesänderungen wollen wir auf demokratischem Wege erreichen. Gesetzesverstöße zur Durchsetzung unserer Ziele lehnen wir ab. Wir verurteilen die Anwendung, Androhung oder das Gutheißen von Gewalt. Gewalt ist jede Verletzung von Ehre, Geist und Gesundheit sowie die Beschädigung staatlichen und privaten Eigentums." Über den mit '''Optional''' gekennzeichneten Satz ist vor der Abstimmung über diesen Antrag ein Meinungsbild zu erheben. Fällt dieses positiv aus, verbleibt der Satz im Antrag. Andernfalls wird er gestrichen.  +
Die LMV möge beschließen: Das bisherige Unterkapitel "Asyl- und Flüchtlingspolitik" wird aus dem Landeswahlprogramm gestrichen. Anstelle dessen wird hinter dem Kapitel "Sozialpolitik" im Landeswahlprogramm das folgende neue Kapitel "Für eine freiheitliche Flüchtlingspolitik" mit folgendem Text eingefügt: "Wer aus seiner Heimat vor Verfolgung, Diskriminierung oder Gewalt flieht, muss in Europa Asyl erhalten können. Dieser Grundsatz darf nicht beschränkt werden. Wir wollen diesem Menschenrecht wieder seine volle Bedeutung zukommen lassen. Wir fordern, dass Deutschland und Rheinland-Pfalz mehr Flüchtlinge aufnimmt als bislang. In der Gesellschaft und der Politik müssen die Belange der Flüchtlinge einen höheren Stellenwert einnehmen. Die Bearbeitung der Asylanträge wollen wir beschleunigen, das lange Hinhalten vieler Asylbewerber ist nicht hinnehmbar. Auch treten wir einer Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen entschieden entgegen. Bereits in der Schule muss umfassend über deren Schicksal aufgeklärt werden. Die Lebensbedingungen der hier lebenden Asylbewerber und Flüchtlinge müssen verbessert werden. Die Unterbringung der geflohenen Menschen muss verbessert werden, Sammelunterkünfte müssen angemessenen Lebensstandards genügen. Insbesondere kann auch nicht hingenommen, dass die Betroffenen in überfüllten Wohnheimen untergebracht werden, wir werden dafür sorgen, dass rechtzeitig weitere Räumlichkeiten genutzt werden. Flüchtlinge sollen eine eine ausreichende soziale Sicherung erhalten, so lange sie in Deutschland Schutz suchen. Keinesfalls dürfen Gutscheine anstelle von Geldleistungen ausgegeben werden. Eine Wiedereinführung der Residenzpflicht lehnen wir strikt ab. Bestehende Beschränkungen der Arbeitserlaubnis wollen wir abbauen."  +
Ich beantrage folgenden Punkt an geeigneter Stelle und mit passender Nummerierung in die GO aufzunehmen: '''Dekorationen''' Dekorationen der Veranstaltungsräume in Form von Flaggen, Tischaufstellern, Plakaten und Ähnlichem dürfen grundsätzlich nur Motive der Deutschen Piratenpartei zeigen.  +
Der Bundesparteitag hat beschlossen, die Bundesweite Instanz von LQFB abzuschalten. Sämtliche Daten im Zusammenhang mit der Bundesweiten Instanz von LQFB (mit Ausahme)<br/> '''Option 1''':<br/> : der Antragstexte<br/> '''Alternative 1a''':<br/> : ohne Nennung ihrer Autoren<br/> '''Alternative 1b''':<br/> : mit Nennung ihrer Autoren<br/> '''Option 1.1''':<br/> : sowie ihrer Abstimmungsendergebnisse, aus denen nur hervorgehen darf, wieviele Nutzer für welche Option gestimmt haben<br/> '''Option 2''':<br/> : (und) der Profildaten<br/> sind unverzüglich zu<br/> '''Alternative 3a''':<br/> : löschen.<br/> '''Alternative 3b''':<br/> : sperren.<br/> '''Option 3b.1''':<br/> : Erweist sich der Vorwurf der Illegalität als unbegründet und gibt der Bundesdatenschutzbeauftragte seine Zustimmung (falls erforderlich) so wird LQFB wieder in Betrieb genommen, die Sperre der Daten dementsprechend aufgehoben.  +
Der Bundessatzung Teil A wird ein neuer Paragraph 12a hinzugefügt. Optional kann dieser den Abschnitt (3b) enthalten. §12a - Vorbereitung von Anträgen (1) Anträge an den Bundesparteitag werden auf Diskussionsversammlungen vorbereitet. (2) Ein Wohngebiet ist 1. Das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt in den Bundesländern die aus mehr als einem Kreis bestehen. 2. Ein Stadtbezirk in den übrigen Bundesländern Piraten, deren Wohnsitz im Ausland liegt, werden dem Wohngebiet zugeordnet, in dem der Sitz der niedrigsten Gliederung in der sie Mitglied sind, liegt. (3) Der Bundesverband und jede seiner Untergliederungen kann eine Diskussionsversammlung durchführen. Eine Diskussionsversammlung kann auch von mehreren Untergliederungen gemeinsam durchgeführt werden. Eine Untergliederung deren Tätigkeitsgebiet mehrere Wohngebiete umfasst kann mehrere Versammlungen für jeweils einen Teil dieser durchführen. (4) Alle Piraten, deren angezeigter Wohnsitz im Gebiet der Diskussionsversammlung liegt, sowie die im Ausland wohnhaften Mitglieder der einladenden Gliederungen, werden mit einer Frist von mindestens 2 Wochen eingeladen. Das Stimmrecht bei Diskussionsversammlungen gilt analog wie beim Bundesparteitag. (5) Die Diskussionsversammlung gibt mit einfacher Mehrheit eine Empfehlung ab, ob die Anträge einer Antragsgruppe auf dem Bundesparteitag behandelt werden sollten. 1. Mit der Annahme eines Antrages entsteht eine neue Antragsgruppe. 2. Mit einfacher Mehrheit kann ein alternativer Antrag zu einer bestehenden Antragsgruppe hinzugefügt werden. Die Anzahl der Ja-Stimmen für eine Antragsgruppe wird nach Wohngebieten getrennt protokolliert. (6) Alle Anträge einer Antragsgruppe gelten als gut vorbereitet, wenn 1. sie auf Diskussionsversammlungen die in mindestens 5 verschiedenen Bundesländern stattfinden jeweils eine einfache Mehrheit erhält, und 2. insgesamt mindestens 50 Ja-Stimmen auf diese fallen. Wird eine Antragsgruppe in einem Wohngebiet mehrfach abgestimmt, zählt nur die höhere Zahl der Ja-Stimmen. (7) Anträge die nach (6) gut vorbereitet sind, werden auf dem Bundesparteitag bevorzugt behandelt. Andere Anträge (ausgenommen Anträge nach der Geschäftsordnung) dürfen erst nach diesen behandelt werden. Optionaler Abschnitt (3b) Eine Diskussionsversammlung kann als virtuelle Versammlung über geeignete Telekommunikationsmittel durchgeführt werden, wenn 1. Die Stimmberechtigung der Teilnehmer verlässlich überprüft werden kann. 2. Alle zur virtuellen Versammlung eingeladenen Piraten auch zu einer realen Diskussionsversammlung eingeladen werden. 3. Die Teilnehmer über Datenschutzrisiken aufgeklärt werden. Die virtuelle Versammlung findet in dem Bundesland statt, in dem die einladende Gliederung ihren Sitz hat.  
Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer des §9b im Abschnitt A anzufügen: :<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.</div> Des weiteren wird beantragt in § 12 Abs. 1 in den Satz 1 nach dem Wort "Mehrheit" folgende Worte einzufügen: :<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">der abgegebenen gültigen Stimmen</div>  +
Der Bundesparteitag hat beschlossen, daß angemeldeten Benutzern folgende Daten nicht angezeigt werden dürfen: * Ob eine Person delegiert hat * Ob/Wie häufig auf eine Person delegiert wurde * Wer auf wen delegiert hat * Wie eine Person, die nicht Delegationsempfänger ist, abgestimmt hat * Wie eine Person, die Delegationsempfänger für mindestens eine andere Person ist, abgestimmt hat Nicht angemeldeten Benutzern dürfen keine Daten angezeigt werden, die auch angemeldeten Benutzern nicht angezeigt werden dürfen. Darüber hinaus dürfen nicht angemeldeten Benutzern folgende Daten nicht angezeigt werden. * ''(gleiche Liste an Optionen wie oben)'' * Profildaten * Namen der Antragsteller Diese Daten dürfen Weder über das Web-Interface oder die API, sofern eingeschaltet, abrufbar sein, noch im DB-Dump enthalten sein, sofern es angeboten wird.  +
Die Befürworter von LQFB werden hiermit dazu aufgefordert, die Ziele, die mit innerparteilichen Instanzen von LQFB erreicht werden sollen zu formulieren und das Ergebnis zur Diskussion möglichst mit einer Frist von drei Monaten vor dem nächten, spätestens jedoch mit gleicher Frist vor dem übernächsten BPT in gängigen bundesweiten Parteimedien zu veröffentlichen. Findet eine solche Veröffentlichung nicht oder nicht Fristgerecht spätestens zum übernächsten Parteitag statt, so wird LQFB in allen Gliederungen mangels Zielformulierung abgeschaltet und alle Nutzungsdaten (abgesehen von den Antragstexten und dem Endergebnis der Abstimmungen, aus denen nur noch die Anzahl der Stimmen hervorgehen darf) sind unwiederruflich zu löschen.  +
<b> Antrag geändert am 18.11: GO Anträge sollen ohne Einschränkung möglich bleiben</b> §5 der [[Bundesparteitag_2010.1/Geschäftsordnung|Geschäftsordnung des Bundesparteitages]] soll gestrichen und durch den folgenden Text ersetzt werden: <div style="border:1px solid black; background-color:#989C9C; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id=""></div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#e3e8e8; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> == § 5 == === Begrenzung der Redezeit === (1) Zu Beginn der Versammlung werden von der Versammlungsleitung oder den Akkreditierungspiraten 3 Redezeitgutscheine an jeden akkreditierten Piraten ausgegeben. (2) Jeder Redezeitgutschein entspricht einer Redezeit, die sich wie folgt berechnet: Die voraussichtliche Dauer der Versammlung in Sekunden geteilt durch die dreifache Anzahl der zu Versammlungsbeginn akkreditierten Piraten. (3) Jeder Pirat darf seine Redezeitgutscheine selbst verwenden oder an einen Piraten seines Vertrauens weitergeben. Bei Verwendung werden die Redezeitgutscheine von einem dazu bestimmten Helfer der Versammlungsleitung vernichtet. (4) Die Redezeit eines Piraten ergibt sich aus der Redezeit nach § 5.1.1 multipliziert mit der Anzahl der verwendeten Redezeitgutscheine. Wenn ein Pirat in seiner Rede eine Frage zum Beispiel an einen Kandidaten oder Antragsteller stellt, so hat auch die Antwort des Kandidaten oder Antragstellers innerhalb dieser Redezeit zu erfolgen. (5) Die Redezeit der Versammlungs- und Wahlleitung ist nicht begrenzt. === allgemeine Anträge an die Versammlung === (1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Er erhält dazu eine Redezeit von einer Minute, die er durch Verwenden von Redezeitgutscheinen verlängern kann. Danach kann jeder Pirat, der noch über mindestens einen Redezeitgutschein verfügt, in einer Rede seine Meinung äußern oder Fragen an den Antragsteller stellen. (2) Über jeden Satzungs- und Programmänderungsantrag wird vor der Vorstellung des Antrags ein Meinungsbild eingeholt. === Anträge auf Änderung der Satzung === (1) Es gelten die Regelungen aus §5.2 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend. === Anträge auf Änderung des Programms === (1) Es gelten die Regelungen aus §5.2 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend. === Anträge zur Geschäftsordnung === (1) Jeder Pirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Saalmikrofon und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. (2) Die Geschäftsordnungsanträge * Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung * Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Piraten gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. (3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. (4) Jeder Pirat, der über ausreichend viele Redezeitgutscheine verfügt, kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. Für eine nur formelle Gegenrede ohne tatsächliche Redezeit ist es nicht notwendig, einen Redezeitgutschein zu verwenden. (5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs. 2 entsprechend. (6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig: *GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY *GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY *GO-Antrag auf Ablehnung eines Mitgliedes der Wahl- oder Versammlungsleitung *GO-Antrag auf geheime Abstimmung *GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung *GO-Antrag auf Auszählung *GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge *GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge *GO-Antrag auf Alternativantrag *GO-Antrag auf Ende der Rednerliste *GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes *GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung *GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich) *GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich) Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort. ==== Antrag auf Ende der Rednerliste ==== (1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' (2) Der Antragsteller * darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben, * darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und * darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird. (3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. ==== Antrag auf Änderung der Tagesordnung ==== (1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein * das Hinzufügen eines Punktes, * das Entfernen eines Punktes, * das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung, * das Ändern der Reihenfolge von Punkten. (2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Piraten gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}''' ==== Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ==== (1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Piraten gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}''' ==== Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ==== (1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs. 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. (2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im Übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge]. ==== Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ==== (1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter, die Dauer zu bestimmen. <div style="clear:left;"></div></div>  
§ 5.1, Absatz 1 bis 3 der Geschäftsordnung sollen folgendermaßen neu gefasst werden:<br/> "<br/> (1) Zu einem Antrag (außer Anträgen zur Geschäftsordnung) gibt es eine Pro- und eine Contra-Rede. Die Redezeit beträgt je 5 Minuten. Den Redner für die Pro-Rede bestimmt der Antragsteller. Gibt es mehrere Contra-Redner, entscheidet das Los. (2) Nach den Reden sind Wortmeldungen (Rednerliste) in Form von Anmerkungen und Fragen möglich, die keine inhaltiche Wiederholung darstellen. Wortmeldungen richten sich an einen der Redner. Dieser darf antworten. Die Redezeit beträgt jeweils eine Minute. (3) Bei Personenwahlen wird analog verfahren, die Contra-Rede entfällt.<br/> "  +
Die Piratenpartei ist sich in der jetzigen Situation uneinig über die weitere Entwicklung ihres politischen Programms. Einige sprechen sich für eine mehr oder weniger starke Erweiterung aus, andere wollen eine Konzentration auf die Kernthemen.<br/> Dies wird insbesondere durch das starke Mitgliederwachstum im Jahr 2009 verschärft. Gleichzeitig führt dieses Wachstum auch zu einem Aufblühen der klassischen politischen Lager innerhalb der Piratenpartei. So finden sich bürgerliche, liberale, sozial-liberale und linke politische Ansichten in unseren Reihen. Das erschwert die programmatische Arbeit zusätzlich, da neben der generellen Frage der Programmerweiterung auch noch Uneinigkeit innerhalb von konkreten politischen Themen herrscht.<br/> Die in der Folge entstehende Gefahr ist, dass sich die programmatische Entwicklung des Grundsatzprogramms in Kampfabstimmungen zwischen den politischen Lagern bzw. Interessengruppen der verschiedenen Bereiche erschöpft. Das darf auf gar keinen Fall passieren. Bereits das Programmkonzept von 2009 beschreibt die Gefahr, dass in Abstimmungen unterlegene Aktive - und sei es nur eine kleine Minderheit - die Partei verlassen und damit der angerichtete Schaden deutlich größer ist als jeder Nutzen.<br/> Weiterhin führt auch eine gegenseitige Blockade zu frustrierten Mitgliedern sowie einer mangelhaften Pflege und Ausarbeitung der politischen Inhalte, für die wir bereits heute eintreten, da für diese weniger Ressourcen zur Verfügung stehen. Folglich ist ein Ziehen in alle möglichen, verschiedenen Richtungen nicht konstruktiv, nicht effektiv und gefährlich. Vor allem besteht die Gefahr, das Grundsatzprogramm irreparabel zu beschädigen. Stattdessen wird ein gemeinsamer Prozess benötigt, der den zukünftigen Kurs der Piratenpartei prägt. Nun stellt sich die Frage, wie wir vorgehen, wie sieht unser Weg aus? Zunächst einmal ein Blick auf die tatsächlichen Gegebenheiten. In etwa zweieinhalb Jahren muss für die nächste Bundestagswahl ein Wahlprogramm und ein stabiles Grundsatzprogramm bereitstehen. Derzeit fällt beim Lesen unseres Grundsatzprogramms auf, dass selbst bei den jetzigen Inhalten teils sprachlicher, teils argumentativer Nachholbedarf besteht. Hier darf bezweifelt werden, dass das Fundament eine große Menge neuer Inhalte in ideologischer Komplexität tragen kann.<br/> Insbesondere als kleine, junge Partei braucht die Piratenpartei ein deutliches, fest umrissenes Profil. Ein solches ist aber für und mit vielen neuen Themen schwer herzustellen. Die Uhren ticken bei der Entwicklung politischer Grundsatzprogramme nicht ohne Grund langsam. Und die konkreten Inhalte wollen auch erst einmal kommuniziert werden, mit der Aufnahme in ein Wahlprogramm ist es nicht getan.<br/> <b>Es liegt also nahe, die Programmerweiterung daran auszurichten, wie gut die Verknüpfung zwischen etwas Neuem und dem bisherigen Inhalt sich darstellt.</b> Das Kriterium lautet somit, ob und wie stark ein neuer Programmpunkt aus unseren programmatischen Ursprüngen heraus begründet werden kann. Diese Frage soll bei Erweiterungen erörtert werden, um das Programm schwerpunktmäßig an seinen thematischen Rändern zu erweitern. Nun herrscht in der Piratenpartei ein Drang nach verschiedensten Themen und Diskussionen. Dies kann in Anbetracht unserer eigenen Forderungen nach mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung nicht pauschal als schlecht deklariert werden. Konzepte, die in die Piratenpartei hinein getragen werden und dort sehr großen Anklang finden, kann es beispielsweise aufgrund unserer Mitgliederstruktur geben. Ein Teil dieser Inhalte gefährden den Zusammenhalt und unser politisches Profil keinesfalls. <b>Deshalb sollen diese Anliegen in Anbetracht unserer innerparteilichen Demokratie nicht abgelehnt werden. Nötig ist allerdings eine breite Zustimmung ohne eine polarisierte Minderheit.</b> Diesen Konsens sicherzustellen obliegt insbesondere Förderern des Themas und Antragstellern. Diese beiden Kriterien sollen in den inhaltlichen Entwicklungsprozess einfließen, Bewertung und Gewichtung im Einzelfall bleibt jedem Piraten selbst überlassen. Zum besseren Verständnis ein paar Beispiele für mögliche programmatische Felder, dies beinhaltet weder eine einschränkende noch eine priorisierende Aussage:<br/> *Bürgerrechte&Justiz *Demokratie *Infrastruktur *Verbraucherschutz *Geschlechterpolitik Wir geben einer Programmerweiterung damit Chancen, aber auch Grenzen mit auf den Weg. Dann können wir Piraten uns wieder sammeln, um unsere Ressourcen besser zu kanalisieren auf das, was wirklich wichtig ist: Investitionen in den Aufbau der Piratenpartei, die tatsächliche Erarbeitung von politischen Inhalten sowie die Bekämpfung unserer politischen Gegner.  
Der Bundesparteitag möge als Ergänzung des Parteiprogramms beschließen: === Grundlagen und Ziele piratiger Politik === '''Wir Piraten bauen auf den freien Menschen und seine Eingebundenheit in die Natur.''' Wir sehen darin die Grundlage aller menschengemachten gesellschaftlichen und politischen Ordnung. Wir erkennen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Grundlage unseres politischen Handelns. Wir berufen uns insbesondere auf ihren Artikel 1: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.« '''Gesellschaft und Staat beruhen auf der Übereinkunft freier Menschen.''' Umfassende Freiheit eignet nur dem Eremiten. Wo Menschen zusammenleben, brauchen und entwickeln sie Regeln und Strukturen. Wir berufen uns auf die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland seit 1949 festgelegten Grundrechte und bekennen uns insbesondere zu den Staatsgrundsätzen in seinem Artikel 20: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.« '''Die Menschen sind verführbar – gerade auch durch die Ausübung von Macht.''' Wir Piraten bekennen uns daher zum Grundsatz der Gewaltenteilung. Durch ein System von »checks and balances« lassen sich Herrschaftsstrukturen verhindern, die eine demokratische und zeitlich begrenzte Legitimation sprengen. Wir bekennen uns zu den demokratisch legitimierten Gewalten der Gesetzgebung, der Gesetzesausführung und der gerichtlichen Kontrolle. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass diese klassischen Gewalten des gewaltenteiligen Staatswesens ihre jeweiligen Aufgaben wieder unbehindert wahrnehmen können. Insbesondere genießt die Gesetzgebung bei der Gestaltung der politischen Verhältnisse Vorrang. '''Der Staat handelt nicht aus eigener Kraft.''' Er ist das Instrument freier Menschen, seiner Staatsbürger, um ihr Zusammenleben zu regeln. Gesellschaft und Staat haben die Aufgabe, den Menschen das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung, Freiheit und Entwicklungsmöglichkeit zu sichern. Sie müssen für alle die Freiheit von Unterdrückung und staatlicher Benachteiligung gewährleisten. Daraus ergeben sich die Grenzen staatlichen Handelns und staatlicher Macht. '''Die Freiheit der Staatsbürger''' lässt sich nur verwirklichen, wenn sie rechtlich gleichgestellt sind. Das Staatswesen hat aber nicht nur eine formale rechtliche Gleichstellung zu sichern, sondern auch Vorsorge zu treffen, dass aus individuellen Meinungen und Vorurteilen keine Benachteiligung von Menschengruppen in Staat und Gesellschaft erwächst. Die Freiheit der Menschen setzt ein Mindestmaß an materieller Teilhabemöglichkeit am gesellschaftlichen Leben voraus. Der freiheitliche Staat hat daher die '''Grundsätze der Brüderlichkeit''' zu leben. Er berücksichtigt, dass individueller Wohlstand einzelner immer auch eine Komponente des gemeinsamen und gesellschaftlichen Erwerbs solchen Wohlstands enthält. Zu unserem Selbstverständnis gehört, dass politische Entscheidungen dort getroffen werden, wo die örtliche Erfahrung und Kompetenz vorhanden ist. Wir entscheiden uns eher für die daraus erwachsende Vielfalt politischen und gesellschaftlichen Handelns und Engagements, als für eine zumeist als bürokratisch wahrgenommene Einheitlichkeit. Zugleich erkennen wir, dass für eine weitläufigere Welt Kompatibilität einen eigenen Wert darstellt. '''Es gilt also im politischen Leben, Vielfalt und Kompatibilität zu verbinden.''' Vielfalt und Kompatibilität des politischen, gesellschaftlichen und praktischen Lebens haben mit der '''Globalisierung der Informationsnetze''' eine neue Dimension gewonnen. Wo Menschen nahezu in Echtzeit weltweit ihre Gedanken und Meinungen austauschen und publizieren können, verlieren die traditionellen Formen kanalisierter Informationsvermittlung Macht und Wirksamkeit. Auf den neuen Vertriebswegen für Information und Wissen sind neue Formen der Nutzungsregelung erforderlich: Statt überkommener Verwertungsbeschränkungen ermöglicht ein offener Umgang mit Informationen und Immaterialgütern, dass Innovation schneller und effektiver bis zur Anwendungsreife entwickelt werden kann. Die Wechselwirkungen dieser neu gewonnenen Innovations-, Informations- und Publikationsfreiheit mit den Gefahren der Überwachung und des Missbrauchs solcher Informationen für Diskriminierung und Benachteiligung fordern erhebliche Anstrengungen, die '''Medienkompetenz der Netzbürger''' zu stärken. Das gilt umso mehr, als Informationen, die einmal im Netz verfügbar gemacht wurden, üblicherweise nicht mehr rückholbar sind und zu beliebigen Zeitpunkten an beliebiger Stelle wieder sichtbar werden können, selbst wenn man versucht, sie an ihrer ursprünglichen Adresse physisch zu löschen. Technische Lösungen gegen diese Entwicklung gibt es nicht. Netzsperren sind ein untauglicher Versuch, im Netz vorhandene Inhalte zu verbergen; im Kampf gegen strafbare Netzinhalte hilft nur, dieses Übel an der Wurzel (beim physischen Speicherort und beim inhaltlich Verantwortlichen) zu packen. Die Informationsgesellschaft schafft auch die Notwendigkeit, einen neuen und globalen Konsens darüber zu entwickeln, wie Auffassungen und Anschauungen anderer Nutzer geachtet und die '''Freiheit der Information''' global gesichert werden kann. Zu unserem Selbstverständnis gehört ebenfalls, dass Aufgaben, die '''im gemeinsamen, zivilgesellschaftlichen Engagement der Bürger''' wahrgenommen werden können, besser ohne direktes Eingreifen politischer Instanzen übernommen werden sollen. Wir bekennen uns zu einer weltanschaulich neutralen Subsidiarität sozialer Aufgaben. '''Wir nehmen Partei für den Vorrang des individuellen Engagements''' vor dem kollektiven Handeln. Wir stehen für einen funktionierenden wirtschaftlichen Wettbewerb gleichberechtigter Teilnehmer an einem offenen Markt. Es ist die Aufgabe des Staats, Beteiligungschancen und Wettbewerb zu sichern und den immanenten Tendenzen zur Wettbewerbsbeschränkung entgegenzuwirken. '''Demokratie bewährt sich im gesellschaftlichen Wettstreit der Ideen und Interessengruppen.''' Der Staat hat in seinen Entscheidungen zu beachten, dass sein Handeln demokratisch legitimiert sein und dabei die Interessen aller Bürger berücksichtigen muss. Der Staat darf sich nicht zum Spielball mächtiger Interessengruppen machen lassen. '''Für Piraten steht der Mensch im Mittelpunkt ihres politischen Handelns. Ziel ist es, die Freiheit des einzelnen auf die Grundlage gelebter rechtlicher und materieller Entfaltungschancen in Staat und Gesellschaft zu stellen.'''  
Der Bundesparteitag der PiRATEN möge beschliesen, eine PIRATEN-Akademie zu gründen, deren grundlegende Aufgabe es ist, kompetent, fachlich und ohne Vorbehalte Sachverhalte in Politik und Gesellschaft zu hinterfragen, hierzu Positionspapiere zu erarbeiten und dies dann den Landes-/ Bezirks- und Kreisverbänden für die politisce Arbeit zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren soll diese Akademie zur Aufgabe haben, PIRATEN und Interessierte fachlich kompetent zu informieren, und ihnen die Möglichkeit geben, sich Themen zu nähern, die ihnen bis dato unbekannt sind. Diese Einrichtung wäre ein wichtiges Werkzeug, um unsere Wirkung nach aussen als auch nach innen zu verbessern.  +
Der Bundesparteitag möge den folgenden Antrag beschließen: <div style="border:1px solid black; background-color:#989C9C; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id=""></div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#e3e8e8; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> Der Bundesparteitag fordert den Bundesvorstand auf bei der Einladung zu zukünftigen Bundesparteitagen stets auf die Möglichkeit von Satzungs- und Programmänderungsanträgen hinzuweisen. Der Bundesparteitag ist das höchste Organ der Piratenpartei Deutschland und sollte selbstständig entscheiden können welche Anträge er behandeln möchte. Eine Unsicherheit, ob ein Beschluss von rechtzeitig eingereichten Satzungs- oder Programmänderungsanträgen möglich ist, ist nicht akzeptabel. <div style="clear:left;"></div></div>  +
Der Bundesparteitag möge den Namenszusatz "Die Grund- und Bürgerrechtspartei" für die Piratenpartei Deutschland beschließen.  +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="F.C3.BCr_eine_zukunftssichere_Energiewirtschaft">Für eine zukunftssichere Energiewirtschaft</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> ;Nachhaltigkeit Die aktuelle energiepolitische Ausrichtung ist geprägt von Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen, die wirtschaftliche Aspekte über Nachhaltigkeit, Transparenz und Umweltverträglichkeit stellen. Insbesondere die Reduzierung des Energieverbrauchs gehört gegenwärtig weder zu den wesentlichen unternehmerischen, noch zu den vorherrschenden politischen Zielen. Von der dauerhaften Verfügbarkeit einer bezahlbaren Energieversorgung hängt aber unser aller Wohlstand wesentlich ab. Demzufolge müssen sich an diesem Ziel alle energiepolitischen Maßnahmen messen und daraus ableiten lassen. Jede Form der Energieerzeugung und -verteilung muss nachhaltig gestaltet werden, da die Ressourcen endlich und deren Verbrauch terminiert ist. Unser Ziel ist, dass innerhalb einer Generation mehr als die Hälfte des Energiebedarfs aus regenerativen Ressourcen gedeckt wird. Dies muss sowohl umweltschonend als auch gesellschaftlich verträglich erfolgen. Einen wesentlichen Beitrag leisten dabei auch die Vermeidung und Reduzierung von Verbräuchen, gepaart mit Effizienzgewinnen. Getragen von den Grundsätzen Nachhaltigkeit, Transparenz und Bürgernähe gibt sich die Piratenpartei Deutschland folgende energiepolitische Leitlinien: ;Versorgungssicherheit Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen nationalen Energieplan ein, der die Ziele der Nachhaltigkeit, Effizienz und Versorgungssicherheit unter den Aspekten der Umweltverträglichkeit und gesellschaftlichen Akzeptanz verfolgt. Dieser Energieplan muss mit allen Beteiligten abgestimmt werden, wobei aber nicht rein wirtschaftlichen Interessen Priorität bei der Festlegung der Regeln eingeräumt werden soll. Ein wesentlicher Aspekt der Versorgungssicherheit ist die Dezentralisierung der Energiegewinnung und -verteilung. Kleinteilige Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentralisierte Einheiten. Zugleich sind die Betriebs- und Ausfallrisiken geringer. Die Energiewirtschaft soll so organisiert werden, dass Beschaffung, Erzeugung und Verteilung möglichst diversifiziert und transparent erfolgen und auch die Preisgestaltung öffentlich nachvollziehbar vorgenommen wird. Dies wird durch heterogene Strukturen und fairen Wettbewerb nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter staatlicher Aufsicht erreicht. Die Betonung der Dezentralisierung schließt jedoch grenzüberschreitende Großprojekte – beispielsweise internationale Verbunde von Windkraftanlagen und Verteilungsnetzen, Desertec und ITER – nicht aus. Diese müssen jedoch vor allem auf Kooperation und Nachhaltigkeit ausgerichtet sein und weniger auf Gewinnmaximierung und Bildung von Infrastrukturmonopolen. ;Energiegewinnung aus regenerativen Ressourcen Die Piratenpartei Deutschland steht für eine langfristig sichere Energieversorgung. Daher soll die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft mittel- und langfristig durch nachhaltig verfügbare und umweltschonende Ressourcen ersetzt werden, wozu auch der adäquate Ausbau der Verteilungsnetze gehört. Dies wird ökologisch und ökonomisch durch wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und wahrscheinliche Szenarios begründet. In Frage kommen generative, also praktisch unbegrenzt verfügbare Ressourcen wie Wind, Sonne, Wasser, Gezeiten und Geothermie sowie Biomasse als regenerative Energiequelle. Wir wollen erreichen, dass bis 2040 durch (re-)generative Ressourcen sowohl am Strom- als auch am Wärme- und Treibstoffmarkt mehr als die Hälfte des Energiebedarfs in Deutschland gedeckt werden können. Langfristig soll dieser Beitrag weiter erhöht werden. Uns ist dabei bewusst, dass auch die Umstellung auf erneuerbare Energien Risiken birgt. Beispiele sind Gefährdungen bei exzessiver Nutzung von Wasserkraft und Geothermie, aber auch die Gewinnung von Biomasse in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Deswegen sind umweltverträgliche Verfahren zu bevorzugen, welche die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturgebieten minimieren. ;Netzausbau und Netzneutralität Im Sinne der nachhaltigen Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Konzentration auf wenige Anbieter sollen insbesondere Strom-, Gas- und Wärmenetze durch die öffentliche Hand reguliert werden. Unsere Politik wird gewährleisten, dass die Netzinfrastruktur den Systemwandel in der Energiewirtschaft unterstützt. Der Ausbau der regenerativen Energiequellen wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert eine Anpassung der Netztopologie. Der gleichberechtigte Netzzugang einer Vielzahl von Erzeugern mit großen regionalen Unterschieden in Erzeugungskapazität und zeitlicher Verteilung erfordert den verstärkten Einsatz intelligenter Managementsysteme, die unter Wahrung des Datenschutzes angebotene und abgenommene Energiemengen messtechnisch erfassen und zur optimal aufeinander abgestimmten Lastregelung sowohl der Anbieter als auch der Verbraucher nutzen. Generell soll stärker als bisher der Verbrauch der Energieerzeugung folgen und weniger die Energieerzeugung dem Verbrauch. Außerdem sollen Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplung aktiv mit einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund treten wir für eine genossenschaftlich organisierte, dezentrale Energieerzeugung in virtuellen Kraftwerksverbunden und dementsprechend für kurze Netzwege ein. Zur Sicherstellung des gerechten Netzzugangs aller Marktteilnehmer ist eine neutrale, rekommunalisierte Netzinfrastukur erforderlich. So lassen sich für Inselnetze auf Stadt- und Landkreisebene im Jahresmittel ausgeglichene Energiebilanzen erzielen. Dazu kommt, dass kleinere, autarke Netze und dezentrale Anbieter die Versorungungssicherheit stark erhöhen und so die Gefahr von Blackouts reduzieren. Insgesamt bringt dieses Konzept sowohl ökologische als auch regional- und volkswirtschaftliche Vorteile. Trotz der Konzentration auf dezentrale Strukturen müssen zum Ausgleich typischer Fluktuationen in Wind- und Solarenergie sowie zum Abfangen von Bedarfs- bzw. Angebotsspitzen die lokalen Netze mit Nachbarnetzen und diese wiederum mit größeren regionalen und internationalen Einheiten gekoppelt werden. Durch diesen Regionenverbund kann der aufwändige und Großanlagen bevorzugende Energietransport über große Entfernungen, etwa im internationalen Verbund von Offshore-Windparks mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsstrecken, auf wenige Punkt-zu-Punkt-Verbindungen reduziert werden. In diesem Szenario nutzen alle Regionen Deutschlands ihre Potenziale für erneuerbare Energien weitgehend aus. Es findet ein deutschlandweiter Stromaustausch statt, so dass nur zu einem geringen Anteil Strom aus Nachbarstaaten importiert oder in diese exportiert werden muss. Die Piratenpartei tritt daher für eine entsprechende Anpassung des Energieleitungsausbaugesetzes im Rahmen des nationalen Energieplans ein. ;Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Atomkraftwerke Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Stromerzeugung durch Kernspaltung in Atomkraftwerken mittelfristig unter Einhaltung des Atomausstiegsvertrags zu beenden. Anlagen für medizinische und wissenschaftliche Anwendungen sind davon nicht betroffen. Wir begründen dies mit den Risiken bei Uranbergbau, Transport, Anreicherung, Betrieb, Wiederaufbereitung und insbesondere Endlagerung. Dazu kommen die Gefährdung durch Katastrophen und Anschläge sowie die potentielle Möglichkeit des Baus von Kernwaffen, die wir strikt ablehnen. Dies bedeutet, dass in Deutschland keine weiteren Atomkraftwerke gebaut werden und dass Laufzeitverlängerungen über den vereinbarten Termin Anfang der 2020er Jahre hinaus ausgeschlossen sind. Unabhängig davon ist die offene Frage der Endlagerung zu lösen, wobei die Betreiber von Atomkraftwerken stärker als bisher eingebunden werden müssen. Gegen Atomkraftwerke spricht ferner, dass diese aus wirtschaftlichen und technischen Gründen vor allem als Großkraftwerke konzipiert sind. Dies widerspricht den favorisierten, dezentralen Lösungen mit kleineren Einheiten. Ein weiterer gewichtiger Grund für den Atomausstieg ist, dass der erhebliche Investitionsbedarf beim Ausbau der regenerativen Energiegewinnung eine parallele Fortführung der ebenfalls hoch investiven Atomwirtschaft nicht zulässt. Um eine Stromlücke zu vermeiden, ist jedoch zugleich mit der verstärkten Nutzung regenerativer Energiequellen eine Intensivierung der Maßnahmen zur Energieeinsparung erforderlich. ;Förderprogramme Der Umstieg auf regenerative Energien soll durch Förderprogramme vorangetrieben werden. Damit verbundene Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile müssen ökologisch und ökonomisch sinnvoll, sozial ausgewogen sowie unmittelbar für den vorgesehenen Zweck und die Schonung von Ressourcen wirksam sein. Wichtig sind dabei die Förderung von Einsparmaßnahmen, von dezentralen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme, die Förderung von Wärmedämmungsmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung. Förderprogramme müssen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit bieten, aber andererseits nach Erreichung des Förderzwecks konsequent zurückgefahren werden. Speziell für die Photovoltaik ist eine maßvolle Reduzierung der umlagefinanzierten Einspeisevergütung für Solarparks mit hohem Landschaftsverbrauch angebracht. Grundsätzlich hat die steuerfinanzierte Förderung von Grundlagenforschung und Entwicklungsprojekten gegenüber der reinen Bezuschussung von Investitionsausgaben Vorrang. Ergebnisse aus staatlich finanzierten Programmen müssen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Einen besonderen Schwerpunkt der Förderung sehen wir in der Verbesserung der Energieeffizienz und Verbrauchsvermeidung. Eine nachhaltige Reduktion des Energieverbrauchs schafft Spielräume für die schnellere Anpassung an die Herausforderungen einer auf erneuerbaren Energien beruhenden Gesellschafts- und Wirtschaftsform. <div style="clear:left;"></div></div>  
Der Bundesparteitag möge dem Bundesvorstand den Auftrag erteilen, bis zum nächsten Bundesparteitag eine redaktionelle Bearbeitung des Parteiprogramms durchzuführen. Dabei sollten insbesondere die auf dem Bundesparteitag 2010.2 neu beschlossenen Programmpunkte in die Gesamtstruktur des Grundsatzprogramms eingebunden, von sprachlichen Mängeln bereinigt und stilistisch einheitlich gestaltet werden. Es dürfen keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.<br> Das so überarbeitete Parteiprogramm muss, um Gültigkeit zu erlangen, durch den nächsten Bundesparteitag ratifiziert werden. Zu diesem Zweck möge der Bundesvorstand die vorgeschlagene Überarbeitung fristgerecht vor dem nächsten Bundesparteitag zur parteiinternen Diskussion stellen und einreichen.  +
Der Bundesparteitag der PIRATEN möge beschliesen, eine Stiftung ins Leben zu rufen, welche es den investigativ arbeitenden Journalisten ermöglicht ihre Arbeit unabhängig von wirtschaftlichen Interessen der Verleger, der Politik sowie finanzieler Abhängigkeit zu betreiben.  +