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Eine Liste der Datenwerte des Attributs „Begründung“.

Hier sind 50 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 901.

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Liste der Ergebnisse

  • Die Wahlgesetze geben keinen Aufschluss übDie Wahlgesetze geben keinen Aufschluss über Einladungsfristen und</br>verweisen auf die Parteisatzungen. Unsere Satzung weist keine Frist für</br>Aufstellungsversammlungen aus; somit wird die Einladungsfrist für</br>sonstige Mitgliederversammlungen angewandt. Diese Frist beträgt 5 Wochen.</br>Es steht (zum Zeitpunkt der Beantragung) im Raum, ob die Aufstellung der</br>Landesliste vor den Sommerferien stattfinden soll. Es sind 6 Wochen</br>Zeitabstand von der LMV bis zum Beginn der Sommerferien. Bei 5 Wochen</br>Einladungsfrist ist keine Ausschreibung zum Veranstaltungsort möglich.sschreibung zum Veranstaltungsort möglich.  +
  • Die Wahlprogramme der etablierten ParteienDie Wahlprogramme der etablierten Parteien orientieren sich in ihren Inhalten überwiegend an einem angenommenen gesellschaftlichen Maximalkonsens und bieten keine transparenten Lösungsansätze zur Bewältigung nationaler und internationaler Herausforderungen. Die politischen Entscheidungen der Mandatsträger werden parteiübergreifend überwiegend im Interesse des Machterhalts getroffen. Um möglichst breite Wählerkreise anzusprechen, präsentieren sich die Parteien als sogen. „Volksparteien“, deren Programmatik vermeintlich allen Wählern zu Gute kommt. So wird versucht, sich auch gegenüber unterschiedlichen Klientelinteressen gleichermaßen als beste Wahlalternative zu profilieren. Spätere politische Entscheidungen der gewählten Regierungen enttäuschen daher zwangsläufig jene Wähler, die sich zuvor nicht ausreichend über die tatsächlichen politischen Ziele der Regierung informiert haben bzw. informieren konnten.<br></br></br>Auch wenn im Wahlkampf i.d.R. Koalitionsaussagen getroffen werden, sind Koalitionsentscheidungen nach der Wahl nicht mehr direkt durch das Wahlvolk legitimiert. Gleichzeitig verhindern koalitionspolitische Konsequenzen oftmals eine Umsetzung der vor der Wahl durch die neu gewählten Regierungsparteien formulieren Programmpunkte bzw. beeinträchtigen dauerhaft die Handlungsfähigkeit der Regierung.<br></br></br>Diese Defizite im gegenwärtigen Prozess demokratischer Meinungs- und Willensbildung gefährden den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des politischen Systems der Bundesrepublik und in die Glaubwürdigkeit in die politischen Eliten sinkt, politisches Desinteresse und zunehmende Demokratieferne großer Bevölkerungsanteile sind die Folgen.<br></br></br>Die vorgeschlagene Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland bietet die Chance, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der demokratischen Kultur neu zu verankern:</br>Die durch den BWH/LWH einberufene Expertenkommission stellt sicher, dass in sich abgestimmte, fachlich fundierte Programme unter Einbeziehung des größtmöglichen Sachverstandes zur Wahl gestellt werden.<br></br></br>Der BWH/LWH gewährleistet, dass die Wahlprogramme mit ausreichend zeitlichem Vorlauf der Öffentlichkeit transparent erläutert werden. Dabei werden durch Offenlegung der aus ihnen resultierenden konkurrierenden Haushaltsansätze die gesellschaftlichen Auswirkungen in verständlicher, bürgernaher Weise deutlich gemacht.<br></br></br>Der Wähler trifft mit seiner Erststimme bewusst eine Sachentscheidung und bestimmt damit unmittelbar die politische Zukunft des Landes.</br>Die mediale Wirkung der Kandidaten für die Bundeskanzlerschaft/das Amt des Ministerpräsidenten tritt bei der Wahlentscheidung in den Hintergrund.</br>Auch bei erforderlichen Koalitionsbildungen bleibt die Regierung dem vom Wähler legitimierten politischen Programm verpflichtet.<br></br></br>Die Parteibasis nimmt durch einfache Stimmabgabe unmittelbaren Einfluss auf die politische Ausrichtung ihrer Partei.<br></br></br>Durch den Wegfall der Wahl eines Direktkandidaten ist die Diskussion um eine Gesetzesänderung, die das verfassungswidrige, negative Stimmgewicht bei Wahlen aufhebt, obsolet.rung, die das verfassungswidrige, negative Stimmgewicht bei Wahlen aufhebt, obsolet.  +
  • Die Wegstrecke hin und zurück liegt bei etwa 112km, die ich mit dem eigenen PKW zurücklegen werde.  +
  • Die Wegstrecke hin und zurück liegt bei etwa 340km die ich mit dem eigenen PKW zurücklegen werde. Die Mitnahme weiterer Teilnehmer ab Waldlaubersheim oder Koblenz (Jürgen hat sich noch angemeldet) ist kostenfrei möglich.  +
  • Die Weiterleitung der Post ist eine unerlässliche organisatorische Massnahme und erfolgt konkret zur Zeit an Ingo.  +
  • Die Weiterleitung der Post ist eine unerläDie Weiterleitung der Post ist eine unerlässliche organisatorische Massnahme und wurde bereits aus Zeitgründen beauftragt, zumal der Beschluss vom 2015-07-05 das insoweit zulässt. Mit diesem Beschluss soll bestätigt werden, dass die Weiterleitung nun an den Schatzmeister erfolgt, wobei die Empfangsperson nach wie vor Ingo ist. Es hat sich lediglich sein Amt geändert.. Es hat sich lediglich sein Amt geändert.  +
  • Die Zeit zum Plakatieren wird sehr knapp. Die Zeit zum Plakatieren wird sehr knapp. In einigen Regionen kann schon ab Sonntag (16.01.2021) plakatiert werden.</br>Deshalb können wir nicht warten bis die genaue Anzahl der zu bestellenden Plakate fest steht um ein genaues Budget zu erstellen. Aus den Erfahrungen der letzten Wahlen ist abzusehen, dass es weniger als 5.000 Plakate werden. dass es weniger als 5.000 Plakate werden.  +
  • Die Zugriffsberechtigten bei der Bank stimmen nicht mit den Zugriffsberechtigten per GO überein.  +
  • Die Zusammenarbeit zwischen den LandesverbDie Zusammenarbeit zwischen den Landesverbänden und den</br>Piratenparteien soll gefördert werden. Ein guter Schritt in diese</br>Richtung wäre, wenn die Pressemitteilungen problemlos</br>weiterverwertet werden können. Der Verzicht auf die</br>Namensnennung durch andere Piratenparteien / Untergliederungen</br>ist notwendig weil eine Pressemeldung für einen Leser wahrscheinlich</br>teilweise entwertet würde, wenn er eine PM auf der Seite der</br>österreichischen Piratenpartei lesen würde, diese aber mit</br>PIRATEN Rheinland-Pfalz unterschrieben ist.</br>Durch das vorgeschlagene Vorgehen entsteht bei der Verwertung</br>von Pressemitteilungen eine Rechtssicherheit und Verwaltungswege</br>und Wartezeiten können vermieden werden weil die Einholung von</br>Genehmigungen damit entfallen.</br>Die Bundespressestelle hat die gleiche Erklärung bereits gegenüber</br>der PPI abgegeben, genauso wie der LV Thüringen, die Schweizer,</br>Luxemburgische, Portugiesische und die Piratenpartei Großbritanniens.</br>Die gleiche Freigabe wird auch von den anderen LVs erbeten.</br>Das Ziel dabei soll sein, eine ständig aktuelle Sammlung von</br>Pressemitteilungen zu haben, aus der sich die Piraten bedienen können.</br>Ressourcen sollen gebündelt werden und Mehraufwand vermieden.</br>Die Blogposts werden automatisch gesammelt und auf</br>http://parrot.pp-international.net/ veröffentlicht.</br>Die Teilnahme am press release exchange kann natürlich jederzeit</br>beendet werden.e kann natürlich jederzeit beendet werden.  +
  • Die Zustimmung für diesen Termin mit dieseDie Zustimmung für diesen Termin mit dieser Vorlaufzeit ist ein demotivierendes Zeichen für Mitglieder des betroffenen Landesverbandes.</br>Gleichzeitig werden dadurch auch Piraten anderer Landesverbände davon abgehalten, den Landesverband am wichtigen letzten Wochenende im Wahlkampfendspurt zu unterstützen. [1] entnommen aus [2]</br>Wir wissen aus den vergangenen Wahlen, dass es für die Piratenpartei auf jede Stimme ankommen wird. </br>Nicht komplett auszuschließen ist, dass sich solch eine Demotivation negativ auf nachfolgende Wahlen auswirkt, in diesem Fall z.B. auf die EU Wahl. </br>„Kein Handschlag“ darf sich nicht wiederholen, und deshalb ist es förderlich mögliche Gründe dafür erst nicht bereit zu stellen.</br>Ob solch ein Termin auch das Recht jedes Piraten einschränkt, an einem Bundesparteitag teilzunehmen und dort anzustimmen wollen wir nicht beurteilen.</br>Aber allein sich damit zu beschäftigen kann eben die Gedanken Richtung „kein Handschlag“ steuern. </br>Uns ist klar, dass dies einer Bundesparteitags-Orga die Festlegung auf frühzeitige Termine erschwert, doch müssen wir vorrangig das Ziel einer Partei aus dem Parteiengesetz in den Vordergrund stellen, welches der Teilnahme an Wahlen eine sehr hohe Priorität einräumt. [3]len eine sehr hohe Priorität einräumt. [3]  +
  • Die aktiven Piraten im, LV wollen sich zur Bearbeitung der Kommunalwahlen und zur weiteren LV Arbeit für ein Wochenende treffen. Die genaue Vorbereitung dieses WE soll vom LaVo geplant werden  +
  • Die aktuell eingetragenen Personen verfügen evtl über keine Datenschutzbelehrung.  +
  • Die aktuelle Diskussion, um die angekündigDie aktuelle Diskussion, um die angekündigte Drosselung der Verbindungsgeschwindigkeit in Neuverträgen bei der Deutschen Telekom macht deutlich, wie es wichtig ist, dass die PIRATEN diese Position vertreten. Die Bevorzugung der eigenen Medieninhalte gegenüber denen von Mitbewerbern kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Daher übernehmen wir an dieser Stelle die Forderungen aus dem Wahlprogrammantrag des kommenden Bundesparteitags WP016, "Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern" [1]:</br>Das Streben nach Netzneutralität ist eine der Kernforderungen der Piratenpartei Deutschland und in der Gliederung des BTW13-Wahlprogramms bereits als eigener Punkt vorgesehen.</br>Es handelt sich bei diesem Entwurf um einen Versuch, das technisch komplexe Thema kompakt und halbwegs verständlich zu formulieren. Daher haben wir uns auf das Grundprinzip, unsere Forderungen und eine Benennung der von uns abgelehnten Eingriffe konzentriert. </br>Der Antragstext wurde im Bundesliquid Anfang März mit 98% Zustimmung angenommen. </br>Die (zweifelsohne wichtigen) technischen Details sind aus Platz- und Verständnisgründen hier bewusst außen vor, da dies aus unserer Sicht nach der Bundestagswahl in einer Gesetzesinitiative zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (und der ergänzenden Vorschriften) geregelt, bzw. (bei Bedarf!) vor der Wahl in ein Positionspapier gefasst werden sollte. </br>Das Positionspapier basiert auf dem Wahlprogrammantrag von Jan Hemme zur Bundestagswahl 2013 [1].</br></br>[1] https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP016Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP016  +
  • Die aktuelle Version des Abschnitts differDie aktuelle Version des Abschnitts differenziert nicht zwischen Fracking mit und ohne Chemikalieneinsatz.</br></br>'''aktuelle Version des Abschnitts:'''</br></br>===Fracking===</br></br>Die Piraten Rheinland-Pfalz lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, ab. Bei diesen Vorhaben werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Land, im Bund und der EU ein. Fracking im Land, im Bund und der EU ein.  +
  • Die aktuelle Waffengesetzgebung * verletztDie aktuelle Waffengesetzgebung</br>* verletzt den Grundwert Privatsphäre durch Hauskontrollen</br>* verletzt mit der Einführung des Nationalen Waffen-Registers die Gebote der Gerechtigkeit und Erforderlichkeit, da dort alle dezentral gesammelten Daten gespiegelt werden, zu viele Behörden Zugriff bekommen und staatlich überprüfte Rechtsbürger mit Kriminellen in einem gemeinsamen Register geführt werden, ohne die Sicherheit zu erhöhen.</br>* verletzt den Grundwert Transparenz, da Fakten zum Schusswaffenmissbrauch mit legalen Waffen seit 2000 nicht mehr veröffentlicht werden</br>* verletzt den Grundwert Gerechtigkeit, da ** legale Waffenbesitzer trotz einer unter dem Durchschnitt der Bevölkerung liegenden Deliktrate wesentlich strenger kontrolliert und verfolgt werden als illegale Waffenbesitzer</br>** missachtet den Grundwert Beteiligung, da die Ergebnisse des "Runden Tischs 2002" mit Vertretern aus Polizei, Sport-, Jagd-, Handel-, Sammel- und Herstellerverbände ignoriert wurden</br>* verletzt den Grundwert Sachlichkeit, da die Gesetze unter Druck der Medien entstanden, die einseitig berichteten</br>* verletzt den Grundwert Kompetenz, da Gesetze ohne Evaluation zum Sicherheitsgewinn verschärft wurden.</br></br>Das Waffenrecht in Deutschland wurde zuletzt in 2009 primär auf Druck der Medien verschärft. Dabei wurde für die Behörden ein Recht eingeräumt, verdachtsunabhängig die Wohnung eines Waffenbesitzers zur Inspektion der Waffen zu betreten. Das ist ein wesentlicher Eingriff in die Grundrechte (Art.13 Grundgesetz).</br></br>Weiterhin wurde das Mindestalter selbst für die sportliche Ausübung von olympischen Disziplinen angehoben, für Luftdruckwaffen auf 12 Jahre, Kleinkaliber (z.B. Biathlon) auf 14 Jahre. Damit ergeben sich für Deutschland im internationalen Vergleich erhebliche Nachteile beim Sport.</br></br>Die EU hat eine Richtlinie erlassen, nach der bis 2014 EDV-Waffen-Register - zentral oder dezentral - einzurichten sind. Diese EU-Richtlinie basiert auf dem Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen, das den illegalen Handel mit Waffen verhindern will.</br> </br>Deutschland wird bis Ende 2012 alle dezentral erhobenen Daten zusätzlich in einem zentralen Register spiegeln. Es sollen nicht nur die registrierten Waffen aufgeführt werden, sondern alle Bürger, die eine Berechtigung zum Waffenerwerb oder zur Munitionsherstellung besitzen, sowie Kriminellen, die ein persönliches Waffenverbot per Gerichtsurteil erhalten haben.</br></br>Deutschland "übererfüllt" mit dem Nationalen Waffen-Register (NWR) die Vorschriften der EU und verstößt analog zum Urteil des Europäischen Gerichtshof zum deutschen Ausländerzentralregister gegen das Gleichbehandlungsgebot und dern Erforderlichkeitsgrundsatz (Urteil vom 16.12.2008 (Az. C-524/06): </br></br>* Gründe der inneren Sicherheit können es nicht rechtfertigen, Informationen nur über eine Personengruppe (hier: Erlaubnisinhaber für Schusswaffen und Munition, sowie Inhaber des "Kleinen Waffenscheins" für Schreckschusswaffen) systematisch zu sammeln und elektronisch verfügbar zu halten, da Kriminalität alle Staatsbürger gleichermaßen betreffen kann </br>* Statistische Zwecke erfordern nur eine anonymisierte Erfassung von Daten und keine personenbezogene. (hier: für die Nachverfolgung von Waffen ist es ausreichend, die Waffe mit Seriennummer, Typ, Kaliber und der zuständigen dezentralen Waffenbehörde aufzulisten, ohne den registrierten Besitzer zentral zu veröffentlichen).</br>* Zentralregister sind nur dann gerechtfertigt, wenn die gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken benötigt werden und wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist. (hier: ein anonymisiertes zentrales Register mit Waffen-Seriennummern würde die Nachverfolgung erleichtern, da es 577 dezentrale Behörden gibt.) </br>* Der systematische Zugriff zu einem Zentralregister dürfe nur den dezentralen zuständigen Behörden erlaubt sein. (hier: den Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung)</br></br>Deutschland plant den umfänglichen Zugriff nicht nur durch Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung, sondern auch durch Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden sowie Nachrichtendienste zum Zweck der Gefahrenabwehr (§10 NWRG). Auch sind automatisierte Datenabrufe vorgesehen (§13 NWRG) </br></br>Das NRWG speichert lt. §4 nicht nur persönliche Daten inklusive Adresse, sondern auch Abbildungen (Fotos) zu den Erlaubnisinhabern, deren Waffen und deren waffenrechtlicher Erlaubnisdokumente.</br></br>Im Gegensatz zum AZRG gibt es keine Möglichkeiten der Betroffenen, einer Übermittlung der Daten zu widersprechen.</br></br>Zur Information: Seit dem Bestehen von EDV-Waffenregisters WANDA (2003) wurde in Hamburg in keinem einzigen Fall eine bei Deutschlands größter Waffenbehörde registrierte Schusswaffe bei einer schwereren Straftat benutzt.</br></br>In der Diskussion um das Waffenrecht in Deutschland wird meist vernachlässigt, dass die Zahl der Straftaten mit legalen Waffen so gering ist, dass die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) diese in ihren jährlichen Berichten nicht gesondert ausweist. Es ist statistisch belegt, dass die legalen Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit Ihren Waffen umgehen. Es ist keine Verbesserung der Sicherheitslage durch weitere Einschränkungen der Rechte von legalen Waffenbesitzern zu erwarten, dagegen sind die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger gravierend. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt auch, dass es keinen Zusammenhang zwischen legalem Waffenbesitz und Straftaten mit Waffen gibt, die USA haben ein sehr liberales Waffenrecht und eine hohe Kriminalitätsrate, die Schweiz hat ebenfalls ein liberales Waffenrecht aber keine höhere Kriminalitätsrate als Deutschland, dagegen hat Großbritanien trotz sehr restriktivem Waffenrecht eine hohe Kriminalitätsrate.</br></br></br>==Zielsetzung==</br></br>Das Waffenrecht gehört auf den Prüfstand. Verbote und Beschränkungen müssen geeignet sein, das Risiko des Waffenmissbrauchs zu vermindern.</br></br>Die letzten Novellierungen des Waffengesetzes sind rückgängig zu machen, insbesondere:</br></br>* verdachtsunabhängige Überprüfung und Hauskontrollen (fehlender Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung)</br>* überzogene Anforderungen an das Bedürfnis und die Zuverlässigkeit (Eigentums- und Werteverluste durch Zwangsverkäufe und entschädigungslosen Entzug)</br>* Regelungen zum erhöhten Mindestalter (Training von Nachwuchssportlern leidet, auch bei olympischen Disziplinen)</br>* Erbwaffenblockierpflicht (Die Blockiervorrichtungen sind unsicher und damit praktisch wirkungslos; die gesetzliche Pflicht wurde maßgeblich durch Lobbying beeinflusst)</br>* Messerführverbot: Camper, Hausfrauen, Handwerker u.a. sind davon betroffen, während sich das „Problemklientel" nicht darum kümmert, ob die Gegenstände, die sie für Gewalttaten nutzen, verboten sind oder nicht.</br></br>Nicht verändert werden sollen die Regeln für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, dies soll den Sicherheitskräften und nach strengen Kriterien wenigen, ausgewählten Waffenscheinbesitzern vorbehalten bleiben. Ebenfalls nicht verändert werden sollen die risikorelevanten Anforderungen an das Bedürfnis (z.B. Schießsport, Jagd, Sammeln), die Zuverlässigkeit (u.a. einwandfreies Führungszeugnis) und die Aufbewahrung (sichere Lagerung und Transport), wobei Einzelregelungen auf ihren Sinn überprüft werden sollten.</br></br></br>==Hintergrundinformationen==</br></br>In Deutschland besitzen ca. 1,8 Millionen Bürger eine Waffenbesitzerlaubnis, auf denen 6,4 Millionen Schusswaffen eingetragen sind. Die Behörden schätzen den illegalen, nicht registrierten Bestand auf ca. 20 Millionen. Bei 0,2 Prozent aller Straftaten werden Schusswaffen eingesetzt. 95% der eingesetzten Schusswaffen sind illegal oder frei verkäuflich. </br></br>Ohne Risikokompetenz wurden mehrere Kontrollmaßnahmen verabschiedet, die nie in ihrer Wirkung evaluiert wurden. Ausgehend von dem Ansatz "Jede Waffe weniger erhöht die innere Sicherheit" wurde der Waffenerwerb und -erhalt erschwert und die legalen Waffenbesitzer ohne Faktenlage diskriminiert.</br></br>Risikokompetenz bedeutet eine vernünftige Balance zwischen Risiko, Verboten und Beschränkungen zu schaffen. </br></br>Das Risiko des Schusswaffenmissbrauchs wird durch die folgenden sinnvollen drei Säulen des Waffenrechts bereits seit 1972 effektiv vermindert:</br></br>1. Kontrolle der Schusswaffen</br>Vollautomatische Schusswaffen und Kriegswaffen sind in Deutschland für den Privatbesitz verboten. Schreckschusswaffen und Luftdruckwaffen sind ab Volljährigkeit frei erhältlich, andere Feuerwaffen sind nur für kontrollierte Erwerber erhältlich. </br></br>2. Kontrolle des Erwerbers</br>Mit einer bestandenen Sachkundeprüfung, einem aktuellen und einwandfreien Führungszeugnis, sowie weiteren Auflagen erteilt die Behörde das Recht, Waffen zu besitzen. Der Waffenbesitzer hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass seine Waffen nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen. Straftaten, Einschränkung der Mündigkeit oder Trunkenheit am Steuer führen zum sofortigen Verlust der Genehmigung zum Waffenbesitz. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die im Besitz befindlichen Waffen umgehend zu veräussern, oder vernichten zu lassen.</br></br>3. Kontrolle des Zwecks bzw. Bedürfnisses</br>Voraussetzung für den Erwerb einer Schusswaffe ist ein nachgewiesenes Bedürfnis. In Deutschland wird Sportschießen, Jagd und Sammeln unter bestimmten Auflagen als Bedürfnis anerkannt. </br></br>Sportschützen müssen Mitglied in einem Schützenverein sein und erhalten erst nach dem Nachweis von Training in den entsprechenden Disziplinen die Erlaubnis, eine Waffe zu erwerben. Jäger müssen die Jagdprüfung ("Grünes Abitur") bestehen und einen Jagdschein lösen. Sammler müssen den Nachweis erbringen, dass sie tatsächlich in der Lage sind, eine bedeutende Sammlung anzulegen, u.a. müssen sie ihre Sammlung stetig erweitern.</br></br></br>==Weitere Fakten==</br></br>Die Zahl der Tötungsdelikte in Deutschland (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen) lag im Jahr 2010 bei 2218. In 145 Fällen (6,5%) wurden Schusswaffen eingesetzt, davon waren über 90% nicht registriert. Das BKA sieht laut seinen Sicherheitsberichten eine rückläufige Tendenz bei den Delikten mit Schusswaffen. Der Abwärtstrend läuft kontinuierlich seit 1976 ohne Beeinflussung durch Waffenrechtsnovellierungen. </br></br>Seit dem Jahr 2000 wird die BKA Statistik nicht mehr veröffentlicht, die den Anteil von mit erlaubnispflichtigen Legalwaffen beganger Straftaten aufzeigt.</br></br>Die 2011 gestellte Kleine Anfrage an den Berliner Senat ergab insgesamt 6 missbräuchliche Einsätze von erlaubnispflichtigen Legalwaffen in den Jahren 2003 bis 2010. In der gleichen Zeit wurden 161465 Gewaltdelikte verübt, davon 5012 mit Schusswaffen.</br></br></br>==Einfluss von Öffentlicher Meingung und Nichtregierungsorganisationen auf das internationale und nationale Waffenrecht==</br></br>Die Studie des Small Arms Survey schrieb 2011: Medienwirksame Zwischenfälle mit Waffengewalt haben häufig Einfluss auf nationale Waffengesetze. Dies ist am deutlichsten in den Ländern zu beobachten, in denen Waffengewalt sehr selten auftritt, in denen Amokläufe große Gefühle der Ohnmacht auslösen und so den Fokus auf härtere Kontrollen lenken.</br></br></br>==Weitere Informationen==</br>Analyse von Rechtspsychologen zum Thema legaler Waffenbesitz:</br>http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/html/downloads.html</br></br>Bundesinstitut für Risikobewertung: Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?: http://www.bfr.bund.de/cm/350/rechtfertigen_gefuehlte_risiken_staatliches_handeln_tagungsband.pdf</br></br>Wikipedia: Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes anhand des Jahrbuchs des Small Arms Survey 2011, Kapitel 9: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenkontrolle_(Recht)#Kontrolle_des_zivilen_Waffenbesitzes</br></br>Gesetzesentwurf zum NationalenWaffenRegister Gesetz vom 30.12.2011:</br>http://www.bundesrat.de/nn_1934482/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/849-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/849-11.pdf</br></br>Analoges Urteil des Europäischen Gerichtshof zum deutschen AusländerZentralRegister:</br>http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-524/06</br></br>Gesetz zum Ausländerzentralregister mit Rechten der Betroffenen</br>http://www.gesetze-im-internet.de/azrg/index.html#BJNR226500994BJNE005107310</br></br>Das 2003 in Hamburg eingeführte EDV-Waffenregister verzeichnete keine einzige schwere Straftat seit 2003 durch legale Waffenbesitzer.</br>http://www.welt.de/regionales/hamburg/article3485518/Hamburgs-Waffendatei-ist-komplett.html</br></br>Bericht des BKA für 2010: http://www.bka.de/nn_193232/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pksJahrbuecher/pks2010,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pks2010.pdf </br></br>Dobat, A., Heubrock, D. & Stöter, J. (2006). Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland - Ein gesellschaftliches Problem oder statistische Auslegungssache?. Kriminalistik 12/2006. (Mit den vom BKA veröffentlichten Zahlen aus dem Jahr 2002)</br></br>2. Periodischer Sicherheitsbericht des BKA 2006: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/2_periodischer_sicherheitsbericht_langfassung_de.pdf;jsessionid=B29285ED742BB942916D060609D58357.1_cid231?__blob=publicationFile</br></br>Abgelehnter Änderungsantrag (FDP) 2008 in Bezug auf Zuverlässigkeit und Mindestalter (Seite 14-15): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf</br></br>Kleine Anfrage Berlin 2011 zum Schusswaffen-Missbrauch: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-15734.pdf</br></br>Haltung des Bundestags zur Kritik an der Waffenrechtsnovelle 2002: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/083/1408340.pdftp://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/083/1408340.pdf  +
  • Die altersunabhängige Wahlteilnahme wurde Die altersunabhängige Wahlteilnahme wurde bereits auf der LMV 2013.1 beschlossen, aber bei der redaktionellen Wahlprogrammbearbeitung vor der letzten Landtagswahl nicht explizit übernommen. Dies soll mit diesem Antrag - unter Beibehaltung der verkürzten Programmfassung - nachgeholt werden:</br></br>https://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2012.2/016/Wahlrecht_ab_Geburte/RP:Antrag/2012.2/016/Wahlrecht_ab_Geburt  +
  • Die bei der Landeshauptstadt München gepeiDie bei der Landeshauptstadt München gepeicherten Meldedaten, werden auf Anfrage an verschiedene Institutionen weitergegeben, sofern die Betroffenen nicht widersprochen haben. Auf Infoständen und bei Aktionen wie dem Opt-Out-Day begegnen wir vielen Bürgern, die von dieser Praxis nichts wissen und daher teilweise erschrocken reagieren. In unseren Augen wird die Wahrnehmung des Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung durch diese Praxis erheblich eingeschränkt.urch diese Praxis erheblich eingeschränkt.  +
  • Die beiden Kapitel stehen bislang etwas verloren im Wahlprogramm. Dieser Antrag soll sie ins bestehende Umweltkapitel integrieren.  +
  • Die besonders großen Ansprüche an Haltung,Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden.<br></br>Eine Studie, veröffentlicht in "Animal Welfare" Vol 19, p.129 (zitiert nach NewScientist 23 May 2009), drückt aus, dass aus vielen Gründen die Lebensqualität von Wildtieren in Zirkusse nur ein geringer Anteil der Lebensqualität in der Wildnis sei. Als Beispiel wurde angeführt, dass die Tiere ca. 90% ihrer Zeit entweder in den Käfigen verbrachten oder aber in Areale, die höchstens einem Viertel der für Zoos empfohlenen Größe ausmachten.ertel der für Zoos empfohlenen Größe ausmachten.  +
  • Die bestehende Regelung ist weitgehend redDie bestehende Regelung ist weitgehend redundant und kann durch den Verweis auf die Bundessatzung entschlackt werden.<br></br>Nach meiner bisherigen Erfahrung als Schiedsrichter und Landesvorstand haben sich die "kleinen" Ordnungsmaßnahmen Verwarnung, Verweis und Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden in keiner Weise bewährt. Weder konnten hierdurch positive Verhaltensänderungen der Verwarnten herbeigeführt werden noch trugen solche Ordnungsmaßnahmen zur Befriedung bei. Auf das Anordnen der genannten Maßnahmen sollte verzichtet werden.<br></br>Ein gleichlautende [[MV:Satzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen|Regelung zu Ordnungsmaßnahmen]] hat der LV Mecklenburg-Vorpommern auf der [[MV:Landesmitgliederversammlung_2013.2#Tagesordnungspunkte|LMV 2013.2]] beschlossen.<br>desmitgliederversammlung_2013.2#Tagesordnungspunkte|LMV 2013.2]] beschlossen.<br>  +
  • Die bisher eingesetzte Streaminglösung istDie bisher eingesetzte Streaminglösung ist zu Wartungsaufwendig. Bei jedem Einsatz ist es notwendig die eventuell vorhandenen Capturekarten ein- bzw. auszubauen. Von eventuell entstehenden Schäden möchte ich hier gar nicht reden. Die 2500€ sollen nach aktuellem Planungsstand folgendes abdecken:</br></br>* Anschaffung von 2 Kameras à höchstens 300€</br></br>* Anschaffung eines PCs ca. 400€</br></br>* Anschaffung eines Monitors ca. 200€</br></br>* Anschaffung von 2 Capturekarten à höchstens 200€</br></br>* Anschaffung von Kleinmaterial wie z.B. Tastatur, HDMI-Kabel etc. 300€</br></br>* Anschaffung eines PCs für Netzwerkdienste auf Parteitagen ca. 400€</br></br>* Anschaffung eines Monitors ca. 200€</br></br>Die Beträge sind so angesetzt, dass sie mit einem Puffer versehen sind., dass sie mit einem Puffer versehen sind.  +
  • Die bisher noch bestehenden Rufnummern des LV mit Koblenzer Vorwahl sollen zwecks Angleichung an die LGS-Adresse eine Mainzer Vorwahl erhalten. Durch den neuen Vertrag ergibt sich überdies mittelfristig eine Einsparung.  +
  • Die bisherige Fassung <div style=" borDie bisherige Fassung</br></br><div style=" border: 1px solid #FF8C00; background-color:#fff0df; padding: 5px; margin: 5px; float: center; display:block;">(1) Der Kreisvorstand besteht aus:</br>* einem Vorsitzenden,</br>* einem stellvertretenden Vorsitzenden,</br>* einem Schatzmeister,</br>* einem Beisitzer, zugleich Schriftführer, und</br>* einem Generalsekretär.</br></br>Auf Beschluss des Parteitags kann der Vorstand auf 3 Mitglieder - Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister - verkleinert werden.</br></div></br></br>mit nur 5 oder gar nur 3 Vorständen ist nicht mehr angemessen, da sich nicht nur die Mitgliederzahlen und die Aktivität im Kreisverband im letzten Jahr deutlich gesteigert haben, sondern auch der Arbeitsaufwand stark zugenommen hat. Um diesen auf mehr Schultern zu verteilen ist eine Aufstockung der Mitgliederzahl im Vorstand sinnvoll.</br></br>Mit dem stellvertretenden Schatzmeister wird der Situation Rechnung getragen, dass im Falle eines Ausfalls/Rücktritts des Schatzmeisters es immer noch eine Person gibt, die formell für Finanzangelegenheiten gewählt wurde und somit zum Beispiel auch einen Rechenschaftsbericht unterschreiben darf. Wenn der Schatzmeister im Amt ist, kann er zum Beispiel die "Kontrollfunktion" über den Schatzmeisters übernehmen (4-Augen-Prinzip).</br>Mit dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden soll vor allem der Entlastung des Vorsitzenden für Anfragen von Presse zu Interviews und anderen politischen und nichtpolitischen Organisationen zu Gesprächen dienen. So hat man drei Personen, die "öffentlichkeitswirksam" die Partei nach außen vertreten können, so dass auch der deutlich angestiegenen Zahl an Presseanfragen oder Anfragen zu Vorträgen Genüge geleistet werden kann.er Anfragen zu Vorträgen Genüge geleistet werden kann.  +
  • Die bisherige Fassung <div style=" borDie bisherige Fassung</br></br><div style=" border: 1px solid #FF8C00; background-color:#fff0df; padding: 5px; margin: 5px; float: center; display:block;">(1) Der Kreisvorstand besteht aus:</br>* einem Vorsitzenden,</br>* einem stellvertretenden Vorsitzenden,</br>* einem Schatzmeister,</br>* einem Beisitzer, zugleich Schriftführer, und</br>* einem Generalsekretär.</br></br>Auf Beschluss des Parteitags kann der Vorstand auf 3 Mitglieder - Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister - verkleinert werden.</br></div></br></br>soll um einen stellv. Schatzmeister erweitert werden und dafür der Schriftführer/Beisitzer abschaffen.</br>Mit dem stellvertretenden Schatzmeister wird der Situation Rechnung getragen, dass im Falle eines Ausfalls/Rücktritts des Schatzmeisters es immer noch eine Person gibt, die formell für Finanzangelegenheiten gewählt wurde und somit zum Beispiel auch einen Rechenschaftsbericht unterschreiben darf. Wenn der Schatzmeister im Amt ist, kann er zum Beispiel die "Kontrollfunktion" über den Schatzmeister übernehmen (4-Augen-Prinzip).</br></br>Das ist also nur die FallBack-Option, falls einer Erweiterung auf 7 Mitglieder nicht zugestimmt wird.er Erweiterung auf 7 Mitglieder nicht zugestimmt wird.  +
  • Die bisherige Fassung <div style=" borDie bisherige Fassung</br></br><div style=" border: 1px solid #FF8C00; background-color:#fff0df; padding: 5px; margin: 5px; float: center; display:block;">(1) Der Kreisvorstand besteht aus:</br>* einem Vorsitzenden, </br>* zwei stellvertretenden Vorsitzenden, </br>* einem Schatzmeister, </br>* einem stellvertretendem Schatzmeister, </br>* einem Generalsekretär sowie </br>* einem Beisitzer. </br></div></br></br>setzt zwingend 7 Personen im Vorstand voraus. Gerade aktuell, wo viele aktive Piraten nicht für Vorstandsämter zur Verfügung stehen, da sie als Direkt- und/oder Listenkandidaten für Wahlen aufgestählt wurden, wäre es sinnvoll, eine Möglichkeit zu haben, den Vorstand auf 5 Personen zu verkleinern, falls nicht genügend geeignete Kandidaten zur Verfügung stehen.ht genügend geeignete Kandidaten zur Verfügung stehen.  +
  • Die bisherige Fassung <div style=" borDie bisherige Fassung</br></br><div style=" border: 1px solid #FF8C00; background-color:#fff0df; padding: 5px; margin: 5px; float: center; display:block;">(2) Zur Mitgliederversammlung lädt der Vorstand jedes Mitglied in Schriftform unter Einhaltung der Ladungsfrist ein.</br></div></br>bedeutet, das theoretisch jedes Mitglied per Post oder Fax (=in Schriftform) eingeladen werden müsste. Lediglich durch den Widerspruch in Absatz 2a, der explizit Einladungen per Email erlaubt, war es möglich. per Email einzuladen, da der Teil weiter hinten in der Satzung steht. Um diesen Widerspruch aufzulösen und eine Einladung per Email zu ermöglichen soll das "Schriftform" durch "Textform" ersetzt werden. da Textform auch Email einschließt. Personen ohne Emailadresse oder wo Einladung nicht zustellbar ist werden auch weiterhin per Brief eingeladen.ellbar ist werden auch weiterhin per Brief eingeladen.  +
  • Die bisherige Form der Akkreditierung stelDie bisherige Form der Akkreditierung stellt eine Pflichtvorlage des BPA fest. Eine andere Form der Identifikation ist gem. GO des SDMV nicht möglich, bzw. zulässig. Bitte nehmt Punkt 6 in jedem Falle zu den Akkreditierungsmöglichkeiten hinzu, um so handeln zu dürfen.</br></br>(Diese Form der Vorlage und Bestätigung ist in Deutschland gängiges und sogar bei Firmengründungen und Immobilienkauf gültiges Recht - Notariatsrecht)</br></br>Das Ausweisgesetz im § 1 Abs. 1 definiert die Vorlagepflicht des Ausweises gegenüber Behörden.<br></br>Das Ausweisgesetz im § 20 Abs. 1 stellt die Möglichkeit sich mit dem Ausweis identifizieren zu können dem Inhaber des Ausweises frei.</br></br>Um die Akkreditierungsmöglichkeiten zu verbessern und dem bei uns Piraten herrschenden Gedanken des Pluralismus Rechnung zu tragen beantragen wir die Änderung der GO des SDMV wie oben stehend.</br></br>Bitte bedenkt dabei auch, das im Personalausweis Daten enthalten sind, die der Partei als Information nicht zustehen. Dazu gehören Infos über</br></br># Familienname und Geburtsname,</br># Vornamen,</br># Doktorgrad,</br># Tag und Ort der Geburt, (Steht der Partei nicht zu)</br># Lichtbild, (Steht der Partei nicht zu, bzw. benötigt zur Identifikationsnutzung eine besondere Ausbildung, wie sie die Polizei hat.)</br># Unterschrift,</br># Größe, (Steht der Partei nicht zu)</br># Farbe der Augen, (Steht der Partei nicht zu)</br># Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland", (Steht der Partei nicht zu) (Könnte auch von den Daten im Sage abweichen)</br># Staatsangehörigkeit, (Steht der Partei nicht zu)</br># Seriennummer und (Steht der Partei nicht zu)</br># Ordensname, Künstlername. (Steht der Partei nicht zu)</br></br>Daher die Vielfalt der Möglichkeiten. Wir hoffen auf Eure Zustimmung.r Möglichkeiten. Wir hoffen auf Eure Zustimmung.  +
  • Die bisherige Praxis lässt der Person, dieDie bisherige Praxis lässt der Person, die mit dem Versand der Einladungen beauftragt ist, sehr wenig Spielraum zum Versenden der Einladungen. Bisher muss im Grunde unmittelbar nach Festlegen des Datums der Versand der Einladungen erfolgen. Mit Blick auf die ehrenamtliche Tätigkeit der beauftragten Person ist ein zeitlicher Puffer ratsam. Die Erfahrungen aus anderen Landesverbänden bzw. dem Bundesverband haben gezeigt, dass eine Frist von sechs Wochen ausreichend und praktikabel ist.hs Wochen ausreichend und praktikabel ist.  +
  • Die bisherige Praxis, Umlaufbeschlüsse übeDie bisherige Praxis, Umlaufbeschlüsse über die Mailinglisten des KV_RHH und die 'Mainz-Liste' zu fassen und zu dokumentieren, während Beschlüsse von KVor-Sitzungen in deren Protokollen dokumentiert werden ist unübersichtlich und gelegentlich missverständlich.chtlich und gelegentlich missverständlich.  +
  • Die bisherige Regelung mit explizit beauftDie bisherige Regelung mit explizit beauftragten Piraten, die Schreibrechte auf rlp-info@ erhalten, ist nicht genutzt worden [https://wiki.piratenpartei.de/RP:Mailinglisten#RLP-Info]. Ansonsten funktioniert die Info-Liste aber sehr gut. Eine weniger formale Regelung, die den Moderatoren erlaubt, dauerhafte Schreibrechte nach Bedarf zu erteilen und zu entziehen, erscheint daher sinnvoll.nd zu entziehen, erscheint daher sinnvoll.  +
  • Die bisherige Regelung, den KreisparteitagDie bisherige Regelung, den Kreisparteitag über die Größe des Vorstands beschließen zu lassen, ist wenig praktikabel, da so keine Konstanz in der Vorstandsarbeit gewährleistet werden kann. Daher ist dieser Passus zu streichen. Dieser Antrag stellt eine Alternative zum Antrag mit einer festen Vorstandsgröße von 3 Piraten da, lässt den Tätigkeitsbereich der Beisitzer jedoch offen um hier flexibel reagieren zu können. Die Bezeichnungen Politischer Geschäftsführer sowie Generalsekretär sind auf Kreisebene nicht notwendig, da sie eine kleinteilige Arbeitsteilung noch weiter verteilen und Strukturen vortäuschen die nicht existieren. Vielmehr sollten die Beisitzer eine allgemeine Unterstützung für die Vorsitzenden und den Schatzmeister stellen und Aufgaben nach Bedarf übernehmen.ellen und Aufgaben nach Bedarf übernehmen.  +
  • Die bisherige Zusammensetzung ist der StruDie bisherige Zusammensetzung ist der Struktur des Landesverbandes und der notwendigen politischen wie organisatorischen Aufgabenerfüllung nicht gerecht geworden. Faktisch wird bereits anders verfahren. Die Führung des Landesverbandes mit nunmehr drei Kreisverbänden stellt den Landesvorstand vor veränderte Anforderungen, die eine Spezifizierung der Vorstandsmitglieder und deren Aufgaben geboten erscheinen lassen. Wie eine geänderte Aufgabenverteilung aussehen könnte, sieht man hier: [http://wiki.piratenpartei.de/Aufgabenverteilung_im_Vorstand]npartei.de/Aufgabenverteilung_im_Vorstand]  +
  • Die bisherige rein absolute Mehrheit behanDie bisherige rein absolute Mehrheit behandelt Enthaltungen wie Nein-Stimmen. Die einzige Möglichkeit, sich als anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dennoch zu enthalten, besteht darin, vor einer Abstimmung den Raum zu verlassen. Mit diesem Antrag wird ein Mischsystem aus Einfacher und Absoluter Mehrheit notwendig. Dadurch bedarf es sowohl einer 2/3-Mehrheit als auch der Zustimmung von mindestens der Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Damit ist nicht möglich, dass eine einzelne Ja-Stimme bei Fehlen von Nein-Stimmen bereits eine Satzungsänderung entscheidet.</br></br>Beispiele</br>*Beispiel 1: 34 dafür, 16 dagegen, 0 Enthaltungen ist nach alter wie neuer Fassung angenommen.</br>*Beispiel 2: 33 dafür, 16 dagegen, 1 Enthaltung wäre nach alter Fassung abgelehnt, nach neuer Fassung angenommen.</br>*Beispiel 3: 33 dafür, 17 dagegen, 0 Enthaltungen wäre nach alter wie neuer Fassung abgelehnt.</br>*Beispiel 4: 24 dafür, 0 dagegen, 26 Enthaltungen erfüllt nicht die Bedingung der Zustimmung der Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.r anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.  +
  • Die bisherigen Beschlüsse dazu – http://wiDie bisherigen Beschlüsse dazu – http://wiki.piratenpartei.de/RP:2011-12-26_-_72._Vorstandssitzung#Umlaufbeschl.C3.BCsse und http://wiki.piratenpartei.de/RP:2012-03-04_-_77._Vorstandssitzung#beschluss1 – waren jeweils auf drei Monate begrenzt. Inzwischen hat sich die Satelliten-Internet-Lösung bei verschiedenen Veranstaltungen bewährt. Der Vertrag ist weiterhin nach gesondertem Beschluss monatlich kündbar.h gesondertem Beschluss monatlich kündbar.  +
  • Die derzeit betriebene Regulierung des RunDie derzeit betriebene Regulierung des Rundfunks liegt in erster Linie in der früher nur sehr begrenzt verfügbaren Bandbreite für die Übertragung von Rundfunksendungen über speziell dafür vorgesehene Kanäle begründet. Eine derartige Begrenzung existiert im Internet nicht mehr, so daß es jedem freizustellen ist, selber jederzeit beliebig gestaltete Streaming-Beiträge zu veröffentlichen, ohne daß es dazu staatlicher Genehmigungen oder Regulierungen bedarf. Der Rundfunkstaatsvertrag darf daher zukünftig nicht mehr auf Internet-Streaming-Beiträge angewendet werden können, was laut derzeitiger Formulierung eindeutig möglich ist.itiger Formulierung eindeutig möglich ist.  +
  • Die derzeitige Form ist wie folgt: <divDie derzeitige Form ist wie folgt:</br><div style=" border: 1px solid #FF8C00; background-color:#fff0df; padding: 5px; margin: 5px; float: center; display:block;"></br>(1) Die Aufstellung von Kandidaten der Piratenpartei für Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten findet in nicht-öffentlichen Versammlungen statt (geschlossene Gesellschaft); zutrittsberechtigt sind insoweit nur die stimmberechtigten Mitglieder der Versammlung, Vorstandsmitglieder des verantwortlichen Gebietsverbands und die Versammlungsleitung nach §17 Abs.2 dieser Satzung. Die Versammlungsleitung gibt nach dem Ende der Versammlung ihr Ergebnis auf geeignete Weise bekannt; der Vorstand des verantwortlichen Gebietsverbands entscheidet danach, ob und in welcher Weise die Medien auch über den Verlauf der Versammlung informiert werden.</br></br>(2) An der Wahl in der Aufstellungsversammlung von Bewerbern und Bewerberinnen können nur Mitglieder der Piratenpartei Deutschland teilnehmen, die nach den gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Wahl- oder Stimmkreis oder in der betreffenden Gebietskörperschaft wahlberechtigt sind. In der Ladung zur Versammlung sind die Stimmberechtigten ausdrücklich darauf hinzuweisen, für welche Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten die Kandidaten aufgestellt werden; im übrigen gelten für Form und Frist der Ladung die gleichen Regeln wie für die Ladungen zu Mitgliederversammlungen. Die Beschlussfähigkeit bei Aufstellungsversammlungen gilt entsprechend §9 Abs 3 der Satzung.</br></br>(3) Die Nominierung der Kandidaten erfolgt nach demokratischen Grundsätzen in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer jeweils die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte; die Reihenfolge der Listenkandidaten im beschlossenen Wahlvorschlag richtet sich nach der Zahl der auf sie entfallenden Stimmen.</br></br>(4) Nominierungs-Versammlungen können auch im Rahmen einer Mitgliederversammlung stattfinden, wenn in der Ladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und sichergestellt ist, dass nur insoweit Stimmberechtigte an den Nominierungswahlen teilnehmen.</br></div></br></br>Diese Form erschwert die Öffentlichkeit der Versammlung und regelt im großen und ganzen Dinge, die ohnehin durch die einschlägigen Gesetze bzw. die Landessatzung vorgegeben werden.igen Gesetze bzw. die Landessatzung vorgegeben werden.  +
  • Die derzeitige Landesregierung strebt ein Die derzeitige Landesregierung strebt ein Referendum zum Nationalpark in RLP an.</br>In der Bevölkerung gibt es gegensätzliche Auffassungen in Bezug auf eine</br>ökonomische und ökologische Aufwertung durch dieses Vorhaben.</br>Desweiteren wird es zu Einschränkungen der Menschen in diesem Gebiet kommen.</br>Die Gebietkulisse, des zukünftigen Nationalparks, ist im Eigentum des</br>Landes ( Staatswald).</br>Der Eigentümer ist damit die rheinland- pfälzische Bevölkerung.</br>Aus diesem Grund befürworten die Piraten einen Volksentscheid, in der</br>abgestimmt wird, ob ein Nationalpark in RLP ausgewiesen wird oder nicht.alpark in RLP ausgewiesen wird oder nicht.  +
  • Die derzeitige Nummerierung ist zu unpraktisch und verwirrend. Das können wir besser.  +
  • Die derzeitigen Fassung ist etwas unübersiDie derzeitigen Fassung ist etwas unübersichtlich und teilweise unklar definiert. Eine Gliederung in drei Teile ist sinnvoller.<br /></br>Im ersten Teil (§ 5) werden die Grundsätze zu Ordnungsmaßnahmen zusammengefasst (Abs. 3-4). Das Recht des BuVo, Ordnungsmaßnahmen nach der Bundessatzung anzuordnen wurde spezifiziert (Abs. 1). Durch die klare Definierung von Zuständigkeit und Beschlussfassung wird ein einheitliches Verfahren im gesamten LV gewährt (Abs. 2).<br /></br>Der zweite Teil (§ 6a) ist etwas schlanker als die derzeitige Fassung des § 5. Das Grundsätzliche regelt Abs. 1, wobei die Schadenzuführung herausgenommen wurde. Eine Schadensnachweis ist bei einem PAV nötig (vgl. Abs. 4) und ist, besonders bei geringfügigen Vergehen, eher hinderlich. In der Liste der Maßnahmen wurde das Ruhen von Mitgliedsrechten aufgenommen, was bisher schlecht verständlich (und juristisch bewertbar) formuliert wurde (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 4 derzeitige Fassung).<br /></br>Teil drei (§ 6b) wurde chronologisch etwas angepasst und mit der Bundessatzung abgestimmt. Unwesentliche und schon aufgenommene Teile aus der derzeitigen Fassung von § 6 wurden weggelassen. Wichtigste Änderung ist die direkte Bestimmung, Ordnungsmaßnahmen gegen Vorstände explizit zu nennen (Abs. 1) und dessen Außerkraftsetzung (Abs. 3).<br />nennen (Abs. 1) und dessen Außerkraftsetzung (Abs. 3).<br />  +
  • Die detaillierte Begründung ist aufgrund der enthaltenen persönlichen Daten nicht-öffentlich.  +
  • Die eher allgemeineren, abstrakteren Formulierungen, die wir momentan im Wahlprogramm haben, in das Grundsatzprogramm verschieben und durch den genaueren Antrag zur Kommunalen Versorgung dort aufzunehmen.  +
  • Die finanziellen Risiken, die Deutschland Die finanziellen Risiken, die Deutschland bisher für die Eurorettung eingegangen ist, sind bereits so groß, dass falls sie zum Tragen kommen, der finanzielle Spielraum des Staates gravierend eingeschränkt ist, und das für Jahrzehnte. Würde der Staat weitere Haftung für andere Euro-Staaten oder deren Banken übernehmen, könnte er in eine Situation geraten, in der Zinsen und Tilgung für die durch ehemalige Bürgschaften übernommenen Schuldenlasten so hoch wären, dass nicht mehr genügend Geld für die Aufrechterhaltung der bisherigen Sozialleistungen zur Verfügung stünde. In dieser Situation müsste der Staat darüberhinaus z. B. über Zwangsanleihen und Zwangsabgaben auf das Vermögen des Mittelstandes zurückgreifen, wodurch die Altersvorsorge eines Großteils der Bevölkerung vernichtet würde.</br>Die Piratenpartei hat sich in ihrem Grundsatzprogramm bereits dafür ausgesprochen, die direkten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern. Gerade bei so wichtigen Entscheidungen, die die finanzielle Zukunft des Landes über Generationen festlegen, ist daher eine Mitbestimmung des gesamten Volkes mittels einer Volksabstimmung zu fordern. mittels einer Volksabstimmung zu fordern.  +
  • Die fortschreitende Verschuldung ist für dDie fortschreitende Verschuldung ist für den Normalbürger nicht transparent. Allein die Entscheidung der bayrischen Staatsregierung zur 'Rettung' der Landesbank hat die Schuldenlast deutlich erhöht ! Hier fehlt jedwede Transparenz über das wirtschaftliche Agieren der politischen Führungsgruppen.e Agieren der politischen Führungsgruppen.  +
  • Die geforderten Mehrheiten, als wichtigsteDie geforderten Mehrheiten, als wichtigstes Instrument unserer Parteiarbeit, müssen eindeutig und formal korrekt bestimmt sein. „relativ einfach“ ist als Mehrheitsbestimmung missverständlich. Eine Definition dafür gibt es nicht. Relative Mehrheit = mehr ja als nein Stimmen, Enthaltungen werden nicht gezählt.</br>Bei Abstimmungen zu einem Antrag ist eine relative und eine einfache Mehrheit identisch. Bei Wahlen hingegen ist bei einer realtiven Mehrheit der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen erhält, bei einer einfachen Mehrheit benötigt er jedoch mehr Stimmen als die anderen Kandidaten zusammen. Stimmen wir über den Versammlungsleiter mit einfacher Mehrheit ab, so müssten wir in der Satzung noch die Prozeduren für die Stichwahl festlegen. Auf den letzten LPTs haben wir bei Abstimmungen (außer Satzungsänderungen) und Wahlen des Versammlungsleiters immer nach der "relativen Mehrheit" abgestimmt und ausgezählt. Es ist also empfehlenswert, dies jetzt auch genau so festzulegen. In § 5.5 (1) erfolgt zusätzlich noch eine grammatikalische Korrektur.lich noch eine grammatikalische Korrektur.  +
  • Die grundlegenden Normen zur Mitgliedschaft sind durch Bundessatzung geregelt und können im Landesverband nur eingeschränkt abweichend behandelt werden. Der Hinweis auf die Bundessatzung dient der Rechtssicherheit.  +
  • Die hessischen Piraten mussten ihre LGS auDie hessischen Piraten mussten ihre LGS aufgeben und würden gerne die LGS in Mainz mitnutzen. Angedacht ist eine Untervermietung durch unseren Landesverband. Damit könnten wir unsere Kosten für die LGS reduzieren und gleichzeitig eine bessere Vernetzung mit den Hessen herbeiführen. Des Weiteren wäre die LGS hierdurch häufiger besetzt und besser ausgelastet. Eine Mitnutzung des Kellers ist ebenfalls vorgesehen.zung des Kellers ist ebenfalls vorgesehen.  +
  • Die heutige Laufbahnpraxis in Bayern siehtDie heutige Laufbahnpraxis in Bayern sieht mehrere Wechsel zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilgerichten) und der Staatsanwaltschaft vor. Dadurch entsteht eine Nähe zwischen Exekutive (Staatsanwaltschaften) und Judikative (Gerichten), die den Anschein erwecken kann, als wären Richter nicht immer gänzlich unbefangen von ihren als Staatsanwälte gewonnenen Perspektiven.als Staatsanwälte gewonnenen Perspektiven.  +
  • Die häufigen Landesparteitage stellen hoheDie häufigen Landesparteitage stellen hohe Anforderungen an Mitglieder</br>und Organisation. Zwei Parteitage im jahr lassen eine deutlich bessere</br>Vorbereitung auf den Parteitag zu. Die freigewordenen Termine können</br>für Barcamps oder Landesweite Thementreffen genutzt werden.</br>Bei bedarf kann der Landesvorstand weiterhin zusätzliche Parteitage</br>einberufen.iterhin zusätzliche Parteitage einberufen.  +
  • Die im Bundestag vertretenen Parteien erhaDie im Bundestag vertretenen Parteien erhalten proportional für ihnen nahestehende Stiftungen erhebliche Geldmittel zur politischen Bildungsarbeit im Inland und Ausland (z.Zt. ca. 320 Mio). Eine solche Stiftung muss dazu eine Tätigkeit schon vor dem Zeitpunkt nachweisen, an dem die zugeordnete Partei in den Bundestag einzieht und erhält diese Förderung ggf. erst später (Grüne und Linke warteten ca. 1,5 Jahre). Deshalb besteht für die unverzügliche Aufnahme der konkreten Bildungsarbeit höchste Dringlichkeit. In der Partei gibt es wohl verschiedene unkoordinierte Initiativen, die sich in der gebotenen Eile formal nicht koordinieren und integrieren lassen. Außerdem ist es letztlich nicht notwendig, dass eine Partei nur eine einzige Stiftung als parteinah einrichtet. </br>Die Piratenpartei Deutschland ist im Bezirk Oberbayern und in den Kreisen bereits jetzt an vielen Stellen mit parteiübergreifender Bildungsarbeit tätig. Solche Angebote sollen in Zukunft der Verein Aufbruch Bildung e.V. veranstalten, um die oben erwähnte Tradtion zu entwickeln, aber auch um unverzüglich zusätzliche Fördermittel (Projektförderungen, teilnehmerbezogende Förderungen) für diese Bildungsarbeit beantragen zu können, letztlich um solche Angebote zu intensivieren und für weitere Teilnehmer erreichbar machen zu können.</br>Voraussetzung für solche Förderungen ist allerdings eine von der Mutterpartei relativ unabhängige bzw. nur partei"nahe" Organisation, es ist eine Distanz geboten, die sich auch personell ausdrückt: Die Vertretungsorgane solcher Politischen Stiftungen bestehen nicht vornehmlich aus in hervorgehobener Stellung aktiv tätigen Parteimitgliedern.</br>Näheres wie Satzung, Gründungsprotokoll mit Namen der Grründer findet man auf der o.a. Homepage.Grründer findet man auf der o.a. Homepage.  +
  • Die im Doppelhaushalt 2012/2013 beschlosseDie im Doppelhaushalt 2012/2013 beschlossenen Massnahmen zur „Schuldenbremse“ und die im Zusammenhang damit verordneten weiteren Einsparungen bewirken eine Verringerung der Personaletats der Universitäten und Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz in der Größenordnung von mehr als 25 Millionen Euro. *) </br>Rechnet man die Studiengebühren aus dem „Studienkontenmodell“ hinzu, die nun ohne Kompensation aus dem Landesetat wegfallen, so fehlen weitere 3,5 Millionen Euro, die bislang von den Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt wurden. Bei einzelnen Hochschulen summieren sich diese Verluste im Personaletat auf bis zu 8 Prozent ab 2013.</br>Die Folge sind massive Einsparmassnahmen, die schon angelaufen sind und die Verringerung des Hochschulpersonals zum Ziel haben: Freiwerdende Stellen werden gestrichen oder mindestens ein bis zwei Jahre gesperrt und Wissenschaftler/innen auf Zeitverträgen werden in Zukunft kaum Weiterbeschäftigungsperspektiven in Rheinland-Pfalz haben. Gerade die große Zahl junger HochschulabsolventInnen, die in den letzten Jahren zur Bewältigung der hohen Studierendenzahlen eingestellt wurden und hohe Lehrbelastung übernehmen mussten, werden nun in beispielloser „Ex-und Hopp“-Mentalität mit Auslaufen der Zeitverträge „entsorgt“. Die Nachwuchsförderung und die Betreuung der Studierenden wird damit in Rheinland-Pfalz nachhaltig beschädigt. Dem gilt es entgegenzuwirken, was nur durch eine Steigerung der Personalmittel der Hochschulen in der Grundausstattung sinnvoll ist, denn die „Sonderprogramme“ der letzten Jahre waren überwiegend für neue und zusätzliche Aufgaben vorgesehen und befristet, auch ihr Auslaufen ist absehbar. </br>Die Finanzierung der geforderten Etaterhöhung ist durch die zu erwartenden Steuermehreinnahmen und durch Umschichtung im Landeshaushalt möglich, weiterhin gibt es kurz- wie mittelfristig bislang ungenutzte Möglichkeiten durch Synergieeffekte bei stärkerer regionaler Kooperation der Hochschulen bis hin zur Bildung von Gesamthochschulen (vgl. separaten Antrag).</br> </br>*) Die Einsparmassnahmen der Landesregierung im Einzelnen:</br>• Die einprozentige Steigerung der Beamtengehälter</br>2012 und 2013 (so mager das ist, es bedeutet für die</br>Hochschulen Mehrausgaben von 1,5 Millionen 2012 und</br>2,9 Millionen 2013) wird nicht etatisiert;</br>• Die 1,9-prozentige Anhebung der Angestelltenvergütung</br>2012 und die noch zu verhandelnde Steigerung</br>der Vergütungen 2013 wird nicht etatisiert (1,9% + 17</br>Euro monatlich für 2012 bewirkt für die Hochschulen</br>insgesamt ca. 5.921.000 Euro Mehraufwand), und legt</br>man für 2012 die Messlatte recht niedrig und kalkuliert</br>mit 2,5%, so beträgt der notwendige Mehrbetrag 2013</br>inkl. der Steigerung aus 2012 bereits 12,7 Millionen Euro.</br>• Die Sonderanhebung der Professorengehälter in der</br>W-Besoldung ab Juli 2012 – bereits 2011 im Besoldungsgesetz</br>beschlossen – wird nicht etatisiert und kostet</br>die Hochschulen 2012 887.000 Euro und ab 2013 1,8</br>Millionen Euro.</br>• Schließlich, das ist eine echte „Kürzung“, werden die</br>Professoren ab WS 2012/13 zu einer Unterrichtsstunde</br>mehr pro Semesterwoche verpflichtet, Etatmittel im</br>Umfang der zusätzlichen Professorenstunden werden im</br>Personalhaushalt gestrichen, was ca. 4 Millionen Euro</br>Einsparung für 2012 und etwa 8 Millionen Euro Einsparung</br>ab 2013 erfordert.</br>• Zuletzt werden die seinerzeit als „besonderer Weg“ des</br>Landes Rheinland-Pfalz gefeierten Studiengebühren für</br>Studierende, die mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit</br>bis zum Abschluss benötigen oder ein Zweitstudium</br>absolvieren, zur Gänze abgeschafft, für die Hochschulen</br>gleichfalls ein nicht ausgeglichenes Einnahmeminus in</br>der Größenordnung von 3,5 Millionen Euro jährlich,</br>die bislang in die Verbesserung der Studienbedingungen</br>investiert werden konnten und nun ersatzlos wegfallen.</br></br>(Quelle: Beitrag von W.Dörr „Personalkürzung trotz steigender Studierendenzahlen</br>Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz stehen vor dem größten Personalabbau ihrer Geschichte“ in: GEW-Landeszeitung für Rheiland-Pfalz, Heft 5-6 2012, S.20-22).r Rheiland-Pfalz, Heft 5-6 2012, S.20-22).  +