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Attribut:Begründung

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A
Die Gliederung des LV in KVs ist aktuell in einem Absatz im §4 (Organe und Gremien des Landesverbandes) geregelt, obwohl §3 (Landesverband und ihre Gliederung und ihre Verpflichtungen gegenüber der Bundespartei) die Gliederung bereits als Bestandteil benennt.  +
Der [[RP:Satzung#.C2.A74.1_.5BDer_Landesparteitag_.28LPT.29.5D|bisherige Wortlaut]] der betroffenen Stelle lautet: "Die Aufgaben der LMV sind: [...] c) Wahl der Vertreter des Landes im Bundesfinanzrat. Die Amtszeit der Vertreter endet spätestens beim ersten Landesparteitag, mit dem ihre Amtsdauer seit der letzten Wahl ein Jahr übersteigen würde." Der Bundesfinanzrat wurde auf dem BPT 2013.2 in Bremen am 30.11./01.12.2013 abgeschafft. Dann braucht der LV auch keine Vertreter mehr dahin zu wählen. Got it?  +
Bislang wurden die SDMV-Abstimmungen im zweimonatlichen Rhythmus durchgeführt (6 Abstimmungen pro Jahr). Das Antragsvolumen im Landesverband ist jedoch zu gering, als dass diese Frequenz notwendig wäre. Die Neuregelung senkt die Anzahl an Abstimmungen auf 2-6 pro Jahr. Dadurch werden vor allem die Mitglieder finanziell und zeitlich entlastet, die einen weiten Anfahrtsweg zur Urne haben.  +
Die Akkreditierung zur SDMV ist derzeit mit relativ großen Hürden versehen, was manche Piraten von einer Teilnahme abhält. Daher soll schon die Mitgliedschaft im Landesverband zur Abstimmung berechtigen, sobald man sich an einer Urne anmeldet.  +
Bei der Landesmitgliederversammlung in Trier soll darüber beratschlagt werden, ob und wie die SDMV in Rheinland-Pfalz zukünftig weitergeführt wird. Sollten wir uns für ein Fortbestehen entscheiden, macht es Sinn, die Laufzeitbeschränkung aufzuheben. Um sie zu beenden, muss entweder eine LMV oder eine SDMV-Abstimmung dies mit [http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#Einfache_Mehrheit einfacher Mehrheit] beschließen.  +
Gemäß [[RP:Satzung#.C2.A75.6_.5BDie_Urabstimmung.5D|§5.6 Absatz 2 Punkt a]] wäre eine Urabstimmung dazu berechtigt, das Grundsatzprogramm und die Satzung zu ändern. Es gibt also keinen Grund, warum die SDMV als Parteitag das nicht auch dürfen sollte.  +
Gemäß [[RP:Satzung#.C2.A75.6_.5BDie_Urabstimmung.5D|§5.6 Absatz 2 Punkt a]] wäre eine Urabstimmung dazu berechtigt, das Grundsatzprogramm und die Satzung zu ändern. Es gibt also keinen Grund, warum die SDMV als Parteitag das nicht auch dürfen sollte.  +
Das derzeitige Verfahren zur Urnengründung ist zu aufwendig und bürokratisch. Es soll hiermit vereinfacht werden.  +
In Deutschland beginnen nur 17% der Zeugen mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen, andere Länder wie die Niederlande oder Norwegen schneiden mit 65 bzw 73% deutlich besser ab, dort ist ein jährliches Schülerprogramm standart. Weiterhin wurde diese Maßnahme in Mecklenburg-Vorpommern bereits eingeführt.  +
Die Piratenpartei vertritt bereits programmatisch die unter "sozialliberal" verstandenen Werte. Derzeit wird weder bundes- noch landesweit von einer Partei eine sozialliberale Politik vertreten, obwohl dieser Begriff und die damit verbundenen Werte in der Vergangenheit überwiegend positiv besetzt gewesen sind. Die Begriffe "sozial" und "freiheitlich" sind bei den Piraten bereits im Parteiprogramm sowie der Bundessatzung verankert: Auszug aus der Bundessatzung: "§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab." https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung Auszug aus der Präambel des Parteiprogrammes: "Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen."  +
Die neueste Änderung des Kommunalwahlgesetzes schreibt vor, dass Angaben zum Geschlecht der Kandidaten auf den Stimmzetteln gemacht werden. Ebenso müssen das Geschlecht, die Adresse, das Geburtsdatum usw. der Stimmberechtigten auf Aufstellungsversammlungen erfasst und an Behörden des Landes weitergeleitet werden. All dies widerspricht der grundsätzlichen Auffassung der Piratenpartei von informationeller Selbstbestimmung. Mit einer Klage soll daher erreicht werden, dass nur die Daten der letzten Endes auf der Aufstellungsversammlung gewählten Bewerber überhaupt erfasst und an den Wahlleiter weitergegeben werden dürfen und dass auf die Erfassung und die Angabe von Geschlechtern auf Stimmzetteln gänzlich verzichtet wird. Da bei einer solchen Klage ein erhebliches Kostenrisiko besteht, legt der Landesvorstand diese Entscheidung in die Hände der Landesmitgliederversammlung. So kostet beispielsweise alleine ein Rechtsgutachten zur Erfolgsaussicht einer solchen Klage in der Größenordnung von 2.800 - 3.700 EUR.  +
Zur Abschätzung der Erfolgsaussichten einer solchen Klage soll das Gutachten erstellt werden. Da es sich hier um einen wesentlichen Kostenfaktor handelt, legt der Landesvorstand die Entscheidung darüber in die Hände der Landesmitgliederversammlung.  +
Antragsteller: Jürgen Grothof, Johannes Merkert, Klaus Brand, Benjamin Braatz  +
Ich halte es für dringend dieses Thema für uns grundsätzlich zu klären. Es ist lediglich ein Vorschlag - gerade der Bereich Minderheitenschutz sollte diskutiert werden  +
In der bisherigen Diskussion um #eingateeurerwahl kam immer wieder auf, dass man sich programmatisch überladen hat. Da immer wieder daraufhin gewiesen wird, dass innerparteiliche Politik auf Parteitagen gemacht wird, sollte es dieses mal die Alternative geben, sich programmatisch wieder zurück zu entwickeln. '''Disclaimer'''<br> # Persönlich bin ich *gegen* diesen Antrag # Aufgrund der gewünschten Diskussion, wird dieser Antrag zur LMV und nicht zur SDMV eingereicht.  +
Unser Programm ist zu umfangreich - die Entscheidung über das Verbleiben im Programm sollte allerdings nicht en block fallen.  +
Gliederungen unterhalb dieser Größen sind nicht sinnvoll. Wenn ein 5köpfiger Vorstand eine Gruppe von 8 stimmberechtigten Piraten (darunter neben den zwei Kassenprüfern das einzige Basismitglied) verwaltet, ist das reiner Selbstzweck. Wenn Presse, Bürger und Institutionen nicht darauf klarkommen, dass eine lokal tätige Piratengruppe dies ohne das "Kreisverband"-Label tut, dann werden sie die Piraten besser kennenlernen müssen. Aber niemand braucht Gliederungen, die grade mal groß genug sind, um sich selbst zu verwalten. Auch werden für die vielen Gliederungen Piraten gebunden, so dass sich kaum noch wer findet, der für den Landesvorstand kandidiert. Wenn bei der Konsolidierung des gemeinsamen Rechenschaftsberichtes eine Buchhalterstunde dafür draufgeht, eine Mitgliedsbeitragsbuchung von 3,02€ auf die Partei aufzuteilen und dabei die unterjährige Gründung eines Ortsverbandes zu berücksichtigen ist, dann ist der Aufwand unverhältnismäßig. Erst recht, wenn die verursachende Gliederung finanziell diese Buchhaltungskosten nicht stemmen können und wollen wird. Bei der derzeitigen Verteilung der Gelder erhält ein Kreisverband laut Landessatzung 10% des Beitrags, also 4,80 € pro vollzahlendem Mitglied. Die jährlichen Gebühren einer Gliederung an den Bundesverband für Verwaltung und Co. liegen bei ca. 100€. D.h. erst mit dem 21. Vollzahler ist der Kreisverband nicht sofort zahlungsunfähig. PartG §7 Abs. 1: Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Antrag analog zu BPT2013.2 SÄA018 von Klaus Peukert (http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/S%C3%84A018) (nicht behandelt) sowie BaWü LPT 2014.1 SÄA008 von soereno (http://wiki.piratenpartei.de/BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Mindestgröße_für_Untergliederungen) (angenommen) und NRW LPT 2014.1 (http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Antr%C3%A4ge/S%C3%84A005) (angenommen)  +
Durch diesen Antrag kann ein Gros der Kosten für postalische Einladung künftig beispielsweise für den Wahlkampf, wichtige Investitionen und Ähnliches verwendet werden. Für den Fall, dass eine Einladung per Brief ausdrücklich gewünscht ist, bietet der Antrag eine "Opt-in"-Möglichkeit an.  +
Immer wieder ergibt sich die Frage, ob es notwendig ist, dass ein Landesverband ein eigenes Grundsatzprogramm pflegt. Damit diese Diskussion nicht ergebnislos im luftleeren Raum geführt wird, stelle ich stellvertretend diesen Antrag.  +