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Attribut:Antragstext

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Ich beantrage, den Abschnitt A §6 Absatz 3 wie folgt zu ändern: Die Worte "bis auf den Ausschluss" werden durch "Verwarnung und Verweis" ersetzt. Die Worte "Den Antrag auf Ausschluß" werden ersetzt durch "Den Antrag auf Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden sowie Ausschluss aus der Partei".  +
Es wird beantragt, §9a (1) wie folgt neu zu fassen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, sowie dem Schatzmeister. </div> sowie §9a (7) 7. zu streichen.  +
Es soll die Mitgliedsnummer des ehemaligen Bundesvorstandsmitgliedes Stefan König (Aaron) symbolisch zugunsten der Partei versteigert werden. Die Neuausstellung des Mitgliedsausweises mit der 1422 sollte ganz klar den Besitzer küren.  +
Es wird beantragt, im Absatz 6 des Paragraphen §2 des Abschnitts B der Satzung das Wort "des" durch "eines" zu ersetzen sowie die Wörter "Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%." nach "erhält 25%." einzufügen. Weiterhin wird beantragt "15%" durch "10%" sowie "20%" durch "15%" zu ersetzen:<br>  +
Satzungsänderungsantrag I §10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen Alt: (1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände. (2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis. Neu: (1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände. (2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis. Der Bewerber muss Mitglied in der Piratenpartei Deutschland sein. (3) Die Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen muss in geheimer Abstimmung erfolgen. (4) Die Bewerber werden von einer Mitgliederversammlung aller ordentlichen Mitglieder der Piratenpartei Deutschland gewählt, die in dem entsprechenden Wahlkreis wohnen. Eine Einladung zu dieser Versammlung hat mindestens zwei Wochen vor der Versammlung durch die zuständigen Vorstände zu erfolgen. In dieser Einladung muss explizit auf die Bewerberaufstellung hingewiesen werden.  +
Es wird beantragt, hinter Absatz 9 des Paragraphen §9a des Abschnitts A der Satzung einen neuen Absatz einzufügen: Jedes Mitglied des Bundesvorstands stellt zum Zeitpunkt der Einladung zum Parteitag einen vorläufigen Tätigkeitsbericht zur Verfügung. In der Einladung wird angegeben, wo dieser Bericht mindestens parteiöffentlich zugängig ist.  +
Es wird beantragt, das Wahlverfahren "Wahl durch Zustimmung" bei Personenwahlen einzuführen. Sollte kein Kandidat bei einer Wahl durch Zustimmung mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, wird zwischen den beiden höchst bewerteten Kandidaten eine Stichwahl ohne Zustimmungsquorum abgehalten.<br> Bei der Wahl der Beisitzer sind die Kandidaten gewählt, die mehr als 50% der Stimmen auf sich vereinen. Sollten mehr Kandidaten das Quorum erreichen als Beisitzer benötigt werden, sind die am höchsten bewerteten Kandidaten gewählt. Bei Gleichstand für den letzten verfügbaren Posten oder falls es zu wenig Kandidaten gibt, die das Quorum erreicht haben, gibt es eine Stichwahl ohne Zustimmungsquorum  +
Es wird beantragt, das konkurrierende Anträge mittels Abstimmung duch Zustimmung behandelt werden. Der Antrag mit der meisten Zustimmung und Erfüllung des geforderten Quorums gilt als angenommen.  +
Es wird beantragt, dass der Bundesparteitag der Piratenpartei folgende Positionierung zum Wahlrecht als Menschenrecht und zur Wahlaltergrenze beschließt: '''Wahlrecht ist Menschenrecht!''' Das Recht auf die Teilnahme an Wahlen und auf politische Mitbestimmung ist ein Menschenrecht und nur wer in unserer Gesellschaft über ein Wahlrecht verfügt, wird in unserer parlamentarischen Demokratie auch vertreten. Demokratie als "Herrschaft des Volkes" bedeutet, dass die von Herrschaft betroffenen gleichsam die Herschenden sind. In dem aktuellen Wahlsystem dürfen Menschen unter 18 Jahre nicht wählen, obwohl sie ebenso Teil unserer Bevölkerung sind und damit auch Teil der von Herrschaft Betroffenen. In Deutschland herrscht also die Mehrheit über eine große Minderheit, die ganz eigene politische Interessen und Forderungen besitzt. Dies empfinden wir PIRATEN als undemokratisch und inakzeptabel. '''Wahlgrenzen sind willkürlich - Wahlalter abschaffen!''' In früheren Zeiten hing das Wahlrecht z.B. vom Vermögen der Menschen ab oder von ihrem Geschlecht. Frauen wurden als politisch unmündig befunden, ebenso wie heute Kindern und Jugendlichen politische Unreife unterstellt wird. Die Piratenpartei kämpft für ein Menschenbild, indem der Mensch nicht erst ab 18 Jahren als politisch interessiert und mündig deklariert wird. Wahlreife definiert sich darüber, einen politischen Willen zu haben und diesen artikulieren zu können. Menschen können nur selbst entscheiden, wann sie ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen können - unabhängig ihres Alters. Die Piratenpartei verlangt, dass dieses Menschenbild sich auch im Wahlsystem widerspiegelt und fordert daher die Abschaffung des Wahlalters. Wir erachten jegliche Altersgrenzen beim Wahlrecht als willkürlich. Um eine konkret spürbare Verbesserung schnell zu realisieren, soll als reine Übergangslösung kurzfristig das Wahlalter auf 14 Jahre gesenkt werden. '''Familienwahlrecht ist kontraproduktiv''' Einige Befürworter der Abschaffung des Wahlalters stehen ein für ein Familienwahlrecht, bei dem Eltern stellvertretend für ihre Kinder zur Wahl gehen dürfen. Die Piratenpartei lehnt ein solches Wahlrecht ab, da die Unmündigkeit der Kinder und Jugendlichen damit nicht abgeschafft, sondern noch verstärkt wird. Der von uns angestrebten Selbstbestimmung und Emanzipation steht ein Familienwahlrecht im Wege. Jeder Mensch soll selbst frei wählen und mitbestimmen können ohne Bevormundung durch Eltern oder andere Authoritäten. '''Politische Bildung und demokratische Erziehung vorantreiben!''' Die Abschaffung des Wahlalters stellt einen immensen demokratischen und gesellschaftlichen Fortschritt dar und wird positive Veränderungen auf unsere Gesellschaft haben. Politik wird aus neuen Perspektiven gesehen werden und demokratische Entscheidungen werden sich stärker an einer politischen Nachhaltigkeit für die nachfolgenden Generationen ausrichten. Gleichsam wird das politische Interesse schon früh gefördert und demokratisches Miteinander erlernt. Modellprojekte waren hier bereits sehr erfolgreich. Die Piratenpartei fordert begleitend zur Abschaffung des Wahlalters eine Reform der politischen Bildung. Kinder und Jugendliche müssen zusätzlich zum Politikunterricht frühestmöglich an demokratische Entscheidungsverfahren herangeführt werden und selbst mitbestimmen können. Schulen müssen in demokratische Bildungseinrichtungen verwandelt werden, in denen Schüler und Schülerinnen gleichberechtigt mit Eltern und Lehrern entscheiden. Nur so können Kinder und Jugendliche Demokratie erfahren und politisches Interesse und Gespür für politische Teilhabe entwickeln.  
Es wird beantragt, die im §4 Absatz 4 die Wörter "seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat" durch die Wörter "Mitglied im zuständigen Gebietsverband ist" zu ersetzen.  +
Der Bundesparteitag möge beschließen, dass die Bundes-IT beauftragt wird, alle Voraussetzungen zu schaffen, um vollständige ReadOnly-Mirrors des Bundes-Wiki zu erschaffen und sich kooperativ daran zu beteiligen.  +
Die Worte "im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und" so wie der Satz "Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist." im §3 (3) sollen gestrichen werden. '''Aktuelle Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist. </div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn nicht schon Pirat ist.</div>  +
Es wird beantragt, den Absatz 1 des Paragraphen §11 des Abschnitts A der Satzung zu ersetzen:<br> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.</div> Es wird beantragt, einen neuen Absatz mit der nächst freien Nummer am §11 des Abschnitts A der Satzung einzufügen:<br> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Der Bundesparteitag entscheidet über den Widerruf der Zulassung und/oder den Ausschluss von Gästen.</div>  +
Es wird beantragt in Abschnitt C der Satzung den Absatz 3 des §2 durch folgenden zu ersetzen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Die Mitgliedersammlung kann eine abweichende Zusammensetzung des Gerichts und deren Art der Wahl beschließen, wobei mindestens drei Richter und ein Ersatzrichter gewählt werden müssen. </div>  +
Es wird beantragt, hinter die Worte "Der Bundesvorstand vertritt die" die Worte "Bundesebene der" sowie hinter die Worte "der Parteiorgane" die Worte "der Bundesebene" einzufügen.  +
Ich beantrage in Abschnitt A: §6 der Bundessatzung die Abschnitte (1-3) neu zu fassen: '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 6 – Ordnungsmaßnahmen (1) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder gegen die Ordnung der Piratenpartei verstößt können folgende Ordungsmaßnahmen verhängt werden: # Verwarnung # Verweis mit Auflage # Enthebung von einem Parteiamt # Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren (2) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden von einem zuständigen Kreisvorstand, Bezirksvorstand, Landesvorstand oder vom Bundesvorstand beschlossen. Bekleidet das Mitglied ein Amt in einem Organ der Partei, so sind Vorstände unterhalb der Gliederungsebene des Organs nicht zuständig. (3) Verstößt ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei und fügt ihr damit schweren Schaden zu, kann vom zuständigen Landesvorstand oder vom Bundesvorstand ein Antrag auf Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland gestellt werden. Der Antrag ist an das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht zu richten, welches über diesen entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</div>  +
Ich beantrage in Abschnitt A: §6 der Bundessatzung die Abschnitte (1-3) neu zu fassen: '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 6 – Ordnungsmaßnahmen (1) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder gegen die Ordnung der Piratenpartei verstößt können folgende Ordungsmaßnahmen verhängt werden: # Verwarnung # Verweis mit Auflage # Enthebung von einem Parteiamt # Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren (2) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden von einem zuständigen Landesvorstand, dem zuständigen Vorstand der 1. Gliederungsebene unterhalb des Landesverbandes oder vom Bundesvorstand beschlossen. Begleitet das Mitglied ein Amt in einem Organ der Partei, so sind Vorstände unterhalb der Gliederungsebene des Organs nicht zuständig. (3) Verstößt ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei und fügt ihr damit schweren Schaden zu, kann vom zuständigen Landesvorstand oder vom Bundesvorstand ein Antrag auf Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland gestellt werden. Der Antrag ist an das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht zu richten, welches über diesen entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</div>  +
Ich beantrage in Abschnitt A: § 1 Absatz 5 der Bundessatzung den Text "geschlechtsneutral" durch "im Folgenden" zu ersetzen.  +
Ich beantrage den Abschnitt A: § 1 Absatz 5 der Bundessatzung den Text folgend zu verändern: ''(5) Innerhalb der Satzung werden die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder als Piraten bezeichnet. Um Mehrfachnennungen zu vermeiden sind Mitglieder aller Geschlechter mitgemeint.''  +
Ich beantrage in Abschnitt A: § 1 den Punkt 5 vollständig zu streichen. Zusätzlich wird der Begriff "Pirat" innerhalb der gesamten Satzung durch das Wort "Mitglied" ersetzt.  +