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L
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="alter_Absatz_.C2.A79.281.29">alter Absatz §9(1)</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Organe sind der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und der Vorstand.
<div style="clear:left;"></div></div>
Mit zunehmender Mitgliederanzahl und insbesondere während des Wahlkampfes, ist das Amt des Schatzmeisters sehr arbeitsintensiv und verantwortungsvoll und kann kaum einem einzelnen ehrenamtlichen Mitglied zugemutet werden. Falls der Schatzmeister seine Aufgaben an andere Mitglieder delegieren will oder muss, '''haftet der alleine Schatzmeister für deren Handlungen''' und muss dabei auf deren Zuverlässigkeit und Kompetenz hoffen. Das Parteiengesetz (PartG, fünfter Abschnitt) gibt zudem vor, welche Aufgaben ausschliesslich der Schatzmeister erledigen darf. Dazu gehört die Spendenerlangung (oder Delegation an einen hauptamtlichen Mitarbeiter) und das Unterschreiben des Rechenschaftsberichts. Bei Rücktritt oder Handlungsunfähigkeit des Schatzmeister ist eine kommissarische Vertretung laut PartG nicht zulässig. Der Landesverband wäre dann '''finanziell handlungsunfähig'''.
Deswegen sollen hiermit dem Schatzmeister weitere vom Parteitag gewählte ehrenamtliche Helfer in einem Gremium zur Verfügung gestellt werden können. Deren '''Verantwortlichkeit und Pflichten''' werden in der Satzung festgelegt und diese haften damit selber für ihre Handlungen.
Dadurch kann der Schatzmeister '''transparent''' auf Helfer zurückgreifen, die für die Finanzen das Vertrauen des Parteitags geniessen und die für grobe Verstösse selbst haften. Der Schatzmeister muss beim Delegieren nicht mehr hohe Risiken eingehen. '''Der Schatzmeister bleibt weiterhin der Hauptverantwortliche und die Helfer sind an dessen Weisungen gebunden'''.
Durch die Arbeitsentlastung soll auch die Wahrscheinlichkeit eines Rücktritts des Schatzmeisters minimiert werden und selbst im Falle eines Rücktritts die Stellvertretung geregelt sein, bis der Parteitag einen neuen Schatzmeister wählt.
Auch Schatzmeister von Untergliederungen, zukünftige Nachfolger und kompetente Personen, die nicht im Vorstand aktiv sein wollen, können damit in das Gremium gewählt werden.
Werden keine Mitglieder ins Finanzgremium gewählt, gibt es keinen Unterschied zur existierenden Lösung (ein Schatzmeister).
Das [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/087/1408778.pdf Achte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (2002)] berücksichtigt explizit die Möglichkeit eines solchen Finanzgremiums:
[http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__23.html § 23 Abs. 1 Satz 4 PartG]
"Ihre Rechenschaftsberichte werden vom Vorsitzenden und einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied '''oder von einem für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Vorstandsmitglied''' unterzeichnet."
Dieses neue Modell ist gerade für ehrenamtliche Schatzmeister sinnvoll und wird in Battis & Kersten (2003) "Regelungsdefizite des neuen Parteispendenrechts", Juristenzeitung 13 diskutiert.
Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Freie Wahl der Gemeinden ob Zweitwohnsitzsteuer oder Schlüsselzuweisung in Anspruch genommen wird +
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In den ersten fünf Punkten des Abschnitts "Anträge zur Geschäftsordnung" werden allgemeine Regeln, wie GO-Anträge zu stellen sind und wie darüber abzustimmen ist, mit Details zu einem speziellen GO-Antrag, nämlich dem GO-Antrag auf
Alternativantrag, vermischt. Daher werden diese fünf Punkte neu gegliedert, um eine bessere Lesbarkeit herzustellen und den logischen Zusammenhang deutlicher zu machen. Außerdem werden einige kleine Ungereimtheiten beseitigt.
Insbesondere erhält in der Neufassung der GO-Antrag auf Alternativantrag einen eigenen Unterabschnitt, so wie das bei den anderen GO-Anträgen, die nicht bereits weiter oben im Text erläutert wurden, auch der Fall ist.
Die aktuelle GO sieht für den Fall, dass es keine Gegenrede gibt vor, dass der GO-Antrag ohne Abstimmung angenommen wird. Es ist aber Usus, aber nicht Teil der GO, durch einen Zwischenruf "formal" eine inhaltslose Gegenrede zu halten, um so auch ohne Gegenrede eine Abstimmung zu erzwingen. Dies wurde jetzt in die GO mit aufgenommen.
Ein weiterer Punkt ist, dass der bisherige Satz "Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten" in der Regel in sinnvoller Weise so interpretiert wurde und wird, dass bei GO-Anträgen nur genau eine Fürrede und höchstens eine Gegenrede zulässig sind, die aber von jedem Piraten gehalten werden können. Dies entspricht auch der üblichen Handhabung in GOs anderer Parteien und in Vereinssatzungen. <BR>In einigen Parteitagen wurde dieser Satz aber von der Versammlungsleitung so interpretiert, dass im Prinzp so viele Für- und Gegenreden gehalten werden können, wie Piraten anwesend sind. Dies führte dazu, dass die gelegentlich aufflammenden GO-Schlachten noch weiter ausuferten, so dass für die eigentliche Arbeit noch weniger Zeit blieb. GO-Anträge sind wichtig, aber eine Für- und eine Gegenrede sind bei der Fülle der GO-Anträge wirklich genug. Auch in der neuen Fassung bleibt aber erhalten, dass jeder Pirat die Für- oder Gegenrede halten kann, also auch die gerade Betroffenen oder die Versammlungsleitung selbst.
Dies sind alles Punkte, die uns auf dem letzten LPT und in der Zwischenzeit als verbesserungsbedürftig aufgefallen sind. Da ich zu diesen Punkten wenig Widerspruch erwarte, habe ich sie alle zusammen in einen einzigen Antrag gepackt. Sollte jemand an einem der Punkte etwas auszusetzen haben, bitte ich darum, nicht einfach gegen den Antrag zu stimmen, sondern den Punkt mit mir noch vor dem Parteitag zu klären. Falls sich ein Punkt wider erwarten als kontrovers herausstellen sollte, kann ich ihn auch in einen separaten Antrag verlagern. Sollte es noch Weiteres geben, was in der GO verbessert werden sollte, könnt ihr mir das auch gerne sagen. Ich sehe erfahrungsgemäß nicht alle Fehler alleine.
Hier ist die aktuelle GO: http://wiki.piratenpartei.de/BY:Geschäftsordnung_des_bayrischen_Landesparteitags
'''zu 3. (Zustimmungsquorum beim GO-Antrag auf geheime Abstimmung):'''
Wenn ein GO-Antrag auf geheime Abstimmung nur aus Versehen, als Spaß oder zur Sabotage gestellt wird, kostet uns dies auf einem Parteitag unnötig eine Menge Zeit. Je größer ein Parteitag wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit und der entstehende Aufwand. So was kam bereits vor und ließe sich durch diese Änderung zukünftig vermeiden. Selbstverständlich soll eine Abstimmung geheim durchgeführt werden, wenn dies berechtigt ist. In diesem Fall werden aber sicher 10 Teilnehmer dem Antrag zustimmen.
Bei Wahlen genügt weiterhin der Antrag eines einzelnen, aber die meisten Wahlen sind ohnehin geheim.
Beim BzPT Oberbayern wurde diese Änderung mit einem Quorum von 5 Piraten angenommen. Ich habe das Quorum hier auf 10 Piraten erhöht, da der LPT deutlich größer sein wird. Beim Bundesparteitag gilt diese Regelung seit Neumünster mit einem Quorum von 50 Stimmberechtigten. Auch dieses Quorum wurde bei der Abstimmung über den neuen Mitgliedsbeitrag erreicht.
'''zu 4. (Zustimmungsquorum beim GO-Antrag auf Auszählung) und 5. (Der GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl oder Abstimmung erfordert die Zustimmung von 1/3 der Abstimmenden):'''
Bisher war es unklar, was mit "auf Antrag der Versammlung" und "auf Verlangen der Versammlung" gemeint ist.
'''zu 7. (Nicht behandelte Anträge verfallen.):'''
Das haben wir nie anders gemacht, es war nur bisher nicht geregelt.
'''zu 9. (Mehrheiten beziehen sich auf Stimmzettel, nicht auf die einzelnen Stimmen bei Approval Voting.):'''
Dies ändert an unserem Wahlverfahren nichts. Es ist nur eine eindeutigere Formulierung.
'''zu 10. (Stellungnahme des Antragstellers)'''
So haben wir das auch beim letzten Landesparteitag gemacht. Es gab aber auch schon Parteitage, bei denen die Antragsteller nicht diese Möglichkeiten hatten. Deshalb soll das jetzt klargestellt werden. In Absatz 1 wird außerdem nun berücksichtigt, dass es mehr als nur einen Antragsteller geben kann.
Die universellen Menschenrechte sind die Basis der humanistischen Gesellschaft. Sie werden in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Auf dieser Basis urteilte auch das Landgericht Köln, als es festlegte, dass die rituelle Beschneidung von kleinen Jungen eine Körperverletzung ist. Der Landesverband Bremen der Piratenpartei begrüßte dieses Urteil ebenfalls als eine Bestätigung der oben genannten unveräußerlichen Menschenrechte.
Politiker aller großen Parteien kritisieren nun dieses Urteil und wollen aus Rücksicht auf die religiösen Gefühle der betroffenen Eltern entsprechende Ausnahmeregeln erlassen. Der Eingriff, der heute rein rituelle Bedeutung hat und medizinisch nicht zu begründen ist, soll für die Anhänger der entsprechenden Religionen straffrei bleiben.
Solche Ausnahmen verstoßen nicht nur gegen das Egalitätsprinzip der Menschenrechte, sondern öffnen sinnbildlich auch die Büchse der Pandora. Das Egalitätsprinzip sagt aus, dass die Menschenrechte für /alle/ Menschen in gleichem Umfang gelten. Dies zu schützen, hat sich die Bundesrepublik durch ihr Grundgesetz verpflichtet. Wird nun ein Menschenrecht zugunsten eines anderen hohen Gutes - in diesem Fall der Religionsfreiheit - geopfert, kommen mit Sicherheit weitere Begehrlichkeiten.
Quelle: [http://bremen.piratenpartei.de/Blog/2012-7-19/das-beschneidungsurteil-von-koeln---ein-richtiges-zeichen/] +
In der Politik werden derzeit absolute Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) von bis zu 50% für Aufsichtsräte und Vorstände in der Wirtschaft diskutiert. Es gibt bisher keine verbindliche Position der Piratenpartei zu diesem Thema. Mit diesem Positionspapier sollen wir uns klar dagegen positionieren.
Dieser Antrag richtet sich nicht gegen relative Quoten, d.h. Bevorzugung eines Geschlechts bei gleicher Eignung solange dieses in der Minderheit ist, die bspw. im öffentlichen Dienst existieren.
Im Vergleich zu dem [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Entscheidungsfreiheit_statt_Frauenquoten|generellen Antrag zu Frauenquoten]] bezieht dieser hier ganz konkret Position gegen Quoten in oberen Gremien der Wirtschaft. Die beiden Anträge sind voneinander unabhängig.
Ein paar relevante Links und Studien zum Thema
# aktuelle Gesetzesentwürfe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38132532_kw10_de_frauenquote/index.html
# Zunahme des Frauenanteils http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/studie-von-pwc-immer-mehr-frauen-ziehen-in-aufsichtsraete-ein-a-838669.html
# Erfahrungen in Norwegen http://www.nytimes.com/2010/01/28/world/europe/28iht-quota.html?_r=3&pagewanted=all
# Ursachen für Geschlechterunterschiede in der Wirtschaft http://www.brandeins.de/magazin/wir-lieben-die-vielfalt/die-besserverdienerinnen.html
# Wie mit Statistik getrickst wird http://www.profil.at/articles/1213/560/323609_s1/einkommen-loehne-die-wahrheit-ungleichheit
# Lebensläufe statt Geschlecht entscheiden http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Standpunkt_131_01.pdf
# Studie über Quoten http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1364470
# Effekte von Frauen in Führungsgremien http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/der-volkswirt-ueberstuerzte-frauenquote-mindert-firmenwert-11884441.html und http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1107721
# Neid unter Frauen http://psp.sagepub.com/content/34/2/237
# Präferenzunterschiede unter Neugeborenen http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0163638300000321 [http://www.autismresearchcentre.com/docs/papers/2001_connellan_etal.pdf PDF]
# Herkunft des Top-Managements http://www.sueddeutsche.de/karriere/aufstieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133
Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht bereits im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.
* http://piratenpartei-saarland.de/landtagswahl-2012/wahlprogramm-zur-landtagswahl-2012/ltw12-familienpolitik/
* http://www.piraten-thueringen.de/2012/05/piraten-thuringen-positionieren-sich-fur-die-gleichstellung-von-vatern-und-muttern-beim-sorgerecht/
* http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/gemeinsames_Sorgerecht_ab_Geburt +
In unseren Grundsatzprogramm treten wir für die Gleichberechtigung aller Menschen ein, unserer Satzung Konzentriert sich aber auf ein Generisches Maskulin, ohne das dafür eine Sprachliche Not vor liegt. Das Mitglied ist rechtssicherer (Was bitte ist ein "Piratenverzeichnis?") und ermöglicht eine weitgehend geschlechtsneutrale Satzung ohne jegliche "Anpassung" der Deutschen Sprache. Die Verwendung des Wortes Mitglied ist in Satzungen aller Parteien üblich. Die Hervohebung der Bezeichnung der Parteimitglieder ist in Deutschland einzig bei den Piraten vorhanden.
Die Satzung nach der Änderung:
==Abschnitt A: Grundlagen==
===§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet===
(1) <sup>1</sup>Der [[Landesverband Bayern]] der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Landesebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung).
<sup>2</sup>Der Sitz des Landesverbandes und Ort der Landesgeschäftsstelle ist München.
(2) <sup>1</sup>Der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung.
<sup>2</sup>Der Name lautet: '''Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern'''.
<sup>3</sup>Die offizielle Abkürzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland lautet: PIRATEN.
<sup>4</sup>Die Verwendung des verkürzten Namens "Piratenpartei Bayern" ist zulässig.
(3) <sup>1</sup>Untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen der Gliederung.
<sup>2</sup>Den untergeordneten Gliederungen wird die Verkürzung auf "Piratenpartei" in Verbindung mit dem Gliederungsnamen erlaubt.
(4) <sup>1</sup>Das Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes Bayerns der Piratenpartei Deutschland ist der Freistaat Bayern.
(5) <sup>1</sup>Gestrichen.
===§ 2 - Mitgliedschaft===
(1) <sup>1</sup>Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bayern.
(2) <sup>1</sup>Der Landesverband und jede untergeordnete Gliederung führt ein Mitgliederverzeichnis auf entsprechender Ebene.
===§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft===
(1) <sup>1</sup>Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die [[Bundessatzung]] geregelt.
(2) <sup>1</sup>Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.
===§ 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder===
<sup>1</sup>Um eine Gleichbehandlung aller Mitglieder im Landesverband zu gewährleisten, werden die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Landesverbandes allein durch die Bundessatzung geregelt.
<sup>2</sup>Eine hiervon abweichende Regelung durch untergeordnete Gliederungen ist unzulässig.
===§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft===
(1) <sup>1</sup>Die Beendigung der Mitgliedschaft ist der niedrigsten Gliederung anzuzeigen.
(2) <sup>1</sup>Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.
(3) <sup>1</sup>Die Beendigung der Mitgliedschaft im Landesverband erfolgt durch Wechsel des Wohnsitzes in ein anderes Bundesland oder durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland.
===§ 6 - Ordnungsmaßnahmen===
<sup>1</sup>Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.
===§ 7 - Gliederung===
<sup>1</sup>Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. <sup>2</sup>Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
===§ 8 - Bundespartei und Landesverbände===
<sup>1</sup>Der Landesverband verpflichtet sich, den Regelungen des Bundessatzung bezüglich des Verhältnisses von Bundespartei und Landesverbänden Folge zu leisten und seine untergeordnete Gliederungen zu ebensolchem Verhalten anzuhalten.
===§ 9 - Organe des Landesverbands===
(1) <sup>1</sup>Organe sind der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und der Vorstand.
(2) <sup>1</sup>Für das Landesschiedsgericht gilt die Bundesschiedsgerichtsordnung.
===§ 9a - Der Vorstand===
(1) <sup>1</sup>Dem Vorstand gehören sieben Mitglieder an:
<sup>2</sup>Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Schatzmeister, der Generalsekretär und zwei Beisitzer.
(2) <sup>1</sup>Der Vorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen.
<sup>2</sup>Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.
(3) <sup>1</sup>Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens jährlich in geheimer Wahl gewählt.
<sup>2</sup>Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
(4) <sup>1</sup>Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen.
<sup>2</sup>Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von zwei Wochen unter
Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen.
<sup>3</sup>Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
(5) <sup>1</sup>Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
(6) <sup>1</sup>Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages.
(7) <sup>1</sup>Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen.
<sup>2</sup>Sie umfasst u.a. Regelungen zu:
# Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung
# Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
# Dokumentation der Sitzungen
# virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
# Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
# Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
(8) <sup>1</sup>Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.
(9) <sup>1</sup>Der Vorstand liefert zum Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab.
<sup>2</sup>Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden.
<sup>3</sup>Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen.
<sup>4</sup>Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
(10) <sup>1</sup>Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über.
<sup>2</sup>Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
<sup>3</sup>In einem solchen Fall wird von dem dienstältesten Vorstand der direkt untergeordneten Gliederungsebene zur Geschäftsführung eine kommissarische Vertretung bestimmt.
<sup>4</sup>Die kommissarische Vertretung endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes auf einem unverzüglich einberufenem außerordentlichen Parteitag.
(11) <sup>1</sup>Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Vorstand der direkt untergeordneten Gliederungsebene kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm unverzüglich einberufener außerordentlicher Parteitag einen neuen Vorstand gewählt hat.
===§ 9b - Der Landesparteitag===
(1) <sup>1</sup>Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
(2) <sup>1</sup>Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich.
<sup>2</sup>Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. <sup>3</sup>Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Landesparteitag in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) ein.
<sup>4</sup>Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
<sup>5</sup>Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
(3) <sup>1</sup>Ein außerordentlicher Landesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:
# Der Vorstand ist handlungsunfähig.
# Ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes Bayern beantragt es.
# Der Landesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit.
# Fünf bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam.
<sup>2</sup>Es ist ein Grund für die Einberufung zu benennen.
<sup>3</sup>Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen.
<sup>4</sup>In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.
(4) <sup>1</sup>Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.
(5) <sup>1</sup>Über den Landesparteitag, dessen Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird.
(6) <sup>1</sup>Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen.
<sup>2</sup>Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen.
<sup>3</sup>Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.
(7) <sup>1</sup>Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer.
<sup>2</sup>Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird.
<sup>3</sup>Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen.
<sup>4</sup>Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen.
<sup>5</sup>Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.
===§ 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen===
(1) <sup>1</sup>Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundessatzung.
(2) <sup>1</sup>Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen.
<sup>2</sup>Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
===§ 11 - Satzungs- und Programmänderung===
(1) <sup>1</sup>Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
<sup>2</sup>Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.
(2) <sup>1</sup>Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.
(3) <sup>1</sup>Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland.
<sup>2</sup>Vom Landesparteitag kann ein eigenes Wahlprogramm für Kommunal- und Landtagswahlen verabschiedet werden.
<sup>3</sup>Dieses muss auf den Werten des Grundsatzprogrammes basieren.
===§ 12 - Auflösung und Verschmelzung===
<sup>1</sup>Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.
===§ 13 - Parteiämter===
<sup>1</sup>Die Regelung der Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung.
== Abschnitt B: Finanzordnung ==
=== §1 - Verbindlichkeit der Finanzordnung ===
(1) <sup>1</sup>Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland und regelt dessen Finanzen.
(2) <sup>2</sup>Nachgeordnete Gebietsverbände dürfen der Finanzordnung nicht widersprechen, sondern diese nur ergänzend regeln.
=== §2 - Mittelverwendung ===
(1) <sup>1</sup>Der Vorstand des Landesverbandes entscheidet über die Verwendung der ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
(2) <sup>1</sup>Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt:
<sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%, der zuständige Kreisverband 25%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 25%.
<sup>3</sup>Ist auf einer Gliederungsebene kein Verein aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verein auf der nächsthöheren Gliederungsebene.
=== §3 - Verwaltung und Buchführung ===
(1) <sup>1</sup>Der Schatzmeister verwaltet als für Finanzangelegenheiten zuständiges Vorstandsmitglied die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland.
(2) <sup>1</sup>Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) <sup>1</sup>Der Schatzmeister ist berechtigt Konten im Namen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland zu führen.
(4) <sup>1</sup>Verfügungsberechtigt ist allein der Schatzmeister.
=== §4 - Rechenschaftsbericht ===
(1) <sup>1</sup>Der Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland zum Ende des Geschäftsjahres in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.
(2) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht wird vor der Zuleitung an den Bundesschatzmeister der Piratenpartei Deutschland im Landesverbandsvorstand beraten.
(3) <sup>1</sup>Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland sind bis zum 1. Februar des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres beim Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland einzureichen.
<sup>2</sup>Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände sind im Rechenschaftsbericht des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland
aufzunehmen.
(4) <sup>1</sup>Werden Maßnahmen nach §31a Abs.1 PartG durch nachgeordnete Gebietsverbände des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland verursacht, so haben die entsprechenden Gebietsverbände ihre Rechenschaftsberichte zu berichtigen und erneut einzureichen.
<sup>2</sup>Soweit eine Berichtigung im folgenden Jahr nach §23a Abs.5 Satz 3 PartG erfolgen kann, ist der Rechenschaftsbericht im folgenden Jahr zu berichtigen.
<sup>3</sup>Über die entsprechenden Gebietsverbände wird eine vom Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland festzulegende Geldstrafe verhängt.
(5) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben der §24, §26, §27, §28 PartG erfüllen.
(6) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Bundesschatzmeister zu übergeben.
(7) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht wird vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland unterzeichnet.
=== §5 - Spenden ===
<sup>1</sup>Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.
=== §6 - Erstattung von Aufwendungen ===
(1) <sup>1</sup>Aufwendungen laut §15 Abs. 2 der Bundessatzung werden auf Antrag erstattet.
<sup>2</sup>Dieser Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich beim Schatzmeister zu stellen.
(2) <sup>1</sup>Über die Höhe und den Umfang der Erstattungen entscheidet der Landesverbandsvorstand unter Berücksichtigung von §15 Abs. 3 der Bundessatzung.
Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Geschäftsordnung für die Aufstellungsversammlung der Landesliste zur Bundestagswahl +
Diese Geschäftsordnung beschreibt das Wahlsystem des AV Orga Teams gestrichen um das Meinungsbild zu Anfang der Veranstaltung, der in der Diskussion seit der Vorstellung gestrichen worden ist. Es ermöglicht durch Kumulieren innerparteilichen Minderheiten ihre Interesse auf dem Landesliste anteilig ihrer Stärke durchzusetzen. In vielen anderen Wahlsystem (allen voran Wahl durch Zustimmung) kann eine 49% Minderheit immer niedergestimmt werden. Wer es lieber mag, kann die [[BY:Wahl2013/Formalia/Wahlverfahren#Aufstellungsversammlung_zur_Landesliste_Bayern_.28BTW_2013.29| den Ablauf der Versammlung in Prosa lesen]] +
Die Piraten nehmen an der Diskussion um Gender-Themen und Geschlechterpolitik schon lange teil und vertreten häufig interessante Standpunkte. Auch werden wir für unsere Ansichten zu diesem Thema häufig attackiert. Gleichzeitig wird das Thema – insbesondere die Forderung gesetzlicher Quoten – in letzter Zeit verstärkt diskutiert. Deshalb wird es Zeit, sich weitergehend zum Thema Geschlechtergerechtigkeit zu positionieren.
Positionspapiere dienen üblicherweise als Vorläufer von Forderungen im Wahlprogramm. In diesem Antrag werden neben landespolitischen Forderungen auch einige Beispiele zur Erläuterung verwendet. Daher hier die Forderungen nochmals in einer Übersicht:
* Der Staat soll aufgrund seines Wesens besonders an Gleichberechtigung gebunden sein.
* keine staatliche Erfassung des Geschlechts ohne Notwendigkeit (z. B. kommunale Melderegister)
* Das Bildungssystem soll allen Geschlechtern gleichermaßen von Nutzen sein.
* Quoten sind kein geeignetes Werkzeug für die Herstellung von Gleichberechtigung.
* Auf ein Klientel zugeschnittene geschlechterpolitische Forderungen werden abgelehnt.
* Der Staat etabliert kein Geschlechtermodell gegenüber der Gesellschaft.
* Forschung und Studien über die geschlechtsbezogene Themen werden befürwortet.
* Die moralische Herabsetzung einzelner Geschlechter ist inakzeptabel.
* Geschlechterbezogene Sprachregelungen staatlicher Stellen sollen abgeschafft werden.
* Diskriminierende Bezeichnungen staatlicher Institutionen sollen geändert werden.
Aus einer allgemeinen Betrachtung können bei diesem Thema viele Ziele abgeleitet werden, in einigen Fällen taugt dies jedoch nur als Vorlage. Alles andere würde der Vielfalt und Komplexität sowie der Sensibilität, die das Thema prägt, nicht gerecht werden.
Im diesem Antrag ist durchgängig von “Geschlechtern" die Rede, um geschlechtliche Minderheiten nicht auszuschließen. Ausnahmen davon werden nur gemacht, um dedizierte Forderungen in einzelnen Bereichen zu beschreiben oder wenn dies zum Verwenden eines Beispiels notwendig ist.
Der Antrag baut unter anderem auf einer differenzierten Betrachtung von Staat, Öffentlichkeit und Individuum auf. Diese Betrachtungsweise ist den Piraten sehr geläufig, etwa aus der Debatte um Transparenz und Datenschutz.
Der Abschnitt über politische Parteien dient als Stellungnahme zur Kritik an der öffentlich wahrgenommenen Positionierung der Piratenpartei. Er behandelt die Frage nach den Kriterien für die Organisation einer politischen Partei. Eine Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen ist damit jedoch nicht verbunden. Denn demokratische Parteien sollten in einem gegebenen Rahmen selbst über ihren Organisationsstil bestimmen.
Das Thema Rollen und Lebensstil erklärt am Beispiel Verdienstabstand („Gender Pay Gap“):
Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamts lag der Bruttostundenverdienst von Frauen 23% unter dem der Männer. Diese häufig zitierte Zahl schrumpft allerdings bereits durch die handwerkliche Bereinigung der Statistik auf 8% [3].
Dazu kommen noch eine Reihe von weiteren Aspekten:
* Das Einkommen ist durchaus abhängig vom Lebensstil.
* Weniger "Karriere" bedeutet häufig mehr Freizeit und Lebensqualität.
* Einkommen ist nicht gleichzusetzen mit verfügbarem Geld.
* “Vollzeitstelle“ kann viel heißen, Überstunden, Reisen usw. werden nicht erfasst.
* Anscheinend arbeiten in großen Unternehmen mehr Männer, dort ist die Bezahlung besser.
Offensichtlich sind einige Faktoren also nicht erfasst oder lassen sich kaum erfassen. In der Folge lässt sich zumindest auf Basis von 8% Verdienstabstand noch keine schlechtere Bezahlung aufgrund des Geschlechts erkennen. Zumindest nicht, wenn derart viele Einflussfaktoren nicht einbezogen werden können.
Zum generischen Maskulinum: Es gibt Bedenken, durch die Verwendung der generischen Form würde umgangssprachlich der Eindruck entstehen, es wären ausschließlich männliche Menschen gemeint. Falls in der Umgangssprache dieser Eindruck entsteht, ist die ausdrückliche Inkludierung einer weiteren Form dennoch nicht die Lösung. Stattdessen muss eine gedankliche Integration in die Begriffe stattfinden und nicht die Sprache verändert werden. Dass dies möglich ist, hat die Vergangenheit bewiesen. So wird das Wort "Fräulein" heute kaum noch verwendet. Der Begriff ist fast vollständig im Wort "Frau" aufgegangen, obwohl er früher genau dieser Unterscheidung diente. Sprachliche Inkludierung durch Wandel der Bedeutung von Wörtern aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen ist also möglich. Sprachtechnisch ist das generische Maskulinum ohnehin zutreffend [4].
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Schulabbruch#Vergleichende_Statistik_innerhalb_Deutschlands<br/>
[2] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-telekom-eine-quote-fuer-die-frauen-1.20800<br/>
[3] https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2011/03/PD11_120_621.html<br/>
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Generisches_Maskulinum
Immer mehr Kinder vom sozialen Alltag ausgeschlossen sind. Ein Zoo- oder Schwimmbadbesuch mit Freunden ist für Kinder aus einkommensschwachen Familien oft nicht zu machen. Sie gehen dann eben nicht mit. Ich spreche da aus Erfahrung mit meinen Kindern, die dann erzählen dass die oder der eben nie dabei sind. 3 Euro fürs Schwimmbad – das in den Ferien 7 Tage die Woche, ist eben für die Eltern dieser Kinder nicht zu stemmen.
Und was Theater und Opernhäuser anbelangt – da jammert man über mangelndes Interesse bei der Jugend. Macht die Häuser auf für die Jungen – das wird manchen Spielplan durcheinander wirbeln, aber unterm Strich allen etwas bringen.
Es sind unsere Einrichtungen – wir subventionieren sie mit Milliarden Euro pro Jahr – dann sollen sie auch den Schwächsten offen stehen.
Ausführliches inkl. Zahlen unter: http://www.flusspiraten.net/goodies/Gleiche_Basis.pdf
Ich habe dieses Modell in Italien kennengelernt – mit dem Erfolg, dass wir in mehr Museen waren, als wir eigentlich wollten. Die Erwachsenen zahlten, die Kinder kamen so rein. Auch in Hamburg macht man die Erfahrung, dass die Touristen angenehm überrascht sind, wenn die Kleinen nichts kosten. Das schafft ein gutes Image und bringt mehr Eltern ins Museum. +
Ein säkularer Staat darf Körperverletzungen nicht in Bezug auf eine religiöse oder sonstwie ideologisch begründete Motivation erlauben oder untersagen. Eine "Lex Beschneidung", wie von den im Bundestag vertretenen Parteien ins Gespräch gebracht, wäre ein fatales Signal, da hierbei die Religionsfreiheit der Eltern über die körperlichen Unversehrtheit der Kinder und deren Wohl gestellt würde. Es würde schwierig, sich, nachdem ein solches Gesetz einmal verabschiedet wäre, von anderen Praktiken, wie etwa der weiblichen Beschneidung, aber auch von Körperstrafen in der Erziehung ausreichend zu distanzieren.
Gleichzeitig darf die Beschneidung nicht alleine deshalb abgelehnt werden, weil sie (in manchen Fällen) religiös motiviert ist. Es gibt durchaus Untersuchungen, die der Beschneidung Unbedenklichkeit attestieren oder positive gesundheitliche Effekte ausfindig machen.
Das Positionspapier zielt darauf ab, die Debatte weg vom Thema Religion, hin zu einer rein medizinischen Abwägung zu bewegen (mir ist durchaus bewusst dass diese Betrachtung bereits eine Abwägung zu Ungunsten von Religionen darstellt). Ich hege dabei die Vermutung, dass eine unter entsprechenden Bedingungen durchgeführte Beschneidung dabei durchaus im legalen Bereich bleiben könnte, während gleichzeitig eine klare Absage an andere, gefährlichere religiöse Praktiken erteilt wird und der Stellenwert der Religionsfreiheit im Vergleich zu anderen Grundwerten nicht überhöht wird. +
Das hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehende Denkschema gefährdet die Wissens- und Informationsgesellschaft, da es Einzelnen aus Prinzip exklusive Rechte an Gedankengut zuweist. Dies kann zwar in einem bestimmten Rahmen sinnvoll sein (etwa bei Urheberrecht und Patenten), muss jedoch maßvoll und umsichtig geschehen, da sonst die Allgemeinheit unverhältnismäßig benachteiligt wird.
Zu den Forderungen im Bildungsbereich: Der Begriff soll nicht "zensiert" werden, aber es soll eine kritische Betrachtung dieser Argumentation stattfinden sowie Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht. +
Die Verwendung des [http://de.wikipedia.org/wiki/Binnen-I Binnen-I] suggeriert, dass die Piratenpartei die Einführung des Binnen-I in der deutschen Sprache fordert oder unterstützt. Solange dies aber nicht der Fall ist, sollten auch nicht Einzelne durch Alleingänge in der Öffentlichkeit einen derartigen Eindruck erwecken.
Solange ein Text keine offizielle Aussage der Piratenpartei darstellt, sondern als eigene Meinung zu erkennen ist, steht es natürlich allen frei, zu schreiben was und wie es ihnen beliebt. +
Wir stehen zwar für das Grundrecht der freien Religionsausübung ein, und selbstverständlich steht es jedem voll religionsmündigen Bürger frei, sich freiwillig aus religiösen, ästhetischen oder anderen Gründen seinen eigenen Körper verletzen zu lassen.
Das Grundrecht der freien Religionsausübung muss aber begrenzt werden, wenn dadurch Grundrechte anderer Menschen ohne deren Einwilligung eingeschränkt oder verletzt werden. Im Falle der rituellen Beschneidung wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von wehrlosen Kindern verletzt, ohne das es aus anderem Gründen dem Kindeswohl dient (wie bei Impfungen bzw. medizinisch oder ästhetisch notwendigen Operationen). Dieses kann vom Staat nicht hingenommen werden.
Wenn dieses archaische Ritual legalisiert werden würde, müsste der Gesetzgeber ein nicht vorhandenes Recht, religiöse Rituale anderen Menschen aufzuzwingen, über das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit stellen! Dann müsste man mit derselben juristischen Argumentation auch die Genitalverstümmelung von Mädchen zulassen!
Auch wenn die rituelle Beschneidung von Jungen nicht so drastisch ist wie dieses Beispiel und das Leid der betroffenen Frauen damit nicht bagatellisiert werden soll, ist es doch ein Eingriff, der sowohl akute Komplikationen als auch lebenslange physische und psychische Nachteile für die betroffenen Jungen mit sich bringen kann.
Der Antrag richtet sich nur gegen die Legalisierung der rituellen Beschneidung von Jungen, weil es hier solche Bestrebungen gibt. Für andere Körperverletzungen aus religiösen oder sonstigen nicht medizinisch notwendigen Gründen gibt es keine Legalisierungsbestrebungen, gegen die wir uns aussprechen müssten.
Zu dem in der öffentlich Diskussion oft angeführten Argument, dass dann die Eltern zur Beschneidung ins Ausland ausweichen oder es im Geheimen machen würden, ist anzumerken:
- Wenn man alle Straftaten legalisieren würde, bei denen keine Aufklärungsquote von 100% erreicht wird, könnte man das Strafgesetzbuch abschaffen. Bei jeder Straftat muss die Gesellschaft damit leben, dass es Gesetzesbrecher gibt und dass von denen nicht alle erwischt werden. Bei allen unstrittigen Straftatbeständen kann eine Legalisierung also nicht die Lösung sein, sondern man muss sich anstrengen, die Aufklärungsquote zu erhöhen
- Die Beschneidung wird insbesondere bei den strenggläubigen Angehörigen der betroffenen Religionsgemeinschaften ohnehin überwiegend von "Beschneidern" durchgeführt, so dass die Legalisierung der Beschneidung unter der Bedingung, dass sie durch Ärzte unter Betäubung durchgeführt wird, wenig bringt. Außerdem verstößt eine Beschneidung unter Betäubung gegen die rituellen einer jüdischen Beschneidung, so dass diese "Legalisierung" für strenggläubige Juden keine Lösung darstellt.
- Ein Ausweichen ins Ausland ist zwar grundsätzlich möglich, aber die Folgen der Beschneidung bleiben sichtbar. Da jeder Arzt nach dem neuen Kinderschutzgesetz bei Kindeswohlgefährdung von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden und verpflichtet ist, notfalls eine Meldung an das Jugendamt zu machen, müssen die Eltern auch bei einer Beschneidung im Geheimen oder im Ausland mit einer Strafverfolgung rechnen
Zu dem Argument, dass die Beschneidung dem Kindeswohl diene und deshalb schon heute legal sei, ist anzumerken:
- Alle seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen belegen, dass es keinen medizinischen Vorteil (Hygiene) durch die Beschneidung gibt und dass die negativen Auswirkungen (akute Komplikationen sowie spätere psychische und physische Beeinträchtigungen) zwar nicht in 100% der Fälle auftreten, aber statistisch signifikant vorhanden sind. Eine medizinisch unnötige Beschneidung dient also nicht dem Kindeswohl, sonder schadet ihm.
- Eine Diskriminierung innerhalb der Religionsgemeinschaft ist nicht zwingend, denn schon heute gibt es z.B. in Israel zehntausende Eltern, die ihren Kindern dieses Leid ersparen und dennoch die jüdische Religionsgemeinschaft weder freiwillig verlassen noch verlassen müssen.
Es gibt weltweit mehrere Initiativen solche [http://en.wikipedia.org/wiki/None_of_the_above "Keine der Alternativen"] (Englisch: none of the above) Wahlmöglichkeiten einzuführen. Die Piraten sollten sich dem anschliessen. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass diese Alternativ idR im einstelligen Prozentbereich gewählt wird.
Im Vergleich zum [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Aktive_Enthaltung_bei_Wahlen|Alternativantrag]]
haben die Stimmen einen Effekt und sind nicht nur symbolisch. Ein US-Richter hat neulich eine solche Wirkungslosigkeit von Stimmen als undemokratisch beanstandet. Ausserdem ist eine eindeutige Ablehnung nicht das gleiche wie eine Enthaltung. +
Im Bundesparteiprogramm ist unter [https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Fr.C3.BChkindliche_Bildung 10.5 Frühkindliche Bildung] die Position der Piratenpartei dargestellt.
Auf dem Landesparteitag_2012.1 wurde mit PA43 die Position zur 'Abschaffung der Kindergartengebühren' beschlossen.
Im Bundesparteiprogramm wird nur eine Aussage zu 'Kindertagesstätten' ... 'für Kinder ab dem dritten Geburtstag' getroffen. In PA43 wird explizit die Gebührenfreiheit für kommunale Kinderkrippen oder Kinderhorte ausgeschlossen. Die ausgefeilte und sehr detaillierte Begründung von Captain Jack S. für die Gebührenfreiheit für Kindergärten lässt nicht erkennen, weshalb die Gebührenfreiheit nicht ebenfalls für kommunale Kinderkrippen oder Kinderhorte gelten soll.
Die Gebührenfreiheit soll mit diesem Positionspapier auf kommunale Kinderkrippen für Kinder bereits nach dem ersten Lebensjahr erweitert werden, so wie sich die Piraten in Baden-Württemberg (LPT 2010.1, offizieller Bestandteil des Wahlprogramms des LV [http://piratenpartei-bw.de/wahl/wahlprogramm/bildung-und-forschung/ BW Wahlprogramm]) in ihrem Wahlprogramm bereits positioniert haben. +
Die Kulturpolitik der bayerischen Piraten begrenzt sich zur Zeit rein auf die Urheberrechtsproblematik. Für einen erfolgreichen Landtagswahlkampf ist es jedoch unumgänglich ein umfangreiches Kulturprogramm zur Wahl zu stellen, in dem wir unsere Prinzipien als Piraten - Transparenz, Vernetzung, allgemeine Teilhabe, Freie Verfügbarkeit - auf den Kulturbetrieb in Bayern anwenden. +
Zwar wurden die Datenschutz-Bestimmungen der Bundes-LQFB-Instanz schon weitestgehend an die geltende Rechtslage angepasst. Doch auch der Berliner Datenschutzbeauftragte kommt bei der Prüfung des Systems zu dem Schluss, dass ein Realname-Zwang das gesamte Datenschutzkonzept des Systems in Frage stellt. Deshalb sollten wir das per Beschluss klarstellen.
Darüber hinaus gibt der Antrag die geltende Rechtslage wieder: Löschungs- bzw. Sperrungspflichten sind nach Bundesdatenschutzgesetz unbeschränkbare Rechte. Dennoch wird immer wieder versucht, dies in LQFB anders zu regeln. Dem möchte ich mit einem klaren Beschluss einen Riegel vorschieben. Obwohl eine automatisierte Account-"Bereinigung" technisch derzeit nicht möglich ist, besteht diese Möglichkeit für jeden Nutzer dennoch mit der Namens-Änderungsfunktion. Diese muss nur so eingestellt werden, dass keine Historie erzeugt wird. +
Die Ladungsmodalitäten, die bisher in der Satzung stehen sind nicht Rechtssicher. Leider wurde diese nach unten in die meisten Satzungen kopiert. Diese Antrag ist durch Satzungen von unten nicht überschreibbar und stellt daher Rechtsicherheit für alle Gliederungen in Bayern her +