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  • 17 A1-Plakate auf öffentlichen Plakatwänden  +
  • 2 Wochen Ausschreibungsfrist  +
  • "... der gemeinsame Runderlass des Minist"... der gemeinsame Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und des Innenministers vom 04.03.2005 regelt u. a. die Plakatwerbung der politischen Parteien aus Anlass von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Danach ist Plakatwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven unzulässig. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und Einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.</br></br> </br></br>Seitens der Gemeinde Lotte bestehen - vorbehaltlich der Rechte Dritter - gegen das Aufstellen von Wahlwerbetafeln (in angemessener Zahl) im Zuge gemeindlicher Straßen keine Bedenken.</br></br> </br></br>Vor Aufstellung der Werbeflächen bitte ich, den genauen Standort mit dem Leiter meines gemeindlichen Bauhofes, Herrn Stork, Tel. 05404-88957 abzustimmen."errn Stork, Tel. 05404-88957 abzustimmen."  +
  • "... In der Gemeinde Westerkappeln ist die"... In der Gemeinde Westerkappeln ist die Plakatwerbung durch Satzung grundsätzlich an allen Flächen, die dem</br>öffentlichen Nutzen dienen ( z.B. Verkehrszeichen, Bäume, Lichtmasten, Wartehäuschen o.ä. ) verboten.</br>Plakatwände stellt die Gemeinde nicht zur Verfügung. Dies gilt ohne Ausnahme für alle Parteien."ies gilt ohne Ausnahme für alle Parteien."  +
  • "... bezugnehmend auf Ihre Email vom 17.06"... bezugnehmend auf Ihre Email vom 17.06.2013 teile ich Ihnen mit, dass ein Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung von Großraumwahlplakaten mit Angabe der Standorte zu stellen ist. Die Genehmigung für die Aufstellung der Schilder auf städtischen Flächen wird ggf. für die Zeit vom 17.08.2013 (5 Wochen vor der Wahl) bis 28.09.2013 (1 Woche nach der Wahl) erteilt. Durch diese Genehmigung werden evtl. erforderliche Prüfungen anderer Behörden (z.B. Landesstraßenbaubehörde) nicht abgedeckt.</br></br> </br></br>Für die Anbringung der kleineren Schilder gelten die Vorschriften gem. § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt, Herr Mense Tel. 02572/922-301. Ihre Email habe ich auch direkt dorthin weitergeleitet."e ich auch direkt dorthin weitergeleitet."  +
  • "... für die Parteien sind für das Plakati"... für die Parteien sind für das Plakatieren während der Wahlkampfzeit in der Gemeinde Rosendahl keine Vorschriften erlassen (ausgenommen selbstverständlich Plakate, die den Verkehrsfluss, Sichtwinkel in Kreuzungsbereichen beeinträchtigen). Separate Stellwände werden in der Gemeinde Rosendahl nicht aufgestellt. Bitte entfernen Sie Ihre Plakate spätestens eine Woche nach Wahlende aus dem gesamten Gemeindegebiet."Wahlende aus dem gesamten Gemeindegebiet."  +
  • "... in der Gemeinde Nordkirchen ist eine Plakatwerbung anl. der Bundestagswahl 2013 im Rahmen der Bestimmungen des gem. RdErl. Des Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung u.d. Innenministeriums vom 08.08.2003 (SMBL NRW – 922) erlaubt."  +
  • "Die Gemeinde Ladbergen stellt den Parteie"Die Gemeinde Ladbergen stellt den Parteien an drei Zentralen Stellen des Gemeindegebietes (Grevener Str., Kattenvenner Str. und Dorfstrasse) bereits in Kürze (voraussichtlich ab Anfang Juli) Plakatwände zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung.</br></br>Die Erteilung einer weiteren, besonderen Ausnahmegenehmigung ist somit entbehrlich."usnahmegenehmigung ist somit entbehrlich."  +
  • "Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 17."Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 17.6.2013 und teile mit, dass die Gemeinde Mettingen keine Tafeln für die Anbringung von Plakaten zur Verfügung stellt.</br></br>Bitte beachten Sie bei der Aufhängung von Plakaten zur Bundestagswahl, dass Behinderungen jeder Art (an Strassen, Geh- und Radwegen) nicht auftreten. Laternenpfosten etc. dürfen durch das Anbringen von Plakaten nicht beschädigt werden.</br></br>An den schwarzen Bogenlampen mit runder Kuppel im Ortskern dürfen keine Plakate angebracht werden."n dürfen keine Plakate angebracht werden."  +
  • "In der Gemeinde Recke sind Plakatierungst"In der Gemeinde Recke sind Plakatierungstafeln an folgenden Standorten aufgestellt:</br>- Mettinger Str. / Einm. Raumühlenweg</br>- Hopstener Str./Schulzentrum</br>- Vogteistrasse/Voltlager Str.</br>- Hauptstrasse/Aa-Brücke</br>- Hörsteler Str./Töddenweg</br></br>Eine Aufteilung dieser Tafeln nach Parteien erfolgt nicht</br></br></br>Sonstige Werbeträger sind mit Angabe von Anzahl und Aufstellort vorher anzumelden."Anzahl und Aufstellort vorher anzumelden."  +
  • "Plakate dürfen nicht an Bäumen und Verkeh"Plakate dürfen nicht an Bäumen und Verkehrszeichen angebracht werden und nicht im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen vor Bahnübergängen und an den Innenrändern von Kurven."</br></br>"Im innerörtlichen Bereich hat die Gemeinde Havixbeck den Parteien Wahlplakatwände zur Aufhängung von DIN A= Werbeplakaten zur Verfügung gestellt. Pro Standort darf ein Plakat DIN A 0 geklebt werden.</br>Die Plakatwände stehen:</br>- Josef-Heydt-Strasse/Ecke Münsterstrasse</br>- Münsterstrasse neben Autohaus Schulze Schleithoff</br>- Schützenstrasse in Höhe des Hauses Nr. 49</br>- Altenberger Strasse gegenüber Haus Nr. 22</br>- Schulten Kamp/ecke Gennericher Weg</br>- Stapeler Strasse im Beet an der Ampel</br>- Blickallee (am Zebrastreifen)</br>- Ortsteil Hohenholte an der Bushaltestelle Friedhof Hohenholte an der Bushaltestelle Friedhof  +
  • "Wahl-Werbemöglichkeiten in der Kreisstadt"Wahl-Werbemöglichkeiten in der Kreisstadt Steinfurt</br>Bundestagswahl am 22. September 2013</br>Die Kreisstadt Steinfurt stellt ab Montag, 26. August 2013, Wahlplakattafeln</br>in den Ortsteilen Borghorst und Burgsteinfurt zum Plakatieren zur Verfügung.</br>Die Größe, Einteilung und Standorte der Wahlanschlagtafeln entnehmen Sie</br>bitte der Rückseite bzw. der Anlage.</br>Andere Werbeträger (z. B. Großflächen, Litfaßsäulen u. a.) hält die Stadt</br>Steinfurt nicht vor.</br>Gemäß § 35 Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NW) haben</br>die politischen Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von</br>Wahlvorschlägen die Möglichkeit, Auskunft über Namen und Adressen der</br>Wahlberechtigten zu erhalten. Dies ist im Zusammenhang mit Parlamentsund</br>Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten</br>möglich. Die Daten können in Form von Listen, Adressaufklebern oder auch in</br>elektronischer Form übermittelt werden.</br>Für die Bereitstellung der Daten wird pro Auswertung eine Verwaltungsgebühr</br>in Höhe von mindestens 100,00 Euro erhoben. Nähere Auskünfte</br>erteilt Ihnen Frau Frenker, frenker@stadt-steinfurt.de, Telefon: 0 25 52/925-</br>303.</br>Das Aufstellen von Informationsständen und eigenen Plakattafeln (z. B. an</br>Laternen u.a.) innerhalb des Stadtgebietes unterliegt der Genehmigung durch</br>die Kreisstadt Steinfurt. Der Antrag ist unter Angabe der Größe des Standes</br>bzw. des Werbeplakates, des Standortes (Straße/Platz), des/r Termins und</br>des zeitlichen Umfanges an die Kreisstadt Steinfurt, z. Hd. Herrn</br>Rohrschneider, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt, (rohrschneider@stadtsteinfurt.</br>de), Telefon 0 25 52/925-208 zu richten.</br>Für weitere Fragen steht Ihnen die Kreisstadt Steinfurt, Fachdienst Personal,</br>Innere Dienste und IT, Herr Elpers, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt, Tel. -</br>Nr.: 02552/925-108, Telefax-Nr.: 925-473, elpers@stadt-steinfurt.de gerne zur</br>Verfügung."</br></br></br>"Standorte:</br>Stadtteil Borghorst</br>1. Meerstr./Ecke Parkplatz Andreasstr.</br>2. Dumter Str./Ecke Spielplatz</br>Klosterstr.</br>3. Emsdettener Str./Einfahrt Rathaus</br>4. Altemarktstr./Ecke Grünanlage</br>Alleestr.</br>5. Tilsiter Str./Ecke Sandweg</br>6. Neuer Markt/Kroosgang</br>7. Altenberger Str./Ecke Berliner Str.</br></br>Stadtteil Burgsteinfurt</br>1. Graf-Arnold-Platz/Ecke</br>Rechtsanwalt Daldrop</br>2. Mühlenstr./Grundstück Irisgarten</br>3. Ochtruper Str./Einfahrt</br>Feuerwehrgerätehaus</br>4. Alexander-König-Str./Höhe AOK</br>5. Vogelsang/Grundstück Bolzplatz</br>6. Horstmarer Str./Ecke Straße Am</br>Ludwigshaus</br>7. Im Hasfeld/Ecke Grünanlage</br>Veltruper KirchwegHasfeld/Ecke Grünanlage Veltruper Kirchweg  +
  • "Zum Ende der 32. Kalenderwoche (=9.8.13) "Zum Ende der 32. Kalenderwoche (=9.8.13) werden auf dem Stadtgebiet Wahlwerbetafeln aufgestellt, die auch von Ihnen genutzt werden können. </br>Die genauen Standorte entnehmen Sie bitte der Anlage.</br></br>Sollten Sie darüber hinaus noch Wahlwerbung betreiben wollen, so teilen Sie mir dieses bitte mit.</br></br>Ich werde dann in der 30. KW auf Ihren Antrag zurück kommen und eine entsprechende Erlaubnis für den Zeitraum von 6 Wochen vor der Wahl (11.08. - 22.09.) erteilen.</br>Diese Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden; u.a. Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 300,- € und eine maximale Plaktgrösse von DIA-A-1"</br></br>23.7.13: "Sehr geehrte Damen und Herren!</br>Seitens der Stadt Tecklenburg bestehen gegen die Aufstellung von Wahlplakaten zu der bevorstehenden</br>Bundestagswahlen 2013 keine Bedenken:</br>Folgendes bitte ich jedoch zu beachten:</br>1. Der Werbezeitraum ist vom 11.08.2013 bis zum 22.09.2013 begrenzt. Die Plakate sind</br>nach Ende der Wahl unverzüglich zu entfernen, andernfalls werden sie kostenpflichtig</br>vom Baubetriebshof entfernt.</br>2. Es dürfen insgesamt nicht mehr als maximal 5 Plakate (Hartfasertafel) pro Ortschaft</br>aufgestellt werden. Die Gesamtanzahl der Plakate für den Bereich der Stadt Tecklenburg</br>darf insgesamt 15 Plakate nicht überschreiten.</br>3. Die Wahlplakate (maximale Größe DIN A 1) dürfen nur an innerörtliche Laternenmasten</br>aufgehängt werden und zwar nur so, dass sie nicht verkehrsbehindernd oder</br>gefährlich für etwaige andere Verkehrsteilnehmer sind (Unterkante Plakat:: mindestens</br>2,20 m über Grund).</br>4. Es ist darauf zu achten, dass pro Laternenmast lediglich ein Plakat befestigt werden</br>darf. Mehrfachplakatierungen sind unzulässig.</br>5. Im historischen denkmalgeschützten Innenstadtbereich (insbesondere auf dem Markplatz)</br>ist eine übermäßige Plakatierung bzw. Beschilderung zu vermeiden.</br>6. Vor der Plakatierung ist eine Kaution von 300,00 € bei der Stadtkasse Tecklenburg zu</br>hinterlegen, die nach Entfernung der Hartfasertafeln erstattet wird (Bankverbindung</br>umseitig, Verwendungszweck: Wahlplakate Kaution Piraten). Sollten die Plakate nicht</br>unverzüglich nach dem 22.09.2013 entfernt werden, wird die Kaution zur Finanzierung</br>der Plakatentfernung einbehalten.</br>7. Die Genehmigung des Eigentümers für die Nutzung der Flächen bzw. des Gebäudes</br>muss vorliegen.</br>Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung umfasst nicht die Genehmigung zum Aufbau von Informationsständen.</br>Diese sind vor der Durchführung bei mir schriftlich mit genauer Orts- und</br>Zeitangabe zu beantragen."</br></br></br>Standorte der Wahltafeln</br></br>Brochterbeck:</br>1 Dorfstr. am Dorfplatz (Haus Heemann)</br>2 Dörenther Str. an der Apotheke</br>(Durchlass Mühlenbach)</br>3 Am Mühlenbach, Freifläche am Sagenbaum</br></br>Ledde:</br>1 Ledder Dorfstr. am Feuerwehrgerätehaus</br>2 Schulstr. Ledde an der Grundschule</br>3 Osnabrücker Str., Gaststätte Kemken</br></br>Leeden:</br>1 Stiftsschule Leeden</br>2 Natrup-Hagener-Straße,</br>ehem. Lebensmittelgeschäft Auffahrt</br>3 Am Habichtswald, Höhe Sportplatz</br></br>Tecklenburg</br>1 Chalonnes-Platz auf dem Wall</br>2 Parkplatz Altstadt neben Treppe zum</br>Tecklenburg Howesträßchen</br>3 Gegenüber der Kreisverwaltung (Mauer</br>Bardelmeier)er der Kreisverwaltung (Mauer Bardelmeier)  +
  • "die Bedingungen für Hohlkammerplakate hab"die Bedingungen für Hohlkammerplakate haben sich gegenüber den letzten Wahlen nicht geändert. Wenn Plakate im öffentlichen Verkehrsraum aufgehängt werden ist darauf zu achten, dass diese den öffentlichen Verkehr nicht behindern. Plakate dürfen selbstverständlich nicht an Ampeln und Verkehrszeichen angebracht werden.</br>Ich verweise hiermit noch auf den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung - III B 2 - 22-33 und des Innenministeriums - 11/20-10.10- vom 08.08.2003 (MBl NRW.2003 S.1010, geändert durch RdErl. Vom 04.03.2005 - MBl. NRW. 2005 S. 431)"</br></br></br>Standortliste für Grossflächenplakate.</br>Senden:</br>Münsterstrasse: Grünfläche neben Fuss- und Radweg zur Bonhoefferstrasse</br>Buldener Strasse: Sportpark, Grünfläche zwischen Ausfahrt Parkplatz und dem Wortbach</br></br>Ottmarsbocholt:</br>Dorfstrasse: Grünfläche rechts neben dem Speicher</br>Dorfstrasse: Grünfläche rechts neben dem Ladengeschäft Rave Ecke Auf dem Felde</br></br>Bösensell:</br>Bahnhofstrasse: Vor der Turnhalle</br>Havixbecker Strasse: Fläche zwischen der Pflasterfläche vor Vedder und dem Helmerbachlasterfläche vor Vedder und dem Helmerbach  +
  • "wenn Sie darauf achten, dass keine Verkeh"wenn Sie darauf achten, dass keine Verkehrsschilder verdeckt oder sonstige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen, dann sind Holhlkammerplakate auf dem Gebiet der Gemeinde Hopsten zulässig"</br></br></br></br>"... bezugnehmend auf Ihr Schreiben übersende ich Ihnen 3 Planskizzen. Den Skizzen können Sie die Standorte der hiesigen Anschlagstafeln für Wahlplakate entnehmen. Allen Parteien und Wählergruppen ist es erlaubt, dort Plakatwerbung anzubringen.</br></br>Die Plakatflächen stehen ab der 28. Kalenderwoche zur Verfügung.</br></br>Gemeindliche Flächen für sogenannte "Wesselmanntafeln" (Grossflächenplakate) stehen leider nicht zur Verfügung. Es steht Ihnen jedoch frei, sich um Privatflächen zu bemühen."</br></br></br>Anmerkung: Hier stehen lt. Stadtplan die Plakatflächen:</br></br>- Halverde: An der Hauptstrasse zwischen Einmündung Kirchweg und Wortheweg</br>- Hopsten: Brenninkmeyerstr. ca. gegenüber der Volksbank</br>- Schale: Grünfläche an der Jahnstrasse/KirchstrasseGrünfläche an der Jahnstrasse/Kirchstrasse  +
  • # Nur an Standorten (Laternen, etc.), an denen noch keine Plakate hängen. # Unter Höhe mindestens 2 m. # Die üblichen Verbote. # Nur im Sandwichverfahren. Genehmigung liegt vor.   +
  • (Antrag wurde der Form halber angenommen, da er vor Festlegung des vorherigen Antrags einging)  +
  • * Angaben nicht vollständig ** [[Datei:NRW Bonn Plakatiergenehmigung BTW 2013.pdf]]   +
  • * Angaben noch unvollständig übertragen aus: ** [[Datei:Weiterstadt_genehmigung.pdf]]   +
  • * Es werden Plakatwände gestellt. Ab wann</br>* Es werden Plakatwände gestellt. Ab wann diese zur Verfügung stehen ist noch nicht klar. Ansprechpartner ist hier Herr Werner Leuker +49 2561 72-110.</br>* Zeitraum </br>* Es darf '''nur jede 5. Laterne''' mit Plakaten versehen werden</br>* Infostände auf dem Markt müssen mit Datum und Uhrzeit angemeldet werden.</br>* Beginn der Plakatierung wird noch per E-Mail geklärt.</br> Plakatierung wird noch per E-Mail geklärt.   +
  • * Nicht gestattet innerhalb des sog. Inne</br>* Nicht gestattet innerhalb des sog. Inneren Ringes im BGebiet südlich der Straßen Kisau/Mühlenstraße/Heiersstraße</br>* Befestigung an Brückengeländern und die Beschädigung von Straßenbäumen ist unzulässig.</br>* Mindesthöhe 2,5m</br>* Lichtraumprofil (50cm vom Bordstein oder 20 cm vom Radweg) freihalten</br>Bordstein oder 20 cm vom Radweg) freihalten   +
  • * Nur eigene Dreieckständer, ggf. wenige Hohlkammerplakate. * Keine Laternen, Lichtanlagen. * Nicht in Parks. Nicht 15m neben Wahllokalen. * Nicht in und um Kreisverkehre, nicht auf Mittelinseln * An Bäume nur mit Bast- oder Strohband   +
  • * angaben noch nicht vollständig aus [[Datei:Plakatierungserlaubnis_Triberg.pdf]] übernommen max. 1 Großflächenplakat und 15 Plakate,   +
  • *Königstraße (alter Friedhof), *Kreisverkehr Borghorster Straße/Münsterstraße/Boakenstiege/Laerstraße, *Laerstraße (Einfahrtsbereich Lindenstraße), *Münsterstraße (Bereich Bushaltestelle Aldi-Markt), *Bahnhof (Bereich Parkplatz).   +
  • *einstimmig angenommen *Gerhard legt das Geld zück **Konto für Spenden: **Sparkasse Koblenz **BLZ: 570 501 20 **Kontonr: 185512 **Verwendungszweck: LGS-RLP   +
  • *erste Abstimmung 3 Ja 2 Nein 1 Enthaltung * Elex und Angelo haben dagegen gestimmt. Ansgar hat sich enthalten * Aufgrund eines Missverständniss betreffend der Nutzungsbedingungen wird dieser Punkt NEU abgestimmt.   +
  • - Plakate dürfen nicht an Brückengel- Plakate dürfen nicht an Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung befestigt werden.</br>- Soweit überörtliche Straßen wie</br>- Kreisstraßen, bezeichnet mit "K" und zwei Ziffern z.B. K 66,</br>- Landesstraßen, bezeichnet mit "L" und vier Ziffern z. B. L 3458</br> oder</br>- Bundesstraßen, bezeichnet mit "B" und bis zu drei Ziffern z.B. B 279</br> betroffen sind, ist die zuständige Straßenmeisterei in 36129 Gersfeld, Schachener Str. 10, per Fax: 06654/960020 zu informieren.</br></br> Plakate, die ohne Zustimmung der Straßenmeisterei im Bereich überörtlicher Straßen aufgestellt werden, können von der Straßenmeisterei kostenpflichtig entsorgt werden.</br>- Die Plakate dürfen die Sichtverhältnisse sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten nicht beeinträchtigen. Sie sind gegen Wind und Sturm zu sichern.</br>- Im Ortsteil Weyhers dürfen die ohnehin sehr schwierigen Sichtverhältnisse an den Ecken L 3258 (Burgstraße)/Rhönstraße bzw. Marienstraße/Burgstraße nicht beeinträchtigt und Plakate nicht im Blumenbeet vor der Bäckerei verankert werden. Gleiches gilt für die Rasenfläche vor dem Rundbogen an der Ecke Fuldaer Str./Bergstraße.</br> Wird eine Verkehrsgefährdung oder ein Verstoß gegen die o. a. Auflagen festgestellt, werden die Werbeschilder auf Ihre Kosten entfernt.ie Werbeschilder auf Ihre Kosten entfernt.  +
  • - 14 Tage vor dem Aufhängen der Plakate mu- 14 Tage vor dem Aufhängen der Plakate muss bei der Stadt spezifisch für den jeweiligen Standort die Anbringung eines Plakates angemeldet werden.</br>- Nicht an Schildern, Ampeln, Kreuzungen, Einmündungen, auf Verkehrsinseln, am Innenrand von Kurven.</br>- Je Lichtmast nur ein Plakat Vorder- und Rückseite.mast nur ein Plakat Vorder- und Rückseite.  +
  • - Anbringung an Bäumen nicht gestattet - Bodenfreiheit mind. 2,20 Meter - Nicht auf dem Marktplatz plakatieren  +
  • - Ingo schickt die Info an die Kandidatenliste (rlp-landesliste@lists.piratenpartei.de)  +
  • - Nicht an Bäumen, Lichtsignalanlagen, Ver- Nicht an Bäumen, Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen, am Innenrand von Kurven, Bahnübergängen, Verkehrsinseln, Einmünundgen, Kreuzungen. </br>- "Unmittelbar nach der Wahl sind die Plakate unverzüglich zu entfernen."</br>- Rund um das Rathaus kein Wahlwerbung, inkl. seitliche Zuwege und rückwärtig bis ehem. Kreissparkasse,e und rückwärtig bis ehem. Kreissparkasse,  +
  • - Nicht an Verkehrszeichen und Verkehrsein- Nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, [Anmerkung: Auch Straßenbenennungsschilder, Ampeln, Sicherheitsgeländer für Fußgänger und offizielle Hinweisschilder sind Verkehrszeichen], an Bäumen bzw. an der Stabilisierungsbefestigung von Bäumen, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie im Bereich von Querungshilfen</br>- 4. An kunststoffbeschichteten, pulverbeschichteten oder gestrichenen Laternen ist das Anbringen von Werbean-lagen grundsätzlich verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist das sach- und fachgerechte Aufstellen von Dreieckständern mit Vorrichtungen, die dazu geeignet sind, Beschädigungen an den Laternen zu vermeiden. An den übrigen Laternen ist jeweils nur eine Werbeanlage erlaubt. Plakate sind ausschließlich mit kunststoffumhülltem Draht oder Nylonbändern anzubringen.</br>- Nicht an den Laternen der Hahnenstr. bis Kreuzung Kölner Str./Stiftsstr. sowie Stiftsstraße im Umfeld der Kirche und des Hauses für Kunst und Geschichte als auch an der Laterne auf der Hauptstr. 299-301 ist das Anbringen von Werbeanlagen grundsätzlich verboten.</br>- Es sind jeweils maximal bis zu 30 Plakattafeln je Veranstaltung zulässig für die Ortsteile Hor-rem/Götzenkirchen/Neu-Bottenbroich, Kerpen/Mödrath/Langenich, Sindorf und Türnich/Balkhausen/Brüggen bzw. bis zu maximal 15 Plakattafeln für die Ortsteile Blatzheim/Bergerhausen/Niederbolheim, Buir und Man-heim.erhausen/Niederbolheim, Buir und Man-heim.  +
  • - Nicht plakatieren in Kurven (Innenseiten), an Kreuzungen, an Einmündungen, vor Bahnübergängen, nicht an Glasfaser/Kunststoff Laternen  +
  • - Nur an Anschlagstafeln oder Dreiecksstän- Nur an Anschlagstafeln oder Dreiecksständern.</br>- Atteln, Kleineberg und Lichtenau 5 Ständer, ansonsten nur 2.</br>- Driburger Straße, Mühlenstraße, Lange Straße, Husener Straße, Simon-Archenhold-Straße und Schützenstraße wegen Veranstaltung erst ab dem 03.09. genehmigt.eranstaltung erst ab dem 03.09. genehmigt.  +
  • - keine Verkehrts- und Sichtbehinderungen - nicht an Kreuzungen, Einmündungen und Bahnübergängen plakatieren - nicht an Verkehrszeichen und Ampeln - keine Bäume beschädigen  +
  • . Plakatstellflächen werden durch die Stad. Plakatstellflächen werden durch die Stadt Frechen nicht "separat vergeben".</br>. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. D.h., dass Plakate an folgenden Standorten nicht angebracht werden dürfen:</br>- Verkehrszeichenmasten</br>- Lichtsignalanlagen</br>- Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (sog. Starenkästen)</br>- Sonstige Verkehrseinrichtungen (Straßennamenschilder, Wegweisungsbeschilderung etc.)</br>- Bäume (gilt nur für Plakate, aber nicht für Dreieckständer)</br>. Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven</br>. Zur Befestigung sind grundsätzlich Kabelbinder zu verwenden. Andere Befestigungen/Halterungen müssen vor Installation durch die zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt werden. Beschädigungen sind auszuschließen. </br>. Auf Gehwegen ist eine Restbreite von 1,20 m zu gewähren und die Restbreite zum Straßenkörper muss mit 0,50 m Sicherheitsabstand eingehalten werden.</br>. Plakate an Straßenbeleuchtungsmasten sind in einer Höhe von 2,50 m (Unterkante Plakat) zu in-stallieren.</br>. Des weiteren sind die erforderlichen Sichtdreiecke einzuhalten (nach StVO).</br>. Kosten, die für die Beseitigung von Schäden, die durch die Plakatierung entstehen bzw. für die Entfernung solcher Plakate, die offensichtlich die Verkehrssicherheit gefährden, werden in Rechnung gestellt.</br>. 90 Tage vor der Wahl kann gegen eine Gebühr von 15,00 Euro, je angefangene 25 Wahlplakate, plakatiert werden. 6 Wochen vor der Wahl ist die Plakatierung -Gebührenfrei-. </br></br>Die Standorte der Plakate bestimmen Sie selbst. Die Überlassung eines Standortverzeichnisses würde uns helfen, erfahrungsgemäß eingehende Äußerungen aus der Bevölkerung im Einvernehmen mit Ihnen zu klären.erung im Einvernehmen mit Ihnen zu klären.  +
  • 1. Zeitraum beachten 2. 40 Plakate dürfen1. Zeitraum beachten </br>2. 40 Plakate dürfen aufgestellt werden</br>3. Plakatierung nur innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen</br>4. Unzulässige Plakatierung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen sowie dem Innenrand von Kurven</br>5. Unzulassige Plakatierung an Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an vierstreifigen Straßen (sowie deren Auf- und Abfahrten); des Weiteren unzulässig an Brückengeländern über Bundes- und Landesstraßen und außerhalb der bebauten Ortslage</br>6. Befestigung der Plakate an Verkehrszeichen, Buswartehallen, Bäumen, Baumpfählen, Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung ist untersagt. </br>Die Kosten einer Beseitigung werden in Rechnung gestellt.</br>7. Keine Sichverhältnisse, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten beeinträchtigen.</br>8. Verwechselung mit Verkehrszeichen ausschließen </br>9. Befestigung mit Ausschluss einer Gefährdung von Dritten. Schutz gegen Wind und Sturm!</br>10. Einwilligung der jeweiligen Eigentümer von betroffenen Flächen einholen.</br>11. Haftungsansprüche durch Dritte gehen zu unseren Lasten. Freistellung der Gemeinde von Schadensersatzansprüchen</br>12. Die Plakate und die Anbringung sind baurechtlich nicht beurteilt.</br>13. Abbau der Plakate durch die Gemeinde Neuhof bei nicht fristgerechter Entfernung.</br>14. Das gesamte Areal des Gemeindezentrums Neuhof (Gelände und Einfriedung) sind von der Plakatierung ausgenommen!ng) sind von der Plakatierung ausgenommen!  +
  • 11. April 2011: Der Eil-Antrag von SlickRights wurde im Umlaufverfahren abgelehnt mit 4 Nein Stimmen und einer Enthaltung. 2 Vorstandsmitglieder haben keine Stimme abgegeben.  +
  • 28 Plakatträger (4 pro Ortsgemeinde); [https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Lambrecht.pdf Genehmigung]  +
  • 3 Monate vorher frei, keine Verkehrsschilder, keine Sichtbehinderung, Laternen sind OK. Weitere Infos folgen wenn die Stadt die Bestätigung schickt.  +
  • 30 Plakate im Stadtteil Sprendlingen, je 10 Plakate in den anderen Stadtteilen  +
  • 30 Werbetafeln, jeweils 10 im Ortsteil Brüggen, 10 im Ortsteil Born und 10 im Ortsteil Bracht.  +
  • 40 Standorte gemäß Wahlkampfvereinbarung erlaubt (Unterzeichnung ist freiwillig). Zusätzlich 33 öffentliche Plakattafeln (A0).  +
  • 5 Standorte für Großflächenplakate s. https://ticket.piraten-nds.de/issues/10946  +
  • ;Aufstellung von Großplakaten. Als Standor;Aufstellung von Großplakaten.</br>Als Standorte können der „Berliner Platz“, der Grünstreifen zwischen der "Wilhelm-Beckmeier-Straße" und der "Schwalenberger Straße“ sowie die Grünfläche im Rondell an der Schillerstraße in Schieder genutzt werden.</br>In Schwalenberg steht Ihnen als Standort der Großparkplatz "Mengersenstraße" zur Verfügung. Weitere mögliche Standorte sind:</br>in Brakelsiek Ecke Am Zollstock L886 f Lange Straße K 71 (Grünfläche),</br>in Lothe Ecke Langengrundstraße K 72 l lm Busch L 827 (Grünfläche) sowie</br>in Wöbbel an der Hauptstraße L 886 entlang des Sportplatzes.</br>Die Aufstellung weiterer Großplakate an anderen Standorten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Stadt Schieder-Schwalenberg.</br></br>Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen.</br></br>Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen.</br>Die Anbringung von weiteren kleinen Werbetafeln im Stadtgebiet wird unter folgenden Maßgaben gestattet:</br>Die Werbeträger sind nicht verkehrsbehindernd oder sachbeschädigend — wie z.B. durch das Befestigen an Bäumen mit Stiften wie Nägel und dgl. oder durch Drahtbefestigungen an Laternenmasten - anzubringen. An den blauen Laternenmasten im Stadtteil Schieder sowie an den Bäumen / Baum-Einfassungen an der Schwalenberger Straße ist das Anbringen von Werbeträgern nicht zulässig. Im übrigen dürfen von den aufgestellten Werbeanlagen auch keine Gefährdungen ausgehen. Das Bekleben von Buswartehäuschen ist verboten. Zuwiderhandlungen würden als Ordnungswidrigkeit geahndet.en würden als Ordnungswidrigkeit geahndet.  +
  • <br> * Kommentar: nutzung von http://www.pirat.ly/supporter#/info ? * Aufgabenbeschreibung des IT-Beauftragten?  +
  • AZ 2 – 161 - 05<br/>Datum: 07.07.13 AZ 2 – 161 - 05<br/>Datum: 07.07.13 <--- bogus, kam per E-Mail bereits am 19. April an.<br/>In Kastellaun stehen Plakattafen im Park am Springbrunnen in der Stadtmitte gegenüber dem Marktplatz zur Verfügung, diese sind zu benutzen. In den übrigen Gemeinden sind eigene Vorrichtungen zu verwenden. Weitere Plakatierung ist möglich, neuer Antrag erforderlich.<br/>Für Auflagen siehe Eintragsseite.ntrag erforderlich.<br/>Für Auflagen siehe Eintragsseite.  +