Suche mittels Attribut

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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Bemerkung“ mit dem Wert „"Die Gemeinde Ladbergen stellt den Parteien an drei Zentralen Stellen de“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 44 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

     ("Die Gemeinde Ladbergen stellt den Parteien an drei Zentralen Stellen de)
    • Plakatiergenehmigung Info/00000126  + ("Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 17."Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 17.6.2013 und teile mit, dass die Gemeinde Mettingen keine Tafeln für die Anbringung von Plakaten zur Verfügung stellt.</br></br>Bitte beachten Sie bei der Aufhängung von Plakaten zur Bundestagswahl, dass Behinderungen jeder Art (an Strassen, Geh- und Radwegen) nicht auftreten. Laternenpfosten etc. dürfen durch das Anbringen von Plakaten nicht beschädigt werden.</br></br>An den schwarzen Bogenlampen mit runder Kuppel im Ortskern dürfen keine Plakate angebracht werden."n dürfen keine Plakate angebracht werden.")
    • Plakatiergenehmigung Info/00000113  + ("In der Gemeinde Recke sind Plakatierungst"In der Gemeinde Recke sind Plakatierungstafeln an folgenden Standorten aufgestellt:</br>- Mettinger Str. / Einm. Raumühlenweg</br>- Hopstener Str./Schulzentrum</br>- Vogteistrasse/Voltlager Str.</br>- Hauptstrasse/Aa-Brücke</br>- Hörsteler Str./Töddenweg</br></br>Eine Aufteilung dieser Tafeln nach Parteien erfolgt nicht</br></br></br>Sonstige Werbeträger sind mit Angabe von Anzahl und Aufstellort vorher anzumelden."Anzahl und Aufstellort vorher anzumelden.")
    • Plakatiergenehmigung Info/00000042  + ("Plakate dürfen nicht an Bäumen und Verkeh"Plakate dürfen nicht an Bäumen und Verkehrszeichen angebracht werden und nicht im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen vor Bahnübergängen und an den Innenrändern von Kurven."</br></br>"Im innerörtlichen Bereich hat die Gemeinde Havixbeck den Parteien Wahlplakatwände zur Aufhängung von DIN A= Werbeplakaten zur Verfügung gestellt. Pro Standort darf ein Plakat DIN A 0 geklebt werden.</br>Die Plakatwände stehen:</br>- Josef-Heydt-Strasse/Ecke Münsterstrasse</br>- Münsterstrasse neben Autohaus Schulze Schleithoff</br>- Schützenstrasse in Höhe des Hauses Nr. 49</br>- Altenberger Strasse gegenüber Haus Nr. 22</br>- Schulten Kamp/ecke Gennericher Weg</br>- Stapeler Strasse im Beet an der Ampel</br>- Blickallee (am Zebrastreifen)</br>- Ortsteil Hohenholte an der Bushaltestelle Friedhof Hohenholte an der Bushaltestelle Friedhof)
    • Plakatiergenehmigung Info/00000142  + ("Wahl-Werbemöglichkeiten in der Kreisstadt"Wahl-Werbemöglichkeiten in der Kreisstadt Steinfurt</br>Bundestagswahl am 22. September 2013</br>Die Kreisstadt Steinfurt stellt ab Montag, 26. August 2013, Wahlplakattafeln</br>in den Ortsteilen Borghorst und Burgsteinfurt zum Plakatieren zur Verfügung.</br>Die Größe, Einteilung und Standorte der Wahlanschlagtafeln entnehmen Sie</br>bitte der Rückseite bzw. der Anlage.</br>Andere Werbeträger (z. B. Großflächen, Litfaßsäulen u. a.) hält die Stadt</br>Steinfurt nicht vor.</br>Gemäß § 35 Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NW) haben</br>die politischen Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von</br>Wahlvorschlägen die Möglichkeit, Auskunft über Namen und Adressen der</br>Wahlberechtigten zu erhalten. Dies ist im Zusammenhang mit Parlamentsund</br>Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten</br>möglich. Die Daten können in Form von Listen, Adressaufklebern oder auch in</br>elektronischer Form übermittelt werden.</br>Für die Bereitstellung der Daten wird pro Auswertung eine Verwaltungsgebühr</br>in Höhe von mindestens 100,00 Euro erhoben. Nähere Auskünfte</br>erteilt Ihnen Frau Frenker, frenker@stadt-steinfurt.de, Telefon: 0 25 52/925-</br>303.</br>Das Aufstellen von Informationsständen und eigenen Plakattafeln (z. B. an</br>Laternen u.a.) innerhalb des Stadtgebietes unterliegt der Genehmigung durch</br>die Kreisstadt Steinfurt. Der Antrag ist unter Angabe der Größe des Standes</br>bzw. des Werbeplakates, des Standortes (Straße/Platz), des/r Termins und</br>des zeitlichen Umfanges an die Kreisstadt Steinfurt, z. Hd. Herrn</br>Rohrschneider, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt, (rohrschneider@stadtsteinfurt.</br>de), Telefon 0 25 52/925-208 zu richten.</br>Für weitere Fragen steht Ihnen die Kreisstadt Steinfurt, Fachdienst Personal,</br>Innere Dienste und IT, Herr Elpers, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt, Tel. -</br>Nr.: 02552/925-108, Telefax-Nr.: 925-473, elpers@stadt-steinfurt.de gerne zur</br>Verfügung."</br></br></br>"Standorte:</br>Stadtteil Borghorst</br>1. Meerstr./Ecke Parkplatz Andreasstr.</br>2. Dumter Str./Ecke Spielplatz</br>Klosterstr.</br>3. Emsdettener Str./Einfahrt Rathaus</br>4. Altemarktstr./Ecke Grünanlage</br>Alleestr.</br>5. Tilsiter Str./Ecke Sandweg</br>6. Neuer Markt/Kroosgang</br>7. Altenberger Str./Ecke Berliner Str.</br></br>Stadtteil Burgsteinfurt</br>1. Graf-Arnold-Platz/Ecke</br>Rechtsanwalt Daldrop</br>2. Mühlenstr./Grundstück Irisgarten</br>3. Ochtruper Str./Einfahrt</br>Feuerwehrgerätehaus</br>4. Alexander-König-Str./Höhe AOK</br>5. Vogelsang/Grundstück Bolzplatz</br>6. Horstmarer Str./Ecke Straße Am</br>Ludwigshaus</br>7. Im Hasfeld/Ecke Grünanlage</br>Veltruper KirchwegHasfeld/Ecke Grünanlage Veltruper Kirchweg)
    • Plakatiergenehmigung Info/00000115  + ("Zum Ende der 32. Kalenderwoche (=9.8.13) "Zum Ende der 32. Kalenderwoche (=9.8.13) werden auf dem Stadtgebiet Wahlwerbetafeln aufgestellt, die auch von Ihnen genutzt werden können. </br>Die genauen Standorte entnehmen Sie bitte der Anlage.</br></br>Sollten Sie darüber hinaus noch Wahlwerbung betreiben wollen, so teilen Sie mir dieses bitte mit.</br></br>Ich werde dann in der 30. KW auf Ihren Antrag zurück kommen und eine entsprechende Erlaubnis für den Zeitraum von 6 Wochen vor der Wahl (11.08. - 22.09.) erteilen.</br>Diese Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden; u.a. Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 300,- € und eine maximale Plaktgrösse von DIA-A-1"</br></br>23.7.13: "Sehr geehrte Damen und Herren!</br>Seitens der Stadt Tecklenburg bestehen gegen die Aufstellung von Wahlplakaten zu der bevorstehenden</br>Bundestagswahlen 2013 keine Bedenken:</br>Folgendes bitte ich jedoch zu beachten:</br>1. Der Werbezeitraum ist vom 11.08.2013 bis zum 22.09.2013 begrenzt. Die Plakate sind</br>nach Ende der Wahl unverzüglich zu entfernen, andernfalls werden sie kostenpflichtig</br>vom Baubetriebshof entfernt.</br>2. Es dürfen insgesamt nicht mehr als maximal 5 Plakate (Hartfasertafel) pro Ortschaft</br>aufgestellt werden. Die Gesamtanzahl der Plakate für den Bereich der Stadt Tecklenburg</br>darf insgesamt 15 Plakate nicht überschreiten.</br>3. Die Wahlplakate (maximale Größe DIN A 1) dürfen nur an innerörtliche Laternenmasten</br>aufgehängt werden und zwar nur so, dass sie nicht verkehrsbehindernd oder</br>gefährlich für etwaige andere Verkehrsteilnehmer sind (Unterkante Plakat:: mindestens</br>2,20 m über Grund).</br>4. Es ist darauf zu achten, dass pro Laternenmast lediglich ein Plakat befestigt werden</br>darf. Mehrfachplakatierungen sind unzulässig.</br>5. Im historischen denkmalgeschützten Innenstadtbereich (insbesondere auf dem Markplatz)</br>ist eine übermäßige Plakatierung bzw. Beschilderung zu vermeiden.</br>6. Vor der Plakatierung ist eine Kaution von 300,00 € bei der Stadtkasse Tecklenburg zu</br>hinterlegen, die nach Entfernung der Hartfasertafeln erstattet wird (Bankverbindung</br>umseitig, Verwendungszweck: Wahlplakate Kaution Piraten). Sollten die Plakate nicht</br>unverzüglich nach dem 22.09.2013 entfernt werden, wird die Kaution zur Finanzierung</br>der Plakatentfernung einbehalten.</br>7. Die Genehmigung des Eigentümers für die Nutzung der Flächen bzw. des Gebäudes</br>muss vorliegen.</br>Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung umfasst nicht die Genehmigung zum Aufbau von Informationsständen.</br>Diese sind vor der Durchführung bei mir schriftlich mit genauer Orts- und</br>Zeitangabe zu beantragen."</br></br></br>Standorte der Wahltafeln</br></br>Brochterbeck:</br>1 Dorfstr. am Dorfplatz (Haus Heemann)</br>2 Dörenther Str. an der Apotheke</br>(Durchlass Mühlenbach)</br>3 Am Mühlenbach, Freifläche am Sagenbaum</br></br>Ledde:</br>1 Ledder Dorfstr. am Feuerwehrgerätehaus</br>2 Schulstr. Ledde an der Grundschule</br>3 Osnabrücker Str., Gaststätte Kemken</br></br>Leeden:</br>1 Stiftsschule Leeden</br>2 Natrup-Hagener-Straße,</br>ehem. Lebensmittelgeschäft Auffahrt</br>3 Am Habichtswald, Höhe Sportplatz</br></br>Tecklenburg</br>1 Chalonnes-Platz auf dem Wall</br>2 Parkplatz Altstadt neben Treppe zum</br>Tecklenburg Howesträßchen</br>3 Gegenüber der Kreisverwaltung (Mauer</br>Bardelmeier)er der Kreisverwaltung (Mauer Bardelmeier))
    • Plakatiergenehmigung Info/00000041  + ("die Bedingungen für Hohlkammerplakate hab"die Bedingungen für Hohlkammerplakate haben sich gegenüber den letzten Wahlen nicht geändert. Wenn Plakate im öffentlichen Verkehrsraum aufgehängt werden ist darauf zu achten, dass diese den öffentlichen Verkehr nicht behindern. Plakate dürfen selbstverständlich nicht an Ampeln und Verkehrszeichen angebracht werden.</br>Ich verweise hiermit noch auf den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung - III B 2 - 22-33 und des Innenministeriums - 11/20-10.10- vom 08.08.2003 (MBl NRW.2003 S.1010, geändert durch RdErl. Vom 04.03.2005 - MBl. NRW. 2005 S. 431)"</br></br></br>Standortliste für Grossflächenplakate.</br>Senden:</br>Münsterstrasse: Grünfläche neben Fuss- und Radweg zur Bonhoefferstrasse</br>Buldener Strasse: Sportpark, Grünfläche zwischen Ausfahrt Parkplatz und dem Wortbach</br></br>Ottmarsbocholt:</br>Dorfstrasse: Grünfläche rechts neben dem Speicher</br>Dorfstrasse: Grünfläche rechts neben dem Ladengeschäft Rave Ecke Auf dem Felde</br></br>Bösensell:</br>Bahnhofstrasse: Vor der Turnhalle</br>Havixbecker Strasse: Fläche zwischen der Pflasterfläche vor Vedder und dem Helmerbachlasterfläche vor Vedder und dem Helmerbach)
    • Plakatiergenehmigung Info/00000127  + ("wenn Sie darauf achten, dass keine Verkeh"wenn Sie darauf achten, dass keine Verkehrsschilder verdeckt oder sonstige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen, dann sind Holhlkammerplakate auf dem Gebiet der Gemeinde Hopsten zulässig"</br></br></br></br>"... bezugnehmend auf Ihr Schreiben übersende ich Ihnen 3 Planskizzen. Den Skizzen können Sie die Standorte der hiesigen Anschlagstafeln für Wahlplakate entnehmen. Allen Parteien und Wählergruppen ist es erlaubt, dort Plakatwerbung anzubringen.</br></br>Die Plakatflächen stehen ab der 28. Kalenderwoche zur Verfügung.</br></br>Gemeindliche Flächen für sogenannte "Wesselmanntafeln" (Grossflächenplakate) stehen leider nicht zur Verfügung. Es steht Ihnen jedoch frei, sich um Privatflächen zu bemühen."</br></br></br>Anmerkung: Hier stehen lt. Stadtplan die Plakatflächen:</br></br>- Halverde: An der Hauptstrasse zwischen Einmündung Kirchweg und Wortheweg</br>- Hopsten: Brenninkmeyerstr. ca. gegenüber der Volksbank</br>- Schale: Grünfläche an der Jahnstrasse/KirchstrasseGrünfläche an der Jahnstrasse/Kirchstrasse)
    • Plakatiergenehmigung Info/00000123  + ( # Nur an Standorten (Laternen, etc.), an denen noch keine Plakate hängen. # Unter Höhe mindestens 2 m. # Die üblichen Verbote. # Nur im Sandwichverfahren. Genehmigung liegt vor. )
    • RP:2010-10-03 - 42. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + ((Antrag wurde der Form halber angenommen, da er vor Festlegung des vorherigen Antrags einging))
    • Plakatiergenehmigung Info/00000140  + ( * Angaben nicht vollständig ** [[Datei:NRW Bonn Plakatiergenehmigung BTW 2013.pdf]] )
    • Plakatiergenehmigung Info/00000164  + ( * Angaben noch unvollständig übertragen aus: ** [[Datei:Weiterstadt_genehmigung.pdf]] )
    • Plakatiergenehmigung Info/00000002  + ( * Es werden Plakatwände gestellt. Ab wann</br>* Es werden Plakatwände gestellt. Ab wann diese zur Verfügung stehen ist noch nicht klar. Ansprechpartner ist hier Herr Werner Leuker +49 2561 72-110.</br>* Zeitraum </br>* Es darf '''nur jede 5. Laterne''' mit Plakaten versehen werden</br>* Infostände auf dem Markt müssen mit Datum und Uhrzeit angemeldet werden.</br>* Beginn der Plakatierung wird noch per E-Mail geklärt.</br> Plakatierung wird noch per E-Mail geklärt. )
    • Plakatiergenehmigung Info/00000365  + ( * Nicht gestattet innerhalb des sog. Inne</br>* Nicht gestattet innerhalb des sog. Inneren Ringes im BGebiet südlich der Straßen Kisau/Mühlenstraße/Heiersstraße</br>* Befestigung an Brückengeländern und die Beschädigung von Straßenbäumen ist unzulässig.</br>* Mindesthöhe 2,5m</br>* Lichtraumprofil (50cm vom Bordstein oder 20 cm vom Radweg) freihalten</br>Bordstein oder 20 cm vom Radweg) freihalten )
    • Plakatiergenehmigung Info/00000187  + ( * Nur eigene Dreieckständer, ggf. wenige Hohlkammerplakate. * Keine Laternen, Lichtanlagen. * Nicht in Parks. Nicht 15m neben Wahllokalen. * Nicht in und um Kreisverkehre, nicht auf Mittelinseln * An Bäume nur mit Bast- oder Strohband )
    • Plakatiergenehmigung Info/00000176  + ( * angaben noch nicht vollständig aus [[Datei:Plakatierungserlaubnis_Triberg.pdf]] übernommen max. 1 Großflächenplakat und 15 Plakate, )
    • Plakatiergenehmigung Info/00000018  + ( *Königstraße (alter Friedhof), *Kreisverkehr Borghorster Straße/Münsterstraße/Boakenstiege/Laerstraße, *Laerstraße (Einfahrtsbereich Lindenstraße), *Münsterstraße (Bereich Bushaltestelle Aldi-Markt), *Bahnhof (Bereich Parkplatz). )
    • RP:2010-07-04 - 37. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + ( *einstimmig angenommen *Gerhard legt das Geld zück **Konto für Spenden: **Sparkasse Koblenz **BLZ: 570 501 20 **Kontonr: 185512 **Verwendungszweck: LGS-RLP )
    • RP:2010-05-30 - 34. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-04-11 - 31. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-04-18 - 32. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-05-02 - 33. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-06-06 - 35. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Antrag ist kein wirklicher Antrag Die genannten Alternativen wurden diskutiert KVs sollen Bedarf beim LVOR-Anmelden und dieser berücksichtigt ihn bei Sammelbestellungen)
    • RP:2010-06-20 - 36. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-08-01 - 38. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-08-15 - 39. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-09-05 - 40. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-09-19 - 41. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-10-17 - 43. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-11-28 - 45. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-12-12 - 46. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2010-12-19 - 47. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-01-16 - 49. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-02-06 - 50. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-02-21 - 51. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-03-24 - 53. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-04-03 - 54. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-04-17 - 55. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-05-01 - 56. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-05-16 - 57. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-06-05 - 58. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-06-19 - 59. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Ingo zieht den Antrag zurück und wird ihn dem nächsten Vorstand stellen)
    • RP:2011-07-06 - 60. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-07-17 - 61. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
    • RP:2011-08-07 - 62 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)