BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Programmkommission

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Raum: Baden-Württemberg / Arbeitsgemeinschaften / Landespolitik

Statut

Der Landesparteitag überträgt die Ausarbeitung der Endfassung des aktuellen Wahlprogramms einer Kommission.

Grundsätze für die Erstellung der Endfassung:

  • Die Endfassung basiert auf den vom Landesparteitag beschlossenen Programmbestandteilen.
  • Die Kommission kann die Reihenfolge der Programmbestandteile frei bestimmen.
  • Die Kommission kann Einleitungstexte anpassen, um einer vom vorgelegten Gesamtprogramm abweichenden Zusammensetzung der verabschiedeten Programmbestandteile Rechnung zu tragen.
  • Wenn teilweise konkurrierende Programmteile vom Landesparteitag beschlossen wurden, kann die Kommission die Programmteile zusammenführen und dazu Formulierungen anpassen.
  • Maßgeblicher Ausgangspunkt ist der vom LPT beschlossene Antragstext. Eine Auslegung beispielsweise anhand der dokumentierten Diskussion in der AG Landespolitik findet nicht statt. Eine inhaltliche Änderung findet nicht statt.

Zusammensetzung und Verfahrensweise der einstigen Kommission:

  • Die Kommission besteht aus 7 Mitgliedern. 6 Mitglieder werden vom Landesparteitag nach §14 Absatz 7 der Landessatzung (entsprechend dem Wahlverfahren für das Landesschiedsgericht) gewählt.
  • Der Landesvorstand entsendet ein weiteres gleichberechtigtes Mitglied in die Kommission.
  • Mitglieder des Landesvorstands und des Landesschiedsgerichtes können nicht vom Landesparteitag in die Kommission gewählt werden.
  • Die Kommission überarbeitet anhand der oben dargelegten Grundsätze das Wahlprogramm.
  • Dem Endergebnis sowie dem Ergebnis für die einzelnen Kapitel müssen jeweils mindestens fünf (5) ihrer Mitglieder zustimmen.
  • Der Vorstand veröffentlicht das von der Kommission überarbeitete Wahlprogramm.

Arbeitsbereich