Attribut:Antragstext

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S
Der Landesparteitag möge beschließen, die folgende Unvereinbarkeitserklärung in die Prämbel der Piratenpartei Bremen aufzunehmen: Unvereinbarkeitserklärung Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen. Wer jedoch mit Ideen von Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie und anderen Diskriminierungsformen und damit verbundenerstruktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze. Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden. Die unterzeichnenden Piraten erklären das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.  +
Euer Antragstext  +
Die Versammlung möge beschließen: Der Beschluss des Antrages A_01 mit dem Titel "Wahl eines offiziellen Logos der PIRATEN Bremen" vom LPT 2011.01 wird aufgehoben. Stattdessen möge der Landesvorstand die Möglichkeit bekommen, bei Bedarf ein neues Logo des Landesverbandes festlegen zu können. Der Landesvorstand möge sich dabei nach Möglichkeit nach der Meinung der Mitglieder richten, die z. B. durch eine LimeSurvey-Umfrage erhoben werden kann.  +
<span style="color:blue;"> Hinweis: ''Dies ist ein Gegenantrag zum Antrag:„Aufhebung des Beschlusses A 01 (Wahl eines offiziellen Logos der PIRATEN Bremen) vom LPT 2011.1“'' </span><br /> Es wird beantragt, die Versammlung möge beschließen: <br /> Alle Landesparteitags- und Landesvorstandsbeschlüsse zu einem Logo der PIRATEN Bremen werden aufgehoben und folgender Beschluss tritt in Kraft:<br /> „Das offizielle Logo der PIRATEN Bremen wird durch Landesvorstandsbeschluss festgelegt.<br /> Gleiches gilt für temporäre zu verwendende Logos. <br /> Bei der Gestaltung eines Logos soll der Landesvorstand eventuelle Vorgaben des Bundesverbands und die Meinung der Mitglieder der PIRATEN Bremen, die z.B. durch eine LimeSurvey-Umfrage erhoben werden kann, berücksichtigen.“<br /><br />  +
Euer Antragstext  +
'''Kompromissloser Entzug der Rechte unserer Politiker, Staatseigentum (Bürgereigentum)''' zu verschleud! Immobilien und Grundstücke werden verschleudert an Firmen und Privatinvestoren da scheinbar unsere Städte und Gemeinden nicht in der Lage sind, diese selbst zu vermieten oder zu verwalten. Text des Antrages zweite Zeile etc.  +
Hiermit wird die Abschaffung/Streichung des §13 - Delegiertenkonferenz beantrag  +
Hiermit wird die Abschaffung des §5 beantragt.  +
Hiermit wird die Anpassung von §12 an realere Bedingungen beantragt.  +
Hiermit beantrage ich, dass in der Präambel die Worte "Piratenpartei Deutschland" durch "Piratenpartei Bremen ersetz werden. Außerdem beantrage ich, dass die letzten beiden Worte der Präambel "der Landesvorstand" entfernt werden.  +
Hiermit beantrage ich die Erweiterung des §12 - Landesparteitag um den folgenden Absatz: " Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem vom Vorstand bekanntzugebenden Wiki-Bereich zu veröffentlichen. Zusätzlich muss der Vorstand schriftlich (E-Mail) über die Einreichung informiert werden und eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste veröffentlicht werden. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn nicht verändern (z.B. Rechtschreibung), sind bis zum Landesparteitag möglich. "  +
Hiermit beantrage ich den Paragraphen 14 "Der Landesvorstand" wie folgt zu ersetzen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 14 Der Landesvorstand (1) Der Landesvorstand besteht aus fünf Mitgliedern: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem politischen Geschäftsführer und einem Generalsekretär. (2) Der Landesvorstand vertritt die Piraten Bremen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigenden Piraten übertragen. (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt. (4) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal alle zwei Monate zusammen. Diese Versammlung wird mit einer Frist von 10 Tagen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Sofern bei einem regulärem Piratenstammtisch mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind, kann dieser Stammtisch zur Vorstandssitzung erklärt werden. (5) Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstand-Piraten. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Piraten des Landesvorstandes anwesend sind. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (6) Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. Vorstandsbeschlüsse werden separat vom Protokoll zeitnah an einer zentralen Stelle veröffentlicht. Die Sitzungen sind öffentlich für Piraten. Diese haben grundsätzlich Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes. (7) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu: a. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung b. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder c. Dokumentation der Sitzungen d. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen e. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts f. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes (8) Der Landesvorstand hat bei den Landesmitgliederversammlungen oder auf Antrag Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag. (9) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt. (10) Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn zwei oder mehr Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer Landesparteitag angesetzt ist, ist in einem solchen Fall schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Der restliche Landesvorstand ernennt bis zur Neuwahl des Vorstands zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. (11) Der Landesvorstand kann durch die Einberufung eines außerordentlichen Landesparteitages abberufen werden. Die Abberufung erfolgt durch Neuwahl eines Landesvorstandes. Der neugewählte Landesvorstand bleibt bis zum nächsten ordentlichen Parteitag im Amt. </div>  
Hiermit beantrage ich, dass §14 wie folgt ersetzt wird: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> 1. Der Landesvorstand besteht aus: Zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Generalsekretär und bis zu drei Beisitzern. Die Mitglieder des Vorstandes haben gleiches Stimmrecht. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt und für die Zustimmung muss er neu gestellt werden. <br> 2. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag, gewählt. <br> 3. Der Landesvorstand tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von einer Woche und unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Der Vorstand ist voll beschluss- und handlungsfähig, wenn die Hälfte, mindestens jedoch drei seiner Mitglieder, der Einberufung Folge leisten. Sofern bei einem regulärem Piratenstammtisch mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind, kann dieser Stammtisch auch mit sofortiger Wirkung zur Vorstandssitzung erklärt werden. 4. Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.<br> 5. Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. Vorstandsbeschlüsse werden separat vom Protokoll zeitnah an einer zentralen Stelle veröffentlicht. Die Sitzungen sind öffentlich für Piraten. Diese haben grundsätzlich Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes. 6. Der Vorstand gibt sich innerhalb der ersten drei Monate seiner Amtszeit eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen.<br> 7. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über oder der restliche Vorstand ernennt eine kommissarische Vertretung.<br> 8. Der Vorstand gilt als nicht mehr handlungsfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können. In diesem Fall ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um einen neuen Vorstand zu wählen.<br> 9. Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag. </div>  
Es wird beantragt, dass<br /> # die Schreibweise von "Piraten" nach "PIRATEN" zu ändern, # die neue Rechtschreibung angewendet werden soll, # Aufzählungszeichen durch Absatznummern ersetz werden, # Absatznummern entfernt werden, falls Paragraphen nur einen Absatz haben, # Kommasetzung, Grammatik und Rechtschreibfehler korrigiert wird.  +
Hiermit beantrage ich, dass in $11 die Wörter ", die Deligiertenfonferenz" gestrichen wird.  +
Hiermit wird die Streichung des §16 beantragt.  +
Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".  +
Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph 1 Absatz 1 die Zusatzbezeichnung "Piratenpartei Bremen" nach den Worten "Piraten Bremen" in folgender Form hinzugefügt werden soll: ", die Zusatzbezeichnung Piratenpartei Bremen". Außerdem sollen in §1 (3) die Wörter "Piraten Bremen organisierten" gestrichen werden.  +
Hiermit wird die Erweiterung der Satzung um unten genannten Paragraphen beantragt.  +
Hiermit beantrage ich, dass §10 wie folgt ersetzt wird: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> 1. Der Landesverband PIRATEN Bremen gliedert sich in Orts-, und Kreisverbände, mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern. 2. Kreis- und Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen. 3. Gründet sich eine nachgeordnete Gliederung oder ändert ihre Satzung, so ist dem Landesvorstand deren aktuelle Satzung zuzustellen und in der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen. 4. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluss der Mehrheit der in dem Stadtteil wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand. </div>  +