HB:SÄA 2010.1/Anpassung von §12 - Landesparteitag

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80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Sven im Auftrag der Bremer Satzungskommission.

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Titel = Anpassung von §12
Änderungsantrag Nr.
A10
Beantragt von
Sven im Auftrag der Bremer Satzungskommission
Betrifft
HB:Satzung / §12
Beantragte Änderungen

Hiermit wird die Anpassung von §12 an realere Bedingungen beantragt.

Begründung

Änderung: Es wurde in Absatz 3 der Inhalt der Einladung gestrichen, damit wir diese verschicken können ohne einen festen Ort zu haben. Dann müssen wir den LPT nicht wie diesesmal wieder verschieben. In Absatz 2 wurde das Quorum von 1/3 auf 1/6 abgesenkt. Außerdem Typo-Änderungen (e-Mail gibt es nicht...)

Begründung: Die beiden Änderungen sind wichtig um sich den reellen Bedingungen anzupassen.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:hilope|Sven]] im Auftrag der Bremer Satzungskommission“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Änderung: Es wurde in Absatz 3 der Inhalt der Einladung gestrichen, damit wir diese verschicken können ohne einen festen Ort zu haben. Dann müssen wir den LPT nicht wie diesesmal wieder verschieben. In Absatz 2 wurde das Quorum von 1/3 auf 1/6 abgesenkt.Außerdem Typo-Änderungen (e-Mail gibt es nicht...)Begründung: Die beiden Änderungen sind wichtig um sich den reellen Bedingungen anzupassen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

§ 12 Der Landesparteitag

  • Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piraten Bremen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  • Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluß oder wenn 1/3 der Piraten in Bremen es beantragen.
  • Die Einladung hat zwei Monate für reguläre bzw. zwei Wochen für außerordentliche Parteitage schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
  • Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.

Neue Fassung

§ 11 Der Landesparteitag

  1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der PIRATEN Bremen, welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen nur reguläre Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn 1/6 der Piraten in Bremen es beantragen.
  3. Die Einladung hat zwei Monate vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) zu erfolgen.
  4. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sven
  2. Ruben
  3. nnz
  4. ?
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Erich - Im Prinzip dafür, aber 1/6 ist solange zu wenig, solange die Partei klein ist (Übernahmegefahr)
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Matt
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Diskussion

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