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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Begründung“ mit dem Wert „Ist wichtig und gut.“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • RP:Antrag/2014.2/002/Back to the Roots  + (In der bisherigen Diskussion um #eingateeuIn der bisherigen Diskussion um #eingateeurerwahl kam immer wieder auf,</br>dass man sich programmatisch überladen hat. Da immer wieder daraufhin</br>gewiesen wird, dass innerparteiliche Politik auf Parteitagen gemacht</br>wird, sollte es dieses mal die Alternative geben, sich programmatisch</br>wieder zurück zu entwickeln.</br></br></br>'''Disclaimer'''<br></br># Persönlich bin ich *gegen* diesen Antrag</br># Aufgrund der gewünschten Diskussion, wird dieser Antrag zur LMV und</br>nicht zur SDMV eingereicht.r Antrag zur LMV und nicht zur SDMV eingereicht.)
  • Archiv:2010/Antragsfabrik/Ruhen der Mitgliedschaft bei Nichtzahlung der Beiträge  + (In der bisherigen Fassung ruht die MitglieIn der bisherigen Fassung ruht die Mitgliedschaft automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht pünktlich zur Fälligkeit gezahlt wurde. Das ist etwas zu hart, das sollte man praxistauglicher gestalten. Das Ruhen sollte erst dann zum Tragen kommen, wenn auch nach der ersten Mahnung nicht gezahlt wurde.</br></br>Außerdem ist derselbe Sachverhalt zweimal geregelt (und dazu noch unterschiedlich), einmal in Finanzordnung/§3 Abs. 2 und Grundlagen/§ 4 Abs. 4. Einmal reicht und Grundlagen/§ 4 Abs. 4 kann dann gestrichen werden.en/§ 4 Abs. 4 kann dann gestrichen werden.)
  • RP:Antrag/2012.2/014/Rechtliche Gleichstellung  + (In der bisherigen Fassung war der Einsatz auf den Bundesrat beschränkt, in der neuen Fassung wäre auch die Landesebene ausdrücklich inbegriffen. Außerdem wurde zur sexuellen Identität auch die sexuelle Orientierung ergänzt.)
  • Antrag:RLP/2017.2/004/Änderung Satzung Ordnungsmassnahmen  + (In der bisherigen Form war es dem LandesvoIn der bisherigen Form war es dem Landesvorstand nicht möglich selbst Ordnungsmaßnahmen zu verhängen, sondern mußte diese bei dem Bundesvorstand einreichen, der sie für den Landesvorstand verhängen und/oder beim Bundesschiedsgericht einreichen sollte.</br>Da das in der Vergangenheit nicht zufriedenstellend funktionierte, stelle ich diesen Antrag.</br>Ordnungsmaßnahmen sind in der bisherigen Fassung nicht definiert, auch das wird mit diesem Antrag korrigiert.uch das wird mit diesem Antrag korrigiert.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen II  + (In der derzeitigen Form verstößt der AbsatIn der derzeitigen Form verstößt der Absatz gegen das Parteiengesetz (PartG) §16. Im PartG ist geregelt, daß der Parteitag einer höheren Gliederung die Ordnungsmaßnahmen bestätigen muß. In der derzeitigen Satzung ist es der Parteitag der Gliederung, gegen den die Ordnungsmaßnahme läuft.</br></br>''' Vor der Änderung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(6) (...) Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...)</br>...</br></div></br></br>'''Nach dieser Änderung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(6) (...) Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des übergeordneten Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...)</br>...</br></div> ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...) ... </div>)
  • RP:2016-02-07 - 178. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Wir bieten hochkarätige Internationalen ReWir bieten hochkarätige Internationalen Referenten über 3 Tage. 11.02.2016 - 13.02.2016. Sich beteiligende Gliederungen werden auf der Website aufgeführt. Wir haben zudem eine Zusammenarbeit mit der Münchner Sicherheitskonferenz. Mit erhöhter Presseaufmerksamkeit wird gerechnet.</br>- Erhöhtes Presseaufkommen</br>- Piraten aus anderen Ländern Treffen</br>- Vortbildung zu aktuellen Themen</br>- Der Spitzenkandidat Thomas Marc Göbel wird in das Programm eingebaut Marc Göbel wird in das Programm eingebaut)
  • RP:Antrag/2013.2/014/Bugfix für SDMV-Geschäftsordnung  + (In die GO haben sich ein paar Fehler eingeschlichen, die behoben werden sollen.)
  • RP:Antrag/2013.3/001/Kapitel zu Ausreisezentren streichen  + (In diesem Kapitel fordern wird die Schließung der LUFA Trier. Die LUFA wurde jedoch nach der Landtagswahl 2011 geschlossen, und zwar am 30.06.2011. Es gibt keine Ersatz-Institutionen, die eine Beibehaltung dieses Abschnitts nötig machen.)
  • RP:2013-11-05 - 120. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Dem Landesvorstand liegt die Aufforderung des Landesschiedsgericht vor, die Verteidigungsbereitschaft zur Klage gegen die SDMV anzuzeigen. Der Umlaufbeschluss ist notwendig, da sonst die Anzeigefrist abläuft.)
  • RP:2015-07-18 - 164. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (In einem Mumble haben Mitglieder aus den drei Ländern beraten, einen animierten 90 Sekunden Spot in Auftrag zu geben. Dieser Spot soll Designelemente des auf dem BPT (oder per LS) beschlossenen Grunddesign aufweisen.)
  • HB:SÄA 2011.1/Klarstellung Fristenregelung  + (In ihrer derzeitigen Form ist die SatzungsIn ihrer derzeitigen Form ist die Satzungsbestimmung missverständlich, da sich nicht eindeutig aus ihr entnehmen lässt, dass die Fristenregelung in Satz 1 auch für Satz 2 gilt. Nach Wortlaut und Systematik kann man diese auch so auslegen, dass die Versendung des Antrags per E-Mail erst spätestens bis zum LPT erfolgen muss. Das widerspricht aber dem Sinn und Zweck der Vorschrift, so dass ich diese Änderung zur Klarstellung anrege. Aufgrund der missverständlichen Formulierung merke ich bereits jetzt an, dass für den Fall, dass jemand zwar bis zum Ablauf der 14-Tage-Frist (Montag, den 23.05.2011 24:00 Uhr)seinen Antrag in die Antragsfabrik eingestellt hat, diesen aber erst später, aber noch vor dem LPT, formgerecht per E-Mail an Mailing-Liste und Vorstand versendet hat, dieser für zulässig erklärt werden und über ihn in der Sache entschieden werden sollte. Das würde sicherlich zum innerparteilichen Frieden beitragen!h zum innerparteilichen Frieden beitragen!)
  • HB:SÄA 2011.1/Trennung von Amt und Mandat  + (In unserem Wahlkampf für die BürgerschaftsIn unserem Wahlkampf für die Bürgerschaftswahl 2011 haben wir immer wieder mit dem Begriff der "Mitbestimmung" geworben. Wer Mitbestimmung bei den Regierenden für die Bürger einfordert, muss sie letztlich auch in seiner eigenen politischen Organisation verwirklichen. Eine Vermischung von Amt und Mandat steht dieser Verwirklichung entgegen. Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben auf die Entwicklungen in der Partei Einfluss zu nehmen. Machtkummulationen führen zumeist zu verkrusteten Strukturen, die letztlich auch die Zerstörung innovativer Kräfte in politischen Organisationen, sowie den Austritt von Mitgliedern und den Verlust an Unterstützern zur Folge haben kann.</br></br>Eure Begründungern zur Folge haben kann. Eure Begründung)
  • BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Geschlechtsneutralere Satzung  + (In unseren Grundsatzprogramm treten wir füIn unseren Grundsatzprogramm treten wir für die Gleichberechtigung aller Menschen ein, unserer Satzung Konzentriert sich aber auf ein Generisches Maskulin, ohne das dafür eine Sprachliche Not vor liegt. Das Mitglied ist rechtssicherer (Was bitte ist ein "Piratenverzeichnis?") und ermöglicht eine weitgehend geschlechtsneutrale Satzung ohne jegliche "Anpassung" der Deutschen Sprache. Die Verwendung des Wortes Mitglied ist in Satzungen aller Parteien üblich. Die Hervohebung der Bezeichnung der Parteimitglieder ist in Deutschland einzig bei den Piraten vorhanden.</br></br>Die Satzung nach der Änderung:</br></br>==Abschnitt A: Grundlagen==</br>===§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet===</br></br>(1) <sup>1</sup>Der [[Landesverband Bayern]] der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Landesebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung).</br><sup>2</sup>Der Sitz des Landesverbandes und Ort der Landesgeschäftsstelle ist München.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung.</br><sup>2</sup>Der Name lautet: '''Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern'''.</br><sup>3</sup>Die offizielle Abkürzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland lautet: PIRATEN.</br><sup>4</sup>Die Verwendung des verkürzten Namens "Piratenpartei Bayern" ist zulässig.</br></br>(3) <sup>1</sup>Untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen der Gliederung.</br><sup>2</sup>Den untergeordneten Gliederungen wird die Verkürzung auf "Piratenpartei" in Verbindung mit dem Gliederungsnamen erlaubt. </br></br>(4) <sup>1</sup>Das Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes Bayerns der Piratenpartei Deutschland ist der Freistaat Bayern.</br></br>(5) <sup>1</sup>Gestrichen.</br></br>===§ 2 - Mitgliedschaft===</br></br>(1) <sup>1</sup>Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bayern.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Landesverband und jede untergeordnete Gliederung führt ein Mitgliederverzeichnis auf entsprechender Ebene.</br></br>===§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft===</br></br>(1) <sup>1</sup>Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die [[Bundessatzung]] geregelt. </br></br>(2) <sup>1</sup>Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.</br></br>===§ 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder===</br></br><sup>1</sup>Um eine Gleichbehandlung aller Mitglieder im Landesverband zu gewährleisten, werden die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Landesverbandes allein durch die Bundessatzung geregelt. </br><sup>2</sup>Eine hiervon abweichende Regelung durch untergeordnete Gliederungen ist unzulässig.</br></br>===§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft===</br></br>(1) <sup>1</sup>Die Beendigung der Mitgliedschaft ist der niedrigsten Gliederung anzuzeigen.</br></br>(2) <sup>1</sup>Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt. </br></br>(3) <sup>1</sup>Die Beendigung der Mitgliedschaft im Landesverband erfolgt durch Wechsel des Wohnsitzes in ein anderes Bundesland oder durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland.</br></br>===§ 6 - Ordnungsmaßnahmen===</br></br><sup>1</sup>Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.</br></br>===§ 7 - Gliederung===</br></br><sup>1</sup>Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. <sup>2</sup>Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.</br></br>===§ 8 - Bundespartei und Landesverbände===</br></br><sup>1</sup>Der Landesverband verpflichtet sich, den Regelungen des Bundessatzung bezüglich des Verhältnisses von Bundespartei und Landesverbänden Folge zu leisten und seine untergeordnete Gliederungen zu ebensolchem Verhalten anzuhalten. </br></br>===§ 9 - Organe des Landesverbands===</br></br>(1) <sup>1</sup>Organe sind der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und der Vorstand.</br></br>(2) <sup>1</sup>Für das Landesschiedsgericht gilt die Bundesschiedsgerichtsordnung.</br></br>===§ 9a - Der Vorstand===</br></br>(1) <sup>1</sup>Dem Vorstand gehören sieben Mitglieder an:</br><sup>2</sup>Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Schatzmeister, der Generalsekretär und zwei Beisitzer.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Vorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen.</br><sup>2</sup>Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.</br></br>(3) <sup>1</sup>Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens jährlich in geheimer Wahl gewählt.</br><sup>2</sup>Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.</br></br>(4) <sup>1</sup>Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen.</br><sup>2</sup>Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von zwei Wochen unter</br>Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen.</br><sup>3</sup>Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.</br></br>(5) <sup>1</sup>Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.</br></br>(6) <sup>1</sup>Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages.</br></br>(7) <sup>1</sup>Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen.</br><sup>2</sup>Sie umfasst u.a. Regelungen zu:</br># Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung </br># Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder </br># Dokumentation der Sitzungen </br># virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen </br># Form und Umfang des Tätigkeitsberichts </br># Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes</br></br>(8) <sup>1</sup>Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.</br></br>(9) <sup>1</sup>Der Vorstand liefert zum Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab.</br><sup>2</sup>Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden.</br><sup>3</sup>Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen.</br><sup>4</sup>Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.</br></br>(10) <sup>1</sup>Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über.</br><sup>2</sup>Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.</br><sup>3</sup>In einem solchen Fall wird von dem dienstältesten Vorstand der direkt untergeordneten Gliederungsebene zur Geschäftsführung eine kommissarische Vertretung bestimmt.</br><sup>4</sup>Die kommissarische Vertretung endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes auf einem unverzüglich einberufenem außerordentlichen Parteitag.</br></br>(11) <sup>1</sup>Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Vorstand der direkt untergeordneten Gliederungsebene kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm unverzüglich einberufener außerordentlicher Parteitag einen neuen Vorstand gewählt hat.</br></br>===§ 9b - Der Landesparteitag===</br></br>(1) <sup>1</sup>Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich.</br><sup>2</sup>Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. <sup>3</sup>Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Landesparteitag in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) ein.</br><sup>4</sup>Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.</br><sup>5</sup>Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.</br></br>(3) <sup>1</sup>Ein außerordentlicher Landesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:</br># Der Vorstand ist handlungsunfähig.</br># Ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes Bayern beantragt es.</br># Der Landesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit.</br># Fünf bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam. </br><sup>2</sup>Es ist ein Grund für die Einberufung zu benennen.</br><sup>3</sup>Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen.</br><sup>4</sup>In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden. </br></br>(4) <sup>1</sup>Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.</br></br>(5) <sup>1</sup>Über den Landesparteitag, dessen Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird.</br></br>(6) <sup>1</sup>Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen.</br><sup>2</sup>Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen.</br><sup>3</sup>Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.</br></br>(7) <sup>1</sup>Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer.</br><sup>2</sup>Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird.</br><sup>3</sup>Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen.</br><sup>4</sup>Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen.</br><sup>5</sup>Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.</br></br>===§ 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen===</br></br>(1) <sup>1</sup>Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundessatzung.</br></br>(2) <sup>1</sup>Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen.</br><sup>2</sup>Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.</br></br>===§ 11 - Satzungs- und Programmänderung===</br>(1) <sup>1</sup>Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.</br><sup>2</sup>Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.</br></br>(2) <sup>1</sup>Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.</br></br>(3) <sup>1</sup>Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland.</br><sup>2</sup>Vom Landesparteitag kann ein eigenes Wahlprogramm für Kommunal- und Landtagswahlen verabschiedet werden.</br><sup>3</sup>Dieses muss auf den Werten des Grundsatzprogrammes basieren.</br></br>===§ 12 - Auflösung und Verschmelzung===</br><sup>1</sup>Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.</br></br>===§ 13 - Parteiämter===</br><sup>1</sup>Die Regelung der Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung.</br></br>== Abschnitt B: Finanzordnung ==</br>=== §1 - Verbindlichkeit der Finanzordnung ===</br>(1) <sup>1</sup>Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland und regelt dessen Finanzen.</br></br>(2) <sup>2</sup>Nachgeordnete Gebietsverbände dürfen der Finanzordnung nicht widersprechen, sondern diese nur ergänzend regeln.</br></br>=== §2 - Mittelverwendung ===</br>(1) <sup>1</sup>Der Vorstand des Landesverbandes entscheidet über die Verwendung der ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt:</br><sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%, der zuständige Kreisverband 25%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 25%.</br><sup>3</sup>Ist auf einer Gliederungsebene kein Verein aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verein auf der nächsthöheren Gliederungsebene.</br></br>=== §3 - Verwaltung und Buchführung ===</br>(1) <sup>1</sup>Der Schatzmeister verwaltet als für Finanzangelegenheiten zuständiges Vorstandsmitglied die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland.</br></br>(2) <sup>1</sup>Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.</br></br>(3) <sup>1</sup>Der Schatzmeister ist berechtigt Konten im Namen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland zu führen.</br></br>(4) <sup>1</sup>Verfügungsberechtigt ist allein der Schatzmeister.</br></br>=== §4 - Rechenschaftsbericht ===</br>(1) <sup>1</sup>Der Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland zum Ende des Geschäftsjahres in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht wird vor der Zuleitung an den Bundesschatzmeister der Piratenpartei Deutschland im Landesverbandsvorstand beraten.</br></br>(3) <sup>1</sup>Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland sind bis zum 1. Februar des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres beim Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland einzureichen.</br><sup>2</sup>Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände sind im Rechenschaftsbericht des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland</br>aufzunehmen.</br></br>(4) <sup>1</sup>Werden Maßnahmen nach §31a Abs.1 PartG durch nachgeordnete Gebietsverbände des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland verursacht, so haben die entsprechenden Gebietsverbände ihre Rechenschaftsberichte zu berichtigen und erneut einzureichen.</br><sup>2</sup>Soweit eine Berichtigung im folgenden Jahr nach §23a Abs.5 Satz 3 PartG erfolgen kann, ist der Rechenschaftsbericht im folgenden Jahr zu berichtigen.</br><sup>3</sup>Über die entsprechenden Gebietsverbände wird eine vom Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland festzulegende Geldstrafe verhängt.</br></br>(5) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben der §24, §26, §27, §28 PartG erfüllen.</br></br>(6) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Bundesschatzmeister zu übergeben.</br></br>(7) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht wird vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland unterzeichnet.</br></br>=== §5 - Spenden ===</br><sup>1</sup>Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.</br></br>=== §6 - Erstattung von Aufwendungen ===</br>(1) <sup>1</sup>Aufwendungen laut §15 Abs. 2 der Bundessatzung werden auf Antrag erstattet.</br><sup>2</sup>Dieser Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich beim Schatzmeister zu stellen.</br></br>(2) <sup>1</sup>Über die Höhe und den Umfang der Erstattungen entscheidet der Landesverbandsvorstand unter Berücksichtigung von §15 Abs. 3 der Bundessatzung. Jahr nach §23a Abs.5 Satz 3 PartG erfolgen kann, ist der Rechenschaftsbericht im folgenden Jahr zu berichtigen. <sup>3</sup>Über die entsprechenden Gebietsverbände wird eine vom Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland festzulegende Geldstrafe verhängt. (5) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben der §24, §26, §27, §28 PartG erfüllen. (6) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Bundesschatzmeister zu übergeben. (7) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht wird vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland unterzeichnet. === §5 - Spenden === <sup>1</sup>Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung. === §6 - Erstattung von Aufwendungen === (1) <sup>1</sup>Aufwendungen laut §15 Abs. 2 der Bundessatzung werden auf Antrag erstattet. <sup>2</sup>Dieser Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich beim Schatzmeister zu stellen. (2) <sup>1</sup>Über die Höhe und den Umfang der Erstattungen entscheidet der Landesverbandsvorstand unter Berücksichtigung von §15 Abs. 3 der Bundessatzung.)
  • RP:Antrag/2010.1/Top18/TesteinführungLiquidFeedback  + (In verschiedenen anderen Landesverbänden wIn verschiedenen anderen Landesverbänden werden derzeit Testläufe durchgeführt, um die Mitbestimmung der Mitglieder dieser Landesverbände zu verbessern.</br></br>In den Landesverbänden Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein befindet sich derzeit das Tool "Liquid Feedback" in einer Testphase.</br></br>Beim Testprojekt im LV Berlin sind derzeit bereits mehr als 40% der Berliner Piraten angemeldet, und es wurden mehr als 100 Anträge abgestimmt. Die Akzeptanz scheint groß genug zu sein, um sich Liquid Feedback auch in anderen Landesverbänden anzusehen.</br></br>Auch in Rheinland-Pfalz sollten wir daran arbeiten, unsere Mitglieder besser in die Entscheidungsfindung einzubinden, und darum Liquid Feedback ausprobieren.n, und darum Liquid Feedback ausprobieren.)
  • RP:2019-05-27 - 256 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (In vielen Kellern, Garagen und auch in derIn vielen Kellern, Garagen und auch in der LGS in Mainz liegen noch Wahplakate aus den vergangenen Wahlen. Diese werden nicht mehr benötigt, da es für jede Wahl neue Kampagnen mit Slogan gibt.</br>Um diese ordnungsgemäß zu ensorgen, verlangen Versorgungsunternehmen Gebühren.</br>siehe Hinweise.gungsunternehmen Gebühren. siehe Hinweise.)
  • RP:Kreisverband Rheinhessen/Protokoll VS 09072014#Antrag RLP  + (Informationen sind direkt für Nachfolger verfügbar, Datenschutz gegenüber persönlicher/privater Mailadressen der Vorstandsmitglieder)
  • BY:Landkreis München/Antragsfabrik/Informationsfreiheitssatzung für die Gemeinden im Landkreis München  + (Informationsfreiheitsgesetze wurden bereitInformationsfreiheitsgesetze wurden bereits auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Eine zunehmende Anzahl von Städten in diesen Bundesländern, darunter München, Nürnberg, Würzburg und Göttingen, haben daher kommunale Informationsfreiheitssatzungen erarbeitet, um dieses demokratische Defizit zu beheben.</br></br>Das Informationsrecht fördert eine transparente Politik und Verwaltung und dient Bürgerinnen und Bürgern, Journalisten und Unternehmen gleichermaßen.</br></br>Die Informationsfreiheitssatzung soll sich an der aktuellen Satzung nach Hamburger Modell orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankert.</br></br>Eine sinnvolle Satzung soll nach Hamburger Modell ausgearbeitet werden (bereits durch die IG IFS/TG des Bezirksverbandes Bayern in Arbeit), da in der Satzung der Landeshauptstadt München enthaltene Ausschlussklauseln so formuliert sind, dass trotz der Informationsfreiheitssatzung alle Entscheidungen unter ein Ausschlusskriterium fallen können und somit trotzdem nicht zur Einsicht veröffentlicht werden müssen (siehe § 6 der Münchener Satzung)</br></br>Eine speziell auf die Bedingungen seiner Gemeinde zugeschnittene Informationsfreiheitssatzung kann jeder Bürger vor Ort beantragen. Da dies aber, aus welchen Gründen auch immer, von einzelnen Personen nicht umgesetzt wird, sollte sich die Piratenpartei für das Recht auf Informationsfreiheit einsetzen.</br></br>Die Informationsfreiheitssatzung in den Gemeinden soll als Vorreiter und erster Schritt für ein zu forderndes Transparenzgesetz für das Land Bayern dienen und wäre damit eine Grundsteinlegung für eine solche Forderung.</br></br>Eines der obersten Gebote der Piratenpartei ist die Transparenz in der Politik, da sollte es gerade auf der kommunalen Ebene oberste Priorität haben. kommunalen Ebene oberste Priorität haben.)
  • BY:Landkreis Rosenheim/Antragsfabrik/Informationsfreiheitssatzung  + (Informationsfreiheitsgesetze wurden bereitInformationsfreiheitsgesetze wurden bereits auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Eine zunehmende Anzahl von Städten in diesen Bundesländern, darunter München, Nürnberg, Würzburg und Göttingen, haben daher kommunale Informationsfreiheitssatzungen erarbeitet, um dieses demokratische Defizit zu beheben.</br></br>Das Informationsrecht fördert eine transparente Politik und Verwaltung und dient Bürgerinnen und Bürgern, Journalisten und Unternehmen gleichermaßen.</br></br>Die Informationsfreiheitssatzung soll sich an der aktuellen Satzung nach Hamburger Modell orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankert.</br></br>Eine sinnvolle Satzung soll nach Hamburger Modell ausgearbeitet werden (bereits durch die IG IFS/TG des Bezirksverbandes Bayern in Arbeit), da in der Satzung der Landeshauptstadt München enthaltene Ausschlussklauseln so formuliert sind, dass trotz der Informationsfreiheitssatzung alle Entscheidungen unter ein Ausschlusskriterium fallen können und somit trotzdem nicht zur Einsicht veröffentlicht werden müssen (siehe § 6 der Münchener Satzung)</br></br>Eine speziell auf die Bedingungen seiner Gemeinde zugeschnittene Informationsfreiheitssatzung kann jeder Bürger vor Ort beantragen. Da dies aber, aus welchen Gründen auch immer, von einzelnen Personen nicht umgesetzt wird, sollte sich die Piratenpartei für das Recht auf Informationsfreiheit einsetzen.</br></br>Die Informationsfreiheitssatzung in den Gemeinden soll als Vorreiter und erster Schritt für ein zu forderndes Transparenzgesetz für das Land Bayern dienen und wäre damit eine Grundsteinlegung für eine solche Forderung.</br></br>Eines der obersten Gebote der Piratenpartei ist die Transparenz in der Politik, da sollte es gerade auf der kommunalen Ebene oberste Priorität haben. kommunalen Ebene oberste Priorität haben.)
  • RP:2011-08-07 - 62 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Ingo Sauer und Roman Schmitt haben als PreIngo Sauer und Roman Schmitt haben als Pressevertreter des Landesverbands am Bundestreffen, welches vom Bundesverband initiiert wurde teilgenommen, um RLP und zugleich den Bund in Sachen Presse besser aufstellen zu können, gemeinsame Strategien zu erarbeiten und Kontakte zu knüpfen.ien zu erarbeiten und Kontakte zu knüpfen.)
  • RP:2012-05-20 - 82. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Der Landesfinanzausschuss hat in seiner SiDer Landesfinanzausschuss hat in seiner Sitzung heute, am 13. Mai, beschlossen: "Der LFA bittet den Landesvorstand, den Beschluss, den LPT 2012.2 auf dem Hambacher Schloss durchzuführen, aufzuheben und eine Neuausschreibung dem neuen Landesvorstand zu überlassen." Die Begründung des LFA ist: "Das Angebot auf dem Hambacher Schloss hat das Budget überschritten. Mit den Spenden kann nicht fest gerechnet werden, zumal sie zu großen Teilen unter dem Vorbehalt stehen, dass dort auch die Aufstellung der Listenkandidaten RLP zur Bundestagswahl stattfindet. Dies kann der Landesvorstand nicht sicherstellen, da über die Aufstellung der Kandidaten die Versammlung entscheidet."</br>Diesem Beschluss sollten wir folgen.</br>Begründung für Umlaufbeschluss:</br>Es findet bis zum LPT am Samstag keine Vorstandssitzung mehr statt. Wir sollten dem neuen Vorstand möglichst saubere Geschäfte hinterlassen. möglichst saubere Geschäfte hinterlassen.)
  • RP:2014-06-15 - 136. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Beim Beschluss zur Berechtigung der VorstäBeim Beschluss zur Berechtigung der Vorstände auf die Verwaltungs-Queue http://wiki.piratenpartei.de/RP:2014-06-01_-_135._Vorstandssitzung#Zugriffsrechte_im_OTRS_auf_Verwaltungs-Queue ist ungewollterweise die notwendige Berechtigung von Matthias untergegangen. Bei der Beauftragung von Matthias wurden aber seine Berechtigungen nicht festgelegt: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2014-01-21_-_125._Vorstandssitzung#Beauftragung_eines_GenSek-Helfers In der Vergangenheit wurden die Berechtigungen der Gensek-Helfer sonst jedoch eindeutig beschlossen: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2013-07-02_-_112._Vorstandssitzung#Beauftragung_von_Helfern_f.C3.BCr_den_Generalsekret.C3.A4r Das soll bei dieser Gelegenheit nachgeholt werden. bei dieser Gelegenheit nachgeholt werden.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/§1, Absatz 5: "im Folgenden" statt "geschlechtsneutral"  + (Inhaltlich ergibt sich keine Veränderung. Inhaltlich ergibt sich keine Veränderung. Das Wort "geschlechtsneutral" ist hier redundant, da die Bezeichnung offensichtlich Mitglieder unabhängig vom Geschlecht (wie auch jeder anderen Eigenschaft außer der Parteimitgliedschaft) meint. Der Zusatz "im Folgenden" stellt klar, dass hier nur die Bezeichnung innerhalb des Satzungstextes gemeint ist und der Absatz nicht als Anweisung an Mitglieder der Piratenpartei zu verstehen ist, wie sie sich zu benennen haben (wie es auch im Gründungsprotokoll der Partei festgehalten ist, siehe http://wiki.piratenpartei.de/images/4/4a/Gruendungsprotokoll.pdf).</br></br>Warum also der Antrag? In letzter Zeit hat sich deutlich gezeigt, dass dieser Teil unserer Satzung leicht missverständlich ist. Insbesondere:</br>* Es wird angenommen, es würde sich daraus eine Verpflichtung ergeben, wie Piraten sich selbst zu nennen hätten, obwohl es nur um eine einheitliche und leicht lesbare Sprachregelung im Text der Satzung geht</br>* Der (in der Tat völlig überflüssige) Zusatz "geschlechtsneutral" wird als antifeministische Spitze verstanden</br>* Es wird die Aussage, das Wort "Pirat" wäre geschlechtsneutral, in den Text hineingelesen, obwohl nur die Neutralität der Bezeichnungsweise gemeint ist</br></br>Der neue Text vermeidet diese Probleme.</br></br>'''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden <s>geschlechtsneutral</s> als Piraten bezeichnet.</div> </br></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden '''im Folgenden''' als Piraten bezeichnet.</div>erten Mitglieder werden '''im Folgenden''' als Piraten bezeichnet.</div>)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Keine Erdgasbohrung am Langbürgnersee  + (Inhaltsverzeichnis: # Wasser ist nicht erInhaltsverzeichnis:</br></br># Wasser ist nicht ersetzbar und wird knapp</br># Artenvielfalt</br># Stand der Planung</br># Gefahren vom „Fracking“</br># Nachhaltigkeit</br># Forderung</br># Umsetzung</br></br>1. Wasser ist nicht ersetzbar</br></br>Ohne Wasser gibt es kein Leben und Wasser wird in der Zukunft das knappe Gut sein. Erdgas ist ersetzbar, Wasser nicht! Eine obengenannte Gasbohrung wäre ein Risiko für ein großes Trinkwasserreservoir. Kleine Unfälle oder Schlampereien könnten über die Oberfläche das Wasser vergiften. Eine Bohrung um die Ecke in der Tiefe birgt die Gefahr, dass Grundwasserströme mit eingebrachter Chemie oder auch mit den verstrahlten Untergrundmaterialien, die nach oben gefördert werden, kontaminiert werden, z.B., wenn ein Betonmantel des Bohrlochs bricht. Auch ohne jeglichen Fehler wird eine Erdgasbohrung von den Experten nicht als sicher gesehen.[1]</br></br>Der Langbürgnersee im Landkreis Rosenheim liegt im Naturschutzgebiet Eggstätt-Hemhofer-Seeplatte. Im Biotopverbund mit der Seeoner-Seeplatte wurden ca. 8000 ha im Jahr 2004 von der Europäischen Union als Gebiet von „gemeinschaftlicher Bedeutung d.h. als „Natura 2000“ Gebiet anerkannt. Die Regierung von Oberbayern hatte das Projekt Natura 2000 mit über 3 Millionen Euro gefördert. Der neue Schutzstatus bietet den umliegenden fünf Wasserschutzgebieten verstärkten Schutz.[2] Die 18 Seen in der Eggstätt-Hemhofer-Seeplatte haben eine Gesamtfläche von 333 ha.[3]</br></br>Im Parteiprogramm der Piraten steht: „Die Piratenpartei steht für Nachhaltigkeit. Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind.“ Ohne Wasser wird es keine würdige Existenz in Freiheit geben, denn dann wird der Besitz von Wasser die Macht bestimmen.</br></br>2. Schutz der Artenvielfalt</br></br>Vor allem der Punkt im Parteiprogramm der Piraten: „Dies bedeutet die Reduktion des Eintrages von schädlichen Stoffen in unsere Umwelt und den Schutz und die Wiederherstellung von Naturräumen, insbesondere denen mit einer hohen Artenvielfalt.“ spricht für diesen Antrag. Es handelt sich um eines der ältesten Naturschutzgebiete Bayerns. Folgendes zur Artenvielfalt:</br></br>„Landschaften, die von Feuchtgebieten und Gewässern dominiert werden, gehören zu den empfindlichsten Landschaftstypen Deutschlands. Aus diesem Grunde sind sie infolge der zivilisationsbedingten Expansion bereits selten geworden! Das Naturschutzgebiet Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte gehört zu dieser Kategorie. Herausragende Eigenschaft ist die unübertroffene Vielfalt an Seen, Weihern, Fließgewässern, Moor- und Waldtypen auf engstem Raum. Die Ausweisung zum Naturschutzgebiet im Jahre 1939 erfolgte vor allem, weil diese Vielfalt als besonders schön empfunden wurde. Es gibt sie in dieser besonderen Form nur in Eiszerfallslandschaften. Aus unzähligen Veröffentlichungen wissen wir inzwischen sehr viel über die besonders reiche Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu Wasser und an Land“. schreibt Prof. Dr. Siebeck über dieses Naturschutzgebiet.</br></br>Natura 2000 ist ein lokaler Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt, der auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung im Jahr 1992 in Rio de Janeiro beschlossen und von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet worden ist.[2]</br></br>3. Stand der Planung:</br></br>Die Rohöl-Aufsuchungs AG Austria mit Sitz in Wien hatte 2011 beim Bergamt Südbayern einen Betriebsplan zur Zulassung eines Bohrstandortes nahe dem Langbürgnersee vorgelegt. Bei diesem Verfahren wäre die Untere Naturschutzbehörde beteiligt gewesen. Dieses Genehmigungsverfahren wurde auf Wunsch der RAG nicht eingeleitet, da die RAG nach einen Alternativstandort sucht. Beim Bergamt Südbayern wurde Anfang März 2012 noch kein Alternativstandort zur Zulassung genannt, obwohl bereits seit mindestens über einem Monat ein Nutzungsvertrag für ein Grundstück geschlossen sein soll. Im Landtag in München wurde am 8.3.2012 eine Petition gegen Erdgasbohren am Langbürgnersee behandelt und es wurde für eine Würdigung abgestimmt.</br>Diese Planung widerspricht dem Parteiprogramm der Piraten: „Wir wollen eine langfristig sichere und umweltschonende Energie-Infrastruktur. Dies bedeutet eine Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative und regenerative Energiequellen.“</br></br>4. Gefahren von Fracking</br></br>Es ist zu befürchten, dass die Fördermethode „Fracking“ eingesetzt wird, auch wenn Fracking jetzt noch nicht beantragt wurde. Prof. Dr. Siebeck schreibt [2]: „ Im vorgesehenen Gebiet ist aber anscheinend eine „unkonventionelle Gasförderung“ nötig, weil das Gas in kleineren Blasen verteilt ist, die, voneinander getrennt, von festen Gestein umschlossen sind. Durch Spaltenbildungen, die unter hohem Druck auf das Gestein entstehen, ist es technisch möglich, durchgehende Gänge zu schaffen, um die Gasblasen zu vereinen und so das Gas im kontinuierlichen Fluss zum Bohrrohr zu führen. In dem Piraten-Flyer: Mit Hochdruck gegen unsere Umwelt, heißt es: „ „Fracking“ arbeitet mit einer sogenannten „Frac-Flüssigkeit“ aus Wasser, Sand und Chemikalien als „Additive“. Additive sind oft Betriebsgeheimnis. Bei einer Bohrung werden pro Fracking mehrere Millionen Liter Frackflüssigkeit unter sehr hohem Druck in den Untergrund gepresst, darunter zehntausende Liter Additive, in denen u.a. Biozide und krebserregende Stoffe der Wasserschutzklasse 3 enthalten sind. Dieses wird häufig wiederholt. Ein großer Teil der giftigen Flüssigkeiten verbleibt im durch den hohen Druck aufgesprengten Untergrund. … Ein Teil des hochgiftigen Frackwassers wird an anderer Stelle nach Abschluss einfach wieder in den Untergrund gepresst.“[4]</br></br>Die Betreiberfirma haftet für etwaige Schäden als Kapitalgesellschaft nur mit dem Firmenkapital.</br></br>In Bulgarien wurde Fracking verboten und in Frankreich wurde auf Grund von heftigen Bürgerprotesten ein zweijähriges Moratorium gegen Fracking beschlossen.</br></br>Die Piraten Nordrhein Westfalen lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab.</br></br>5. Nachhaltigkeit</br></br>(Freiheit für nachfolgende Generationen) Die Piratenpartei steht für Nachhaltigkeit. Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind. - So beginnt das Parteiprogramm der Piraten.</br></br>Mit der Erdgasbohrung der RAG Austria, mit Sitz in Wien, wird das Eigentum, am Erdgas, das jetzt noch herrenlos in der Erde ruht, vergeben. Es bleibt nachhaltig die Zerstörungen von Wasser, Artenvielfalt und Schönheit.</br></br>In Bad Endorf sprudelt eine der größten Jod-Thermalsolequellen Europas. Auch diese unterirdische „Ressource“ muss nachhaltig geschützt werden.</br></br>6. Forderung:</br></br>Auf Basis dieser Fakten wird gefordert, dass der LV Bayern beschließt, dass er sich „Gegen eine Erdgasbohrung am Langbürgnersee in oder unter dem Naturschutzgebiet oder in einer Entfernung von bis zu 3 km Luftlinie von dem Naturschutzgebiet Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte“ positioniert.</br></br>7. Umsetzung</br></br>Die bayerischen Piraten können mit diesem Beschluss offiziell aktiv werden, und z.B. Unterschriften sammeln oder Bürgerproteste organisieren.</br></br>Quellen:</br></br>[1] http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,druck-816105,00.html „Fracking“-Report der University of Texas</br></br>[2] Prof. Dr. Hans Otto Siebeck, ehemaliger Leiter der Limnologischen Forschungsstation Seeon der Fakultät Biologie der Universität München 1969-1997, ehemaliges Mitglied der Kommission Wasserforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Obersten Naturschutzbeirats im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Umweltpreis der Bayerischen Landesstiftung 2005, Bürgermedaille Bad Endorf 2010, in „Der Endorfer – Heimatzeitung für eine der schönsten Regionen Bayerns“ Ausgabe Jan./Februar 2012 (kluge@endorfer.de) in der Rubrik: Erdgasbohrung im Naturschutzgebiet am Langbürgner See Nicht nachvollziehbarer Eingriff, in seinem Bericht: „Keine neuen Risiken im Naturschutzgebiet Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte!“</br></br>[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Eggstätt-Hemhofer_Seenplatte</br></br>[4] Flyer von Hanns-Jörg Rohwedder - Piratenpartei Deutschland-Landesverband Nordrhein-Westfalentschland-Landesverband Nordrhein-Westfalen)
  • BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/Kassenprüfer im BzV  + (Ist laut [[Satzung#.C2.A7_5_-_Jahresabschluss|§5(4) der Bundesfinanzordnung]] erforderlich.)
  • RP:2013-04-07 - 106. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Der vorliegende Bericht geht über eine AnkDer vorliegende Bericht geht über eine Ankündigung hinaus und wurde von der Zeitung zutreffend unter "Pressemitteilung" kategorisiert. Das Herausgeben einer Zressemitteilung ist allerdings nur nach Absprache mit der AG Presse bzw. dem Landespressesprecher möglich. Zu dieser Thematik hat auch der Landesparteitag in Oppenheim einen eindeutigen Beschluss [https://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2013.1/004/Pressearbeit_von_Stammtischen_und_Regionalgruppen] gefasst, welcher klar besagt, dass erst die Freigabe durch den Landespressesprecher erfolgen muss.ch den Landespressesprecher erfolgen muss.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gebietsverband bestimmt selbst über Mitglieder  + (Jede Gliederung sollte selbst darüber entsJede Gliederung sollte selbst darüber entscheiden können, wer alles Mitglied in dieser Gliederung wird. Die Gliederungen entscheiden jetzt auch schon bei der Aufnahme von Mitgliedern selbst. So wird vermieden, dass die höhere Gliederung Entscheidungen trifft, ohne dass die betroffen Gliederung Einfluss auf diese Entscheidungen hat. Jedes Mitglied erhält auf diese Weiße auch von dem Verband in den wechseln will ein klares Votum, dass es dort auch wirklich willkommen ist. Zudem sinken so die Möglichkeiten, einer Gliederung niedrigere Gliederungen zu manipulieren.g niedrigere Gliederungen zu manipulieren.)
  • HB:SÄA 2011.1/Mitgliederzuwachs  + (Jede Organisation hat als eins ihrer ZieleJede Organisation hat als eins ihrer Ziele ihre Mitgliederzahlen zu steigern. Neue Mitglieder bringen zumeist neue Innovationen und Ideen in eine Organisation. Parteien können sich so weiter entwickeln. Ebenfalls bedeuten neue Mitglieder eine Stärkung der Legitimation und Verankerung in der Bevölkerung im Allgemeinen. Zusätzlich bedeuten neue Mitglieder auch mehr Ressourcen, die für die Parteiarbeit unerlässlich sind. Um für die Bürger besser sprechen zu können, müssen wir in möglichst vielen Bevölkerungsgruppen auch vertreten sein und Anknüpfungspunkte haben. Die Möglichkeit dies zu erreichen wächst mit der Mitgliederzahl. Daher stimmt bitte für meinen Antrag.ahl. Daher stimmt bitte für meinen Antrag.)
  • RP:Antrag/2013.4/013/Hartz IV-Reform  + (Jedem Grundsicherungsbezieher oder Hartz IJedem Grundsicherungsbezieher oder Hartz IV-Empfänger steht eine gewisse Wohnfläche zu.</br></br>Als dem Haushalt angehörig sind auch Personen anzusehen, die lediglich vorübergehend abwesend sind, wenn der gemeinsame Haushalt mit dem Wohnungssuchenden weiterhin ihren Lebensmittelpunkt darstellen. Dies kann zum Beispiel bei auswärts studierenden Studenten, bei Wehrpflichtigen oder Zivildienstleistenden der Fall sein.</br></br>Wie dargestellt ergibt sich die angemessene Größe der vom Wohnberechtigungsschein umfassten Wohnung aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen. In der Regel gelten dabei die folgenden Angemessenheitsgrenzen, wobei auf Antrag eine Abweichung von bis zu 5 m² über die Angemessenheitsgrenzen hinaus genehmigt werden kann.</br></br>Die Angemessenheit der Wohnung gilt als gegeben, wenn entweder die Zahl der zur Verfügung stehenden Räume oder die Wohnfläche nach der folgenden Tabelle eingehalten wird.</br></br> Haushaltsangehörige Räume Wohnfläche bis zu</br> 1 Person 45 m²</br> 2 Personen 2 60 m²</br> 3 Personen 3 75 m²</br> 4 Personen 4 90 m²</br> jede weitere Person zzgl. ein Raum zzgl 15m²</br></br>Im Einzelfall können größere Wohnflächen genehmigt werden. Gründe hierfür können beispielsweise zusätzlicher räumlicher Bedarf aufgrund einer Behinderung oder in absehbarer Zeit zu erwartender räumlicher Bedarf in der Zukunft seien.</br></br>'''Vorbehalt bestimmter Personengruppen'''</br></br>In vielen Fällen werden Wohnräume ausschließlich oder vorwiegend an bestimmte Personengruppen vermietet, beispielsweise an Alleinerziehende, Senioren oder Schwerbehinderte. Darüber hinaus kann die Gemeinde Besetzungsrechte hinsichtlich des von ihr geförderten Wohnraums haben.</br></br>Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe kann durch einen Vermerk im Wohnberechtigungsschein oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.</br></br>Quelle: http://www.sozialleistungen.info/themen/wohnberechtigungsschein.html</br></br>Der Fehler im System ist folgender.</br>Der Betroffene kann seine zu große Wohnung nach den 6 Monaten nicht weiter finanzieren, da er keinen Job gefunden hat oder Rentner geworden ist.</br>Die Angaben, wie viele qm er bewohnen darf, scheint auch nicht überall gleich zu sein. Ich gehe deshalb von einer Wohnung für 1 Person von 50 qm aus.</br></br>Anstatt sich mit Arbeitssuche zu beschäftigen fängt der Betroffene jetzt an eine passende Wohnung zu suchen, wobei ihm nicht gesagt wird, was diese kosten darf.</br>Die Piraten sollten sich dafür stark machen, dass hier klare Regelungen getroffen werden müssen. Da der Mietspiegel überall anders ist, müssen die Ämter der Betroffenen einen klaren Mietpreis nennen, den sie mit Hilfe des Mietspiegels ermitteln müssen und der für jedermann einsichtig sein muss.</br></br>Oft genug ziehen die Betroffenen los, finden eine Wohnung, die der qm Zahl entspricht, die dann aber vom Amt abgelehnt wird, weil ihnen die Miete zu hoch ist.</br>Was dabei immer übersehen wird ist, dass moderne Wohnungen mit vernünftigen Heizungen öfter ein bisschen teurer sind.</br>Alte Wohnungen haben aber oft veraltete Heizungsanlagen, sodass die Ämter - zählt man alle Kosten zusammen - oft wesentlich mehr bezahlen, als bei einer neuen Wohnung, in der die Nebenkosten gering sind.</br>Das ist nicht nur eine Milchmädchenrechnung auf Kosten der Steuerzahler, sondern auch im Grunde schon der 1 Weg zur Diskriminierung, da dann die Betroffenen gezwungen sind, in solche alten Wohnungen zu ziehen, die auch gerne an diese Leute vermietet werden, da der Vermieter diese Wohnungen an andere Menschen, die nicht nur für ihre Heizkosten arbeiten wollen, gar nicht mehr vermieten kann.</br>Ein vorgegebener Mietpreis würde den Betroffenen die Wohnungssuche erleichtern, die Diskriminierung wäre aufgehoben, weil derjenige wählen könnte, ob er lieber eine kleinere hochpreisigere Wohnung oder für die gleiche Miete eine etwas größere Wohnung, möglicher Weise in einem Randbezirk, beziehen möchte.</br></br>Dies würde eine Win win Situation für beide Seiten ergeben und die oft auch für die Mitarbeiter unangenehme Kommunikation mit Betroffenen sehr erleichtern.</br></br>Denn wenn man hier schon einmal Klarheit für beide Seiten schafft, werden beide Seiten davon profitieren, da jetzt auch der für die Gesundheit schädliche Stress vieler unnützer Diskussionen wegfällt.ess vieler unnützer Diskussionen wegfällt.)
  • RP:2018-07-23 - 236 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Da im nächsten Jahr sowohl Kommunalwahlen als auch die Europawahl stattfinden, haben wir am Landesparteitag mit Piraten aus Ba-Wü besprochen, dass wir enger zusammenarbeiten wollen.)
  • RP:2019-01-14 - 247 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Jedem Vorstand soll es ermöglicht werden, spontan und ohne Verwaltungsaufwand entsprechende Veranstaltungen besuchen zu können.)
  • RP:2019-04-24 - 254 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (für Infostände und Veranstaltungen brauchen wir Fahnen und Flyer zur Werbung.)
  • RP:2020-08-01 - 284 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Wir benötigen Menschen für Versammlungsämter)
  • RP:2021-01-14 - 295 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Die Zeit zum Plakatieren wird sehr knapp. Die Zeit zum Plakatieren wird sehr knapp. In einigen Regionen kann schon ab Sonntag (16.01.2021) plakatiert werden.</br>Deshalb können wir nicht warten bis die genaue Anzahl der zu bestellenden Plakate fest steht um ein genaues Budget zu erstellen. Aus den Erfahrungen der letzten Wahlen ist abzusehen, dass es weniger als 5.000 Plakate werden. dass es weniger als 5.000 Plakate werden.)
  • RP:2021-08-12 - 309 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Jedem Vorstand soll es ermöglicht werden, spontan und ohne Verwaltungsaufwand entsprechende Veranstaltungen besuchen zu können.)
  • RP:2022-01-13 - 319 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Jedem Vorstand soll es ermöglicht werden, spontan und ohne Verwaltungsaufwand entsprechende Veranstaltungen besuchen zu können.)
  • RP:2019-08-12 - 260 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Jedem Vorstand soll es ermöglicht werden, spontan und ohne Verwaltungsaufwand entsprechende Veranstaltungen besuchen zu können)
  • RP:2020-01-09 - 271 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Die Bestellung wurde vom LaVo angeregt.)
  • HE:Darmstadt/Kreisparteitag 2013.1/Anträge/S-06  + (Jeder Antrag kann jederzeit geändert werden und von anderen übernommen werden. Auch dieser Antrag. Daher habe ich den Antrag eingestellt um zu zeigen, dass man Antragsfristen leicht umgehen kann.)
  • RP:Antrag/2012.2/035/Freies, selbstbestimmtes Lernen gewährleisten  + (Jeder Mensch hat das Recht auf freien und Jeder Mensch hat das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung. Doch dieses Recht ist in Deutschland sehr eingeschränkt. Wo, wann in welchem Umfang und unter welchen Umständen junge Menschen lernen und sich bilden können, ist starr festgelegt. Die allgemeine Schulpflicht und der damit verbundene Zwang widersprechen unserer Position, dass jeder Mensch das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung hat. Der Antrag stellt daher klar, dass die Piratenpartei dieses Recht gewährleisten will.tenpartei dieses Recht gewährleisten will.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Freie Wahl der Gliederung bei Aufnahme  + (Jeder Pirat sollte die Möglichkeit haben, Jeder Pirat sollte die Möglichkeit haben, schon bei der Aufnahme die Gliederung frei zu wählen. Je nach dem kann es sein das sein Lebensmittelpunkt in einer anderen Gliederung liegt, als die seines Wohnortes. Die Zustimmung muß wie bei einem Wechsel der Gliederung erfolgen.bei einem Wechsel der Gliederung erfolgen.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Wohnsitz unabhängige Bewerbung  + (Jeder Pirat sollte schon bei der Aufnahme Jeder Pirat sollte schon bei der Aufnahme unabhängig von seinem Wohnsitz selbst entscheiden können, in welchen Gebietsverband der Piratenpartei er Mitglied seien will. Bisher müsste die Person erst dem Verband beitreten in den sie eigentlich gar nicht will und dann einen Antrag stellen um in den Verband in sie will zu kommen. Ich halte jeden Pirat oder potentiellen für mündig und intelligent um dies Entscheidung selbst zu treffen. Ich denke nicht, dass wir unsere in dieser Beziehung über die Satzung bevormunden müssen.ehung über die Satzung bevormunden müssen.)
  • RP:2014-12-07 - 147. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Jedes Jahr marschieren Neonazis aus ganz Deutschland am 22.11. durch Remagen. Das antifaschistiche Bündnis ruft zu einer großen parteiübergreifenden Gegendemo auf. Auch im letzten Jahr haben wir diesen Aufruf unterstützt.)
  • RP:2015-11-15 - 172. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Jedes Jahr marschieren Neonazis aus ganz DJedes Jahr marschieren Neonazis aus ganz Deutschland am 22.11. durch Remagen. Das antifaschistiche Bündnis ruft zu einer großen parteiübergreifenden Gegendemo auf.In diesem Jahr liegt der Fokus auch auf der Hetze und die Gewalt gegen Flüchlinge Auch in den letzten Jahren haben wir diesen Aufruf unterstützt.ahren haben wir diesen Aufruf unterstützt.)
  • Antrag:RLP/2015.3/001/(Einführung einer Kindergrundsicherung)  + (Jedes fünfte Kind in Deutschland wächst inJedes fünfte Kind in Deutschland wächst in einer einkommensschwachen Familie auf. Die Folgen sind soziale Ausgrenzung, schlechtere Bildungschancen und weniger Möglichkeiten zur freien Entfaltung ihrer Talente. Bis zur Realisierung eines bedingungslosen Grundeinkommen für alle in Deutschland lebenden Menschen, soll vorab eine Kindergrundsicherung in das bestehende System eingeführt werden.<br></br>Zur Finanzierung der Kindergrundsicherung sollen die derzeitig sehr unübersichtlichen direkten und indirekten Transferleistungen für Kinder abgeschafft werden. </br>An ihrer Stelle soll ein Kindergrundeinkommen in Höhe des Kinderfreibetrags (=sächliches Existenzminimum) von zur Zeit 370,00 Euro monatlich eingeführt werden, das sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge ersetzt. Es soll jedem in Deutschland lebendem Kind unabhängig vom Einkommen seiner Eltern von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr mit einmaliger Antragstellung anrechnungsfrei zustehen. <br></br>Die Chancengleichheitsbeihilfe in Höhe von bis zu 250,00 Euro monatlich soll den Kinderzuschlag, Teile der Sozialhilfe und ALG II für Kinder und das Bildungs- und Teilhabepaket ersetzen. Dieser Anspruch soll insbesondere Kindern in einkommensschwachen Familien die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Chancengleichheitsbeihilfe kann daher steuerpflichtig sein und der steuerlichen Progression unterliegen. Dadurch soll sie in erster Linie Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zu Gute kommen. Die Höhe der Chancengleichheitsbeihilfe soll mittels eines Hebesatzes an regionale Besonderheiten, die dem föderalen Prinzip geschuldet sind, angepasst werden.</br>Der Anspruch auf Kindergrundsicherung soll als eigenständiger Anspruch des Kindes gelten und kann nicht auf eigene Ansprüche der Eltern auf ALG II oder Sozialhilfe angerechnet werden.</br></br>Ich danke Corinna und Jürgen von der Projektgruppe "Kindergrundsicherung" der Piratenpartei Deutschland bei der Mithilfe des Antrages.ratenpartei Deutschland bei der Mithilfe des Antrages.)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Volksentscheid über Volksetscheidungen  + (Jetztige Situazion ist so, siehe weiter, dJetztige Situazion ist so, siehe weiter, dass die Volksenscheide durch die Politiker nicht umgesetzt werden muessen (sie koennen auch abgeschafft/abgeaendert werden). Volksentscheid dient dazu, dass der Wille des Volkes emittelt und kundgegeben wird. Sodass ist es unumgaenglich dass dieser auch fuer alle Politiker staets bindend bleibt. Siehe Hamburg.</br></br>Im Wege des Volksentscheids beschlossene Gesetze sind immer verbindlich. ''Allerdings schließt dies nicht aus, dass die gewählte Vertretung zu einem späteren Zeitpunkt ein solches Gesetz auf eigene Initiative abändert oder aufhebt''. Eine Art Bestandsschutz, der die per Volksentscheid beschlossenen Gesetze dem Zugriff des Parlaments grundsätzlich entziehen würde, gibt es also nicht und wäre auch verfassungsrechtlich nicht zulässig, da dadurch die hoheitlichen Rechte des Parlaments dauerhaft beschnitten würden. Prinzipiell möglich – allerdings nur in Hamburg tatsächlich umgesetzt – ist, dass die Verbindlichkeit von Volksentscheiden, durch einen sogenannten „fakultativen Volksentscheid“ gesichert wird. So kann das Hamburger Landesparlament zwar jederzeit durch Beschluss einen Volksentscheid ändern. Nach Art. 50 (4) der Hamburger Landesverfassung steht dieser Änderungsbeschluss aber unter Vorbehalt eines erneuten Volksentscheids, wenn dies 2,5% der Wahlberechtigten innerhalb von drei Monaten nach Beschluss des Änderungsgesetzes per Unterschrift fordern.nderungsgesetzes per Unterschrift fordern.)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Volksentscheid ueber Volksetscheidungen  + (Jetztige Situazion ist so, siehe weiter, dJetztige Situazion ist so, siehe weiter, dass die Volksenscheide durch die Politiker nicht umgesetzt werden muessen (sie koennen auch abgeschafft/abgeaendert werden). Volksentscheid dient dazu, dass der Wille des Volkes emittelt und kundgegeben wird. Sodass ist es unumgaenglich dass dieser auch fuer alle Politiker staets bindend bleibt. Siehe Hamburg.</br></br>Im Wege des Volksentscheids beschlossene Gesetze sind immer verbindlich. ''Allerdings schließt dies nicht aus, dass die gewählte Vertretung zu einem späteren Zeitpunkt ein solches Gesetz auf eigene Initiative abändert oder aufhebt''. Eine Art Bestandsschutz, der die per Volksentscheid beschlossenen Gesetze dem Zugriff des Parlaments grundsätzlich entziehen würde, gibt es also nicht und wäre auch verfassungsrechtlich nicht zulässig, da dadurch die hoheitlichen Rechte des Parlaments dauerhaft beschnitten würden. Prinzipiell möglich – allerdings nur in Hamburg tatsächlich umgesetzt – ist, dass die Verbindlichkeit von Volksentscheiden, durch einen sogenannten „fakultativen Volksentscheid“ gesichert wird. So kann das Hamburger Landesparlament zwar jederzeit durch Beschluss einen Volksentscheid ändern. Nach Art. 50 (4) der Hamburger Landesverfassung steht dieser Änderungsbeschluss aber unter Vorbehalt eines erneuten Volksentscheids, wenn dies 2,5% der Wahlberechtigten innerhalb von drei Monaten nach Beschluss des Änderungsgesetzes per Unterschrift fordern.nderungsgesetzes per Unterschrift fordern.)
  • RP:2019-09-12 - 263 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Die Domains wurden von einem Piraten registriert und sollen nun vom Landesverband übernommen werden.)
  • RP:2014-01-21 - 125. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Jürgen hat diese Aufgabe bereits zur Bundestagswahl 2013 sehr gut wahrgenommen. Weitere Bewerbungen auf die Stelle sind nicht eingegangen.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Offenlegung Interna  + (Kann man einen Vorstand entlasten, wenn maKann man einen Vorstand entlasten, wenn man von den zu Verschlusssachen erklärten Interna keine Ahnung hat? Will sich ein neuer Vorstand wählen lassen, wenn er die Verschlussachen nicht vorher kennt? Da die Interna in der Bundessatzung nicht definiert sind, kann man darunter alles Mögliche verstehen, auch Verträge, die zu Lasten des PIRATEN Vermögens getätigt wurden.</br></br>Kann man einem Amtsträger noch trauen, wenn Einzelheiten einer Interna über die Verschwiegenheitspflicht hinaus durchsickern und z.B. Schatzmeister oder Vorstandsvorsitzende dadurch zu einem bestimmten Handeln "bewogen" werden können?</br></br>(siehe [[Antragsfabrik/Streichen von Interna|SÄA Streichen von Interna]])fabrik/Streichen von Interna|SÄA Streichen von Interna]]))
  • RP:2013-10-01 - 118. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Da Silvan Stein das Streaming in RLP durchführt und sich gerne auch über andere Techniken/Tricks etc. informieren möchte würde er hier gerne dran teilnehmen)