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MV:Eindeutige Vertreterregelung für den Zugriff auf Mitgliedsdaten

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Am 30.06.13 um 17:14 Uhr ging folgender Antrag beim Vorstand ein:


Nun, damit wir endlich auf die Daten zugreifen können und damit Sylke im
Hinblick auf die Mitgliederdaten eine eindeutige Vertreterregelung hat,
möchte ich folgenden Antrag  stellen.

"Änderung der folgenden Passage in der GO des Vorstandes unter dem Punkt
"Stellvertretender Vorsitzender"

"Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt die anderen
Vorstandsmitglieder. Sollte der Kreisschatzmeister nicht auf die
Mitgliedsdaten zugreifen können, vertritt der stellvertretende Vorsitze ihn
in dieser Aufgabe. Außerdem obliegt es dem stellvertretenden Vorsitzenden
aktuelle politische Veranstaltungen und Ereignisse im Blickfeld zu haben
und über diese zu informieren. Ebenfalls liegt es in seinem Aufgabenbereich
die politische Willensbildung im Kreisverband anzutreiben und soweit wie
möglich zu koordinieren. Bei Stammtischen nimmt er Kontakt mit
Neumitgliedern und Gästen auf, informiert diese und beantwortet mögliche
Fragen.""


Folgend die Abstimmung:
Norman S.: Ja
Sylke: Ja
Norman F.: Ja
Friedrich: Ja
André: nicht teilgenommen
Peter: nicht teilgenommen