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MV:Eindeutige Vertreterregelung für den Zugriff auf Mitgliedsdaten
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Am 30.06.13 um 17:14 Uhr ging folgender Antrag beim Vorstand ein:
Nun, damit wir endlich auf die Daten zugreifen können und damit Sylke im Hinblick auf die Mitgliederdaten eine eindeutige Vertreterregelung hat, möchte ich folgenden Antrag stellen. "Änderung der folgenden Passage in der GO des Vorstandes unter dem Punkt "Stellvertretender Vorsitzender" "Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt die anderen Vorstandsmitglieder. Sollte der Kreisschatzmeister nicht auf die Mitgliedsdaten zugreifen können, vertritt der stellvertretende Vorsitze ihn in dieser Aufgabe. Außerdem obliegt es dem stellvertretenden Vorsitzenden aktuelle politische Veranstaltungen und Ereignisse im Blickfeld zu haben und über diese zu informieren. Ebenfalls liegt es in seinem Aufgabenbereich die politische Willensbildung im Kreisverband anzutreiben und soweit wie möglich zu koordinieren. Bei Stammtischen nimmt er Kontakt mit Neumitgliedern und Gästen auf, informiert diese und beantwortet mögliche Fragen.""
Folgend die Abstimmung:
Norman S.: Ja
Sylke: Ja
Norman F.: Ja
Friedrich: Ja
André: nicht teilgenommen
Peter: nicht teilgenommen