Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/FO/SA15

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Änderungsantrag Nr.
S14
Beantragt von
Andi 15:20, 4. Jun. 2009 (CEST)
Betrifft
Satzung / §2(4)
Beantragte Änderungen

Es wird beatrangt den Satz „Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.„ in §2 der Finanzordnung durch: „Den Einzug der Mitgliedsbeiträge regelt der Bundesvorstand.“ zu ersetzen. Die Änderung soll mit Beginn des nächsten Kalenderjahres wirksam werden.

Begründung

Datei:PP OrganasitionsKonzept 2009.pdf (Organisationskonzept 2009‎)